Arzneimittellieferengpässe - Aktuelle Situation
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Arzneimittellieferengpässe - Aktuelle Situation
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/171
21. Wahlperiode 15.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Alexis Giersch, Nicole Hess, Tobias Ebenberger, Claudia Weiss, Thomas
Dietz, Dr. Christoph Birghan und der Fraktion der AfD
Arzneimittellieferengpässe – Aktuelle Situation
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5041 die Maßnahmen des Arzneimittel-
Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG)
hervorgehoben.
Mit diesem Gesetz wurden einige Änderungen bei den Regeln für
Rabattvertragsausschreibungen der Krankenkassen eingeführt, um die
Versorgungssicherheit insbesondere bei Generika zu verbessern. Diese Änderungen sollten
verhindern, dass Rabattverträge, die oft mit nur einem Hersteller abgeschlossen
werden, zu Versorgungsengpässen führen (vgl. www.bundesgesundheitsministe
rium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/albvvg.html).
Durch die Neuregelung wurde das Einzelvergabesystem von Rabattverträgen
gelockert. Statt nur einem Anbieter wurden vermehrt mehrere Anbieter pro
Wirkstoff und pro Ausschreibung zugelassen. Dies hat dazu geführt, dass die
Abhängigkeit von einem einzelnen Lieferanten reduziert wurde.
Dieser Schritt wurde unternommen, um das Risiko von Lieferengpässen zu
verringern, da die Versorgung auf mehr Schultern verteilt wird.
Generika, also patentfreie sogenannte Nachahmerpräparate, machten im Jahr
2023 etwa 80 Prozent des deutschen Arzneimittelmarkts für rezeptpflichtige
Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung aus und verursachten nur
rund 8 Prozent der Arzneimittelausgaben der Krankenkassen (www.progenerik
a.de/publikationen/generika-in-zahlen/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Ergebnisse liegen bisher aus der laufenden Evaluation des
ALBVVG vor?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen der
durch das ALBVVG veränderten Regeln bei
Rabattvertragsausschreibungen im Hinblick auf die Vermeidung von Lieferengpässen?
3. Wann wird das geplante Frühwarnsystem für drohende Lieferengpässe,
das im Rahmen des ALBVVG initiiert wurde, vollständig implementiert
und funktionsfähig sein (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/min
isterium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/albvvg.html)?
4. Welche konkreten Auswirkungen haben die Lagerhaltungsverpflichtungen
des ALBVVG auf die Versorgungssicherheit bei Antibiotika gezeigt (vgl.
www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordn
ungen/guv-20-lp/albvvg.html), und konnte dadurch das Risiko von
Lieferengpässen spürbar verringert werden?
5. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand des
Frühwarnsystems für Lieferengpässe insbesondere bei Antibiotika, welche Fortschritte
gibt es dort bei der Implementierung (vgl. www.bundesgesundheitsminist
erium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/albvvg.html),
und welche Erfahrungen wurden hier bislang mit der Meldepflicht
gemacht?
6. Welche Schritte wurden bisher unternommen, um das Frühwarnsystem zu
entwickeln, und gibt es bereits konkrete Fortschritte oder Pilotprojekte
(vgl. Frage 5)?
7. Welche Institutionen (z. B. das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM), Krankenkassen, Hersteller) sind in die Entwicklung
des Frühwarnsystems eingebunden, und welche Rolle spielen sie dabei?
8. Welche unterschiedlichen Effekte konnten seit Inkrafttreten des ALBVVG
in den verschiedenen Produktgruppen festgestellt werden, und gibt es
Produktgruppen, in denen die neuen Regeln erfolgreicher waren als in
anderen?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung und Wirksamkeit der
spezifischen Regeln für Generika, Spezialpräparate und lebensnotwendige
Arzneimittel, und wurde ein umfassendes Monitoring der Auswirkungen
in den verschiedenen Gruppen eingerichtet?
10. Gibt es Hinweise darauf, dass die Lockerung der
Rabattvertragsregelungen bei Generika zu einer stabileren Versorgungslage geführt hat, oder
sind weiterhin Lieferengpässe in diesem Bereich festzustellen?
Berlin, den 7. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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