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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)

dip / rede 04.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373) Wie waren die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Widerrufsprüfverfahren bei Männern aus Afghanistan zwischen 18 und 40 Jahren (gegebenenfalls bitte die Altersgruppe nehmen, bei der das BAMF davon ausgeht, dass es sich um junge Männer handelt) im Jahr 2025 bzw. im bisherigen Jahr 2026 (bitte nach den verschiedenen Formen der Anerkennung differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben), und gibt es eine interne Vorgabe im BAMF dergestalt (oder ähnlich), dass der Abschiebeschutzstatus bei jungen, arbeitsfähigen afghanischen Männern durch entsprechende Widerrufsverfahren überprüft werden soll, und, wenn ja, wie wird dies mit Blick auf die sich aus meiner Sicht verschärfende Lage in Afghanistan begründet, und, wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung ein mir vorliegendes aktuelles Schreiben des BAMF, in dem argumentiert wird, dass „mittlerweile“ „im Allgemeinen von der Gewährleistung des Existenzminimums“ bei einer Rückkehr nach Afghanistan ausgegangen werden könne, weil zumindest durch „Gelegenheitsarbeiten“ ein „Existenzminimum auf unterster Stufe“ gesichert sei und es zudem Rückkehrhilfen gebe (bitte ausführen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Im Jahr 2025 ergingen 2 312 Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Widerrufsprüfverfahren bei Männern aus Afghanistan zwischen 18 und 40 Jahren. In 328 Fällen erfolgte ein Widerruf oder eine Rücknahme des Schutzstatus oder des Abschiebungsverbots. Dies entspricht einer Aufhebungsquote von 14,2 Prozent. Im Monat Januar des Jahres 2026 ergingen 266 Entscheidungen. In 45 Fällen erfolgte ein Widerruf oder eine Rücknahme. Dies entspricht einer Aufhebungsquote von 16,9 Prozent. Die Anlage von Widerrufs- und Rücknahmeverfahren erfolgt anlassbezogen aufgrund von Hinweisen oder Prüfbitten externer Behörden. In jedem Fall erfolgt eine sorgfältige, umfassende und differenzierte Würdigung sämtlicher entscheidungserheblicher Umstände im Rahmen einer individuellen Einzelfallprüfung, sodass generalisierende Aussagen über den Inhalt und Umfang der jeweiligen Verfahrensbearbeitung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Zu dem von der Fragestellerin genannten „Schreiben des BAMF“ liegen der Bundesregierung mangels Identifizierbarkeit keine Erkenntnisse vor.

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