Schriftliche Frage 20/21 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): In wie vielen Fällen richten sich in den letzten fünf Jahren lokal Beschäftigte an die Ombudsperson der lokal Beschäftigten im Auswärtigen A…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 20/21 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): In wie vielen Fällen richten sich in den letzten fünf Jahren lokal Beschäftigte an die Ombudsperson der lokal Beschäftigten im Auswärtigen A…
Frage 20 (Vinzenz Glaser, Die Linke):
In wie vielen Fällen richten sich in den letzten fünf Jahren lokal Beschäftigte an die Ombudsperson der lokal Beschäftigten im Auswärtigen Amt aufgrund von Vorwürfen von Rassismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus oder sonstige Diskriminierungsformen (bitte die Gesamtzahl an gemeldeten Fällen differenziert nach Diskriminierungsform – Sexismus, Rassismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus bzw. andere Diskriminierungsformen – und Jahr auflisten), und welche Maßnahmen werden von der Ombudsperson ergriffen, wenn Personen sich mit Diskriminierungsvorwürfen an sie wenden?
Frage 21 (Vinzenz Glaser, Die Linke):
Gab es seit der Einrichtung der Ombudsstelle für lokal Beschäftigte im Auswärtigen Amt unabhängige Gutachten zum Thema Diskriminierung von lokal Beschäftigten in deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere an Botschaften und Konsulaten, und wenn nein, aus welchen Gründen wurden solche Gutachten bislang nicht in Auftrag gegeben, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen sie?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 14. Oktober 2025:
Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet. Das Auswärtige Amt (AA) steht für ein sicheres und wertschätzendes Arbeitsumfeld, das frei von Grenzüberschreitungen jeder Art sein muss. Als Arbeitgeber nimmt das AA seine gesetzliche Verpflichtung ernst, seine Beschäftigten vor Diskriminierung am Arbeitsplatz zu schützen. In der Zentrale sowie an den Auslandsvertretungen sind Beschwerdestellen für formelle Beschwerden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingerichtet. Betroffene lokal Beschäftigte können sich außerdem an die Ombudsperson für die lokal Beschäftigten wenden, die beratend und betreuend tätig wird. Gutachten zum Thema Diskriminierung von lokal Beschäftigten hat das AA nicht in Auftrag gegeben. Hierfür wird mit Blick auf die oben genannten Angebote auch kein Handlungsbedarf gesehen. Die Ombudsperson führt keine systematische Statistik zu durchgeführten Beratungen.
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