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Schriftliche Frage 74 von David Schliesing (DIE LINKE): Wann hat das Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2025 nur einen kleinen Kreis von Journalisten eingeladen und auf die Vertraulichkeit d…

dip / schriftliche_frage 17.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 74 von David Schliesing (DIE LINKE): Wann hat das Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2025 nur einen kleinen Kreis von Journalisten eingeladen und auf die Vertraulichkeit d… Frage 74 (David Schliesing, Die Linke): Wann hat das Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2025 nur einen kleinen Kreis von Journalisten eingeladen und auf die Vertraulichkeit der Einladung hingewiesen, so wie es nach Informationen des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) jüngst bei einer Presseunterrichtung geschehen sein soll, als diese ohne ersichtlichen Grund auf einen kleinen, offenbar handverlesenen Kreis von Journalisten begrenzt wurde (bitte nach Datum und Thema aufschlüsseln; vgl. Pressemitteilung des DJV vom 29. September 2025: www. djv.de/news/pressemitteilungen/press-detail/trans parenz-statt-geheimhaltung/), und welche Gründe gab es dafür? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 13. Oktober 2025: Das Bundesministerium für Gesundheit informiert die Öffentlichkeit vielfältig über seine Arbeit. Der Informationspflicht kommt das Bundesministerium für Gesundheit dabei nach. Auch Journalistinnen und Journalisten werden vom Bundesministerium für Gesundheit in verschiedenen Formaten informiert. Zu diesen gehören auch Hintergrundgespräche. So war es auch in dem vom Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) erwähnten Fall. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit integraler Bestandteil der Aufgabe der Staatsleitung. Staatliche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ist danach nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig. Sie umfasst insbesondere die Darlegung und Erläuterung der Regierungspolitik und staatlichen Handelns. Auch individuelle Kommunikationsformen wie vertrauliche Hintergrundgespräche sind von der Befugnis zur behördlichen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit umfasst und unterliegen als Form der Informationsbeschaffung für Journalistinnen und Journalisten zudem dem Schutz des Artikels 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Inhaltliche wie organisatorische Einzelheiten der vertraulichen Gespräche mit Journalistinnen und Journalisten werden im Bundesministerium für Gesundheit nicht vollständig nachgehalten.

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