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Pläne der Bundesregierung für ein Innovationsfreiheitsgesetz und zum Rückbau der Forschungsbürokratie (Antwort zu Drs. 21/3148)

dip / drucksache 22.12.2025 · WP 21 · 21/3458 · Antwort · Original ↗

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Pläne der Bundesregierung für ein Innovationsfreiheitsgesetz und zum Rückbau der Forschungsbürokratie (Antwort zu Drs. 21/3148) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3458 21. Wahlperiode 22.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3148 – Pläne der Bundesregierung für ein Innovationsfreiheitsgesetz und zum Rückbau der Forschungsbürokratie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat angekündigt, mit einem Innovationsfreiheitsgesetz bürokratische Hürden in der Forschungsförderung abzubauen und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Laut eines Kabinettsbeschlusses vom 5. November 2025 gehört dieses Gesetz zu „weiteren Maßnahmen (…), die zum ganz überwiegenden Teil spätestens zum Ende des zweiten Quartals verabschiedet werden“ (Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau). Während die Fraktion der CDU/CSU in der Opposition die Bundesregierung in der vergangenen Wahlperiode noch zur Vorlage eines „Sofortmaßnahmenpakets zur spürbaren Reduzierung von Forschungsbürokratie“ (Bundestagsdrucksache 20/8856) aufforderte, lässt ein solches Paket aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weiter auf sich warten – obwohl inzwischen verschiedene Organisationen von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen über die Fraunhofer-Gesellschaft bis zur Expertenkommission Forschung und Innovation konkrete Vorschläge zum Bürokratierückbau in der Forschungsförderung gemacht haben. Während für kommende Maßnahmen zum Bürokratierückbau insgesamt im oben genannten Kabinettsbeschluss von angestrebten „Entlastungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro“ durch weitere Schritte angekündigt werden, bleibt der genaue Regelungsbereich des Innovationsfreiheitsgesetzes weiterhin unklar. In der Sitzung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung am 5. November 2025 stellte die Bundesregierung klar, dass das Bundesministerium für. Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in erster Linie für die Koordination der geplanten Maßnahmen zum Bürokratierückbau in der Forschung zuständig sei, die konkreten Änderungen aber vor allem in der Federführung anderer Ressorts liegen würden.  1. Was sind Beispiele für „kleinteilige Förderbürokratie“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD), die aus Sicht der Bundesregierung der Forschung unnötige Fesseln anlegen, und welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Änderungen sind nötig, um diese zu lösen? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 19. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wo sieht die Bundesregierung Potenzial, „Antragslogiken, Nachweiserfordernisse und Regularien“ im Wissenschaftsbereich zu entschlacken (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD), und welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Änderungen sind dafür nötig?  3. Bezieht sich die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannte Beschleunigung von Entscheidungen in der Forschungsförderung auf Prozesse im Bundesministerium, in den Projektträgern oder auf andere Prozesse, und mithilfe welcher Maßnahmen sollen diese beschleunigt werden, und wie wird in diesem Zusammenhang weiterhin eine wissenschaftsbasierte Entscheidungsfindung sichergestellt? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hat am 5. November 2025 im sogenannten „Entlastungskabinett“ den Bericht über die „Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“ beschlossen. Hierin sind auch mehrere Maßnahmen zur Förderung der Handlungsspielräume für Forschung und Innovation bestätigt und weiter konkretisiert, die bereits in der Hightech Agenda Deutschland angelegt wurden. Als bereits beschlossene Maßnahme wird in dem Bericht die Digitalisierung der Projektförderung genannt. Mit der Weiterentwicklung des Projektförderinformationssystems „profi“ wird zudem der gesamte Prozess der Projektförderung vollständig digitalisiert – schneller, transparenter und nutzerfreundlicher. Daneben wird die Digitalisierung der Forschungs- und Innovationsförderung entschlossen vorangetrieben. Die durchgängige Ende-zu-Ende-Digitalisierung für Projektförderanträge und Projektadministration ist bereits weit fortgeschritten. Außerdem wurden in dem Bericht geplante Maßnahmen genannt. Als Hebelprojekt der Modernisierungsagenda des Bundes soll das Innovationsfreiheitsgesetz mehr Freiräume für innovative Ansätze schaffen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Forscherinnen und Forscher spürbar zu reduzieren und Freiräume für Innovation zu schaffen. Die konkrete Ausgestaltung wird derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft. Die Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes soll es gemeinnützigen projektgeförderten Forschungseinrichtungen ermöglichen, ohne aufwändige Anträge im Einzelfall aus nichtöffentlichen Mitteln Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie wissenschaftsrelevanten Beschäftigten Gehälter und Gehaltsbestandteile zu zahlen, die über die vom sogenannten Besserstellungsverbot gesetzte Grenze hinausgehen. Als weiteres Vorhaben wurde in dem Bericht das Forschungsdatengesetz genannt. Zudem sollen das Graduiertenförderungsgesetz und das Hochschulrahmengesetz aufgehoben werden, um den Rechtsbestand zu bereinigen. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung daran, auf untergesetzlicher Ebene die Forschungsförderung flexibler zu gestalten und damit den bürokratischen Aufwand nachhaltig zu verringern.  4. Was ist derzeit die durchschnittliche Zeit vom Antragseingang bis zur Auszahlung der Fördermittel in der Forschungsförderung des Bundes, und welchen Zeitraum strebt die Bundesregierung künftig als Ziel an? Der Zeitraum zwischen Antragseinreichung und Bewilligung variiert je nach Förderaktivität stark. Die Ursachen hierfür werden auch durch externe Faktoren wie bspw. eine vorläufige Haushaltsführung, die im Regelfall stattfindenden Begutachtungen und das Einreichen vollständiger Antragsunterlagen durch die Antragstellerinnen und Antragsteller beeinflusst. Die „bis zur Auszahlung“ vergehende Zeit umfasst zudem den Zeitraum von der Bewilligung bis zum ersten Mittelabruf, über den ausschließlich der Zuwendungsempfänger entscheidet. Durchschnittszahlen hierzu werden aus den genannten Gründen nicht nachgehalten. Die Bundesregierung strebt eine Verkürzung des Zeitraums von Antragstellung bis Bewilligung an; die Vorgabe eines einheitlichen diesbezüglichen Zeitraums über alle Förderaktivitäten hinweg ist aus den genannten Gründen weder sinnvoll noch geplant.  5. Wie werden derzeit aus Sicht der Bundesregierung bestimmte Einrichtungstypen – wie z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großindustrie oder andere in Forschung und Entwicklung tätigen Unternehmen – in besonderem Maße durch „kleinteilige Förderbürokratie“ sowie „Antragslogiken, Nachweiserfordernisse und Regularien“ belastet, und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, diese gezielt zu entlasten? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Darüber hinaus plant die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für Startups, kleine und mittlere Unternehmen und Großindustrie zu verbessern. Speziell mit Blick auf die Rahmenbedingungen für Start-ups wird die Bundesregierung eine Start-up und Scaleup Strategie mit zahlreichen Einzelmaßnahmen verabschieden. Zudem leistet das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit der Fördermaßnahme „DATIpilot“ bereits seit 2023 einen Beitrag zur Vereinfachung und Modernisierung der forschungsbasierten Transfer- und Innovationsförderung, z. B. durch niedrigschwellige Bewerbungs- und innovative Auswahlverfahren sowie spürbare Vereinfachung der Antrags- und Förderprozesse. Auf diese Erfahrungen soll mit weiteren Maßnahmen zur Entlastung angeknüpft werden. Im Programm exist (Existenzgründungen aus der Wissenschaft) wurden in den letzten Wochen viele Maßnahmen umgesetzt, die zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau beitragen. Unter anderem wurde die Antragstellung inklusive Änderungsanträgen durchgehend digitalisiert, die Anzahl der Antragsformulare beim exist-Gründungsstipendium wurde halbiert, es wird verstärkt mit Sachmittelpauschalen (Entfall der Einzelbelegpflicht) gearbeitet und die Anzahl von Auflagen und Meilensteinen wurde deutlich reduziert. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erlaubt seit November 2025 die vollständig digitale und kollaborative Antragstellung über das Online- Portal der Förderzentrale Deutschland. Die föderale Modernisierungsagenda weist den weiteren Weg in die breitere Anwendung. Bund und Länder ermöglichen bis zum 31. Dezember 2027 ausgehend von den gebündelten Förderplattformen bei der Förderzentrale Deutschland die durchgängig digitale und medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung der Förderanträge.  6. Auf welchem Wege plant die Bundesregierung, „an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbindlich standardisierte Ausgründungsverträge ein[zuführen], die insbesondere Nutzungsrechte von geistigem Eigentum gegen einen marktüblichen Anteil ermöglichen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD)? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wurde vereinbart, an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbindlich standardisierte Ausgründungsverträge einzuführen, die insbesondere Nutzungsrechte von geistigem Eigentum gegen einen marktüblichen Anteil ermöglichen. Es gibt bereits Musterverträge für Unternehmensgründungen im Bereich des Bundes. Etwaige Anpassungen (z. B. zu Lasten des Bundeseinflusses zu Gunsten interessierter Investoren) sind stark vom jeweiligen Geschäftsmodell und den verfolgten öffentlichen Interessen abhängig. Die Bundesregierung prüft, inwieweit Ausgründungsprozesse im Sinne des Koalitionsvertrages über verschiedene Ausgründungsszenarien hinweg weiter standardisiert werden können.  7. Welche konkreten regulatorischen Hürden plant die Bundesregierung abzubauen, um die Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen zu erleichtern, und gibt es insbesondere Überlegungen, um eine vereinfachte Trennungsrechnung bei entsprechenden Kooperationen und eine praxistaugliche Auslegung des EU-Beihilferechts zu implementieren? Die konkrete Ausgestaltung des Abbaus regulatorischer Hürden wird innerhalb der Bundesregierung beraten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.  8. Welche weiteren Regelungsbereiche soll das angekündigte Innovationsfreiheitsgesetz umfassen, und welche Änderungen sind hierfür notwendig (bitte die entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften etc. auflisten)? Der Koalitionsvertrag nennt im Zusammenhang mit dem Innovationsfreiheitsgesetz Erleichterungen bei einer Vielzahl spezialgesetzlicher Regelungstatbestände. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.  9. Mit welchen Ressorts befindet sich das BMFTR zur Umsetzung der in den Fragen 1 bis 8 erfragten Änderungen und ggf. weiterer Aspekte des geplanten Innovationsfreiheitsgesetzes derzeit in Abstimmung? Die konkrete Ausgestaltung der im Zusammenhang mit dem Innovationsfreiheitsgesetz genannten spezialgesetzlichen Regelungstatbestände wird von der Bundesregierung geprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 10. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bereits vor dem Inkrafttreten des angekündigten Innovationsfreiheitsgesetzes ein „Sofortmaßnahmenpaket zur spürbaren Reduzierung von Forschungsbürokratie“ vorzulegen, das auf untergesetzlicher Ebene Vereinfachungen umsetzt? 11. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMFTR seit dem 6. Mai 2025 in seiner Projektförderung umgesetzt, um Forscherinnen und Forscher von unnötiger Bürokratie zu entlasten und den von Bundeskanzler Friedrich Merz verkündeten Wandel in der vorherrschenden Fehlerkultur „weg vom Misstrauen, hin zum Vertrauen“ auch in der Forschung zu verwirklichen (Rede des Bundeskanzlers beim Tag der Industrie am 23. Juni 2025)? Die Fragen 10 und 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Bericht „Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“ werden mehrere untergesetzliche Maßnahmen genannt, die bereits umgesetzt wurden oder sich in Planung befinden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 12. Welche Praxischecks hat das BMFTR bereits durchgeführt, und welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung wurden auf dieser Basis umgesetzt? Im BMFTR wurden bislang zwei Praxischecks durchgeführt. Diese haben die digitale Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids sowie die TAN-Verfahren im Rahmen der Antragstellung von Fördermitteln betroffen. 13. Was ist die durchschnittliche, vorgesehene Laufzeit der seit dem 6. Mai 2025 durch das BMFTR ausgeschriebenen Projektförderungen, und warum konnte die Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1232 diese durchschnittlichen, Laufzeiten der 18., 19. und 20. Wahlperiode, aber nicht für den aktuellen Zeitraum angeben? Die durchschnittliche Laufzeit geförderter Projekte hängt neben Vorgaben der jeweiligen Ausschreibung von den Vorstellungen und Planungen der Antragstellerinnen und Antragsteller, vom Ergebnis der im Regelfall erfolgenden wissenschaftlichen Begutachtung und von einer Bewilligung vorangehenden administrativen Prüfung ab. Die durchschnittliche Laufzeit geförderter Projekte kann erst im Nachhinein ermittelt werden, eine „durchschnittliche, vorgesehene Laufzeit“ gibt es insofern nicht. 14. Inwiefern plant die Bundesregierung, mittels geeigneter Indikatoren, die Fortschritte bei der Entbürokratisierung zu messen, welche Maßnahmen sind dafür geplant, und wie wird sichergestellt, dass dafür notwendige Berichtspflichten nicht zu zusätzlichem Arbeitsaufwand führen? Unter anderem mit der am 1. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen „Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund)“ hat die Bundesregierung Zielwerte und Maßnahmen festgelegt, um unnötige bürokratische Belastungen für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung zu senken. Zur Überprüfung der Zielerreichung werden der Erfüllungsaufwand und die Bürokratiekosten nach der im „Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung“ festgelegten Methodik verwendet. Die „Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund)“ sieht zudem die Weiterentwicklung dieser Methodik vor, um Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung realitätsnäher und zielgerichteter zu erfassen. 15. Kann die Bundesregierung – analog zu anderen Maßnahmen für Bürokratieabbau auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) (https://bmds.bund.de/themen/staatsmode rnisierung/buerokratierueckbau) – beziffern, welche Entlastungswirkung das Innovationsfreiheitsgesetz für Wissenschaft und Wirtschaft mit sich bringt, bzw. welche vermeidbaren Kosten aktuell noch anfallen? Die konkrete Umsetzung des Innovationsfreiheitsgesetzes sowie weiterer auch untergesetzlicher Maßnahmen befindet sich innerhalb der Bundesregierung in Prüfung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 16. Wann kommt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Bereichsausnahme für Forschung im Umsatzsteuerrecht, und welche Fortschritte gab es im Austausch zwischen BMFTR und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) seit dem 14. August 2025? Dazu wird innerhalb der Bundesregierung beraten. 17. Liegen bereits Erkenntnisse der BMFTR-internen Überprüfung zur Projektförderung vor (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 21/1232), und wurden hieraus bereits Maßnahmen zur im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „Straffung der Projektförderung“ umgesetzt? Die entsprechende Prüfung zur Projektförderung dauert noch an. 18. Gibt es Pläne der Bundesregierung, einen Austausch von „Best Practice“ zwischen den Bundesländern zum Bürokratieabbau in der Forschung anzustoßen, und wenn ja, in welcher Form, und wann? Bei Fragen der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung befindet sich die Bundesregierung mit den Ländern im stetigen Austausch. 19. Welche Maßnahmen zur Prozessoptimierung verfolgt die Bundesregierung, um das angekündigte Schnellbauverfahren im Wissenschaftsbereich tatsächlich schnell zu implementieren? Die Bundesregierung strebt eine zeitnahe Implementierung der „Schnellbauinitiative an Hochschulen“ gemeinsam mit den Ländern an. Gemäß Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 28. November 2025 wird der GWK-Ausschuss gebeten, einen entsprechenden Entwurf einer Bund-Länder-Vereinbarung (BLV) in seiner Sitzung am 19. Januar 2026 zu beraten. Die GWK sieht vor, die BLV anschließend im verkürzten Umlaufverfahren zu beschließen. 20. Wo bestehen aus Sicht der Bundesregierung Zielkonflikte beim Abbau von Bürokratie in der Forschungsförderung, und wie werden diese sich im geplanten Innovationsfreiheitsgesetz niederschlagen? Die konkrete Umsetzung des Innovationsfreiheitsgesetzes sowie weiterer Maßnahmen zur Schaffung flexiblerer, aber gleichzeitig rechtssicherer Rahmenbedingungen für Forschung, Innovation und Transfer werden aktuell durch die Bundesregierung geprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Diskussionspapiers Nummer 36 der Leopoldina, dass „die aktive Auseinandersetzung mit den Herausforderungen wie Umweltschutz, Wirtschaftsförderung, Gerechtigkeit oder Diversität“ inzwischen „zulasten der wissenschaftlichen Kernaufgaben“ (S. 18) von Hochschulen und Forschungseinrichtungen gehen und neben den gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten diese Einrichtungen keine weiteren Beauftragten zu anderen Themenfeldern, wenn keine gesetzliche Grundlage besteht, einsetzen sollten? Die Wissenschaftseinrichtungen entscheiden im Rahmen der geltenden Gesetze selbst, wie sie solche Themen organisatorisch begleiten. 22. Wurden bereits aufgeforderte oder unaufgeforderte Stellungnahmen, Positionspapiere oder andere fachliche Beiträge beim BMFTR zum Innovationsfreiheitsgesetz eingereicht, und werden diese bzw. weitere Stellungnahmen im Rahmen der „bewährten Veröffentlichungspraxis“ (Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/1232) weiterhin öffentlich zugänglich gemacht? Sofern in der 21. Legislaturperiode von Verbänden Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des BMFTR im Rahmen der Verbändebeteiligung gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien eingehen sollten, wird das BMFTR an der bewährten Veröffentlichungspraxis festhalten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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