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Schriftliche Frage 47 von Katrin Fey (DIE LINKE): Liegen dem Auswärtigen Amt (AA) Berichte dazu vor – wie mir in einem Einzelfall, bezogen auf Marokko, zur Kenntnis gelangt –, wonach Mitarbe…

dip / schriftliche_frage 15.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 47 von Katrin Fey (DIE LINKE): Liegen dem Auswärtigen Amt (AA) Berichte dazu vor – wie mir in einem Einzelfall, bezogen auf Marokko, zur Kenntnis gelangt –, wonach Mitarbe… Frage 47 (Katrin Fey, Die Linke): Liegen dem Auswärtigen Amt (AA) Berichte dazu vor – wie mir in einem Einzelfall, bezogen auf Marokko, zur Kenntnis gelangt –, wonach Mitarbeitende des externen Dienstleisters TLScontact in Visaverfahren eine zusätzliche Gebühr zur schnelleren Bearbeitung (in dem mir vorliegenden Fall in Höhe von 100 Euro) fordern, wobei es sich nach meiner Einschätzung offenkundig um Korruption handelt, und wenn ja, wie hat sie hierauf reagiert (bitte entsprechende Maßnahmen erläutern), und wenn nein, welche Meldestellen für solche Fälle gibt es im Zuständigkeitsbereich des AA vor dem Hintergrund, dass in dem mir bekannt gewordenen Fall trotz Anfrage keine entsprechende Stelle mitgeteilt wurde (bitte möglichst konkret benennen), und wie verhält sich das AA weiterhin zu dem mir vorgetragenen Bericht, wonach es zu Ablehnungen von Visumanträgen kommen könnte, weil Mitarbeitende von TLScontact bei der nicht sorgfältigen Übertragung von Angaben aus Visumanträgen in andere Formulare Fehler begehen, die dann den Visumbeantragenden als unwahre Angaben ausgelegt werden könnten (bitte ausführen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. Mai 2026: Dem Auswärtigen Amt liegen hierzu keine Berichte vor. Jede deutsche Auslandsvertretung benennt auf ihrer Internetseite namentlich eine lokale Ansprechperson für Korruptionsprävention. Für die Auslandsvertretung in Rabat sind die Informationen auf folgender Webseite aufgeführt: https://rabat.diplo.de/ma-de/ueber-uns/korruptionspraev ention. Zudem besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Beauftragten für Korruptionsprävention im Auswärtigen Amt (siehe auch www.auswaertiges-amt.de/de/service/korruptionspraevention). Die externen Dienstleister sind vertraglich dazu verpflichtet, Visumantragsdaten aus handschriftlich ausgefüllten Formularen in elektronische Antragsformulare (VIDEX) zu übertragen und die Daten in den Visumantragsformularen anhand der vorgelegten antragsbegründenden Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen und zu korrigieren. Im Nachgang zur Übertragung der Visumantragsdaten von einem handschriftlichen Antragsformular in ein VIDEX-Formular und bei der Korrektur/Ergänzung von Visumantragsdaten wird das VIDEX-Formular vollständig ausgedruckt und von den Antragstellenden inklusive einer Belehrung über Falschangaben unterschrieben. Mit der Unterschrift bestätigen die Antragstellenden, dass alle Daten vollständig und korrekt sind und dass Falschangaben zu einer Ablehnung des Visumantrags führen können.

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