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Stadtwerke München GmbH

lobbyregister / register_entry 17.02.2022 · Original ↗

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Stadtwerke München GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Als eines der größten kommunalen Unternehmen Deutschlands stehen die SWM für eine sichere Versorgung mit Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, eine stadtgerechte Mobilität, zukunftsfähige Telekommunikationsleistungen und quellfrischem Trinkwasser aus dem bayerischen Voralpenland. Unsere Leistungen umfassen außerdem das Netzmanagement für die Energie- und Wassernetze, die Verteilung und den Vertrieb. Zudem betreiben wir 18 Hallen- und Sommerbäder. Mit unseren Leistungen sind wir ein wichtiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und leisten einen großen Beitrag für die Wirtschaftskraft und Lebensqualität in München und der Region. Unser Ziel, ab 2025 so viel Ökostrom zu erzeugen, wie ganz München (in Haushalten, Gewerbe, Industrie, dem öffentlichem Sektor sowie U-Bahn-, Tram- und E-Bus-Betrieb) verbraucht, haben wir im Jahr 2025 erreicht. Aber auch weiterhin behalten wir den wachsenden Strombedarf der Stadt im Blick und entwickeln nachhaltige Lösungen für die Zukunft. Die SWM betreibt inzwischen zahlreiche Ökostromanlagen in und um München, darunter Wasserkraftwerke, Photovoltaikanlagen, Wind- und Geothermiekraftwerke sowie ein Biomasse-Heizkraftwerk. Dazu kommen in Deutschland und Europa Onshore- und Offshore-Windparks, Solarparks und ein Solarthermiekraftwerk. Wärmewende in München: Da die meiste Energie für die Wärmeversorgung, also zum Heizen oder für Warmwasser, eingesetzt wird, treiben wir die Energiewende auch im Wärmemarkt voran. Denn bis spätestens 2040 wollen wir den Münchner Bedarf an Fernwärme CO2-neutral decken, überwiegend durch Tiefengeothermie. Zusätzlich bieten wir weitere Wärmelösungen wie Nahwärme und Wärmepumpen an. Unsere Mobilitätstochter MVG ist verantwortlich für U-Bahn, Bus, Tram und MVG Rad. Mit dem Ausbau von Glasfaser und anderen Kommunikationsnetzen schaffen wir die Grundlagen für die vernetzte und lebenswerte Stadt der Zukunft. Eigentümerin der SWM ist zu 100% die Landeshauptstadt München. Die SWM ist kompetenter Gesprächs- und Dialogpartner, wenn es um die Energie-, Wärme- und Verkehrswende, die Bereitstellung grüner Energie, die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen oder die Erreichung von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitszielen geht. Um unser Engagement für eine gelingende Energie-, Wärme- und Verkehrswende noch gezielter voranbringen zu können betreiben wir mit unserem Kontaktbüro Berlin Interessenvertretung gegenüber Bundesministerien und Mitgliedern des Deutschen Bundestags. Dazu versenden wir an eben diesen Kreis Positionspapiere und Stellungnahmen, führen persönliche Gespräche, beteiligen uns an Veranstaltungen im politischen Raum und halten Fachvorträge auf geeigneten Foren oder beteiligen uns an öffentlichen Anhörungen als Sachverständige auf Einladung des jeweiligen Ausschusses. Interessenbereiche: Digitalisierung; Verbraucherschutz; Klimaschutz; Personenverkehr; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Internetpolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Wohnen; Tierschutz; Verkehrsinfrastruktur; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Immissionsschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Stadtentwicklung; Fossile Energien; Straßenverkehr; Schienenverkehr; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Energienetze; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Datenschutz und Informationssicherheit; Bauwesen und Bauwirtschaft; Verkehrspolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Kommunikations- und Informationstechnik; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; Artenschutz/Biodiversität Regelungsvorhaben: - Umsetzung der Energiewende: Beschleunigung und Vereinfachung beim Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden - Flexibilisierung bestehender Schwellenwerte, insbesondere für Gewerbe-PV - Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung - Verbesserungen beim Mieterstrom - Beschleunigung von Netzanschlüssen - Vereinfachung bei der Direktvermarktung bis 25 kW - Erschließung von Gebäuden im Außenbereich - Repowering von Dachanlagen Ausbau von Freiflächenanlagen-PV-Anlagen erleichtern und verbessern - Auskömmliche Förderung von Agri-PV und weiterer besonderer Solaranlagen - Aufwuchs der Mengen besonderer Solaranlagen - Ausweitung der Flächenkulisse - Beschleunigung von Netzanschlüssen - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022: - Beitrag zur rechtzeitigen Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster - Digitalisierung der Energiewende (Digitalisierungsbericht nach § 48 MsbG): Die Veröffentlichung des Digitalisierungsberichts gemäß §48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) widmet sich den zahlreichen Herausforderungen, mit denen grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) konfrontiert sind, und stellt verschiedene Lösungsvorschläge vor. - Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG): Durch das Gesetz soll die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone zu kommerziellen Zwecken im industriellen Maßstab ermöglicht und ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen geschaffen werden. - Mobilitätsdatengesetz: Mit dem Gesetz soll die Bereitstellung und die Nutzung von Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt (NAP) geregelt werden. - Voranbringen der Mobilitätswende: Für das Voranbringen der Mobilitätswende braucht es konkrete politische und regulatorische Maßnahmen, die es voranzubringen gilt. Es braucht -langfristige Sicherstellung der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs -ÖPNV-Kapazitäten, die ausgebaut werden müssen -Deckung von Personal- und Fachkräftebedarf -Open Data - Bürokratieabbau und Bekämpfung des Fachkräftemangels: Die bürokratischen Hürden in Deutschland sind seit Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen und Analysen. Es braucht die Unterstützung wirtschaftlicher Dynamiken und die Entlastung von Akteuren, während die Qualität und Verlässlichkeit behördlicher Prozesse gewahrt werden sollen. Folgende Bereiche sind zu nennen: -Bürokratieabbau: Datenschutz, Lieferkettensorgfaltspflicht, Deutsches Geldwäschegesetz -Vereinfachung von Vergaberecht -Fachkräftemangel: bessere Arbeitsanreize, Anreize für den Werkswohnungsbau - Digitale Infrastruktur und Telekommunikationspolitik: Digitalisierung und Telekommunikation sind die essenziellen Pfeiler der Gesellschaftspolitik. Sie sind die zentralen Infrastrukturen unseres Lebens, unserer Arbeitswelt und unserer Wirtschaft. Die Digitalisierung muss nachhaltig gestaltet werden und auch die Verwaltung muss digital modernisiert werden. -Investitionsfreundlicher Rahmen für digitale Infrastrukturen -Telekommunikationspolitik als gesamtgesellschaftliche Aufgabe - Bürokratierückbau: Vorschläge der Stadtwerke München GmbH zum Bürokratieabbau auf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene - Digitales Messen und Steuern/ Smart-Meter-Rollout: Mit unseren Vorschlägen zur Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen möchten wir zur Diskussion beitragen, wie das digitale Messen und Steuern kosteneffizient, zukunftssicher und europäisch anschlussfähig gestaltet werden kann. Ein zentrales Thema sind die derzeitigen Herausforderungen bei der Einführung von Smart Metern als auch bei der Ansteuerbarkeit von Kleinanlagen in Deutschland. Wir sprechen uns für einheitliche europäische Sicherheitsstandards und eine technologieoffene Regulatorik aus, die Netzbetreibern mehr Freiheit und Flexibilität bei der Auswahl der situativ geeigneten technischen Lösungen einräumt. - EnWG-Novelle (Juli 2025): In dem Positionspapier zur EnWG-Novelle wird gefordert, das Energy Sharing klarer zu regeln, insbesondere durch eine räumliche Begrenzung und die Nutzung bestehender Modelle wie Mieterstrom. Der geplante Starttermin wird als unrealistisch bewertet. Im Bereich Messwesen wird eine technologieoffene Lösung vorgeschlagen, die neben Smart Meter Gateways auch alternative Ansätze wie IoT-Kommunikation ermöglicht. Zudem fordern die SWM eine Anpassung der Preisobergrenzen für Messsysteme, eine Vereinfachung technischer Vorgaben und mehr Flexibilität beim Rollout, um die Umsetzung der Energiewende nicht zu gefährden. - Umsetzung RED III Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung: In diesem Positionspapier wird eine umfassende Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Wärmewende gefordert. Vorgeschlagen wird unter anderem Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Baugesetzbuch vor, um Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten. Dabei liegt der Fokus auf speziellen Regelungen für erneuerbare Energieanlagen, der Integration von Kältenutzung sowie der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Netzausbau und Schwerlasttransporte. Ziel ist es, Hindernisse abzubauen und die Umsetzung der Klimaziele zu beschleunigen. - Vorschläge für ein verbessertes Geothermiebeschleunigungsgesetz inkl. Umsetzung RED III: In dem Positionspapier zum Geothermiebeschleunigungsgesetz wird gefordert, Genehmigungsverfahren für Geothermieprojekte wie Anlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen. Es wird ein zentralisiertes Zulassungsverfahren mit klaren Fristen vorgeschlagen, um Planungsprozesse effizienter zu gestalten. Zudem wird eine bessere Flächenverfügbarkeit durch gesetzliche Verpflichtungen gefordert, die öffentliche Hand stärker einzubinden. Ergänzend sollen Raumordnungen sogenannte „go-to-Bereiche“ für Geothermie ausweisen, in denen erleichterte Zulassungsbedingungen gelten. - Abschaffung der Gasspeicherumlage: Die Änderung des EnWG sieht einen Beibehalt der Gasspeicherumlage bis zum Ende diesen Jahres auf dem aktuellen Niveau von 2,89 EUR/MWh vor. Aus Sicht der SWM wäre es sinnvoll, wenn die Gasspeicherumlage bereits vor Jahresablauf enden würde. Daher schlagen wir folgendes Vorgehen vor: Reduzierung der Gasspeicherumlage auf 0 EUR/MWh, sobald der Kontostand des Gasspeicherumlagekontos auf ein Minus von 3,4 Mrd. Euro reduziert werden konnte, spätestens jedoch zum 1. November 2025 und somit frühzeitig in der Heizperiode 2025/2026. Bis dahin sollte die Gasspeicherumlage zur Entlastung des Gasspeicherumlagekontos auf dem aktuellen Niveau von 2,89 EUR/MWh beibehalten werden. Vollständige Abschaffung der Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026. - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes: Die Öffnung für digitale Lernformate und die damit verbundene Flexibilisierung des Unterrichts ist zu begrüßen. Darüber hinaus werden folgende Anpassungen genannt: -Harmonisierung mit EU-Recht -Straffung der Busführerscheinausbildung (Klasse D) -Integration von Fahrausbildung und Grundqualifikation -Stärkung der Fahrlehrerkompetenz -Ausbau der Prüfungskapazitäten -Anerkennung ausländischer Qualifikationen -Kostentransparenz und Preishoheit - Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Rechtsvorschriften: -Verlängerung der Steuerentlastung für Strom auf den EU-Mindeststeuersatz (0,05 ct/kWh) für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft -Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts, insbesondere in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicherung und erneuerbare Energien -Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben, einschließlich Energie- und Beihilferecht -Abbau von Bürokratie und Vereinfachung der Steuerpraxis - Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung: -Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und reduzierte Gebühren für Werkswohnungen -Lockerung von Schallimmissionsschutz-Regeln, um Wohnungen nahe Arbeitsplätzen zu ermöglichen -Investitionsanreize durch steuerliche Entlastungen und attraktivere Abschreibungsmöglichkeiten -Vereinfachung technischer Standards (z. B. feste Grenzwerte im Gebäudeenergiegesetz statt Referenzgebäude) -Erleichterungen im öffentlichen Vergaberecht, um serielles Bauen zu fördern -Zugängliche Fördermittel mit weniger bürokratischen Hürden (z. B. vereinfachte Zertifizierungen) - Gesetz zur Transformation des Vergaberechts: -Gleichstellung von Kälte- und Wärmeerzeugung: Kälteversorgung als Sektorentätigkeit anerkennen, analog zur Fernwärme -Präzisere Inhouse-Vergabe: Betrauung durch Festlegungen im Gesellschaftszweck ermöglichen. Straffung sozialer und umweltbezogener Kriterien: Kürzere, klarere Definitionen für nachhaltige Beschaffung -Lieferkettensorgfaltspflicht: Intervalle für Risikoanalysen verlängern, „Zulieferer“ enger definieren, Konzernberichte erlauben -Vereinfachte Vergabeverfahren: Schnellere EU-Ausschreibungen, Fokus auf innovative Projekte wie Geothermie -Wärmewende: Unterstützung CO2-neutraler Fernwärmeprojekte durch Tiefengeothermie und rechtliche Vereinfachungen - Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie: -Bürokratieabbau bei Überwachungspflichten: Veröffentlichungspflichten auf Fälle mit Öffentlichkeitsbeteiligung beschränken, Berichtspflichten reduzieren -Energieeffizienzgesetz: Doppelte Prüfungen vermeiden, Schwellenwerte für Abwärmepotenziale erhöhen, KWK-Anlagen von Meldepflichten ausnehmen -Netzersatzanlagen: Fristen für Immissionsschutzmessungen von einem auf drei Jahre verlängern -Notstromdiesel: Messintervalle für Staub und CO auf drei Jahre ausweiten -Berichtsaufwände abbauen: Erhebung von Umweltschutzaufwendungen streichen, klare Vorgaben zur Abwärmeerfassung schaffen -Verhältnismäßigkeit: Maßnahmen stärker an tatsächlichem Nutzen und technischer Umsetzbarkeit ausrichten - Vorschläge zum Standortförderungsgesetz: - Vereinfachung steuerlicher Prozesse: Einführung einer einheitlichen digitalen Plattform für Steuerkommunikation und maschinenlesbare Steuerbescheide - Erleichterungen im Energiefinanzierungsgesetz: Automatische Privilegierung von Schienenbahnen, Gleichstellung von Geothermie mit Wärmepumpen und Abschaffung des De-Minimis-Vorbehalts für E-Busse - Maßnahmen gegen Fachkräftemangel: Steuerliche Anreize und Erleichterungen für Werkswohnungen und Nacht-/Feiertagsarbeit - Förderung nachhaltiger Finanzierung: Reduzierte Kapitalanforderungen für nachhaltige Infrastrukturprojekte und staatliche Garantien zur Senkung von Finanzierungskosten - Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: - Erweiterung der Intervallfrequenzen: Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen sollen statt jährlich nur alle fünf Jahre durchgeführt werden, um den Aufwand zu reduzieren - Ausschluss des eigenen Geschäftsbereichs von Risikoanalysen: Unternehmen sollen von der Pflicht zur Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich ausgenommen werden, wenn in Deutschland bereits ein ausreichendes Schutzniveau gewährleistet ist - Schaffung von Rechtsgrundlagen gegenüber Lieferanten: Unternehmen sollen gesetzlich legitimierte Rechte erhalten, um Pflichten wie Risikoanalysen oder Abhilfemaßnahmen gegenüber Lieferanten durchzusetzen - Umsetzung RED III im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze: - Anpassung der Ausschreibungsregeln: Begrenzung auf eine Fläche pro Bieter und maximal 750 MW pro Fläche, um Akteursvielfalt zu fördern und Risiken zu minimieren - Überarbeitung des Ausschreibungsdesigns: Einführung neuer Kriterien wie Ökosystemschutz, Energieversorgung, Sektorenkomponente sowie Anpassung von Sicherheitsleistungen, Fristen und Pönalen - Genehmigungsbeschleunigungen: Vereinfachte Verfahren für Netzausbau und Leitungsänderungen sowie erleichterte Genehmigungen für Schwerlasttransporte - Fokus auf Effizienz und Nachhaltigkeit: Förderung eines ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigen Offshore-Windenergie-Ausbaus - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften: - Ausweitung der lebenswichtigen Einrichtungen im Bereich Leitstellen der Elektrizitätsverteilernetze sowie im Bereich IT-Sicherheit von KRITIS Betreibern - auf Antrag ein Anspruch auf freiwillige Sicherheitsüberprüfungen - Bedeutung der EE-Vergütung bei Aufdach-Anlagen: - Kleine PV-Dachanlagen sind unverzichtbar: Sie treiben die Energiewende in Städten voran, wo Dachflächen oft die einzige Option sind. - Förderung bleibt notwendig: Ein vollständiger Förderstopp gefährdet die Wirtschaftlichkeit und behindert den weiteren Ausbau. - Marktrückgang stoppen: Der Aufdach-PV-Markt schrumpft bereits – weitere Rückgänge gefährden Arbeitsplätze und Branchenstabilität. - Dachpotenziale voll ausschöpfen: Ohne Förderung werden Anlagen zu klein dimensioniert, und wichtige Flächen bleiben ungenutzt. - Vorschläge zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz: - Einführung einer verbindlichen Plausibilitätsprüfung bei Aufstockungsleistungen - Einsatz von externen (IT-)Experten in komplexen Projekten - Erleichterungen bei der Zuwanderung von Fachkräften - Anpassungen im Einkommenssteuergesetz - Umsetzung der europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie: Folgende Anpassungen sollten im Entwurf enthalten sein: - Kein pauschaler Rückbau von Gasnetzen, nur in Ausnahmefällen - Duldungspflicht für stillgelegte Leitungen ausweiten und zeitlich unbegrenzt - Flexible Fristen statt starrer Vorgaben bei Anschlusstrennung; Netzbetreiber sollen nicht für alternative Wärmeversorgung verantwortlich sein - Kündigungsrecht bei Anschlusstrennung schaffen - Informationspflicht nur gegenüber Anschlussnehmer - Investitionssicherheit für Wasserstoffnetze durch einfache, transparente Regulierung. Biomethanförderung darf keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen - Bürokratieabbau: Monitoring nur bei Mehrwert, keine zusätzlichen Kennzeichnungspflichten, Veröffentlichung sensibler Netzdaten einschränken - Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz): Kernforderungen enthalten: - Rechtliche Erleichterungen: Flexiblere Bauvorschriften, weniger Normen, einfachere Fachkundigkeitserklärung - Bau & Förderung: Weniger Schallschutz, serielles/modulares Bauen zulassen, verlässliche Zuschüsse und steuerliche Anreize - Nachhaltigkeit & Energie: Vereinfachte QNG-Zertifizierung, feste Grenzwerte statt Referenzgebäude im GEG - Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie: - Keine Doppelarbeit: Befreiung für Unternehmen mit ISO 50001/EMAS von zusätzlichen Umsetzungsplänen. - Abwärme-Pflichten reduzieren: Schwellenwerte erhöhen, Meldepflichten freiwillig machen. - Datenschutz sichern: Nur aggregierte/anonymisierte Daten veröffentlichen. - Gesetz zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens: - Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen - Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit: - Keine verpflichtende zentrale Anbindung der SzA-Systeme an das BSI ohne klare gesetzliche Vorgaben zu Art, Zweck und Umfang der Datenübermittlung. - Präzise gesetzliche Festlegung der übertragenen Daten statt nachgelagerter BSI‑Spezifikationen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. - Eingriffsbefugnisse von Bundesbehörden begrenzen: nur bei klar definierten Gefahrenstufen, nach Ultima‑Ratio‑Prinzip und immer unter Einbindung der Betreiber. - Keine aktiven Eingriffe in KRITIS‑Systeme über unklare oder zusätzliche Zugriffspfade; Wahrung der etablierten Sicherheitsprinzipien (Betreiberhoheit, Protokollierung, kontrollierte Fernzugriffe). - Threat Hunting nur freiwillig, kooperativ und transparent; Offenlegung der Indikatoren und enge Abstimmung mit bestehenden SzA‑Systemen. - KWKG-Novelle: WIR FORDERN FOLGENDE ANPASSUNG FÜR DIE KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG (KWK): 1. Langfristige KWK-Förderung 2. Rechts- und Investitionssicherheit der KWK-Förderung für Wärme- und Kältenetze 3. Anhebung maximale Förderhöhen 4. Es braucht eine neue Regelung für die 300-MW-Grenze 5. Weiterführung iKWK nach § 7a und Weiterentwicklung 6. KWK-Anlagen sind schlicht nicht mit 10 Prozent der Kosten auf H2-Betrieb umstellbar 7. Erhöhung des KWK-Zuschusses 8. Verlängerung der Inbetriebnahmefristen für KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärmespeicher bis 2038 9. Anpassung der Fristen und Bedingungen für Vorbescheide und Zuschläge 10. Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist auch beim Kraftwerksaus- und -umbau äußerst wichtig - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Kernforderungen: - Der Wegfall des 65%-EE-Ziels muss mit gleichwertiger Steuerungswirkung kompensiert werden und ein verbindlicher, rechtssicherer Ausstiegspfad für fossile Heizsysteme gesetzlich festlegt werden, um Lock-in-Effekte zu vermeiden und Investitionssicherheit zu schaffen. - Kommunale Wärmeplanung verbindlich absichern - Die Bio-Treppe zu einem Transformationsmechanismus weiterentwickeln - Kohärenz zwischen GModG, EnWG und KANU 2.0 herstellen - Wärmenetze als zentrale Dekarbonisierungsoption regulatorisch stärken - Den Umstieg im Bestand auf Fernwärme ermöglichen - Eine Preisanpassungsregel in der AVBFernwärmeV verankern - BEW verstetigen und ausbauen - Die Grüngasquote führt zu ineffizienter Ressourcenallokation und sollte daher gestrichen werden - Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: - Resiliente Infrastruktur als Abwägungsbelang verankern - Frühzeitige Beteiligung von KRITIS-Betreibern praxistauglich ausgestalten - ÖPNV-orientierte Stadtentwicklung verbindlich machen - Große ÖPNV-Infrastruktur schneller realisieren - Dichte dort erhöhen, wo leistungsfähiger ÖPNV vorhanden ist - ÖPNV-Folgekosten investiv und verursachergerecht regeln - Erneuerbare im Außenbereich beschleunigen - Kompensation vereinheitlichen und flächensparend gestalten - Wohnungsbau in Bestandsplänen wirksam ermöglichen - Überragendes Interesse am Wohnungsbau ganzheitlich definieren - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: Die Stadtwerke München (SWM) begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen, zu beschleunigen und auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation der Wärmeversorgung hin zu einer klimaneutralen Infrastruktur ist eine effiziente und praxisnahe Planung auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung. Allerdings weist der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht der SWM erhebliche Defizite beim Umgang mit sensiblen Daten auf, insbesondere mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Informationen zu kritischen Infrastrukturen (KRITIS). - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung: Naturflächen, wie gesunde Böden, Wäler und Moore sollen rechtlich auf eine Stufe mit der technischen Infrastruktur gestellt werden. Damit soll der Naturschutz ein deutlich höheres Gewicht in politischen Entscheidungen und Genehmigungsverfahren erhalten. Zentrales Instrument dafür ist, solche Naturschutzmaßnahmen als "überragendes öffentliches Interesse" einzustufen. - EEG 2027 Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der EE im Stromsektor: Referentenentwurf des BMWE Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen. Deutschland verfolgt hierfür einen Ansatz, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen. - EU Industrial Accelerator Act, Vorgaben für die öffentliche Auftragsvergabe: Der Industrial Accelerator Act (IAA) verfolgt das Ziel, die europäische Wertschöpfung zu stärken, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren, die Resilienz strategischer Lieferketten zu erhöhen und darüber hinaus die energieintensive (europäische) Industrie zu dekarbonisieren. Zentrales Instrument zur Umsetzung der Ziele des IAA soll die öffentliche Auftragsvergabe darstellen. Durch Vorgaben für die öffentliche Beschaffung sollen Leitmärkte bzw. eine regulierte Nachfrage geschaffen werden.

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