Pläne der Bundesregierung für ein Innovationsfreiheitsgesetz und zum Rückbau der Forschungsbürokratie
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Pläne der Bundesregierung für ein Innovationsfreiheitsgesetz und zum Rückbau der Forschungsbürokratie
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3148
21. Wahlperiode 05.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Müller, Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke,
Dr. Anja Reinalter, Rebecca Lenhard, Misbah Khan und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pläne der Bundesregierung für ein Innovationsfreiheitsgesetz und zum Rückbau
der Forschungsbürokratie
Die Bundesregierung hat angekündigt, mit einem Innovationsfreiheitsgesetz
bürokratische Hürden in der Forschungsförderung abzubauen und
innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Laut eines Kabinettsbeschlusses
vom 5. November 2025 gehört dieses Gesetz zu „weiteren Maßnahmen (…),
die zum ganz überwiegenden Teil spätestens zum Ende des zweiten Quartals
verabschiedet werden“ (Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der
Bundesregierung für Bürokratierückbau). Während die Fraktion der CDU/CSU
in der Opposition die Bundesregierung in der vergangenen Wahlperiode noch
zur Vorlage eines „Sofortmaßnahmenpakets zur spürbaren Reduzierung von
Forschungsbürokratie“ (Bundestagsdrucksache 20/8856) aufforderte, lässt ein
solches Paket aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weiter auf sich
warten – obwohl inzwischen verschiedene Organisationen von der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen über die Fraunhofer-Gesellschaft bis zur
Expertenkommission Forschung und Innovation konkrete Vorschläge zum
Bürokratierückbau in der Forschungsförderung gemacht haben. Während für
kommende Maßnahmen zum Bürokratierückbau insgesamt im oben genannten
Kabinettsbeschluss von angestrebten „Entlastungen in Höhe von mehreren
Milliarden Euro“ durch weitere Schritte angekündigt werden, bleibt der genaue
Regelungsbereich des Innovationsfreiheitsgesetzes weiterhin unklar. In der Sitzung
des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung am 5. November 2025 stellte die Bundesregierung klar, dass das
Bundesministerium für. Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in
erster Linie für die Koordination der geplanten Maßnahmen zum
Bürokratierückbau in der Forschung zuständig sei, die konkreten Änderungen aber vor
allem in der Federführung anderer Ressorts liegen würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was sind Beispiele für „kleinteilige Förderbürokratie“ (Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD), die aus Sicht der Bundesregierung der
Forschung unnötige Fesseln anlegen, und welche gesetzlichen oder
untergesetzlichen Änderungen sind nötig, um diese zu lösen?
2. Wo sieht die Bundesregierung Potenzial, „Antragslogiken,
Nachweiserfordernisse und Regularien“ im Wissenschaftsbereich zu entschlacken
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD), und welche
gesetzlichen oder untergesetzlichen Änderungen sind dafür nötig?
3. Bezieht sich die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
genannte Beschleunigung von Entscheidungen in der Forschungsförderung
auf Prozesse im Bundesministerium, in den Projektträgern oder auf andere
Prozesse, und mithilfe welcher Maßnahmen sollen diese beschleunigt
werden, und wie wird in diesem Zusammenhang weiterhin eine
wissenschaftsbasierte Entscheidungsfindung sichergestellt?
4. Was ist derzeit die durchschnittliche Zeit vom Antragseingang bis zur
Auszahlung der Fördermittel in der Forschungsförderung des Bundes, und
welchen Zeitraum strebt die Bundesregierung künftig als Ziel an?
5. Wie werden derzeit aus Sicht der Bundesregierung bestimmte
Einrichtungstypen – wie z. B. Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großindustrie
oder andere in Forschung und Entwicklung tätigen Unternehmen – in
besonderem Maße durch „kleinteilige Förderbürokratie“ sowie
„Antragslogiken, Nachweiserfordernisse und Regularien“ belastet, und mit welchen
Maßnahmen plant die Bundesregierung, diese gezielt zu entlasten?
6. Auf welchem Wege plant die Bundesregierung, „an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen verbindlich standardisierte Ausgründungsverträge
ein[zuführen], die insbesondere Nutzungsrechte von geistigem Eigentum
gegen einen marktüblichen Anteil ermöglichen“ (Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD)?
7. Welche konkreten regulatorischen Hürden plant die Bundesregierung
abzubauen, um die Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen
zu erleichtern, und gibt es insbesondere Überlegungen, um eine
vereinfachte Trennungsrechnung bei entsprechenden Kooperationen und eine
praxistaugliche Auslegung des EU-Beihilferechts zu implementieren?
8. Welche weiteren Regelungsbereiche soll das angekündigte
Innovationsfreiheitsgesetz umfassen, und welche Änderungen sind hierfür notwendig
(bitte die entsprechenden Gesetze, Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften etc. auflisten)?
9. Mit welchen Ressorts befindet sich das BMFTR zur Umsetzung der in den
Fragen 1 bis 8 erfragten Änderungen und ggf. weiterer Aspekte des
geplanten Innovationsfreiheitsgesetzes derzeit in Abstimmung?
10. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bereits vor dem Inkrafttreten
des angekündigten Innovationsfreiheitsgesetzes ein
„Sofortmaßnahmenpaket zur spürbaren Reduzierung von Forschungsbürokratie“ vorzulegen,
das auf untergesetzlicher Ebene Vereinfachungen umsetzt?
11. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMFTR seit dem 6. Mai 2025 in
seiner Projektförderung umgesetzt, um Forscherinnen und Forscher von
unnötiger Bürokratie zu entlasten und den von Bundeskanzler Friedrich
Merz verkündeten Wandel in der vorherrschenden Fehlerkultur „weg vom
Misstrauen, hin zum Vertrauen“ auch in der Forschung zu verwirklichen
(Rede des Bundeskanzlers beim Tag der Industrie am 23. Juni 2025)?
12. Welche Praxischecks hat das BMFTR bereits durchgeführt, und welche
Maßnahmen zur Entbürokratisierung wurden auf dieser Basis umgesetzt?
13. Was ist die durchschnittliche, vorgesehene Laufzeit der seit dem 6. Mai
2025 durch das BMFTR ausgeschriebenen Projektförderungen, und
warum konnte die Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 12 und
13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1232 diese
durchschnittlichen, Laufzeiten der 18., 19. und 20. Wahlperiode, aber nicht für
den aktuellen Zeitraum angeben?
14. Inwiefern plant die Bundesregierung, mittels geeigneter Indikatoren, die
Fortschritte bei der Entbürokratisierung zu messen, welche Maßnahmen
sind dafür geplant, und wie wird sichergestellt, dass dafür notwendige
Berichtspflichten nicht zu zusätzlichem Arbeitsaufwand führen?
15. Kann die Bundesregierung – analog zu anderen Maßnahmen für
Bürokratieabbau auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) (https://bmds.bund.de/themen/staatsmoder
nisierung/buerokratierueckbau) – beziffern, welche Entlastungswirkung
das Innovationsfreiheitsgesetz für Wissenschaft und Wirtschaft mit sich
bringt, bzw. welche vermeidbaren Kosten aktuell noch anfallen?
16. Wann kommt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigte Bereichsausnahme für Forschung im Umsatzsteuerrecht, und
welche Fortschritte gab es im Austausch zwischen BMFTR und dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) seit dem 14. August 2025?
17. Liegen bereits Erkenntnisse der BMFTR-internen Überprüfung zur
Projektförderung vor (Antwort zu Frage 11 auf
Bundestagsdrucksache 21/1232), und wurden hieraus bereits Maßnahmen zur im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „Straffung der
Projektförderung“ umgesetzt?
18. Gibt es Pläne der Bundesregierung, einen Austausch von „Best Practice“
zwischen den Bundesländern zum Bürokratieabbau in der Forschung
anzustoßen, und wenn ja, in welcher Form, und wann?
19. Welche Maßnahmen zur Prozessoptimierung verfolgt die
Bundesregierung, um das angekündigte Schnellbauverfahren im Wissenschaftsbereich
tatsächlich schnell zu implementieren?
20. Wo bestehen aus Sicht der Bundesregierung Zielkonflikte beim Abbau
von Bürokratie in der Forschungsförderung, und wie werden diese sich im
geplanten Innovationsfreiheitsgesetz niederschlagen?
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Diskussionspapiers
Nummer 36 der Leopoldina, dass „die aktive Auseinandersetzung mit den
Herausforderungen wie Umweltschutz, Wirtschaftsförderung, Gerechtigkeit
oder Diversität“ inzwischen „zulasten der wissenschaftlichen
Kernaufgaben“ (S. 18) von Hochschulen und Forschungseinrichtungen gehen und
neben den gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten diese Einrichtungen
keine weiteren Beauftragten zu anderen Themenfeldern, wenn keine
gesetzliche Grundlage besteht, einsetzen sollten?
22. Wurden bereits aufgeforderte oder unaufgeforderte Stellungnahmen,
Positionspapiere oder andere fachliche Beiträge beim BMFTR zum
Innovationsfreiheitsgesetz eingereicht, und werden diese bzw. weitere
Stellungnahmen im Rahmen der „bewährten Veröffentlichungspraxis“ (Antwort zu
Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/1232) weiterhin öffentlich
zugänglich gemacht?
Berlin, den 1. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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