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Schriftliche Frage 11 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche Instanz soll vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs zum Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesdrucksache 474/25), welcher die Einführung…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 11 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche Instanz soll vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs zum Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesdrucksache 474/25), welcher die Einführung… Frage 11 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke): Welche Instanz soll vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs zum Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesdrucksache 474/25), welcher die Einführung der Gemeinnützigkeit für E-Sport vorsieht und Voraussetzungen für den Inhalt der Computerspiele nennt, für die sich aus der Gesetzesbegründung ergebende inhaltliche Prüfung der Computerspiele hinsichtlich Gewaltverherrlichung, anderweitiger Verletzung der Menschenwürde oder Online-Glücksspiel verantwortlich sein, und liegen der Bundesregierung bereits entsprechende Einschätzungen der Inhalte hinsichtlich einer möglichen Gewaltverherrlichung, anderweitiger Verletzung der Menschenwürde oder Online- Glücksspiel einzelner Computerspiele vor, insbesondere der verbreiteten Titel Apex Legends, Call of Duty Black Ops 6, Counter-Strike 2, Delta Force, Dota 2, EA SPORTS FC 25, Fortnite, Rainbow Six Siege, Marvel Rivals und Valorant vor, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. Oktober 2025: Bei der Maßnahme der Einführung der Gemeinnützigkeit des E-Sports handelt es sich grundsätzlich um eine Regelung in der Abgabenordnung und damit des Steuerrechts. Somit obliegt die Entscheidung, ob die jeweilige Körperschaft die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt und damit auch einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Gegen die Entscheidung der jeweiligen Landesfinanzbehörde steht der im Einzelfall betroffenen Körperschaft selbstverständlich der finanzgerichtliche Rechtsweg offen. In Deutschland ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die zentrale Stelle für die inhaltliche Prüfung und Altersfreigabe von Computerspielen. Sie ist eine staatlich anerkannte Selbstkontrolleinrichtung und vergibt Alterskennzeichnungen auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) des Bundes. Darüber hinaus ist sie auch im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) der Länder für die Alterseinstufung von Online-Angeboten zuständig. Die USK bewertet digitale Spiele insbesondere im Hinblick auf mögliche jugendgefährdende Inhalte, wie zum Beispiel Gewaltdarstellungen, und beurteilt potenzielle Risiken für Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, durch differenzierte Altersfreigaben einen wirksamen Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu gewährleisten. Ergänzend zur USK kann in bestimmten Fällen auch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) tätig werden, insbesondere dann, wenn es um die Indizierung besonders problematischer Inhalte geht. Diese Maßnahme kann dazu führen, dass ein Spiel in seiner Verbreitung stark eingeschränkt oder gar untersagt wird. Die USK wird bei ihrer Arbeit durch einen Beirat unterstützt, der eine zentrale Rolle in der Qualitätssicherung und Ausrichtung der Prüfpraxis spielt. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter verschiedener gesellschaftlich relevanter Gruppen an, darunter die Kirchen, die Medienpädagogik, die Jugendministerien von Bund und Ländern, die BzKJ, Jugendorganisationen, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die Games-Branche sowie die Gruppe der Jugendschutzsachverständigen selbst. In den ständigen Prüfgremien der USK sind unter anderem Sachverständige aus den Bereichen Jugendmedienschutz, Pädagogik, Psychologie und Recht vertreten. Die finale Freigabe der Alterskennzeichnung erfolgt durch die Ständige Vertreterin bzw. den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), die ebenfalls Teil des Prüfverfahrens sind. Damit ist eine unabhängige und fachlich fundierte Bewertung der Spielinhalte gewährleistet. Bezüglich der angeführten Spieletitel (Apex Legends, Call of Duty: Black Ops 6, Counter-Strike 2, Delta Force, Dota 2, EA SPORTS FC 25, Fortnite, Rainbow Six Siege, Marvel Rivals und Valorant) liegen der Bundesregierung keine eigenen inhaltlichen Prüfungen oder Bewertungen im Hinblick auf die genannten Kriterien (Gewaltverherrlichung, Verletzung der Menschenwürde oder Glücksspiel) vor.

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