NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V.
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NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. möchte Menschen dafür begeistern, sich durch gemeinschaftliches Handeln für die Natur einzusetzen. Wir wollen, dass auch kommende Generationen eine Erde vorfinden, die lebenswert ist, die über eine große Vielfalt an Lebensräumen und Arten, sowie über gute Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden und ein Höchstmaß an endlichen Ressourcen verfügt. Natur bewahren und Zukunft sichern, das kann niemand allein bewältigen. Deshalb versuchen beim NABU, Mitglieder und Förderer gemeinsam dieses Ziel durch vielfältiges Engagement zu erreichen. Dabei steht konkreter Naturschutz vor Ort genauso auf dem Programm wie wissenschaftliche Forschung. Politisches Engagement, innovative Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Bestandteil unserer Arbeit. Hinzu kommen die vielfältigen Gespräche mit Wirtschaft, Politik und gesellschaftlichen Interessensgruppen, in denen der NABU sich für die Natur einsetzt. Und da Umweltschutz nicht vor Grenzen halt machen darf, gehört auch die internationale Zusammenarbeit zu unseren Aktivitäten.
Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere, in Einzelfällen auch Gutachten und Teilnahmen an politischen Veranstaltungen wird unmittelbar der Kontakt mit Politiker*innen, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages und deren Mitarbeitenden sowie Mitarbeiter*innen der Ministerien gesucht. Politiker*innen werden zudem dazu eingeladen, sich bei persönlichen Gesprächen und NABU-eigenen Veranstaltungen wie Fachkonferenzen und Diskussionsveranstaltungen mit den Anliegen des NABU auseinanderzusetzen, in den Dialog zu treten und sich zu Herausforderungen und Lösungsoptionen auszutauschen. Bei einigen dieser Veranstaltungen treten Politiker*innen z. T. selbst als Redner*innen oder Referent*innen auf. Parallel werden regelmäßig Petitionen, mit denen der NABU der Natur und den Menschen in Deutschland eine Stimme für den Naturschutz gibt, direkt an Mitglieder des Deutschen Bundestages, insbesondere der Regierungsparteien, adressiert.
Zweck dieser Tätigkeiten zur Interessensvertretung ist es, auf die aktuelle Naturkrise aufmerksam zu machen, Lösungsvorschläge einzubringen und durch Impulse für politisches Handeln und gesetzliche Regelungen unser Ziel erreichen: Natur bewahren und Zukunft sichern.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Fischerei/Aquakultur; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Fossile Energien; Schifffahrt; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; Kinder- und Jugendpolitik; Entwicklungspolitik; Land- und Forstwirtschaft; Stadtentwicklung; Ländlicher Raum; Rechtspolitik; Artenschutz/Biodiversität; Erneuerbare Energien; Güterverkehr; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Wohnen; Parlamentarisches Verfahren; Bank- und Finanzwesen; Sonstiges im Bereich "Recht"; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Schienenverkehr; Verkehrspolitik; Bauwesen und Bauwirtschaft; Immissionsschutz; Außenwirtschaft; Straßenverkehr; Verbraucherschutz; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Klimaschutz; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Personenverkehr; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht
Regelungsvorhaben:
- Klima- und naturfreundliche Ausrichtung des Bundeshaushalts 2025: Änderung, naturverträglichere und klimafreundlichere Umsetzung, Sicherung der Haushaltsmittel für den Bundesfreiwilligendienst
- Änderung des Gebäudeenergiegesetzes: Verbesserung der Sanierungstiefe und Sanierungsquote
- Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude: Gestaltung der Bundesförderung, sodass sie sozial gerecht wirkt/ wirtschaftliche Härten abfedern und die notwendige Lenkungswirkung hin zu mehr Sanierungstiefe und einer höheren Sanierungsquote erreicht, keine weitere Subventionierung von Holzheizungen
- Überarbeitung des Bundes-Klimaschutzgesetzes, damit Klimaziele verbindlich eingehalten werden müssen: Verschärfung, verbindliche Emissionsminderungsziele für jeden Sektor, regelmäßige Überprüfung und Nachsteuerungspflicht mit zeitnah umzusetzenden geeigneten Maßnahmen, um Zieleverfehlungen zu korrigieren, generationengerechter Klimaschutz, Transparenz über die Projektionsdaten bis 2030 und darüber hinaus, Einhaltung der Ziele bis 2030 und darüber hinaus.
- Erreichung Naturverträglichkeit bei Umsetzung der REDIII für Wind an Land und Solar: Ausschöpfen des europarechtlichen Rahmens, so dass die Naturverträglichkeit bestmöglich berücksichtigt wird
- Umweltfreundliche Novelle Verpackungsgesetz (VerpackG): Änderung §33, so dass auch andere Materialien als Plastik unter die To-go-Mehrwegangebotspflicht fallen; Einführung von Mehrwegquoten bei Getränkeverpackungen oder wenigstens einer Mehrwegangebotspflicht; Wirkung von §21 (Recyclingfähigkeit) erhöhen durch eine Fondslösung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart; Umsetzung der (noch nicht in Kraft getretenen) EU-Verpackungsverordnung (PPWR), nach deren offizieller Annahme durch die EU-Mitgliedstaaten
- Verabschiedung und umweltfreundliche Konkretisierung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Offizielle Verabschiedung des Trilog-Ergebnisses durch die Mitgliedstaaten nach EU-Wahl 2024; ambitionierte Delegierte Rechtsakte, über die wesentliche Definitionen und Vorgaben noch zu bestimmen sind
- Umweltfreundliche Novelle der Bioabfallverordnung: Einführung einer bundesweiten Pflicht-Biotonne, Erhöhung der Bioabfall-Sammelmengen, Reduktion der Fremdstoffe in Bioabfällen zur Verbesserung der Qualität von Kompost und Gärresten
- Ambitionierte Überarbeitung des ElektroG: Wiederverwendung und Abfallvermeidung stärken, z.B. durch Wiederverwendungsquote, Verbot von Einweg-E-Zigaretten
- Einführung eines Reparaturgesetzs: Recht auf Reparatur für alle Produktgruppen, konsequentes Verbot von Soft- und Hardwareblockaden durch Hersteller
- Änderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie: Reduktionsziele Textilabfall, Ökomodulation, EPR für Matratzen, ambitionierte Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle
- Schnelle Umsetzung der EU-Ökodesignverordnung: Schnelle Ausarbeitung delegierter Rechtsakte für Textilien und Matratzen mit ambitionierten Nachhaltigkeitskriterien
- Hinwirkung auf die Umsetzung der Reparaturrichtlinie: Hinwirkung, ein herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur umzusetzen.
- Anpassung des Fernstraßenausbaugesetzes: Streichung besonders klima- und naturschädlicher Straßenprojekte (aus dem Fernstraßenausbaugesetz). Die Bedarfsplanüberprüfung soll baldmöglichst erfolgen und stärker an Klima- und Naturschutzaspekten ausgerichtet werden.
- Ausrichtung des Bundesverkehrswege- und mobilitätsplan 2040 an Klima- und Naturschutzzielen: Bundesverkehrswege- und mobilitätsplan 2040 an Klima- und Naturschutzzielen ausrichten. Intermodal geplant.
- Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Matratzen in Deutschland: Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Matratzen in Deutschland
- Einführung eines Batteriepfandes im Batteriedurchführungsgesetz: Pfand auf (mindestens) lithiumhaltige Batterien sollte eingeführt werden, im Rahmen des Batteriedurchführungsgesetz (Anpassung des Batterierechts an Batterieverordnung, Referentenentwurf) und Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Referentenentwurf)
- Ambitionierte Umsetzung EU-Erneuerbare-Energien-RL in Deutschland im Verkehrssektor: Ambitionierte Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Energien-RL im Verkehr
- Einsatz für ambitioniertere Flottengrenzwerte Pkw auf EU-Ebene: Ambitionierte CO2-Flottenstandards in Revision 2026 verankern
- Soziale und nachfrageseitige Instrumente für E-Mobilität förden: Konzept für social leasing in Deutschland, EU-Fleets mandate
- Reformierung der Entfernungspauschale: Reformieren der Entfernungspauschale und Umwandlung in ein sozial und ökologisch verträgliches Mobilitätsgeld
- Priorisierung von Haushaltsmittel für den Erhalt und Ausbau nachhaltiger Verkehrsinfrastruktur: Neuausrichtung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Paradigmenwechsel bei der Planung von Verkehrsinfrastruktur und Ausrichtung an sozial-ökologischen Zielen.
- Klimaneutrale Ausgestaltung des nationalen Aktionsplan Klimafreundliche Schifffahrt: Klimaneutrale Ausgestaltung des Aktionsplans mit Fokus auf 1. Effizienz und 2. Hochlauf von RFNBOs
- Nationale Umsetzung des ETS in der Schifffahrt vorantreiben: Einsatz für eine nationale Umsetzung der Ausweitung des europäischen Zertifikatehandels auf die Schifffahrt, die die EU-Vorgaben einhält und die Einnahmen in die Transformation der Schifffahrt reinvestiert
- Erhalt der UVP und artenschutzrechtlicher Prüfung bei Umsetzung der RED III Offshore: Erhalt der Meere als lebendige Ökosysteme mit zahllosen für uns Menschen wichtigen Ökosystemleistungen.
- Verankerung von rechtlichen und fachlichen Anforderungen für Natur auf Zeit beim Rohstoffabbau: Umsetzung der Ermächtigungsverordnung § 54 Abs. 10a BNatSchG in eine Rechtsverordnung. Ziel ist eine bundeseinheitliche Regelung für Natur auf Zeit im Rohstoffabbau.
- Hinwirken auf völkerrechtskonforme Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes: Novelle soll völkerrechtskonform weiten Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten bewirken
- Idee von Eigenrechten der Natur unterstützen: Stärkung der Belange der Natur durch Vorschlag, diese solle eigene Rechte erhalten
- Ermächtigungsgrundlagen zum Bundesnaturschutzgesetz im Bürokratieentlastungsgesetz präzisieren: Ausgestaltung der im BEG ermöglichten Standardisierung artenschutzrechtlicher Prüfungen und Schutzmaßnahmen beim Schienenausbau nach wissenschaftlichen Standards.
- Einführung eines Naturflächenbedarfsgesetzes: Räumliche Sicherung von Flächen für Natur und Möglichkeit, auf diesen Flächen beschleunigt Natur wiederherzustellen
- Transformation der Fischerei und Fischereipolitik im Rahmen der Zukunftskommission Fischerei: Mitglied der Zukunftskommission Fischerei. Erarbeitung von Vorschlägen für eine nachhaltige und zukunftsfähige deutsche Fischereipolitik
- Erreichung der Flächenziele im Meer in der nationalen Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie: Nach EU-Biodiversitätsstrategie ist DE verpflichtet, 30% der Meere als Schutzgebeite auszuweisen, ein Drittel davon streng geschützt. Absicherung der Flächen über NSG-VO und ggf. zusätzlich über Teilnovellierung §§56/57 BNatSchG
- Beschwerde bei der UNESCO bezüglich des Welterbes Wattenmeer: Gemeinsame Beschwerde von 22 Umweltverbänden bei der UNESCO bezüglich fossiler Energiegewinnung und Infrastrukturausbau im trilateralen Wattenmeer (DE, DK, NL)
- Berücksichtigung fachlicher Standards bei Habitatpotentialanalyse-Verordnung: Fachwissenschaftlich fundierte Festlegung der Anforderungen an die Durchführung einer Habitatpotenzialanalyse
- Verhinderung Änderung Anhänge der Berner Konvention: Verhinderung einer Absenkung des Schutzstatus verschiedener Arten in der Berner Konvention
- Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030: Nationale Umsetzung der Flächenschutzziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sowie des Weltnaturabkommens 30% der Fläche effektiv zu schützen (1/3 strikter Schutz). Inklusive klar definierter Schutzziele, Managementpläne, Monitoring hinterlegt mir ausreichend Ressourcen zur Umsetzung.
- Verankern von Naturschutzaspekten im Solarpaket I: Ökologische Mindestkriterien für Solarparks einführen, Solarstandard für Dächer einführen,
- Verabschiedung und Novellierung eines Bundeswaldgesetzes: Das BWaldG soll zur Stärkung der ökologischen Ziele und der Ökosystemleistung im Wald einen festen Rahmen setzen. Das BWaldG soll modernisiert werden.
- Verhindern einer Änderung im Baugesetzbuch: Ziel ist es, die Flächenversiegelung zu verringern und Innenverdichtung fördern statt Bauen im Außenbereich zu erleichtern, wie in dem entsprechendem Paragrafen vorgesehen.
- naturschutzfachliche Anpassungen im GAPKondG im Rahmen der Anpassungen der GAP: jährliche Anpassungsmöglichkeiten im Sinne des Naturschutzes begleiten, z.B. Konditionalität wirksam ausgestalten
- naturschutzfachliche Anpassungen im GapDZG im Rahmen der Anpassungen der GAP: jährliche Anpassungsmöglichkeiten naturschutzfachliche sinnvoll ausgestalten, z.B. Budget für Naturschutz erhöhen
- Novellierung des Düngegesetz zur Reduktion von Nährstoffüberschüssen: Einführung einer verbindlichen Stoffstrombilanz für alle Betriebe, Anpassung der Düngebedarfswerte, Flächenbindung für die Tierhaltung
- Überarbeitung der PflanzenschutzmittelanwendungsVO zur Einschränkung des Einsatzes von Glyphosat: Ziel ist es, die bisherigen Regelungen und Anwendungsverbote von Glyphosat fortzuführen
- Überarbeitung des Agrarstatistikgesetz zur besseren Verfügbarkeit von Daten zu Pflanzenschutz: Die Einführung eines verpflichtenden Anwendungsregisters zur flächengenauen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln für landwirtschaftliche Betriebe muss hier geregelt werden.
- Revision: EU Ambient Air Quality Direktive: Einführung strenger Vorgaben für Emissionen von Schiffen, um Luftqualität zu erhalten
- Revision: Fuel EU Maritime: Sicherstellen der Einbeziehung von Methan und höheres Ambitionsniveau
- Ambitionierte Mid Term Measures in der Green House Gas Strategy der IMO: Begleiten des Comprehensive Impact Assessment und Einsatz für ambitionierte midterm measures zur Transformation der internationalen Seeschifffahrt
- Einführung von Emission Control Areas nach IMO MARPOL Annex VI: Einführung von Emissionskontrollzonen, um die Luftqualität zu verbessern
- Umweltfreundlichere Ausrichtung der EEG-Förderung / REDIII-Implementierung: Beendigung der EEG-Subventionen für Primärholz-Kraftwerke und Verbesserung der Förderbedingungen für flexible Biogasanlagen mit umweltfreundlichen Substraten
- Anteil von Biomasse in der Fernwärme begrenzen: Im Wärmeplanungsgesetz und der BEW sind zu hohe Grenzwerte für den Anteil von Biomasse in Wärmenetzen enthalten, die abgesenkt werden müssen - alternative erneuerbare Technologien müssen Vorrang bekommen
- Einführung eines nationalen CO2-Preises auf die Emissionen aus Waldholzverbrennung: Beendigung der indirekten Subventionen durch den fehlenden CO2-Preis bei Emissionen aus der Verbrennung von Waldholz
- Bessere Kaskadennutzung von Holz: Verbesserung der Kaskadennutzung von Holz durch Anpassung der Altholzverordnung
- Einführung klimadienlichler Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Straßen: Einführung eines flächendeckenden Tempolimits auf Autobahnen in Deutschland, 120km/h Autobahn, 80 km/h Landstraße, 30km/h innerstädtisch
- Abschaffung klimaschädlicher Subventionen im Verkehr: Stärker gestaffelte Kfz-Steuer nach CO2-Emission des Fahrzeugs, Dientswagenregelung, die CO2-Ausstoß berücksichtigt
- Netzdienlicher und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw: Netzdienlicher, ausreichender und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw für mehr Elektrifizierung im Straßenverkehr im Sinne des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Naturverträgliche Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, Solarpaket 1: Mäßigung der Folgen, wenn bereits ausgewiesene Gebiete in Beschleunigungsgebiete umdeklariert werden (§ 6a WindBG und § 8a WindSeeG)
- Naturverträgliche Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Anpassung der Novelle, um Naturverträglichkeit der Beschleunigungsmaßnahmen sicherzustellen
- Begleitung Umsetzung des Paktes von Bund und Ländern zur Planungsbeschleunigung vom 6.11.2023: Sicherstellen, dass die beschleunigenden Maßnahmen nicht zulasten von Natur- und Umwelt gehen
- Einsatz für angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft an Verwaltungsverfahren: Wahrung einer angemessenen Beteiligungsmöglichkeit an Verwaltungsverfahren im Sinne des Völker- und Europarechts
- Verhindern von staatlicher Förderung von synthetischem Methan (sNG): Im Rahmen der Klimaschutzverträge werden staatliche Subventionen zur CO2 Minderung vergeben. SNG sollte nicht unter diese Förderung fallen
- Ambitionierte Ausgestaltung und Umsetzung der CSRD in Deutschland: Ambitionierte Umsetzung der europäischen Vorgaben. Momentan vorallem die Fragen: Wer darf die Nachhaltigkeitsbereichte prüfen und wer darf am deutsche Interessen in Nachhaltigkeitsberichterstattungsfragen generell vertreten in der Verhandlung
- Rechtsanspruch Freiwilligendienste: Es soll ein Rechtsanspruch für einen Freiwilligendienst eingeführt werden und dieser mit entsprechenden Haushaltsmitteln hinterlegt werden
- Anpassung von Abgabenordnung/Gemeinnützigkeitsrecht: Sichere Rahmenbedingungen für Vereine und ehrenamtlich Engagierte
- Änderung Bürgerliches Gesetzbuch: Rechtssicherheit und Entbürokratisierung für das Ehrenamt
- Hinwirkung auf die Änderung des Transparenzregisters: Änderung hin zu einfacheren Regelungen für Ehrenamtliche im Kontext des Transparenzregisters
- Änderung Zuwendungsempfängerregister (BZSt): Unbürokratische Regelungen für Ehrenamtliche im Zuwendungsempfängerregister
- Naturverträgliche Ausgestaltung des Kohlenstoffspeicher- und Transportgesetzes: Der Änderungsantrag zum Kohlenstoffspeicher- und Transportgesetz sollte die Risiken der technischen CO2 Entnahme, Transport und Speicherung wirkungsvoll begrenzen und CCS nur für unvermeidbare Restemissionen zulassen. CCS an Gaskraftwerken lehnen wir ab.
Klimaschutz und Biodiversitätsschutz gemeinsam voranbringen. Die Politik ist gefordert, Ansätze zu entwickeln, die dem Natur- und Klimaschutz dienen. Die technische Einlagerung von CO2 muss dabei letztes Mittel und Ausnahme bleiben.
- Nationale Biomassestrategie (NABIS) nachhaltig ausrichten: Priorisierung von Klima- und Naturschutz sowie Ernährungssicherheit vor der Nutzung von Biomasse für stoffliche und energetische Zwecke
- Berücksichtigung des Schutzes von Wildtieren bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes: Der Schutz von Wildtieren muss bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes berücksichtigt werden, ebenso wie der Schutz der Biodiversität und der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit. Das u.a. durch Einführung einer Positivliste für Heimtiere, striktere Regelungen für Tierbörsen und des Online-Handels sowie Verbots von Wildtieren in Zirkussen.
- Erhalt und Verbesserung der Grünausstattung im Siedlungsbereich, "dreifache Innentwicklung": Aufrechterhaltung einer geregelten, mehrstufigen Siedlungsplanung,, einschl. der erforderlichen Beteiligungsschritte und Umweltfolgenabschätzungen; Verhinderung von "Freifahrtscheinen" zum Zwecke des Wohnungsneubaus und aus Umweltsicht gravierender planungsbeschleunigender Elemente; Stärkung der Anforderungen an Klimaanpassung und Klimaschutz; Fokus auf Bauen im Bestand statt Neubau; Verhinderung der Abschwächung von Eingriffsregelung und Umweltbericht; Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
- Naturverträgliche Ausgestaltung der Langfriststrategie Negativemissionen: Die Strategie regelt die notwendigen Negativemissionen bis 2040/2060. NABU fordert die Stärkung der natürlichen Senken und einen begrenzten Ansatz für BECCS mit nachhaltiger Biomasse
- Stärken des Naturschutzes im Rahmen des Parlamentskreises Meerespolitik: Stärkung der fraktionsübergreifenden meerespolitischen Zusammenarbeit im Deutschen Bundestag
- Verhindern der staatlicher Förderung von synthetischem Methan (sNG) durch das BMWK: Im Rahmen der Klimaschutzverträge werden staatliche Subventionen zur CO2 Minderung vergeben. Der NABU fordert, dass SNG sollte nicht unter diese Förderung fallen soll. Stattdessen sollte die Wasserstoffinfrastruktur stärker gefördert werden.
- Fortschreibung marine Raumordnung jetzt einleiten: Der Meeresraumordnungsplan 2021 sieht bis 2026 eine Evaluierung und ggf Fortschreibung vor. Damit das rechtzeitig gelingt, muss das BMWSB jetzt die Evaluierung einleiten und das BSH damit beauftragen.
- Naturverträgliche Ausgestaltung der Carbon-Management-Strategie: Naturverträgliche Umsetzung von CCS im Meer
- Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien: Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland. Mit den Gebühren soll insbesondere Sammlung und Sortierung, aber auch das Recycling finanziert werden. Durch Öko-Modulation müssen Anreize für den Rezyklateinsatz gesetzt werden.
- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen (Hochwasserschutzgesetz III): Aufzeigen von Möglichkeiten, Synergieeffekte zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz zu nutzen; Bekräftigung, dass Verbesserung der Datenlage essentiell für naturverträglichen Ausbau von Infrastruktur ist.
- Zusatzprotokoll EMRK zu Recht auf gesunde Umwelt: Beteiligung an Kampagne von mehr als 450 Organisationen der Zivilgesellschaft, sozialen Bewegungen und Organisationen indigener Völker sowie von mehr als 200 Wissenschaftler*innen um das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt durch die Unterstützung der Annahme eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu fördern; Versand eines gemeinsamen Verbändebriefs an BMUV, AA und BMJ sowie an das Deutsche Generalkonsulat in Straßburg.
- Förderung Weidetierhaltung: Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für die allgemeine Förderung der Weidetierhaltung einsetzen sowie die Honorierung der von ihr generierten Ökosystemleistungen voran bringen
- Naturverträgliche Umsetzung der EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (IED): Während ein Teil der Umsetzung begrüßenswert ist, bezwecken wir, dass Anlagen mit potentiell großem Einfluss auf die Umwelt nicht verfahrensfrei gestellt bzw. nach vereinfachtem Verfahren zugelassen werden - wie dies im Referentenentwurf mit Verweis auf Beschleunigung und den Deutschlandpakt erfolgt.
- Umsetzung Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS): Umsetzung der angedachten Maßnahmen der NKWS in entsprechenden Regelungsvorhaben
- Kraftwerksicherheitsgesetz ohne Förderung von Biomasseumrüstungen ausgestalten: Gesetz zur Förderung von Kraftwerken zur Sicherung der Stromerzeugung ausgestalten: Keine Förderung für Holzkraftwerke über das KWSG.
- Empfehlung zur nationalen Meeresstrategie: Wir fordern, Meeresumwelt- und Meeresnaturschutz noch stärker in den politischen und fachlichen Entscheidungen aller Ressorts zu verankern – auch um Schutz, Wiederherstellung und Nutzung von Nord- und Ostsee stärker zu harmonisieren. Unsere konkreten Forderungen sind: Meeresschutz und Klimaschutz muss eng miteinander verknüpft, Meere müssen effektiv geschützt und wiederhergestellt werden, eine kumulative Übernutzung der Meere muss drastisch reduziert werden, der Schutz der Hohen See und der Tiefsee muss sichergestellt werden, Menschen und Meere sollen ins Zentrum nachhaltiger globaler Entwicklung gerückt werden.
- Verbesserung des Zustands der Gewässer durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie: Begleitung der Wasserrahmenrichtlinie zur Umsetzung eines guten ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer
- neue Gemeinschaftsaufgabe bzw. GAK Sonderrahmenplan Klimaanpassung und Naturschutz: Ziel ist natur-basierte Klimaanpassungsmaßnehmen stärker über die GAK zu fördern bzw. eine neue Gemeinschaftsaufgabe mit Fokus Klimaanpassung, inklusiver natürlicher Maßnahmen zu schaffen.
- Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz: Ziel des NABUs ist es die finanzwirksamen Maßnahmen des ANK langfristig zu verstetigen und und auf eine ambitionierte Umsetzung der im ANK enthaltenen "Beschleunigungsoffensive für Renaturierungsprojekte" hinzuwirken.
- Sicherung des Kinder- und Jugendplan des Bundes: Der NABU setzt sich für die Verstetigung und Dynamisierung des Kinder- und Jugendplanes des Bundes ein.
- Verankern effektiver Hochlaufstrategien für Elektromobilität im KoaV: Wir setzen uns dafür ein, dass das Ziel der Bundesregierung von 15 mio. Elektrofahrzeugen bis 2030 möglichst natur-, umwelt- und sozialverträglich umgesetzt wird. Eine effektive Berücksichtigung der Thematik im kommenden Koalitionsvertrag ist daher notwendig.
- Nachhaltige Siedlungsentwicklung vorantreiben: Da der Bauturbo aus Sicht des NABU das falsche Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist, sollte unbedingt von einer Einführung abgesehen werden. Stattdessen sollte der Fokus liegen auf einer Fokussierung von Bauaktivitäten durch Nutzung von Bestandspotentialen; nachhaltiger und sozial gerechter Bau-, Boden- und Wohnungspolitik; Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung; Erhalt und Verbesserung des siedlungsnahen Grünflächenwertes; energetische Sanierung.
- Sicherstellung ambitionierter EU Klimaziele 2040 im European Climate Law: Sicherstellung ambitionierter EU Klimaziele im European Climate Law, Verhinderung von Aufweichungen etwa durch Aufnahme des Handels mit Paris Agreement Artikel 6-Zertifikaten aus nicht-EU-Staaten.
- Natur-/Klimaschutzfinanzierung im Langfristhaushaushalt der EU (MFR): Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.
- Änderung der Kommunalabwasserrichtlinie der EU (KARL): Beibehaltung der erweiterten Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie der EU
- Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern: Sicherstellen des umwelt- und naturverträglichen Ausbaus von Geothermie ohne dabei den Wasserhaushalt zu beeinträchtigen. Keine Beschleunigung und Fristverkürzung auf Kosten von gründlichen Prüfungen der Vorhaben durch das Instrument des überragenden öffentlichen Interesses.
- EmpCo: Logos von Umweltverbänden sollen nicht automatisch Nachhaltigkeitssiegel darstellen: Bei der Umsetzung der EmpCo-RL in dtsch. Recht sollen Marken und Logos von unabhängigen Umweltverbänden nicht automatisch auch Nachhaltigkeitssiegel darstellen. Es bestünde die Gefahr, dass jegliche Art von öffentlicher Kommunikation mit Logos der Umwelt-NGOs auf dem Produkt durch Unternehmen und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Umweltverbänden unmöglich gemacht und diesen Organisationen die wirtschaftliche Grundlage für die Verfolgung ihrer anerkannten Zielsetzungen entzogen würde.
- EUDR - EU-Entwaldungsverordnung (European Union Deforestation Regulation): Die EUDR (European Deforestation Regulation) ist eine Verordnung der EU vom 31. Mai 2023, mit der die EU ihren Beitrag zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung verringern und der Emission von Treibhausgasen sowie dem Verlust an Biodiversität entgegenwirken möchte. Die EUDR soll inhaltlich und zeitlich so umgesetzt werden wie sie ausgehandelt wurde und nicht abgeschwächt werden.
Die Verordnung kommt zum 30. Dezember 2025 direkt zur Anwendung und wird in DE durch ein entsprechendes Umsetzungsgesetz flankiert werden. Ein offizieller Entwurf dafür liegt noch nicht vor.
- Änderung in der BNatSchG-Novelle für Wind an Land: In der angestrebten BNatSchG-Novelle des BMUKN für Regelungen für Windenergie an Land bemüht sich der NABU Anpassungen zu erwirken, die die Konformität mit EU-Recht und Naturverträglichkeit der neuen Regelungen bzw. Änderungen bestehender Regelungen gewährleistet.
- Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BNatSchG zum Wolf: Die engen unionsrechtlichen Grenzen müssen bei der angekündigten Änderung des BNatSchG zum Wolf gewahrt bleiben.
- Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BJagdG zum Wolf: Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- FFH-Bericht: Meldung des Erhaltungszustands auf wissenschaftlicher Basis: Der FFH-Bericht über den Erhaltungszustand geschützter Arten Deutschlands muss auf wissenschaftlichen Daten und Methoden basieren. Politische Einflussnahme auf die Meldung ist laut EU nicht gestattet.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verordnung zum Schutz der Umwelt in der Seeschifffahrt: Ziel des NABU ist es die Auswirkungen der Schifffahrt auf die Umwelt zu minimieren.
- Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in geschützten Meeresgebieten durch eine Novelle des BNatSchG: Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
- Naturverträgliche Ausrichtung des Infrastrukturzukunftsgesetzes: Einsatz für die Einhaltung von Umweltstandards bei der Planung und Genehmigung von (Verkehrs-)Infrastruktur.
- Änderung Stromsteuergesetz: Absenkung der Stromsteuer für alle auf das EU-Mindestmaß erreichen.
- Verhinderung Food and Feed Omnibus auf EU-Ebene: Wir wollen verhindern, dass durch den Omnibus Vereinfachungen im Bereich der Pestizidzulassungen eingeführt werden.
- Langfristige Sicherung der Wasserverfügbarkeit für Ökosysteme: Integration der Beachtung der Ökosysteme bei Wasserknappheit durch die Leitlinien der LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) für Behörden zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit.
- Bundesverkehrswegeplan 2030 natur- und klimaverträglich umsetzen: Auswahl der Vorhaben des BVWP 2030, die umgesetzt werden an Naturschutz- und Klimaschutz anpassen. Änderung des Bundesfernstraßenausbaugesetzes.
Bedarfsplanüberprüfung an Natur- und Klimaschutz ausrichten.
- Erweiterung der parlamentarischen Kontrolle und zweckgebundene Kreditverwendung im Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz: Die parlamentarische Kontrolle muss beibehalten und ggf. erweitert werden.
Die Kredite sollen nur für den Erhalt der Autobahnen und Bundesfernstraßen ausgegeben werden.
- Anpassung Dienstwagenbesteuerung: Ziel ist die Verringerung des Dienstwagenprivilegs für Verbrenner-Dienstwagen, und somit Schaffung zusätzlicher Anreize zur Nutzung von E-Autos als Dienstwagen - zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr.
- Unterstützung eines ambitionierten EU-Elektrifizierungsziels: Unterstützung der Bundesregierung bei der Einführung eines ambitionierten EU-weiten Elektrifizierungsziels ohne Nutzung von Atomstrom.
- Änderung des Netzanschlusspakets: Änderung des Netzanschlusspakets, insbesondere Streichung des Redsipatch-Vorbehalts und stärkere Verpflichtungen für die Verteilnetzbetreiber.
- Änderung der EEG-Novelle: Ziel ist die Änderung im vorgeschlagenen Entwurf zur Fortführung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Verbesserung der Naturverträglichkeit des Ausbaus.
- Position zum geplanten Aktionsplan Nachhaltigkeit: Erklärung unserer Position und Forderungen im Bereich Nachhaltigkeit (SDG)
- Nichteinführung europäischer Bewirtschaftungsplan Kormoran: EU-Rat "Landwirtschaft und Fischerei" diskutiert euroäischen Bewirtschaftungsplan für den Kormoran, um ihn als jagdbare Art zu klassifizieren (Anh. II VS-RL), NABU plädiert stattdessen für evidenzbasierte und praxistaugliche Konfliktminimierung und verweist auf Kompromiss der ZKF.
- Forderung nach MFR der EU in Bezug auf Meeresnaturschutz und naturverträgliche Transformation der Fischerei: Wir fordern den nächsten EU- Haushalt für widerstandsfähige Meere, starke Küstengemeinden und einen gerechten Wandel der Fischerei zu nutzen.
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Keine Relationen.