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Schriftliche Frage 30 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu Programmen zur sogenannten „goldenen Staatsbürgerschaft“ („goldene Pässe“ ode…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 30 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu Programmen zur sogenannten „goldenen Staatsbürgerschaft“ („goldene Pässe“ ode… Frage 30 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu Programmen zur sogenannten „goldenen Staatsbürgerschaft“ („goldene Pässe“ oder „goldene Visa“ durch Investitionen) im Kontext der europäischen Sicherheitsarchitektur und des vielbeachteten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 29. April 2025, wonach das maltesische Programm zur Vergabe von Staatsangehörigkeiten gegen Zahlung von Investitionen gegen das Unionsrecht verstößt (www.lt o.de/recht/nachrichten/n/c18123-eugh-malta-eu-st aatsbuerger-geldzahlung-investition), was Malta dazu veranlasst hat, das Programm zu beenden, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und strebt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen auf europäischer Ebene an, mit dem Ziel, derartige Praktiken künftig europaweit zu unterbinden, um das gegenseitige Vertrauen unter den Mitgliedstaaten zu stärken, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Oktober 2025: Die Bundesregierung begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 29. April 2025 (Rechtssache C-181/23). Der EuGH hat darin bekräftigt, dass die Festlegung der Voraussetzungen für die Verleihung und den Verlust der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Gleichwohl müsse diese Zuständigkeit unter Beachtung des Unionsrechts ausgeübt werden. Der EuGH stellt fest, dass Einbürgerungsprogramme mit einem transaktionalen Charakter nicht mit dem EU-Primärrecht vereinbar sind. Konkret sieht der EuGH in dem Einbürgerungsprogramm Maltas einen Verstoß gegen Artikel 20 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Unionsbürgerschaft sowie gegen Artikel 4 Absatz 3 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) hinsichtlich des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit. Der Bundesregierung sind keine weiteren Einbürgerungsprogramme mit vergleichbarem Charakter bekannt, die von Mitgliedstaaten derzeit unterhalten werden.

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