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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)

dip / rede 03.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980) Zieht das Bundesministerium des Innern (BMI) bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Konsequenzen daraus, dass Widerrufe bzw. Rücknahmen von Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan vom zuständigen Verwaltungsgericht in Ansbach in 14 von 16 Fällen korrigiert oder aufgehoben wurden (so das BMI in einer Nachbeantwortung vom 24. November 2025 an mich, es geht um 15 Beschlüsse und ein Urteil), und, wenn ja, welche, und, wenn nein, warum nicht, und wie ist die aktuelle Bilanz der gerichtlichen Verfahren zu diesem Themenkomplex (etwa: Wie viele entsprechende Gerichtsverfahren sind anhängig, welche Entscheidungen mit welchem Ergebnis gab es in welcher Instanz usw., bitte so genau wie möglich ausführen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Hinsichtlich der Aufhebung einer Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan werden die Umstände des konkreten Einzelfalles von der Bundesregierung in jedem Verfahrensstadium umfassend geprüft und daraus resultierende Handlungsoptionen sorgfältig abgewogen. Die Bundesregierung hält sich an Recht und Gesetz und auch an rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse. Ein allgemeiner Anspruch auf Aufnahme aus dem Ausland besteht hingegen nicht, einen solchen haben auch die Gerichte in den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan nicht festgestellt. Mit Stand 27. November 2025 hat das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach 42 Beschlüsse in Eilverfahren im Zusammenhang mit der Aufhebung von Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan erlassen. Hiervon ergingen 18 Beschlüsse zugunsten bzw. teilweise zugunsten der Bundesregierung. 23 Beschlüsse gingen zulasten der Bundesregierung. Davon betrafen 14 Fälle einen Antrag auf Eilrechtsschutz und neun Fälle eine einstweilige Anordnung auf Fortsetzung der Unterbringung und Verpflegung in Pakistan. Zudem erging ein Urteil teilweise zugunsten der Bundesregierung und ein Einstellungsbeschluss. In 16 Fällen wurden gegen Beschlüsse des VG Ansbach Beschwerden beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. In den bisher elf entschiedenen Verfahren wurden die Beschwerden zurückgewiesen. Davon betrafen vier Fälle die fortgesetzte Unterbringung und Verpflegung in Pakistan. In zwei dieser Fälle wurde die Beschwerde der Bundesregierung zurückgewiesen, in zwei Fällen die Beschwerde der Gegenseite. Weitere sieben Fälle betreffen die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheids. Davon wurde in einem Fall die Beschwerde der Gegenseite und in sechs Fällen die Beschwerde der Bundesregierung zurückgewiesen.

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