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Schriftliche Frage 103 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, wie sichergestellt werden kann, dass digitale Geschäftsmodelle mit Suchtpotenzial – etwa durch Lo…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 103 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, wie sichergestellt werden kann, dass digitale Geschäftsmodelle mit Suchtpotenzial – etwa durch Lo… Frage 103 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke): Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, wie sichergestellt werden kann, dass digitale Geschäftsmodelle mit Suchtpotenzial – etwa durch Lootboxen, Pay-to-Win oder In-Game-Käufe – effektiv reguliert werden, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor der Suchtgefahr zu schützen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 11. Juni 2025: In Umsetzung des 2. JuSchGÄndG berücksichtigt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) seit dem 1. Januar 2023 bei der Vergabe von Alterskennzeichnungen für digitalen Spiele auch sog. Interaktions- und Nutzungsrisiken, wie Kostenfallen und glücksspielähnliche Elemente. Dies zeigt Wirkung: Ungefähr ein Drittel aller seither geprüften Spiele mit Online-Funktionen wurden aufgrund von Interaktionsrisiken wie u. a. Lootboxen mit einer höheren Alterseinstufung versehen. Zusätzlich wird durch textliche Hinweise (Deskriptoren) neben den Alterskennzeichen darauf hingewiesen, welche Zusatzfunktionen über den Inhalt des Mediums hinaus in dem Spiel enthalten sind. Der Aspekt des Jugendschutzes findet auch bei der Games-Förderung des Bundes Berücksichtigung. Die zuletzt Ende 2024 angepasste Förderrichtlinie sieht vor, dass das geförderte Game einem Alterskennzeichnungsverfahren nach den entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzes zuzuführen ist; ansonsten ist die gewährte Zuwendung vollständig zurückzuzahlen. Wird die Alterskennzeichnung gewährt, sind spätere Änderungen und Weiterentwicklungen des Games bei der USK anzuzeigen und bei Änderung der Jugendschutzrelevanz zur erneuten Prüfung bei der USK einzureichen. Zudem sind Monetarisierungsmodelle im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung offenzulegen. Am 13. Mai 2025 hat die Europäische Kommission einen ersten Entwurf der Leitlinien nach Artikel 28 Absatz 4 des Digital Services Acts (DSA) zur Konsultation veröffentlicht. Der veröffentlichte Entwurf enthält u. a. Vorgaben zum Umgang mit virtuellen Zwischenwährungen und Lootboxen, solange die Angebote auch Minderjährigen zugänglich sind. Die Europäische Kommission hat am 3. Oktober 2024 den „Fitness Check of EU consumer law on digital fairness“ veröffentlicht. Zu den als besonders problematisch herausgearbeiteten Geschäftspraktiken zählen u. a. süchtig machende Designs und irreführende bzw. manipulierende Praktiken wie z. B. Lootboxen. Die Europäische Kommission plant einen Digital Fairness Act, um diesen und weiteren problematischen Geschäftspraktiken entgegenzuwirken. Die Bundesregierung setzt sich für ein Verbot unlauterer Geschäftspraktiken wie Dark Patterns und süchtig machenden Designs ein. Die Vorlage des Digital Fairness Acts ist von der EU-Kommission für das zweite Halbjahr 2026 angekündigt.

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