Berliner Netzwerk für Grünzüge
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Berliner Netzwerk für Grünzüge
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Beteiligung im Rahmen von Stellungnahmen, Teilnahme an Anhörungen, Eingaben u.ä. zu Themen, die die Herstellung und den Schutz vernetzter naturnaher Räume, die Grünflächenversorgung der Bevölkerung und die Durchlässigkeit der Stadt für Fußgänger, Radfahrer (und Tiere) betreffen. Beispielsweise Klimaanpassung und natürlicher Klimaschutz, Biodiversität, aber auch Vernetzung von Grünräumen durch Fußgängerbrücken, Durchgänge, grüne Wege entlang der Gleise, Korridore u.ä.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Rechtspolitik; Schienenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Gesundheitsförderung; Klimaschutz; Artenschutz/Biodiversität
Regelungsvorhaben:
- Erweiterung des Anwendungsbereichs des Umweltrechtsbehelfsgesetzes: strukturelle Änderungen für einen effektiveren Rechtsschutz zum Abbau des Vollzugsdefizits im Umweltrecht; Einführung der Möglichkeit, auch faktische Umweltrechtsverstöße durch die öffentliche Hand einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen (gemäß völkerrechtlicher Verpflichtung aus der Aarhus-Konvention)
- Abschwächung der Geltung der Wiederherstellungs-Verordnung der EU durch Durchführungsverordnung verhindern: effektive Umsetzung der Wiederherstellungs-Verordnung der EU; kein Aufweichen der unmittelbaren Handlungs- und Unterlassungspflichten für alle Akteure der öffentlichen Hand im Rahmen ihrer jeweiligen Wirkungsmacht; Anregungen für Weichenstellungen auf allen Regelungsebenen zum Erreichen der Ziele
- Stärkung des vorsorgenden Bodenschutzes im Bundesbodenschutzgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz u.w.: Im ersten Halbjahr 2023 legte das Bundesumweltministerium ein Eckpunktepapier und ein Diskussionspapier für eine Novelle des Bundesbodenschutzgesetzes vor und gab Gelegenheit zur Stellungnahme/ Beteiligung. Ziel war die Stärkung des vorsorgenden Bodenschutzes. Für dieses Ziel (Vermeidung unnötiger Versiegelung) setzen wir uns ein: Schaffung eines eigenständigen Genehmigungstatbestands im BBodSchG, Konturenschärfung und Klarstellungen im Eingriffstatbestand des BNatSchG (§ 15), flankiert durch weitere Maßnahmen.
Relationen
Keine Relationen.