Schriftliche Frage 7 von David Schliesing (DIE LINKE): Wie viele laufende Verträge (inklusive Rahmenverträge), die die Bundesministerien (inklusive nachgeordnete Behörden) für Beratungs- und Unte…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 7 von David Schliesing (DIE LINKE): Wie viele laufende Verträge (inklusive Rahmenverträge), die die Bundesministerien (inklusive nachgeordnete Behörden) für Beratungs- und Unte…
Frage 7 (David Schliesing, Die Linke):
Wie viele laufende Verträge (inklusive Rahmenverträge), die die Bundesministerien (inklusive nachgeordnete Behörden) für Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit externen Dritten geschlossen haben, existieren derzeit, und wie hoch ist das Auftragsvolumen dieser Verträge (Auftragsvolumina bitte aufschlüsseln nach Bundesministerien und Bundeskanzleramt)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. März 2026:
Für die Bewirtschaftung des Bundeshaushalts sind nach Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes die einzelnen Ressorts zuständig, so dass die erbetenen Informationen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) grundsätzlich nicht in der nachgefragten Form vorliegen. Die Bundesregierung stellt belastbare und qualitätsgesicherte Angaben im Rahmen des umfänglichen jährlichen Berichts an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Verfügung. Beim sog. Beraterbericht handelt es sich um einen zeitlich nachlaufenden Bericht. Nach dem im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages festgelegten Berichtsturnus sind die Daten der Ressorts für das abgelaufene Haushaltsjahr zu den Berichterstattergesprächen für das dann beratungsgegenständliche kommende Haushaltsjahr vorzulegen. Der Beraterbericht, der auf Basis der parlamentarischen Beschlüsse im Wege einer umfangreichen Ressortabstimmung erstellt wird, durchläuft dabei in einem zeitaufwändigen Verfahren die notwendigen Plausibilisierungen und eventuellen Korrekturen, die sich mit dem zeitlichen Verzug zum abgelaufenen Haushaltsjahr ergeben können. Für Zwecke der Berichterstellung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sind noch keine Daten erhoben worden. Eine nach unterjährigen Zeiträumen differenzierende Erhebung der Daten findet im Rahmen der Erstellung des Beraterberichts nicht statt, weshalb keine spezifischen Angaben für den von Ihnen erfragten Stichtag gemacht werden können. Die Bundesregierung wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu gegebener Zeit im üblichen Verfahren berichten. Im Übrigen wird auf gleichgelagerte Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch auf Bundestagsdrucksache 21/2141 und auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch auf Bundestagsdrucksache 20/8261 verwiesen.
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