Pläne der Bundesregierung für ein Innovationsfreiheitsgesetz und zum Rückbau der Forschungsbürokratie (Antwort zu Drs. 21/3148)
Text
Pläne der Bundesregierung für ein Innovationsfreiheitsgesetz und zum Rückbau der Forschungsbürokratie (Antwort zu Drs. 21/3148)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3458
21. Wahlperiode 22.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Ayse Asar, Dr. Andrea
Lübcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3148 –
Pläne der Bundesregierung für ein Innovationsfreiheitsgesetz und zum Rückbau
der Forschungsbürokratie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat angekündigt, mit einem Innovationsfreiheitsgesetz
bürokratische Hürden in der Forschungsförderung abzubauen und
innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Laut eines
Kabinettsbeschlusses vom 5. November 2025 gehört dieses Gesetz zu „weiteren
Maßnahmen (…), die zum ganz überwiegenden Teil spätestens zum Ende des zweiten
Quartals verabschiedet werden“ (Bericht der Bundesregierung über
Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau). Während die Fraktion der
CDU/CSU in der Opposition die Bundesregierung in der vergangenen
Wahlperiode noch zur Vorlage eines „Sofortmaßnahmenpakets zur spürbaren
Reduzierung von Forschungsbürokratie“ (Bundestagsdrucksache 20/8856)
aufforderte, lässt ein solches Paket aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
weiter auf sich warten – obwohl inzwischen verschiedene Organisationen von
der Allianz der Wissenschaftsorganisationen über die Fraunhofer-Gesellschaft
bis zur Expertenkommission Forschung und Innovation konkrete Vorschläge
zum Bürokratierückbau in der Forschungsförderung gemacht haben. Während
für kommende Maßnahmen zum Bürokratierückbau insgesamt im oben
genannten Kabinettsbeschluss von angestrebten „Entlastungen in Höhe von
mehreren Milliarden Euro“ durch weitere Schritte angekündigt werden, bleibt
der genaue Regelungsbereich des Innovationsfreiheitsgesetzes weiterhin
unklar. In der Sitzung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt
und Technikfolgenabschätzung am 5. November 2025 stellte die
Bundesregierung klar, dass das Bundesministerium für. Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) in erster Linie für die Koordination der geplanten
Maßnahmen zum Bürokratierückbau in der Forschung zuständig sei, die konkreten
Änderungen aber vor allem in der Federführung anderer Ressorts liegen
würden.
1. Was sind Beispiele für „kleinteilige Förderbürokratie“ (Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD), die aus Sicht der Bundesregierung der
Forschung unnötige Fesseln anlegen, und welche gesetzlichen oder
untergesetzlichen Änderungen sind nötig, um diese zu lösen?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 19. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wo sieht die Bundesregierung Potenzial, „Antragslogiken,
Nachweiserfordernisse und Regularien“ im Wissenschaftsbereich zu entschlacken
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD), und welche
gesetzlichen oder untergesetzlichen Änderungen sind dafür nötig?
3. Bezieht sich die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
genannte Beschleunigung von Entscheidungen in der Forschungsförderung
auf Prozesse im Bundesministerium, in den Projektträgern oder auf
andere Prozesse, und mithilfe welcher Maßnahmen sollen diese beschleunigt
werden, und wie wird in diesem Zusammenhang weiterhin eine
wissenschaftsbasierte Entscheidungsfindung sichergestellt?
Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat am 5. November 2025 im sogenannten
„Entlastungskabinett“ den Bericht über die „Maßnahmen der Bundesregierung für
Bürokratierückbau“ beschlossen. Hierin sind auch mehrere Maßnahmen zur Förderung
der Handlungsspielräume für Forschung und Innovation bestätigt und weiter
konkretisiert, die bereits in der Hightech Agenda Deutschland angelegt wurden.
Als bereits beschlossene Maßnahme wird in dem Bericht die Digitalisierung
der Projektförderung genannt. Mit der Weiterentwicklung des
Projektförderinformationssystems „profi“ wird zudem der gesamte Prozess der
Projektförderung vollständig digitalisiert – schneller, transparenter und nutzerfreundlicher.
Daneben wird die Digitalisierung der Forschungs- und Innovationsförderung
entschlossen vorangetrieben. Die durchgängige Ende-zu-Ende-Digitalisierung
für Projektförderanträge und Projektadministration ist bereits weit
fortgeschritten.
Außerdem wurden in dem Bericht geplante Maßnahmen genannt.
Als Hebelprojekt der Modernisierungsagenda des Bundes soll das
Innovationsfreiheitsgesetz mehr Freiräume für innovative Ansätze schaffen. Ziel ist
es, den Verwaltungsaufwand für Forscherinnen und Forscher spürbar zu
reduzieren und Freiräume für Innovation zu schaffen. Die konkrete Ausgestaltung
wird derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft.
Die Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes soll es gemeinnützigen
projektgeförderten Forschungseinrichtungen ermöglichen, ohne aufwändige Anträge
im Einzelfall aus nichtöffentlichen Mitteln Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern sowie wissenschaftsrelevanten Beschäftigten Gehälter und
Gehaltsbestandteile zu zahlen, die über die vom sogenannten Besserstellungsverbot
gesetzte Grenze hinausgehen.
Als weiteres Vorhaben wurde in dem Bericht das Forschungsdatengesetz
genannt.
Zudem sollen das Graduiertenförderungsgesetz und das
Hochschulrahmengesetz aufgehoben werden, um den Rechtsbestand zu bereinigen.
Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung daran, auf untergesetzlicher
Ebene die Forschungsförderung flexibler zu gestalten und damit den
bürokratischen Aufwand nachhaltig zu verringern.
4. Was ist derzeit die durchschnittliche Zeit vom Antragseingang bis zur
Auszahlung der Fördermittel in der Forschungsförderung des Bundes,
und welchen Zeitraum strebt die Bundesregierung künftig als Ziel an?
Der Zeitraum zwischen Antragseinreichung und Bewilligung variiert je nach
Förderaktivität stark. Die Ursachen hierfür werden auch durch externe Faktoren
wie bspw. eine vorläufige Haushaltsführung, die im Regelfall stattfindenden
Begutachtungen und das Einreichen vollständiger Antragsunterlagen durch die
Antragstellerinnen und Antragsteller beeinflusst. Die „bis zur Auszahlung“
vergehende Zeit umfasst zudem den Zeitraum von der Bewilligung bis zum ersten
Mittelabruf, über den ausschließlich der Zuwendungsempfänger entscheidet.
Durchschnittszahlen hierzu werden aus den genannten Gründen nicht
nachgehalten. Die Bundesregierung strebt eine Verkürzung des Zeitraums von
Antragstellung bis Bewilligung an; die Vorgabe eines einheitlichen diesbezüglichen
Zeitraums über alle Förderaktivitäten hinweg ist aus den genannten Gründen
weder sinnvoll noch geplant.
5. Wie werden derzeit aus Sicht der Bundesregierung bestimmte
Einrichtungstypen – wie z. B. Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
Großindustrie oder andere in Forschung und Entwicklung tätigen
Unternehmen – in besonderem Maße durch „kleinteilige Förderbürokratie“ sowie
„Antragslogiken, Nachweiserfordernisse und Regularien“ belastet, und
mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, diese gezielt zu
entlasten?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für
Startups, kleine und mittlere Unternehmen und Großindustrie zu verbessern.
Speziell mit Blick auf die Rahmenbedingungen für Start-ups wird die
Bundesregierung eine Start-up und Scaleup Strategie mit zahlreichen Einzelmaßnahmen
verabschieden. Zudem leistet das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit der Fördermaßnahme „DATIpilot“ bereits
seit 2023 einen Beitrag zur Vereinfachung und Modernisierung der
forschungsbasierten Transfer- und Innovationsförderung, z. B. durch niedrigschwellige
Bewerbungs- und innovative Auswahlverfahren sowie spürbare Vereinfachung
der Antrags- und Förderprozesse. Auf diese Erfahrungen soll mit weiteren
Maßnahmen zur Entlastung angeknüpft werden.
Im Programm exist (Existenzgründungen aus der Wissenschaft) wurden in den
letzten Wochen viele Maßnahmen umgesetzt, die zur
Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau beitragen. Unter anderem wurde die
Antragstellung inklusive Änderungsanträgen durchgehend digitalisiert, die Anzahl der
Antragsformulare beim exist-Gründungsstipendium wurde halbiert, es wird
verstärkt mit Sachmittelpauschalen (Entfall der Einzelbelegpflicht) gearbeitet
und die Anzahl von Auflagen und Meilensteinen wurde deutlich reduziert.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erlaubt seit November
2025 die vollständig digitale und kollaborative Antragstellung über das Online-
Portal der Förderzentrale Deutschland. Die föderale Modernisierungsagenda
weist den weiteren Weg in die breitere Anwendung. Bund und Länder
ermöglichen bis zum 31. Dezember 2027 ausgehend von den gebündelten
Förderplattformen bei der Förderzentrale Deutschland die durchgängig digitale und
medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung der Förderanträge.
6. Auf welchem Wege plant die Bundesregierung, „an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen verbindlich standardisierte
Ausgründungsverträge ein[zuführen], die insbesondere Nutzungsrechte von geistigem
Eigentum gegen einen marktüblichen Anteil ermöglichen“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD)?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode wurde vereinbart, an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
verbindlich standardisierte Ausgründungsverträge einzuführen, die insbesondere
Nutzungsrechte von geistigem Eigentum gegen einen marktüblichen Anteil
ermöglichen.
Es gibt bereits Musterverträge für Unternehmensgründungen im Bereich des
Bundes. Etwaige Anpassungen (z. B. zu Lasten des Bundeseinflusses zu
Gunsten interessierter Investoren) sind stark vom jeweiligen Geschäftsmodell und
den verfolgten öffentlichen Interessen abhängig. Die Bundesregierung prüft,
inwieweit Ausgründungsprozesse im Sinne des Koalitionsvertrages über
verschiedene Ausgründungsszenarien hinweg weiter standardisiert werden
können.
7. Welche konkreten regulatorischen Hürden plant die Bundesregierung
abzubauen, um die Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen
zu erleichtern, und gibt es insbesondere Überlegungen, um eine
vereinfachte Trennungsrechnung bei entsprechenden Kooperationen und eine
praxistaugliche Auslegung des EU-Beihilferechts zu implementieren?
Die konkrete Ausgestaltung des Abbaus regulatorischer Hürden wird innerhalb
der Bundesregierung beraten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 bis 3 verwiesen.
8. Welche weiteren Regelungsbereiche soll das angekündigte
Innovationsfreiheitsgesetz umfassen, und welche Änderungen sind hierfür
notwendig (bitte die entsprechenden Gesetze, Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften etc. auflisten)?
Der Koalitionsvertrag nennt im Zusammenhang mit dem
Innovationsfreiheitsgesetz Erleichterungen bei einer Vielzahl spezialgesetzlicher
Regelungstatbestände. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
9. Mit welchen Ressorts befindet sich das BMFTR zur Umsetzung der in
den Fragen 1 bis 8 erfragten Änderungen und ggf. weiterer Aspekte des
geplanten Innovationsfreiheitsgesetzes derzeit in Abstimmung?
Die konkrete Ausgestaltung der im Zusammenhang mit dem
Innovationsfreiheitsgesetz genannten spezialgesetzlichen Regelungstatbestände wird von der
Bundesregierung geprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1
bis 3 verwiesen.
10. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bereits vor dem
Inkrafttreten des angekündigten Innovationsfreiheitsgesetzes ein
„Sofortmaßnahmenpaket zur spürbaren Reduzierung von Forschungsbürokratie“
vorzulegen, das auf untergesetzlicher Ebene Vereinfachungen umsetzt?
11. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMFTR seit dem 6. Mai 2025 in
seiner Projektförderung umgesetzt, um Forscherinnen und Forscher von
unnötiger Bürokratie zu entlasten und den von Bundeskanzler Friedrich
Merz verkündeten Wandel in der vorherrschenden Fehlerkultur „weg
vom Misstrauen, hin zum Vertrauen“ auch in der Forschung zu
verwirklichen (Rede des Bundeskanzlers beim Tag der Industrie am 23. Juni
2025)?
Die Fragen 10 und 11 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Bericht „Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“ werden
mehrere untergesetzliche Maßnahmen genannt, die bereits umgesetzt wurden
oder sich in Planung befinden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 bis 3 verwiesen.
12. Welche Praxischecks hat das BMFTR bereits durchgeführt, und welche
Maßnahmen zur Entbürokratisierung wurden auf dieser Basis umgesetzt?
Im BMFTR wurden bislang zwei Praxischecks durchgeführt. Diese haben die
digitale Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids sowie die TAN-Verfahren im
Rahmen der Antragstellung von Fördermitteln betroffen.
13. Was ist die durchschnittliche, vorgesehene Laufzeit der seit dem 6. Mai
2025 durch das BMFTR ausgeschriebenen Projektförderungen, und
warum konnte die Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 12 und
13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1232 diese
durchschnittlichen, Laufzeiten der 18., 19. und 20. Wahlperiode, aber nicht für
den aktuellen Zeitraum angeben?
Die durchschnittliche Laufzeit geförderter Projekte hängt neben Vorgaben der
jeweiligen Ausschreibung von den Vorstellungen und Planungen der
Antragstellerinnen und Antragsteller, vom Ergebnis der im Regelfall erfolgenden
wissenschaftlichen Begutachtung und von einer Bewilligung vorangehenden
administrativen Prüfung ab. Die durchschnittliche Laufzeit geförderter Projekte
kann erst im Nachhinein ermittelt werden, eine „durchschnittliche, vorgesehene
Laufzeit“ gibt es insofern nicht.
14. Inwiefern plant die Bundesregierung, mittels geeigneter Indikatoren, die
Fortschritte bei der Entbürokratisierung zu messen, welche Maßnahmen
sind dafür geplant, und wie wird sichergestellt, dass dafür notwendige
Berichtspflichten nicht zu zusätzlichem Arbeitsaufwand führen?
Unter anderem mit der am 1. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen
„Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund)“ hat die
Bundesregierung Zielwerte und Maßnahmen festgelegt, um unnötige bürokratische
Belastungen für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung zu
senken. Zur Überprüfung der Zielerreichung werden der Erfüllungsaufwand
und die Bürokratiekosten nach der im „Leitfaden zur Ermittlung und
Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung“
festgelegten Methodik verwendet. Die „Modernisierungsagenda – für Staat und
Verwaltung (Bund)“ sieht zudem die Weiterentwicklung dieser Methodik vor,
um Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung realitätsnäher und
zielgerichteter zu erfassen.
15. Kann die Bundesregierung – analog zu anderen Maßnahmen für
Bürokratieabbau auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) (https://bmds.bund.de/themen/staatsmode
rnisierung/buerokratierueckbau) – beziffern, welche Entlastungswirkung
das Innovationsfreiheitsgesetz für Wissenschaft und Wirtschaft mit sich
bringt, bzw. welche vermeidbaren Kosten aktuell noch anfallen?
Die konkrete Umsetzung des Innovationsfreiheitsgesetzes sowie weiterer auch
untergesetzlicher Maßnahmen befindet sich innerhalb der Bundesregierung in
Prüfung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
16. Wann kommt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigte Bereichsausnahme für Forschung im Umsatzsteuerrecht,
und welche Fortschritte gab es im Austausch zwischen BMFTR und dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) seit dem 14. August 2025?
Dazu wird innerhalb der Bundesregierung beraten.
17. Liegen bereits Erkenntnisse der BMFTR-internen Überprüfung zur
Projektförderung vor (Antwort zu Frage 11 auf
Bundestagsdrucksache 21/1232), und wurden hieraus bereits Maßnahmen zur im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „Straffung
der Projektförderung“ umgesetzt?
Die entsprechende Prüfung zur Projektförderung dauert noch an.
18. Gibt es Pläne der Bundesregierung, einen Austausch von „Best Practice“
zwischen den Bundesländern zum Bürokratieabbau in der Forschung
anzustoßen, und wenn ja, in welcher Form, und wann?
Bei Fragen der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung befindet sich
die Bundesregierung mit den Ländern im stetigen Austausch.
19. Welche Maßnahmen zur Prozessoptimierung verfolgt die
Bundesregierung, um das angekündigte Schnellbauverfahren im
Wissenschaftsbereich tatsächlich schnell zu implementieren?
Die Bundesregierung strebt eine zeitnahe Implementierung der
„Schnellbauinitiative an Hochschulen“ gemeinsam mit den Ländern an.
Gemäß Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom
28. November 2025 wird der GWK-Ausschuss gebeten, einen entsprechenden
Entwurf einer Bund-Länder-Vereinbarung (BLV) in seiner Sitzung am 19.
Januar 2026 zu beraten. Die GWK sieht vor, die BLV anschließend im verkürzten
Umlaufverfahren zu beschließen.
20. Wo bestehen aus Sicht der Bundesregierung Zielkonflikte beim Abbau
von Bürokratie in der Forschungsförderung, und wie werden diese sich
im geplanten Innovationsfreiheitsgesetz niederschlagen?
Die konkrete Umsetzung des Innovationsfreiheitsgesetzes sowie weiterer
Maßnahmen zur Schaffung flexiblerer, aber gleichzeitig rechtssicherer
Rahmenbedingungen für Forschung, Innovation und Transfer werden aktuell durch die
Bundesregierung geprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1
bis 3 verwiesen.
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Diskussionspapiers
Nummer 36 der Leopoldina, dass „die aktive Auseinandersetzung mit den
Herausforderungen wie Umweltschutz, Wirtschaftsförderung, Gerechtigkeit
oder Diversität“ inzwischen „zulasten der wissenschaftlichen
Kernaufgaben“ (S. 18) von Hochschulen und Forschungseinrichtungen gehen und
neben den gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten diese Einrichtungen
keine weiteren Beauftragten zu anderen Themenfeldern, wenn keine
gesetzliche Grundlage besteht, einsetzen sollten?
Die Wissenschaftseinrichtungen entscheiden im Rahmen der geltenden Gesetze
selbst, wie sie solche Themen organisatorisch begleiten.
22. Wurden bereits aufgeforderte oder unaufgeforderte Stellungnahmen,
Positionspapiere oder andere fachliche Beiträge beim BMFTR zum
Innovationsfreiheitsgesetz eingereicht, und werden diese bzw. weitere
Stellungnahmen im Rahmen der „bewährten Veröffentlichungspraxis“ (Antwort
zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/1232) weiterhin öffentlich
zugänglich gemacht?
Sofern in der 21. Legislaturperiode von Verbänden Stellungnahmen zu
Gesetzentwürfen des BMFTR im Rahmen der Verbändebeteiligung gemäß § 47 der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien eingehen sollten, wird
das BMFTR an der bewährten Veröffentlichungspraxis festhalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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