Jung und rechtsextrem - Zur Zunahme rechtsextremer Einstellungen und Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Antwort zu Drs. 21/1251)
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Jung und rechtsextrem - Zur Zunahme rechtsextremer Einstellungen und Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Antwort zu Drs. 21/1251)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1990
21. Wahlperiode 06.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlene Schönberger, Schahina
Gambir, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1251 –
Jung und rechtsextrem – Zur Zunahme rechtsextremer Einstellungen und
Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Verfassungsschutzbericht verzeichnet für das Jahr 2024 einen
alarmierenden Anstieg des rechtsextremen Personenpotenzials um 23,7 Prozent auf
50 250 sowie der Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund um 47,4 Prozent
auf 37 835 innerhalb eines Jahres. Darunter waren 1 281 Gewalttaten,
einschließlich sechs versuchter Tötungsdelikte (www.verfassungsschutz.de/Share
dDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungss
chutzbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 4). Diese Zahlen
verdeutlichen die zunehmende Radikalisierung und Gewaltbereitschaft im
Bereich des Rechtsextremismus. Rechtsextremismus bleibt damit, auch nach
Einschätzung der Sicherheitsbehörden, die größte Gefahr für unsere
Demokratie. Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten gefährden die Sicherheit
vieler gesellschaftlicher Gruppen und all diejenigen, die sich für eine offene
Gesellschaft einsetzen.
Es ist zu beobachten, dass sich insbesondere unter Jugendlichen und jungen
Erwachsenen rechtsextreme Einstellungen verbreiten, sie sich radikalisieren
und gewalttätig werden (www.zdfheute.de/panorama/kriminalitaet/rechtsexter
me-jugendgruppen-verfassungsschutz-radikalisierung-queerfeindlichkeit-10
0.html). Sogar rechtsterroristische Jugendgruppen mehren sich. Das belegen
z. B. die am 21. Mai 2025 stattgefundenen Razzien gegen die mutmaßliche
rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“, die maßgeblich aus
Minderjährigen besteht, zwei Anschläge verübt habt und mindestens einen
weiteren Anschlag geplant haben soll (www.zdfheute.de/politik/deutschland/l
etzte-verteidigungswelle-rechtsextrem-terroristische-vereinigung-minderjaehri
ge-100.html).
Weitere aktionsorientierte rechtsextreme Gruppen mit vornehmlich jungen
Mitgliedern sind u. a. „Jung und Stark“, „Der Störtrupp“, „Elblandrevolte“
und „Deutsche Jugend Voran“. Laut Rechtsextremismusforscher Prof.
Dr. Matthias Quent setzen sich in manchen ländlichen Gegenden
rechtsextreme Jugendkulturen so stark durch, dass sich nichtrechtsextreme
Menschen dort verstecken müssen (www.deutschlandfunk.de/rechtsextremismus-a
n-deutschen-schulen-loest-besorgnis-aus-100.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 6. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Rechtsextreme Jugendgruppen wie die „Letzte Verteidigungswelle“ nutzen
gezielt und erfolgreich digitale Räume wie soziale Medien, Gaming-Plattformen
oder Messenger-Dienste, um Kinder und Jugendliche mit niedrigschwelligen
Inhalten anzusprechen und schnell und umfassend zu mobilisieren und zu
radikalisieren (www.spiegel.de/panorama/justiz/letzte-verteidigungswelle-bunde
sanwaltschaft-geht-gegen-rechtsextreme-gruppe-vor-a-b13ad488-477f-4bd1-b
d3c-e2a6afe0551e, www.zdfheute.de/politik/deutschland/letzte-verteidigungs
welle-rechtsextrem-terroristische-vereinigung-minderjaehrige-100.html). Laut
dem Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS) ist Telegram
dabei „zur wichtigsten Plattform für Verschwörungsideologien und
Rechtsextremismus“ geworden (https://report.cemas.io/telegram/). Auch Europol hat
zuletzt in einer Mitteilung am 3. Juni 2025 davor gewarnt, dass rechtsextreme
Organisationen Kinder über Internetplattformen radikalisieren. Zu den
Manipulationstaktiken gehört der Mitteilung zufolge der Einsatz von KI-
generierten (KI = Künstliche Intelligenz) Bildern, Texten und Videos. Neben
zielgruppengerecht aufbereiteten visuellen Inhalten werde teils auch terroristisches
Material mit Gaming-Elementen verknüpft. Die Europol-Direktorin hält daher
eine Zusammenarbeit mit Online-Plattformen und Online-Unternehmen für
unerlässlich, um eine Radikalisierung von Minderjährigen zu verhindern
(www.europol.europa.eu/media-press/newsroom/news/europol-coordinates-op
eration-against-terrorist-content-online-targeting-minors).
Der Hass auf queere Menschen ist eine zentrale ideologische Gemeinsamkeit
rechtsextremer Jugendgruppen. Die bundesweiten Fallzahlen über Politisch
motivierte Kriminalität (PMK) aus dem Jahr 2024 zeigen, dass die
Hasskriminalität von rechts sowohl in der Kategorie „Geschlechtsbezogene Diversität“
um über 95 Prozent angestiegen ist als auch in der Kategorie „Sexuelle
Orientierung“ insbesondere im Bereich rechtsmotivierter Straftaten, um knapp
60 Prozent (vgl. www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PM
KZahlen2024/PMKZahlen2024_node.html). CeMAS dokumentierte zwischen
Juni und September 2024 rechtsextreme Mobilisierungen gegen Christopher-
Street-Day(CSD)-Demonstrationen in 28 deutschen Städten (https://cemas.io/
blog/rechtsextreme-mobilisierung-gegen-csds-2025/). Auch 2025 kam es zu
Mobilisierungen, Drohungen und Angriffen gegen CSD-Demonstrationen
durch Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten u. a. in Wernigerode
(Sachsen-Anhalt), Emden (Niedersachsen), Soest (Nordrhein-Westfalen),
Wetzlar (Hessen), Berlin-Marzahn sowie auf das Vielfaltsfest „Bad
Freienwalde ist bunt“ in Brandenburg.
Die rechtsextremen Jugendgruppen teilen ebenso Feindbilder von
Zugewanderten und insbesondere Geflüchteten. So sollen Mitglieder der
rechtsterroristischen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ im Januar 2025 versucht haben,
eine Geflüchtetenunterkunft anzuzünden. Dabei hinterließen die Täterinnen
und Täter Schriftzüge wie „Deutschland den Deutschen“ und „NS-Gebiet“.
Einen weiteren Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft soll die
Gruppe geplant haben (www.zdfheute.de/politik/deutschland/letzte-verteidigungsw
elle-rechtsextrem-terroristische-vereinigung-minderjaehrige-100.html).
Politisch motivierte Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte haben enorm
zugenommen. Im Jahr 2024 waren es 255, während es im Vorjahr noch 176
Angriffe waren (www.zdfheute.de/politik/deutschland/fluechtlingsheime-angriff
e-anstieg-100.html).
Trotz dieser „massiven quantitativen und qualitativen Radikalisierung im
rechten Bereich“ (www.deutschlandfunk.de/rechtsextremismus-an-deutschen-
schulen-loest-besorgnis-aus-100.html) enthält der Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD keine konkreten Maßnahmen oder eine erkennbare,
kohärente Strategie zur Bekämpfung des zunehmenden Rechtsextremismus
Jugendlicher und junger Erwachsener. Unsere demokratische Gesellschaft muss
alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um junge Menschen vor dem
Einfluss rechtsextremer Ideologien zu schützen und sie in ihrer
demokratischen Entwicklung zu stärken.
Auch vor dem Hintergrund sehr ernster Warnungen des Bundeskriminalamts
(BKA) stellt sich die Frage, ob der Bundesregierung die Gefahr der
rechtsextremen Radikalisierung junger Menschen in ihrem ganzen Ausmaß bewusst
ist, welche konkreten Erkenntnisse sie dazu hat und welche Strategien und
Maßnahmen sie ergreift, um ihr effektiv entgegenzuwirken.
1. Welche rechtsextremen und rechtsterroristischen Jugendgruppen sind der
Bundesregierung bekannt (bitte nach Vereinen, Jugendorganisationen
von Parteien, losen Organisationsstrukturen sowie nach Bundesländern
und Mitgliederzahlen aufschlüsseln)?
Eine Vielzahl von rechtextremistischen Jugendgruppierungen und weiteren
Organisationen mit Bezug zu Kindern und Jugendlichen agiert deutschlandweit
teils vernetzt, teils losgelöst voneinander. Hierbei ist zwischen
Jugendorganisationen zu unterscheiden, die eine klare Altersgrenze aufweisen und
Organisationen, die auch, aber nicht ausschließlich Kinder und Jugendliche ansprechen.
Explizite rechtsextremistische Jugendgruppierungen waren und sind
insbesondere im entsprechenden Parteienspektrum, im völkisch geprägten
Rechtsextremismus und im Zusammenhang mit dem Phänomen der neuen
gewaltorientierten Jugendgruppierungen zu erkennen. Einige davon weisen überdies einen
Bezug zu einer größeren rechtsextremistischen „Dach“-Organisation auf. Im
Allgemeinen ist bei diesen Phänomenen jedoch eine höhere Dynamik und
Schnelllebigkeit in Bezug auf rechtsextremistische Organisationsstrukturen zu
erkennen. Anstelle von etablierten Organisationsformen wie Vereinen und
Kameradschaften sind gerade für junge Rechtsextremisten eher wenig gefestigte
Gruppierungen und stärker aktions- und veranstaltungsbezogene Formate von hoher
Attraktivität. Durch Messengerdienste und soziale Medien sind diese auch ohne
starre Formen, Funktionen und Hierarchien in der Lage, kurzfristig hohe
Mobilisierungserfolge zu erreichen. Aus dem Parteienspektrum sind hier folgende
rechtsextremistische Jugendgruppen und -organisationen bekannt:
Bei den „Jungen Nationalisten“ (JN) handelt es sich um die Jugendorganisation
der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD). Mit Ausnahme von Berlin sowie des
Saarlandes ist die JN in fast allen Ländern aktiv. Schwerpunkte finden sich
aktuell in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und dem Freistaat
Sachsen.
Die „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ) ist die Jugendorganisation der Partei
„Der III. Weg“. Die NRJ ist generell in allen Ländern aktiv, in denen auch die
Mutterpartei aktiv ist. Schwerpunkte hierbei bilden Berlin, Brandenburg,
Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Baden-Württemberg.
Die 2013 gegründete „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) war bis zur
Auflösung am 31. März 2025 die offizielle Jugendorganisation der Partei
„Alternative für Deutschland“ (AfD, Verdachtsfall des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV)). Bis zur Auflösung gliederte sich die JA in 16
Landesverbände und hatte insgesamt rund 4 300 Mitglieder. Die Neugründung einer AfD-
Jugendorganisation ist für den 29./30. November 2025 in Gießen (Hessen)
angekündigt.
Außerhalb des Parteienbereichs bezeichnet sich die „Identitäre Bewegung
Deutschland“ (IBD) selbst als „patriotische Jugendbewegung“ und ist mit
regionalen Untergruppen bundesweit aktiv. Die Selbstkennzeichnung als
„Jugendbewegung“ ist aufgrund des Alters und der überwiegenden Zusammensetzung
der Gruppierung aus Erwachsenen jedoch nicht zutreffend und dient vielmehr
der Positionierung der IBD im neurechten metapolitischen Aktionsfeld.
Der Bundesregierung sind eine Vielzahl rechtsextremistischer
Personenzusammenschlüsse bekannt, deren Mitglieder im jugendlichen Alter sind. Da keine
definitorische Klassifizierung von Jugendgruppen vorliegt bzw. eine solche
Klassifizierung nicht eindeutig vorgenommen werden kann, ist eine
entsprechende Auflistung nicht möglich. In Bezug auf die gegenwärtig bundesweit
aktiven aktionsorientierten Jugendgruppen lässt sich eine herausgehobene
Relevanz bei den folgenden Jugendgruppierungen feststellen:
• „Jung & Stark“ (JS): überregional aktiv (zwischenzeitlich zumindest
virtuell in allen Ländern
• „Deutsche Jugend Voran“ (DJV): überregional aktiv (insbesondere in den
Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt)
• „Der Störtrupp“ (DST): überregional aktiv (Einteilung in die
Regionalbereich Nord, Ost, Süd, West)
• „Letzte Verteidigungs Welle“ (LVW): überregional aktiv (insbesondere in
den ostdeutschen Ländern)
Hinsichtlich der erbetenen Zuordnung zu Ländern ist anzumerken, dass eine
rein regionale Verortung solcher Jugendgruppen oft nicht vorgenommen
werden kann, da sich die Gruppierungen durch eine hohe Mobilität und
Teilnahmen an überregionalem Demonstrationsgeschehen auszeichnen. Es sind
allerdings die folgenden bundeslandbezogenen Auskünfte möglich:
Mecklenburg-Vorpommern:
In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gruppierungen „Nationale Bewegung
Pommern“ und „Freie Kameradschaft Wismar“ bekannt geworden, zu deren
Mitgliederzahlen allerdings derzeit keine belastbaren Aussagen getroffen
werden können.
Hessen:
In Hessen ist die Jugendgruppe „Deutsche Nationale Jugend (DNJ)“ bekannt,
bei welcher es sich um eine lose rechtsextremistische Gruppierung handelt.
Sachsen-Anhalt:
In Sachsen-Anhalt ist die Jugendgruppe „Deutsche Jugend Zuerst“ (DJZ)
bekannt, bei welcher es sich um eine lose Organisationsstruktur handelt,
insbesondere aus Halle (Saale). Darüber hinaus ist auch die Jugendgruppe „Harz
Verteidigen“ bekannt, bei welcher es sich gemäß eigenen öffentlichen Angaben
um eine Arbeitsgruppe der Partei „Die Heimat“ aus Sachsen-Anhalt handelt.
Saarland:
Im Saarland ist die Gruppierung „Rein Deutsche Jugend (RDJ)“ bekannt.
Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg sind die Jugendgruppen „Unitas Germanica“ sowie
„Fidelitas Patriae“ bekannt. Bei Letzterer handelt es sich um einen aus der
aufgelösten Gruppierung „Jung & Stark Baden-Württemberg“ (JS) herausgebildeten
und so neu benannten Personenzusammenschluss.
Bayern:
In Bayern sind die Jugendgruppen „Strukt/Strukt_ger/Strukt18“ mit
Mitgliedern im niedrigen zweistelligen Bereich sowie die „Deutsche Rechte Heimat/
Deutsche Patrioten“ mit Mitgliederzahlen im niedrigen bis mittleren
zweistelligen Bereich bekannt.
Zudem sind organisationsungebundene bundesweite Jugendgruppen im Sinne
der Anfrage bekannt, die primär im virtuellen Raum agieren und wechselnde
Mitgliederzahlen aufweisen. Aufgrund der hohen Volatilität in Bezug auf
Mitglieder und Bezeichnung ist eine näher spezifizierte Nennung nicht möglich.
2. Welche Daten erhebt die Bundesregierung zur Zahl rechtsextremistisch
motivierter Straftaten und Vorfälle, an denen Jugendliche und junge
Erwachsene beteiligt sind, und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf
Jahren entwickelt (bitte nach Altersgruppen: unter 14 Jahren, 14 bis 17,
18 bis 25 Jahre, Geschlecht und Bundesländern aufschlüsseln)?
Eine Aufstellung tatverdächtiger Personen extremistischer Politisch motivierter
Kriminalität -rechts- bis 24 Jahre nach Geschlecht und Tatjahren (Stichtag ist
der 31. Januar des jeweiligen Folgejahres) kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Tatjahr bis 13 14 bis 17 18 bis 20 21 bis 24
m w d m w d m w d m w d
2020 54 14 0 1 269 139 0 892 65 0 773 70 0
2021 43 10 0 1 025 132 0 661 80 0 570 56 0
2022 71 21 0 1 231 159 0 662 84 0 616 69 0
2023 100 18 0 1 594 191 0 655 69 0 686 76 0
2024 154 50 0 3 395 457 2 1478 160 2 1 335 143 0
m = männlich, w = weiblich, d = divers
3. Welche empirischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Verbreitung und Häufigkeit von rechtsextremen Äußerungen und
Handlungen unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schulen,
Freizeitaktivitäten und Sportvereinen vor (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch
die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA)
übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst.
Eine tatortbezogene, automatisierte Auswertung der Daten des KPMD-PMK in
der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA hinsichtlich „Äußerungen und
Handlungen“ „in Schulen, Freizeitaktivitäten und Sportvereinen“ ist nicht
möglich.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Gegen Rechtsextremismus und
Menschenfeindlichkeit im Sport“ wurde unter Projektleitung von Prof. Ulrike Burrmann
(Humboldt Universität Berlin) eine repräsentative bundesweite
Bevölkerungsumfrage zu gesellschaftspolitischen Einstellungen (nicht Handlungen!)
durchgeführt. Rechtsextreme und menschenfeindliche Einstellungen sind demnach
unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen (im Vergleich zu sozial-
integrativen Einstellungen) eher gering ausgeprägt, wenngleich die Antwortmuster
heterogen ausfallen. Allerdings sind bei den 16- bis 26-jährigen
Sportvereinsmitgliedern die Zustimmungswerte im Vergleich zur gleichaltrigen
Gesamtstichprobe (inklusive Mitglieder anderer Vereine und Nicht-Vereinsmitgliedern) in
bestimmten Bereichen ähnlich hoch oder sogar höher. So zeigen 24,8 Prozent
dieser Sportvereinsmitglieder beim Nationalismus eine hohe Ausprägung,
während es in der Gesamtstichprobe 20,7 Prozent sind. In Bezug auf
ausländerfeindliche Items geben 13,3 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Sportvereinsmitglieder gegenüber 13,4 Prozent aller Jugendlichen eine hohe
Ausprägung an, bezüglich der die Zeit des Nationalsozialismus relativierenden
Items sind es bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Sportvereinsmitgliedern 9,2 Prozent gegenüber 10,3 Prozent der Gesamtstichprobe. Als
bedeutsamerer Prädiktor zur Erklärung von Einstellungsunterschieden stellte sich die
Schulbildung heraus.
Die Verbreitung und Häufigkeit von rechtsextremen Äußerungen und
Handlungen unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schulen, Grundschulen bei
Freizeitaktivitäten und in Sportvereinen hat in den letzten Jahren bundesweit
erheblich zugenommen.
Soziale Medien, wie auch Freizeit- und Sportangebote durch rechtsextreme
Akteurinnen und Akteure, über die Erlebnisräume geschaffen und
Gruppenzugehörigkeiten bestärkt werden, spielen eine wichtige Rolle bei der Ansprache von
Kindern und Jugendlichen, auch und gerade in ländlichen Räumen.
Derzeit gibt es keine bundesweit vergleichbaren Fallzahlen zu den in der
Fragestellung beschriebenen Phänomenen, weswegen eine Aufschlüsselung nicht
möglich ist.
4. Wie groß schätzt die Bundesregierung aktuell die Zahl junger
gewaltbereiter Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten ein (bitte nach
Altersgruppen: unter 14 Jahren, 14 bis 17, 18 bis 25 Jahre, Geschlecht und
Bundesländern aufschlüsseln), und wie hat sich diese in seit 2015
entwickelt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. Eine
valide Quantifizierung des Personenpotenzials und Differenzierung nach
Geschlecht, Alter und Länder ist aufgrund der Volatilität der hier betrachteten
aktionsorientierten rechtsextremistischen Jugendgruppen nicht möglich. Bezüglich
der Altersstrukturen der unter 1. benannten überregionalen
Personenzusammenschlüsse ist anzumerken, dass sowohl JS als auch DJV zu Beginn ihres Wirkens
ab Sommer 2024 zunächst eine Altersspanne von 14 bis 25 Jahren mit einem
Schwerpunkt auf 17- bis 20-jährige Mitglieder aufwiesen. Dies geht
insbesondere auf die anfängliche sehr offene Werbungspraxis zurück, die im weiteren
Verlauf zum Teil mehrfach angepasst wurde. So lässt sich beispielsweise für JS
feststellen, dass dort seit dem Frühjahr 2025 nur noch volljährige Personen ab
18 Jahren aufgenommen werden. Insgesamt ist eine deutliche Verdichtung der
Mitgliederstrukturen auf junge Erwachsene zu beobachten. DST stellt
bezüglich der Altersstruktur ein eigenes Phänomen dar. Während in der ebenfalls im
Sommer 2024 zu verortenden Anfangsphase ebenfalls Jugendliche und junge
Erwachsene das Mitgliederbild dominierten, lassen sich seit mindestens Januar
2025 vermehrt Mitglieder bei Veranstaltungen und in Beiträgen sozialer
Medien feststellen, die die Altersgrenze von 25 Jahren überschritten haben. Darüber
hinaus treten neben solchen aktionsorientierten und damit realweltlich
verankerten rechtsextremistischen Jugendgruppen bereits seit längerer Zeit eher
virtuell zu verortende Subkulturen mit jungen, oftmals minderjährigen
Mitgliedern auf. Dazu zählen insbesondere die sogenannte „Attentäterfanszene“ oder
die SIEGE-Subkultur. Beide weisen eine weite Verbreitung im
rechtsextremistischen virtuellen Raum auf und sprechen in hohem Maße Jugendliche und junge
Erwachsene an. Eine quantitative Einordnung ist allerdings auch für dieses
Personenpotenzial nicht möglich.
5. Wie oft wurden seit 2015 Waffen bei rechtsextremen Jugendlichen und
jungen Erwachsen beschlagnahmt (bitte nach Anzahl der Waffen pro
Person, Jahr und Altersgruppen: unter 14 Jahren, 14 bis 17, 18 bis 25 Jahre
aufschlüsseln), und wie viele davon wurden mit einer Waffenerlaubnis
erlangt, und wenn der Waffenbesitz unerlaubt war, welche Erkenntnisse
hat die Bundesregierung über deren Beschaffung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit
liegt bei den Ländern.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur mutmaßlichen
rechtsterroristischen Jugendgruppe „Letzte Verteidigungswelle“?
a) Wie viele Mitglieder hat die Gruppe, und wie stellt sich deren
Altersstruktur dar (bitte nach Altersgruppen: unter 14 Jahren, 14 bis 17,
18 bis 25 Jahre, Geschlecht und Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Was wurde bei den Durchsuchungen am 21. Mai 2025 festgestellt,
insbesondere im Hinblick auf beschlagnahmte Waffen,
Explosivstoffe und Vermögenswerte (bitte nach Anzahl und Art der Gegenstände
aufschlüsseln)?
c) Wie viele der sichergestellten Waffen wurden mit einer legalen
Waffenerlaubnis besessen, wie viele ohne, und welche Erkenntnisse hat
die Bundesregierung über die Beschaffung illegaler Waffen und
Explosivstoffe durch Mitglieder der Gruppe?
d) Sind die Beschuldigten schon vorher polizeilich einschlägig in
staatsschutzrelevanten Ermittlungen und Sachverhalten festgestellt
worden, und wenn ja, in welchen?
e) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum
Radikalisierungsprozess der Mitglieder vor, insbesondere zur Rolle sozialer
Medien, Online-Foren oder Messenger-Dienste?
f) Wie ist der aktuelle Stand des strafrechtlichen Verfahrens gegen die
mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe?
g) Befinden sich die Beschuldigten weiterhin in Untersuchungshaft und
bzw. oder wurden andere Maßnahmen angeordnet?
Die Fragen 6 bis 6g werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof
vom 21. und 28. Mai 2025 wird mit der Maßgabe verwiesen, dass der
Haftbefehl bezüglich eines Beschuldigten unter Auflagen außer Vollzug gesetzt
wurde. Eine darüberhinausgehende Beantwortung der Fragen muss unterbleiben.
Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht,
Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen,
tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das
Informationsinteresse des Parlaments hinter dem ebenfalls berechtigten
Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine
Auskunft zu Erkenntnissen im Sinne der Fragestellungen wäre geeignet,
konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu
vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene
Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem
Informationsinteresse genießt.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Entwicklungen und
Veränderungen in Bezug auf die rechtsextreme Radikalisierung von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen und die Heranführung an
rechtsextreme Inhalte seit 2015?
In Zeiten von multiplen Krisen suchen junge Menschen vermehrt nach
Sicherheit und Orientierung. Zudem lässt sich eine zunehmende Rückbesinnung auf
„traditionelle“ Werte unter Kindern und Jugendlichen feststellen. Der
rechtsextremistischen Szene gelingt es, entsprechend niederschwellige
erlebnisorientierte Angebote zu machen und Lücken im jugendkulturellen Nahbereich zu füllen.
So lässt sich seit Anfang 2024 vermehrt ein Zulauf von Kindern und jungen
Jugendlichen zur rechtsextremistischen Szene feststellen. Aktuelle
Schwerpunkte rechtsextremistischer Rekrutierungsstrategien liegen bei der Agitation
gegen die „LSBTIQ-Community“, Werbung für traditionelle
Geschlechterrollen als Grundlage zur Identitätsausbildung, Bewerbung von Freizeitaktivitäten
(im Besonderen Kampfsport) und Professionalisierung digitaler
Kommunikationsstrategien rechtsextremistischer Akteure. Die seit Sommer 2024
auftretenden aktionsorientierten rechtsextremistischen Jugendgruppen stellen für viele
Jugendliche und junge Erwachsene einen ersten Zugang zur
rechtsextremistischen Szene dar. Über die Außendarstellung als „patriotische“ Gemeinschaft
mit regelmäßigen gemeinschaftlichen Aktionen (Wandern, Sport, Kampfsport)
sprechen sie besonders junge Menschen an. Diese erreichen die Gruppierungen
über gängige Plattformen sozialer Medien wie Instagram und TikTok. Dort
werden regelmäßig ansprechende Werbevideos, meist von
Demonstrationsteilnahmen oder Banner-/Pyroaktionen, verbreitet. Die öffentlich bedienten
Agitationsfelder, bestehend aus rechtsextremistischen Ideologiefragmenten („Anti-
Antifa“, Anti-LSBTIQ-Community, Anti-Migration), wirken auch auf Personen
ohne Szeneanbindung. Über die Mitgliedschaft in den geschlossenen
Chatgruppen wie auch durch die Teilnahme an Demonstrationen werden neue Mitglieder
letztlich an rechtsextremistisches Gedankengut herangeführt. Dazu zählen
gruppeninterne Kommunikation wie auch entstehende Kennverhältnisse zu
etablierten rechtsextremistischen Organisationen und Personen.
8. Welchen Einfluss auf das Radikalisierungspotenzial junger Menschen
sieht die Bundesregierung in der COVID-19-Pandemie und den daraus
folgenden Einschränkungen für Kinder und Jugendliche?
Bislang gibt es nur wenig empirisches Wissen zum möglichen, vor allem
langfristigen Einfluss der COVID-19-Pandemie auf das Radikalisierungspotenzial
junger Menschen. Grundsätzlich wird tiefgreifenden gesellschaftlichen Krisen
ein gewisses antidemokratisches Aktivierungspotenzial zugesprochen.
Entsprechend wird in der wissenschaftlichen Diskussion die Phase der Pandemie als
möglicher Katalysator für Radikalisierung beschrieben, wobei besonders sozial
benachteiligte oder psychosozial vorbelastete Jugendliche als anfällig gelten, da
sie stärker unter Isolation, fehlender sozialer Einbindung und erhöhtem
Internetkonsum litten. Es gibt Studien, die zeigen, dass es keinen einheitlichen
Umgang junger Menschen mit der Pandemie und ihren Folgen gab, dass aber bei
einem Teil junger Menschen im Zuge dessen politische Aktivierungen erfolgt
sind. Dabei ist bislang unklar, wie langfristig solche Aktivierungseffekte sind.
9. Welche spezifischen Förderprogramme unterstützt die Bundesregierung
zur Prävention von Rechtsextremismus bei Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, und wie werden diese auf ihre Reichweite, Wirksamkeit und
nachhaltige Wirkung hin evaluiert (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktuelle und historische Dynamiken
von Rechtsextremismus und Rassismus“ Einzel- und Verbundvorhaben an
Universitäten und außeruniversitären Einrichtungen in ganz Deutschland. Die
Vorhaben forschen unter anderem zu den Themen „Wirkung von Verboten gegen
rechtsextreme Vereinigungen“, „rechtsextreme Auswirkungen auf die
Zivilgesellschaft“, zu Verschwörungsideologien und zu regionalen wie lokalen
Ausprägungen von Rechtsextremismus Jugendliche und junge Erwachsene sind
Untersuchungsgegenstand in unterschiedlichen Detailgraden der
untenstehenden Forschungsvorhaben. Ein breiter Forschungszugang ist dem BMFTR
wichtig, damit Übergänge in Generationen, räumliche Aspekte und auch digitale
Erscheinungsformen berücksichtigt werden können. Daher liefern alle hier
genannten Vorhaben Erkenntnisse zur Prävention von Rechtsextremismus.
Mit dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (Z:T) fördert die
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) seit 2010 Projekte für
demokratische Teilhabe und gegen Extremismus. Im Fokus stehen dabei insbesondere
Projekte von Vereinen und Verbänden mit eigenen Strukturen/
Untergliederungen in ländlichen und strukturschwachen Regionen, z. B. Wohlfahrtsverbände,
Blaulichtorganisationen, Sportvereine oder kirchliche Einrichtungen.
Jugendliche und junge Erwachsene, die in den Vereinen und Verbänden tätig sind oder
von diesen angesprochen werden, gehören auch zur Zielgruppe des Programms,
wenn auch kein Fokus auf dieser Altersgruppe besteht. In der letzten
Programmphase (2020 bis 2024) nahmen über 85 000 Menschen an rund 7 000
Bildungsveranstaltungen teil. Fast 4 000 Menschen wurden zu
Demokratieberaterinnen und Demokratieberatern ausgebildet.
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ wird seit Programmbeginn 2010
wissenschaftlich begleitet und auch in Bezug auf seine Wirksamkeit evaluiert. Als
Grundlage für die Wirkungsmessung werden für jeden Förderbereich konkrete Ziele
formuliert, zu denen jedes Förderprojekt arbeitet. Das Evaluationsdesign
umfasst dabei qualitative und quantitative Methoden. Alle Berichte finden sich auf
der Programmwebsite. Da die Projekte in den Vereinsstrukturen angesiedelt
sind und alle Maßnahmen auf die Ressourcen und Bedarfe der Vereine
abgestimmt werden, bleiben im Sinne der Nachhaltigkeit gewonnene Erkenntnisse,
aufgebaute Strukturen und Knowhow über die Projektlaufzeit hinaus in den
Strukturen der Träger erhalten.
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ fördert aktuell Träger in allen Ländern mit
Ausnahme von der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt
Hamburg. Geförderte Träger aus Berlin setzen ausschließlich Projekte in
anderen Ländern, nicht in Berlin, um. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 12 und 13 verwiesen.
Beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ als umfassendes
Präventionsprogramm sind Kinder und Jugendliche, Bezugspersonen in ihrem sozialen
Umfeld, pädagogische Fachkräfte sowie Multiplikatoren in der Kinder- und
Jugendhilfe die Hauptzielgruppen. Das Bundesprogramm ist Anfang 2025 in
seine dritte Förderperiode gestartet. Rechtsextremismusprävention ist ein
wichtiger Bestandteil und wird im Rahmen des Bundesprogramms auf allen Ebenen
des Staates und über alle Programmbereiche hinweg gefördert. Das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird derzeit umfassend evaluiert und insbesondere
zur Stärkung digitaler Extremismusprävention angepasst.
Seit 2018 wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMBFSFJ) das Bundesprogramm Respekt Coaches bundesweit an
Schulen ab der Klasse 5 gefördert. Die sozialpädagogischen Fachkräfte des
Programms arbeiten primärpräventiv mit Schülern phänomenübergreifend an
unterschiedlichen Themen, um sie in ihrer Resilienz gegen jegliche Form
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und in ihrem Demokratiebewusstsein zu
stärken und sie hierdurch vor Radikalisierung zu schützen. Die
Schulungsangebote für die Fachkräfte und die von ihnen durchgeführten Gruppenangebote mit
den Schülern beinhalten auch das Thema Rechtsextremismus. Die Fachkräfte
arbeiten an der Schnittstelle zwischen Schule, Schulsozialarbeit und
außerschulischen Bildungspartnern.
Weitere relevante, in diesem Rahmen geförderte Projekte auf Landesebene
sind:
Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen: Wi-REX: Wissensnetzwerk
Rechtsextremismusforschung:
Das Wissensnetzwerk Rechtsextremismus (Wi-REX) systematisiert das Wissen
über das Phänomen Rechtsextremismus, es bringt die Akteure in Austausch,
organisiert den Praxistransfer sowie die Early-Career-Förderung und stärkt
somit die Rechtsextremismusforschung insgesamt.
Berlin und Nordrhein-Westfalen: VerRexVer: Zur Wirkung von Verboten gegen
rechtsextreme Vereinigungen:
Das Forschungsprojekt untersucht die Wirkungen von Verboten rechtsextremer
Vereinigungen. Drei Zielsetzungen: Rekonstruktion der Abwägungs- und
Arbeitsprozesse innerhalb der verbietenden Behörden; Erforschung intendierter
und nicht intendierter Wirkungen von Vereinsverboten und Modellbildung
unter Berücksichtigung der aus der empirischen Forschung gewonnenen
Erkenntnisse.
Hamburg: HAMREA. Hamburg rechtsaußen. Rechtsextreme Gewalt- und
Aktionsformen in, mit und gegen städtische Gesellschaft 1945 bis Anfang der
2000er-Jahre:
Das Vorhaben fragt danach, wie im urbanen Kontext Hamburgs auf
Demonstrationen, Anschläge und Morde reagiert wurde. Dies wird anhand des Gewalt-
und Aktionshandelns von rechtsextremen Kreisen in Hamburg im Zeitraum von
1945 bis in die 2000er-Jahre untersucht. Dabei richtet das Vorhaben den Blick
auf drei politische Kontexte: erstens auf staatliche Organe wie Polizei,
Verfassungsschutz und Justiz, zweitens auf zivilgesellschaftliche Akteure wie
Gewerkschaften, Betroffenengruppen, Bildungseinrichtungen sowie die Politik im
Sinne von Parteien und Parlamenten und drittens auf das rechtsextreme Milieu,
vor allem auf deren Publizistik, auf Gruppen und Parteien.
Nordrhein-Westfalen: BEWARE: Bedrohte Demokratieprojekte resilient
machen – Analyse rechtsextremer Bedrohungen zivilgesellschaftlicher Initiativen
und Entwicklung von Handlungsstrategien:
Das Vorhaben fokussiert zivilgesellschaftliche Initiativen und ihre Mitarbeiter
im Feld der Demokratiearbeit. Ziele sind die systematische Erhebung und
Analyse der Bedrohung zivilgesellschaftlicher Demokratieakteure sowie die
gemeinsame Entwicklung von Handlungsstrategien. In die Analyse einbezogen
werden die individuelle, institutionelle und strukturelle Ebene. Untersucht
werden die Art der Bedrohung, der Umgang damit und ihre Folgen,
Einschätzungen und Bedarfe, zudem der Einfluss von Arbeits- und Rahmenbedingungen.
Hessen und Berlin: OrgZiv: Organisierte Zivilgesellschaft und rechte
Interventionen: Entstehungskontexte, Erscheinungsformen und Handlungsperspektiven
für gesellschaftliche Resilienz:
Gesamtziel des Vorhabens ist es, die Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft
gegen rechtsradikale Interventionen zu erhöhen und zu eruieren, welche
Unterstützung zivilgesellschaftliche Akteure dabei benötigen. Das Verbundvorhaben
fokussiert dabei drei Themenkomplexe. Erstens werden die
Entstehungskontexte rechtsradikaler Aktivitäten aufgeschlüsselt und die Entstehungsbedingungen
rechter Dynamiken in organisierten zivilgesellschaftlichen Räumen
konzeptualisiert. Zweitens werden die bisherigen zivilgesellschaftlichen Reaktionen
analysiert, systematisiert und evaluiert. Abschließend werden drittens
Handlungsempfehlungen im Sinne einer resilienten Bewältigungsstrategie abgeleitet. Das
Verbundvorhaben nutzt ein vergleichendes Mixed-Method-Design (ein
historischer Zugang wird kombiniert mit qualitativen Fallstudien und Inhaltsanalysen
von Social-Media-Kommunikation) und untersucht acht Organisationsbereiche
(Arbeitswelt, Religion, Wohlfahrt, Freiwillige Feuerwehr, Schützenwesen,
Naturschutz, Kultur und Sport).
Thüringen und Berlin: deras_on: Deradikalisierung Antisemitismus online.
Entwicklung einer wissenschaftlich fundierten Online-Ansprache im Bereich
Rechtsextremismus/Antisemitismus:
Ziel des Projekts „deras_on“ ist die Entwicklung und Erstellung von
wissenschaftlich fundierten Online-Angeboten zur Deradikalisierung von Personen,
die in Online-Foren antisemitische Codes verwenden. Grundlegend dabei ist
ein vertieftes Verständnis einschlägiger Online-Foren, der dort verwendeten
Sprachmuster sowie der sozialen Dynamiken der User.
Hessen und Berlin: GERDEA: Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlichen
Geschlechterverhältnissen und der zeitgenössischen extremen Rechten.
Dynamiken, Effekte, Ambivalenzen:
Das Verbundvorhaben verfolgt die übergeordneten Ziele, die
Wechselwirkungen zwischen rechtsextremen Akteuren sowie zeitgenössischen
gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen zu untersuchen, als auch zu analysieren, wie
extrem rechte geschlechtsbezogene Deutungsangebote in der gesellschaftlichen
Auseinandersetzung um Geschlechterverhältnisse wirken und wahrgenommen
werden.
Nordrhein-Westfalen: RaisoN: Radikalisierungsprozesse durch
Verschwörungsideologien: Auswirkungen auf den sozialen Nahraum als Herausforderung für
die Bildungs- und Beratungsarbeit:
Verschwörungsideologien als integraler Bestandteil von völkisch-autoritären
Weltbildern und solchen, die daran anschlussfähig sind, tragen zu
Radikalisierungsprozessen in wachsenden Teilen der Bevölkerung bei. Dadurch ist der
gesellschaftliche Zusammenhalt bis auf die gesellschaftliche Mikroebene des
sozialen Nahraums betroffen und gefährdet. Eine systematische Erforschung der
konkreten Auswirkungen von Verschwörungsideologien auf
zwischenmenschliche Beziehungen im sozialen Nahraum (Familie, Freundeskreis) steht noch aus.
Zu den Zielen des Projekts „RaisoN“ gehören die Erforschung der
Auswirkungen von völkisch-autoritär orientierten Verschwörungsideologien auf den
sozialen Nahraum, die Identifikation von Bildungs- und Beratungsbedarfen und die
Entwicklung von Materialien für die Bildungs- und Beratungspraxis.
Neben der o. a. Förderrichtlinie fördert das BMFTR ferner zwei
Nachwuchsgruppen im Rahmen der Rechtsextremismusforschung an Hochschulen. Ziele
dieser Förderrichtlinie sind, die weitere Öffnung der Hochschulen für die
Themen des Rechtsextremismus und deren nachhaltige Stärkung an den
Hochschulen und an anderen Forschungseinrichtungen.
Sachsen: REXKLIMA: Rechtsextremismus vs. Klimaschutz?:
Die Nachwuchsgruppe verknüpft die Themen Rechtsextremismus,
Rechtspopulismus und Klimapolitik. In Europa mobilisieren rechtsextreme Parteien
zunehmend gegen klimapolitische Maßnahmen und leugnen dabei oftmals das
transnationale Problem des menschengemachten Klimawandels.
Baden-Württemberg: Rekonstruktion rechtsextremer Gewalt in ihrer
Einbettung in die rechtsextreme Bewegung:
Die Nachwuchsgruppe fragt nach der sozialen Einbettung massiver
rechtsextremer Gewalt, d. h. nach deren sozialen Ermöglichungsbedingungen und
Entstehungsprozessen einerseits und ihren Rückwirkungen auf die
Trägergruppe andererseits.
10. Fördert die Bundesregierung Pilotprojekte zur frühen Erkennung von
Radikalisierungstendenzen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen,
Jugendzentren oder Sportvereinen, wenn ja, welche (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden zurzeit im
Programmbereich „Innovationsprojekte“ Projekte zivilgesellschaftlicher
Organisationen gefördert, die der Entwicklung und Erprobung neuer Arbeitsansätze
und neuer Wege der Zielgruppenerreichung dienen. Dies schließt auch Projekte
der Extremismusprävention ein.
11. Welche Angebote zur Deradikalisierung und zum Ausstieg aus
rechtsextremen Milieus fördert die Bundesregierung speziell für Jugendliche,
und wie werden diese evaluiert (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die BpB setzt Angebote der politischen Bildung um. Sie bietet daher selbst
keine Deradikalisierungs- oder Ausstiegsprogramme an und fördert diese auch
nicht. Im „InfoPool Rechtsextremismus“ stellt die BpB einen eigenen
Themenschwerpunkt „Ausstieg & Deradikalisierung“ bereit, der aktuelle
Forschungsbeiträge, Praxisbeispiele und weiterführende Beratungsangebote bündelt und so
Fachkräften, Multiplikatoren sowie Interessierten einen fundierten Überblick
über vorhandene Strukturen vermittelt.
Die Förderung von zivilgesellschaftlichen Deradikalisierungs- und
Ausstiegsangeboten erfolgt im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in
unterschiedlichen Programmbereichen. Auf Bundesebene wird zurzeit im Programmbereich
„Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ der Kooperationsverbund
„dist[ex] – Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur für Distanzierungs-
und Ausstiegsarbeit“ gefördert. Im Rahmen des Bundesprogramms wurden
darüber hinaus bisher im Programmbereich „Landes-Demokratiezentren“ über die
16 Landes-Demokratiezentren verschiedene zivilgesellschaftliche
Beratungsangebote zur Distanzierungs- und Ausstiegsberatung gefördert. Die Angebote der
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung stehen auch Angehörigen, z. B. Eltern,
offen, die Orientierung und Rat suchen, wenn sie in ihrer Familie oder
innerhalb ihres familiären Kontextes mit dem Thema Rechtsextremismus
konfrontiert sind.
Auch im Programmbereich „Extremismusprävention in Strafvollzug und
Bewährungshilfe“ des Bundesprogramms werden 15 Projekte (in allen Ländern
außer dem Freistaat Bayern) zur Radikalisierungsprävention und Begleitung
von Distanzierungsprozessen aus extremistischen Szenen gefördert. Die
phänomenübergreifend arbeitenden Projekte richten sich mit unterschiedlichen
methodischen Ansätzen sowohl an radikalisierungsgefährdete als auch an bereits
radikalisierte Inhaftierte. Durch Schulungen sollen zudem Bediensteten im
Justizvollzug mehr Handlungssicherheit im Umgang mit
Radikalisierungsprozessen erhalten.
Hinsichtlich der Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird
auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Das Aussteigerprogramm Rechtsextremismus des BfV („WendePUNKT“) stellt
ein staatliches Angebot der Tertiärprävention dar, welches auch von
Jugendlichen oder gegebenenfalls durch deren Angehörige in Anspruch genommen
werden kann und bundesweit aktiv ist. Es erfolgt eine fortlaufende fall- und
programmbezogene Evaluation.
12. Welche speziell auf ländliche Gebiete zugeschnittenen Maßnahmen plant
die Bundesregierung, um junge Menschen vor der Gefahr rechtsextremer
Radikalisierung zu schützen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
13. Wie unterstützt die Bundesregierung lokale zivilgesellschaftliche
Initiativen, die sich in ländlichen Räumen gegen rechtsextreme Jugendkulturen
und Jugendstrukturen engagieren (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die BpB setzt mit dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“
bereits ein Programm um, welches sich präventiv gegen Extremismus in
ländlichen und strukturschwachen Regionen wendet. Auf die Antwort zu Frage 9
wird verwiesen.
In der Richtlinienförderung der BpB werden zudem Veranstaltungen
anerkannter Bildungsträger finanziell unterstützt. Die Landschaft der anerkannten
Bildungsträger verfügt über unterschiedliche thematische Schwerpunktesetzung,
adressierte Zielgruppen und regionale Verortungen, beispielsweise auch in
ländlichen Räumen. Durch die Anerkennung weiterer Bildungsträger können
kontinuierlich neue Sozialräume erschlossen und Bildungsformate bundesweit,
auch in ländlichen Räumen, angeboten werden.
Die im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“
geförderten Träger erhalten neben einer finanziellen Förderung ihrer Projekte eine
fachliche Begleitung durch die BpB. Zudem werden die Träger durch
Vernetzungs- und Qualifizierungsveranstaltungen bei der Umsetzung der Projekte
unterstützt.
Der „InfoPool Rechtsextremismus“ der BpB bündelt wissenschaftlich fundierte
Informationen, Hintergrundtexte und pädagogische Materialien und Ansätze
zur Auseinandersetzung mit rechtsextremen Ideologien, Strukturen und Gewalt.
Er richtet sich an Praktiker aus Pädagogik, Verwaltung, Polizei und Sozialarbeit
ebenso wie an zivilgesellschaftliche Akteure und Betroffene. Auf diese Weise
unterstützt die BpB Multiplikatoren und Initiativen auch im ländlichen Raum,
indem sie Grundlagenwissen vermittelt, Handlungsmöglichkeiten aufzeigt und
auf vorhandene Unterstützungsangebote verweist.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden aktuell
331 Partnerschaften für Demokratie gefördert. Über die Partnerschaften für
Demokratie sollen zivilgesellschaftlich und demokratisch aktive Menschen und
Organisationen, die sich in ihrem kommunalen Umfeld für die Demokratie
engagieren, gestärkt und vernetzt werden. Hierzu gehören u. a. Projekte gegen
Rechtsextremismus, jedoch ist dies nur einer von verschiedenen
Phänomenbereichen, zu denen die Partnerschaften je nach Bedarfslage vor Ort arbeiten.
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vernetzung
rechtsextremer Jugendlicher und Jugendgruppen mit etablierten
rechtsextremen Strukturen wie Parteien und Kameradschaften (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die rechtsextremistische Szene vernetzt sich über die Agitation gegen die
„LSBTIQ-Community“ sowie das Praktizieren von Kampfsport und virtuelle
Kommunikationswege. Im Rahmen dieser Vernetzung erfolgt auch ein
Wissenstransfer in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz gegen Sicherheitsbehörden
zwischen unterschiedlichen Generationen an Rechtsextremisten sowie
zwischen etablierten und neu entstandenen Gruppierungen. Es bestehen regionale
und überregionale Kennverhältnisse der Partei „Die Heimat“ und ihrer
Jugendorganisation JN zu anderen parteiungebundenen Jugendgruppierungen. Diese
Kennverhältnisse zeigen sich meist in der gemeinsamen Mobilisierung und
Teilnahme an Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene, wie etwa den
Protestveranstaltungen gegen die Ausrichtung der Feierlichkeiten zum
Christoper Street Day (CSD). Bei derartigen Aufzügen läuft die JN bisweilen nach
Blöcken getrennt mit Gruppierungen wie „Deutsche Jugend Voran“ oder „Jung
& Stark“ mit. Zusätzlich stellen die ungebundenen Jugendgruppen einen
naheliegenden Rekrutierungspool für etablierte Organisationen wie „Die Heimat“
und JN dar. Dementsprechend bieten sich Strukturen der „Heimat“ auch als
Anlaufstellen für diese Gruppierungen an. So wurde in der Bundeszentrale der
Partei in Berlin unter der Leitung eines langjährigen Aktivisten von „Die
Heimat“ eine „Rechtsschulung“ für Mitglieder von „Deutsche Jugend Voran“
durchgeführt. Die überregional agierenden, aktionsorientierten,
rechtsextremistischen Personenzusammenschlüsse JS, DJV und DST wiesen in ihrer
Entstehung keine Anbindung an etablierte rechtsextremistische Parteistrukturen auf.
Allerdings erfolgten bereits 2024 mehrere Teilnahmen von Angehörigen dieser
Gruppierungen an Demonstrationen, die auch von Mitgliedern der Parteien
„Die Heimat“ oder dem „III. Weg“ besucht wurden. Seit Mai 2025 lassen sich
außerdem vermehrt Beiträge auf den virtuellen Präsenzen von JS und DJV
feststellen, die für eine verstärkte Vernetzung und Kooperation mit „Die Heimat“
und der Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ in den Ländern Berlin,
Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sprechen. Erkenntnisse zu einer
strukturellen Anbindung an Parteiorganisationen liegen nicht vor. Zur
Vernetzung regionaler Jugendgruppen mit „etablierten rechtsextremistischen
Strukturen“ liegen zudem folgende Erkenntnisse vor:
Schleswig-Holstein:
Grundsätzlich ist eine Vernetzung von Jugendlichen mit in der Szene bereits
etablierten Rechtsextremisten aus Schleswig-Holstein erkennbar. Beispielhaft
ist hier der „Aryan Circle“ zu nennen. Hierbei handelt es sich um eine
Rockerähnliche Gruppierung, welche dem neonazistischen Spektrum zuzuordnen ist
und der zum Teil gewaltorientierte Rechtsextremisten angehören.
Mecklenburg-Vorpommern:
Eine Vernetzung Jugendlicher mit etablierten rechtsextremistischen Strukturen
findet in Mecklenburg-Vorpommern fortlaufend statt. Eine wichtige Rolle spielt
hierbei die sogenannte „Erlebniswelt Rechtsextremismus“. Beispielhaft kann
hier die jährlich stattfindende Konzert-Veranstaltung in Salchow genannt
werden, an der jedes Jahr sowohl lebensältere Rechtsextremisten als auch
Jugendliche teilnehmen. Hierüber kommen Jugendliche auch in Kontakt zu
Kameradschaftsmitgliedern.
Hessen:
Die von der „Deutschen Nationalen Jugend (DNJ)“ organisierte
Gegenveranstaltung zum CSD in Bensheim (Hessen) am 26. Juli 2025 wurde vom
Instagram-Account „heimat.hessen“ beworben, welcher der rechtsextremistischen
Partei „Die Heimat“ zugeordnet werden kann.
Baden-Württemberg, Bayern:
Einzelne Mitglieder der in Frage 1 genannten Jugendgruppen sind auch
gleichzeitig aktive Mitglieder bei der JN. In diesem Zusammenhang finden
gelegentlich gemeinsame Wanderungen mit der JN sowie gemeinsame Teilnahmen an
Demonstrationen statt.
15. Inwiefern beobachtet die Bundesregierung die inhaltliche und bzw. oder
organisationale Zusammenarbeit bzw. Überschneidungen rechtsextremer
Akteure mit Akteuren anderer Phänomenbereiche (Linksextremismus,
religiös begründeter Extremismus, auslandsbezogener Extremismus,
sonstiger Extremismus), und welche ideologischen Gemeinsamkeiten
(z. B. Antisemitismus) stellt sie dabei fest?
Zwischen dem heterogenen Phänomenbereich der Verfassungsschutzrelevanten
Delegitimierung des Staates und rechtsextremistischen Akteuren ist eine
inhaltliche Überschneidung zu beobachten. Ideologische Gemeinsamkeiten
beinhalten beispielsweise die Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats oder
Verschwörungsnarrative, wie der Glaube an den „Großen Austausch“ der
Bevölkerung. Zu einer konkreten länderübergreifenden Zusammenarbeit liegen keine
Erkenntnisse vor. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse zu
Überschneidungen des Rechtsextremismus mit weiteren Phänomenbereichen vor.
Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 konnte
verstärkt beobachtet werden, wie sich extremistische Bewegungen und
Gruppierungen spektrenübergreifend miteinander solidarisierten. Es ist wiederholt
festzustellen, dass Antisemitismus ein tragfähiges Brückennarrativ zwischen
unterschiedlichen und an sich unvereinbaren extremistischen Einstellungen sein
kann. Die Eskalation in Nahost wird von deutschen Rechtsextremisten
hauptsächlich für die Propagierung migrationsfeindlicher Positionen genutzt.
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass bestimmte Themen
phänomenübergreifend positiven Anklang finden und zudem punktuell ideologische und
stilistische Elemente aus anderen Phänomenbereichen aufgegriffen werden.
Insbesondere in Subkategorien des Rechtsextremismus und Islamismus/Jihadismus
ist dies zu beobachten. Hierbei stehen vor allem die ästhetischen
Gewaltdarstellungen im Fokus, die teilweise einen sehr ähnlichen Stil aufweisen. Darüber
hinaus werden Terroristen von Akteuren beider Phänomenbereiche gemeinsam
als „Heilige“ oder „Märtyrer“ verehrt. Zwischen rechtsextremistischen und
islamistischen Akteuren finden sich trotz fundamental unterschiedlicher
Ideologie zudem zahlreiche geteilte Feindbilder, zum Beispiel die liberale
Demokratie, die LGBTIQ-Community und das Judentum beziehungsweise der Staat
Israel. Insbesondere der Antisemitismus stellt eine zentrale Überschneidung
zwischen beiden Phänomenbereichen dar. In Teilen nähern sich islamistische
und rechtsextremistische Szenen auch in ihren Ausdrucksformen einander an –
hierbei übernehmen insbesondere akzelerationistische Akteure unter dem
Schlagwort „White Jihad“ Symboliken und Gewaltpropaganda des Jihadismus,
während jüngere islamistische Nutzer sich zunehmend den memetischen
Ausdrucksformen der Alt-Right bedienen. Auch kann beobachtet werden, dass sich
Radikalisierungsverläufe, besonders von Jugendlichen, in beiden
Phänomenbereichen ähneln und sehr oft weniger das Verständnis für die eigene Ideologie,
als die Faszination für Gewalt die Radikalisierung antreibt. Trotz dieser
Gemeinsamkeiten ist festzuhalten, dass sich die Anhänger der beiden Ideologien
grundsätzlich feindlich gegenüberstehen. Ernsthafte Kooperationen sind hier
nicht bekannt und Personen, die zwischen den Phänomenbereichen wechseln,
bleiben absolute Ausnahmen. Zudem ist die Bildung realweltlicher
extremistisch-aktionsorientierter Jugendgruppen, wie sie im Rechtsextremismus
insbesondere in der Anti-LGBTIQ-Mobilisierung stattfindet, im Islamismus nicht
festzustellen. Der den beiden Bereichen inhärente Antisemitismus ist wie
ausgeführt ein mögliches ideologisches Bindeglied, eine darauf begründete
strukturelle Kooperation ist jedoch nicht erkennbar. Zwischen Akteuren aus den
Phänomenbereichen Linksextremismus oder Auslandsbezogener Extremismus
ist keine inhaltliche oder organisationale Zusammenarbeit bzw.
Überschneidung mit rechtsextremistischen Akteuren bekannt. Bezüglich ideologischer
Gemeinsamkeiten bzw. einzelner inhaltlicher Überschneidungen ist nicht
auszuschließen, dass Akteure aus den genannten Phänomenbereichen in Einzelfällen
an den gleichen Demonstrationen oder Veranstaltungen teilnehmen. Hieraus
ergibt sich jedoch noch keine konkrete Zusammenarbeit. Im Gegenteil lässt sich
feststellen, dass die Akteure aus den Phänomenbereichen Linksextremismus
und Auslandsbezogener Extremismus in derartigen Fällen um deutliche
Abgrenzung zum Rechtsextremismus bemüht sind. Bezüglich möglicher
ideologischer Gemeinsamkeiten wie dem Antisemitismus ist festzuhalten, dass sich
dieser je nach Phänomenbereich aus grundverschiedenen politischen
Begründungen speist, weshalb es auch hier nicht zu gemeinsamen Aktivitäten kommt. Der
Antisemitismus ist kein elementarer Bestandteil linksextremistischer Ideologie.
Allerdings lassen sich antisemitische Narrative, häufig verbrämt mit
„antiimperialistischen“ und „antizionistischen“ Argumentationsmustern, belegen.
Insbesondere wenn in Einzelfällen Narrative des „legitimen Widerstands“ gegen
israelische oder jüdische „Unterdrückung“ von israelfeindlichen terroristischen
Organisationen übernommen werden, kann dies mitunter als israelbezogener
Antisemitismus gewertet werden.
Im Auslandsbezogenen Extremismus sind Organisationen zusammengefasst,
die ganz unterschiedliche Ideologien und Bestrebungen aufweisen und deren
Heimat- und Bezugsländer über die ganze Welt verteilt sind. Entsprechend
unterschiedlich ist hier der Antisemitismus ausgeprägt. Wird beispielsweise der
Antisemitismus im säkularen propalästinensischen Extremismus offiziell
primär mit dem Territorialkonflikt mit Israel begründet, in dessen Zusammenhang
das Existenzrecht Israels verneint wird, argumentiert die „Ülkücü“-Ideologie
des türkischen Rechtsextremismus explizit mit antisemitischem Rassismus.
16. Welche Standards und Programme zur Fortbildung von Lehrkräften und
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern existieren auf
Bundesebene, um rechtsextreme Tendenzen bei Schülerinnen und Schülern zu
erkennen und effektiv darauf zu reagieren?
Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung liegt die
Zuständigkeit für die Fortbildung von Lehrkräften bei den Ländern.
Die BpB setzt im engeren Sinne keine Programme zur Fortbildung von
Lehrkräften und Schulsozialarbeitern auf Bundesebene um. Gleichwohl hat die BpB
in Kooperation mit der Robert-Bosch-Stiftung und im Rahmen der bereits
abgeschlossenen Modellprojektförderung „Starke Lehrer – Starke Schüler“
Ansätze im Umgang mit antidemokratischen Einstellungen und Verhaltensweisen
im schulischen Kontext unterstützt. Zielsetzung war die Förderung
pädagogischer Handlungskompetenz von Lehrkräften in der Auseinandersetzung mit
rechtsextremen und antidemokratischen Überzeugungen in den schulischen
Regelstrukturen sowie die Adaption des in Sachsen durchgeführten
Modellprojekts in ausgewählten beruflichen Schulen in Niedersachsen, Brandenburg und
Hessen. Hierbei wurde eine enge Anbindung an Landesministerien und eine
Projektbegleitung an lokalen Universitäten forciert, sodass der Transfer von
einem modellhaften Projekt hin zu einem dauerhaften Angebot in den Ländern
sichergestellt wird.
17. Inwieweit evaluiert die Bundesregierung Erkenntnisse und
Handlungsempfehlungen zivilgesellschaftlicher Projekte zur Jugend-
Extremismusprävention systematisch, und inwiefern bezieht sie diese Erkenntnisse in
die Entwicklung bundespolitischer Strategien ein?
Leitziele der BpB sind die Vermittlung von Kenntnissen und Verständnis
gesellschaftlicher und politischer Zusammenhänge, die Förderung des
demokratischen Bewusstseins in der Bevölkerung sowie der Motivation zur politischen
Partizipation. Zur Erreichung dieser Ziele fördert die BpB auch die Arbeit
zivilgesellschaftlicher Träger im Feld der politischen Bildung, wozu in Teilen auch
Maßnahmen der Extremismusprävention zählen. Beispielhaft veranschaulicht
dies die Modellförderausschreibung „Demokratie im Netz“ (Laufzeit erste
Förderphase: Januar 2022 bis März 2023, zweite Förderphase: April 2023 bis März
2024), mit der sowohl präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und
Menschenfeindlichkeit im digitalen Raum als auch Projekte zur digitalen
Partizipation gefördert werden. Die wissenschaftliche Evaluation beinhaltete neben
der Prozessbegleitung und fachlichen Unterstützung der Förderprojekte auch
eine summative Bewertung des Maßnahmenerfolgs. Aus den
Evaluationsergebnissen konnten bereits im Übergang von der ersten zur zweiten Förderphase
wichtige Ansätze zur formativen Weiterentwicklung der Förderlinie
identifiziert werden. Ein weiteres Beispiel ist das Bundesprogramm „Zusammenhalt
durch Teilhabe“. Die Ergebnisse der Programmevaluation werden dabei
kontinuierlich in der Steuerung und Weiterentwicklung des Programms
berücksichtigt.
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
18. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung, die langfristige
Finanzierung von zivilgesellschaftlichem Engagement im Bereich der
Rechtsextremismusprävention im Jugendbereich über Einzelprojektförderungen
hinaus zu sichern?
Durch das Instrument der Richtlinienförderung unterstützt die BpB
systematisch und kontinuierlich die politische Bildungsarbeit zivilgesellschaftlicher
Akteure. Die BpB fördert mit ca. 120 anerkannten Bildungsträgern ein breites,
heterogenes Netzwerk an Akteuren, das in seiner Gesamtheit die Pluralität der
politischen Bildung widerspiegelt. Maßnahmen zur Extremismusprävention bei
Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden in Veranstaltungen der
anerkannten Bildungsträger bearbeitet.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfolgt die Gewährung
von Zuwendungen als Einzelprojektförderung.
19. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um der Radikalisierung
junger Menschen durch rechtsextreme Inhalte in sozialen Medien (z. B.
X, TikTok, Instagram, YouTube), digitalen Plattformen im Gaming-
Bereich (z. B. Twitch, Discord) und Messenger-Diensten (z. B. Telegram,
WhatsApp) entgegenzuwirken?
Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung beobachtet und bewertet das BKA in den
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) Inhalte, die
im Internet verbreitet werden. Sofern hierbei Straftaten oder
Gefährdungssachverhalte erkannt werden, trifft das BKA die notwendigen Maßnahmen.
In Bezug auf „Hass und Hetze im Internet“ hat das BKA die
Bekämpfungsstrategien und -instrumente im Bereich der PMK -rechts- weiterentwickelt. Zur
Optimierung der Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet wurde die
„Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ (ZMI) im BKA eingerichtet.
Darüber hinaus wurde die Fachgruppe für „Internet PMK“ eingerichtet. Die
Fachgruppe Internet agiert phänomenübergreifend mit dem Ziel, etwaige
strafrechtlich relevante Internetinhalte der PMK der Strafverfolgung zuzuführen
sowie durch Löschersuchen und Entfernungsanordnungen an die
Hostingdiensteanbieter (HDA) aus dem Internet entfernen zu lassen. Hier werden
Auswerteprojekte und Ermittlungsverfahren mit Schwerpunkt im digitalen Raum
durchgeführt, auch um den Verfolgungsdruck bei Straftaten im Internet zu erhöhen.
Das BKA führt im Rahmen der Koordinierten Internetauswertung Rechts
(KIA-R)-Kooperation mit dem BfV und dem Bundesamt für den Militärischen
Abschirmdienst (BAMAD) ein arbeitstägliches OSINT-Monitoring über
bekanntgewordene und als relevant eingeschätzte rechtsextremistische
Internetauftritte durch. Zielrichtung ist unter anderem das Erkennen
gefährdungsrelevanter und/oder strafrechtlich relevanter Äußerungen, die Identifizierung neuer
Trends innerhalb der rechten Szene und das Erhalten eines Lageüberblicks.
Werden bei diesem Monitoring gefährdungsrelevante Sachverhalte oder
Straftaten bekannt, erfolgt im BKA eine Erstbearbeitung mit dem Ziel der
Identifizierung von Störern oder Tatverdächtigen und die Abgabe des Sachverhalts zur
weiteren Bearbeitung an die örtlich zuständige Polizeibehörde. Sofern der
betreffende Sachverhalt eine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts tangiert,
wird dieser entsprechend eingebunden und entscheidet über das weitere
Vorgehen. Bei der Feststellung neuer Trends oder modi operandi (wie z. B. das
vermehrte Feststellen jugendlicher Tatverdächtiger oder aktionsorientierter
Jugendgruppen) werden diese Erkenntnisse aufgegriffen und in eigenen Berichten
wie z. B. dem bundesweit gesteuerten KIA-R-Info, an die zuständigen BKA-
internen Stellen, an beteiligte Behörden im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) oder an einzelne Länderbehörden
kommuniziert.
Die Forschungsstelle Terrorismus und Extremismus des BKA beteiligt sich
wiederholt an Forschungsprojekten, sowohl als Vollpartner als auch als
assoziierter Partner, um wissenschaftlich „am Puls der Zeit“ zu sein. Durch
Forschungsprojekte, Teilnahmen an Konferenzen, Veranstaltungen und Seminaren
bleibt das BKA in Wissenschaft und Praxis vernetzt. Dadurch bleibt es dem
BKA möglich, informiert zu bleiben und neue Themenfelder und Trends zu
erschließen.
Ebenso sind regelmäßig auch zukünftige assoziierte Partnerschaften geplant,
um das Themenfeld Gaming und Radikalisierung weiterhin wissenschaftlich zu
begleiten. Im Zuge dieser assoziierten Partnerschaften und Teilnahmen an
Netzwerktreffen werden gemeinsam (Forschung, Polizeien,
Plattformbetreibende, Justiz) Präventions- und Repressionsmaßnahmen besprochen. Exemplarisch
sei hier das Netzwerk CrossPlay angesprochen. Im Netzwerk kommen
Experten aus der Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Sicherheitsbehörden und Games-
Industrie zusammen, um sich zum Thema Radikalisierung und Hass im Gaming
auszutauschen.
Das BKA ist außerdem an Bund-Länder-Projektgruppen (BLPG) beteiligt, um
aktuelle Fragestellungen im Themenfeld zu bearbeiten, darunter beispielsweise
eine BLPG der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) zum
Thema „Hasskriminalität/vorurteilsgeleitete Kriminalität“.
Es ist eine wesentliche Aufgabe der politischen Bildung und damit auch der
BpB, Angebote der politischen Bildung und der politischen Teilhabe auf den
genannten Plattformen in einer der jeweiligen Plattform angemessenen Art und
Weise bereitzustellen. Politische Bildung kann nur dann ein Baustein
wirksamer Radikalisierungsprävention sein, wenn sie ihre Zielgruppen authentisch
über Bedeutung und Möglichkeiten von gesellschaftlicher Partizipation
innerhalb einer demokratischen Gesellschaft aufklärt und diese Teilhabe und damit
Selbstwirksamkeit ermöglicht. Verstärkt widmet sich die BpB daher
Bewegtbildformaten (z. B. YouTube, Instagram, TikTok und TV/Streaming) und bietet
unterschiedliche Angebote insbesondere für schwer erreichbare Zielgruppen an,
um diese mit den Werten der liberalen Demokratie vertraut zu machen und zu
ihrer Stärkung beizutragen. So werden unter anderem Wissen und
Medienkompetenz zum Thema Rechtsextremismus plattform- und zielgruppenspezifisch
vermittelt. Hierdurch soll das Thema Rechtsextremismus und dessen Relevanz
als demokratiefeindliche Ideologie näher an die Lebensrealität der jüngeren
Zielgruppe in verschiedenen Regionen Deutschlands gebracht werden.
Darüber hinaus plant die BpB im Bereich Gaming Maßnahmen der politischen
Bildung, die zum Ziel haben, eine vielfältige und tolerante Gaming-Kultur zu
stärken und rechtsextremistischer Vereinnahmung von Gaming-Communitys
entgegenzuwirken. Eckpfeiler ist die enge Zusammenarbeit mit Game-
Entwicklerinnen und -Entwicklern, die als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in
Gaming-Communitys hineinwirken, beispielsweise im Rahmen des Projekts
„Games for Democracy“ auf der Messe „Gamescom“.
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht eine
Expertenkommission vor, welche eine Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen
Welt“ erarbeiten und die Umsetzung ressort- und ebenenübergreifend begleiten
soll. Die Kommission nimmt im Herbst 2025 ihre Arbeit auf und soll bis zum
Sommer 2026 eine Strategie für den „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen
Welt“ mit konkreten Handlungsempfehlungen für die zuständigen Akteure wie
Bund, Länder und Zivilgesellschaft erarbeiten. Die Kommission wird sich unter
anderem mit den notwendigen Voraussetzungen für ein sicheres, digitales
Umfeld für Kinder und Jugendliche und der Stärkung von Medienkompetenz bei
Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften auseinandersetzen.
Im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSChG) 2021 wurde
die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) geschaffen.
Ziel der BzKJ ist es, Kinder und Jugendliche bei der Mediennutzung zu
schützen und ihnen eine sichere digitale Teilhabe zu ermöglichen. Dazu gehört
gemäß § 10a JuSchG der Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden und
jugendgefährdenden Medien sowie der Schutz der persönlichen Integrität von Kindern
und Jugendlichen bei der Mediennutzung. Die Aufgaben der BzKJ umfassen
die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche
Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die
Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen
und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen
Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ
eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in
digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller
Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von
Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital
Services Act (DSA).
Die Fachpublikation „Gefährdungsatlas. Digitales Aufwachsen. Vom Kind aus
denken. Zukunftssicher handeln.“ bietet einen wissenschaftlich fundierten
Rahmen über die Herausforderungen und potenzielle Gefährdungen für die
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung digitaler Medien. Zu
den 43 analysierten Medienphänomenen gehört auch der Einfluss
extremistischer Inhalte (www.bzkj.de/resource/blob/197826/5e88ec66e545bcb196b7bf81
fc6dd9e3/2-auflage-gefaehrdungsatlas-data.pdf).
Im Rahmen der Indizierungsverfahren ist zu beachten, dass Medien nicht
ausschließlich aufgrund ihres politischen, religiösen oder weltanschaulichen
Inhalts indiziert werden dürfen (§ 18 Absatz 3 Nummer 1 des
Jugendschutzgesetzes). Medien, die bei der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien auf Antrag
oder Anregung eingereicht werden, können jedoch als jugendgefährdend
eingestuft werden, wenn sie beispielsweise zu Rassenhass anstiften oder den
Nationalsozialismus verherrlichen. Weitere Informationen zum
Indizierungsverfahren gibt es unter: www.bzkj.de/bzkj/indizierung.
Die unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen
Diensten (KidD) in der BzKJ überprüft Online-Plattformen in Deutschland auf
Risiken für Kinder und Jugendliche. Für sehr große Angebote mit mehr als
45 Millionen Nutzenden innerhalb der EU ist die EU-Kommission zuständig.
Gesetzliche Grundlage sind der europäische DSA, das nationale Digitale-
Dienste-Gesetz (DDG) und das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Anbieter digitaler Dienste wie Social-Media-Plattformen sind verpflichtet, besondere
Schutzvorkehrungen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer zu treffen.
Strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie Elternbegleitungstools, Meldesysteme,
altersgerechte Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sichere Voreinstellungen
stellen solche Schutzvorkehrungen dar. Film- und Spielplattformen müssen
zudem deutlich wahrnehmbare Alterskennzeichen vorhalten, um Kindern und
Erziehenden Orientierung zu bieten. Die KidD setzt diese Anforderungen
gegenüber den Plattformanbietern durch. Ausführliche Informationen zur
Risikobegegnung auf Online-Plattformen gibt es unter: www.kidd.bund.de/.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Rechtsextreme, die
gezielt Kinder und Jugendliche über digitale Kanäle ansprechen, und
welche Maßnahmen ergreift sie gegen deren Aktivitäten?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über derartige Ansprachen vor.
Sofern ein solches Verhalten, verbunden mit dem Verdacht einer Gefährdung
oder einer Straftat bekannt wird, erfolgt im Falle der Identifikation des Nutzers
eine Abgabe des Sachverhalts zur weiteren Bearbeitung an die örtlich
zuständige Polizeibehörde. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass die
professionellen Darstellungen einiger Gruppierungen im Netz (Werbungen zu
Wanderungen, Videos und Bilder von sportlichen Workouts oder Zusammenkünften, um
das Miteinander zu stärken) geeignet sind, um bei Kindern und Jugendlichen zu
verfangen. Das Ansprechen von Jugendlichen im Netz durch Rechtsextreme
stellt mithin keine Straftat dar, sodass in vielen Fällen, zumindest durch die
Polizeibehörden, keine Maßnahmen entfaltet werden können.
Extremistische Influencer spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht,
junge Menschen an extremistische Sichtweisen, Positionen und Ideologien
heranzuführen.
Zudem spielen auch zunehmend die Gaming-Kultur und Gaming-Plattformen
eine wichtige Rolle, um Jugendliche gezielt anzusprechen.
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden Projekte gefördert,
die im Rahmen ihrer Arbeit auch über mögliche Gefahren im digitalen Raum
aufklären, die Medienkompetenz fördern und für einen resilienten Umgang im
digitalen Raum sensibilisieren.
Die Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ unterstützt und bündelt die
Aktivitäten des BMBFSFJ im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes
zur Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und
Fachkräften. Die Initiative ist ein bundesweiter Zusammenschluss
verschiedener Akteure und wird durch ein Initiativbüro unterstützt. Die Initiative stellt in
verschiedenen Formaten Informationen und Aufklärung über Extremismus,
Hass im Netz und den Umgang mit Desinformation zur Verfügung. So haben
etwa Online-Konferenzen für Fachkräfte zum Thema Extremismusprävention
stattgefunden. Die verschiedenen Projekte innerhalb der Initiative erarbeiten
anhand ihrer Expertise eigene Formate und Verbreitungsmöglichkeiten der
Informationen. So bspw. veröffentlicht jugendschutz.net zahlreiche Lageberichte
und Reports zu Demokratiefeindlichkeit und Extremismus.
Kinder und Jugendliche erhalten immer früher Zugang zum Internet und im
Speziellen zu sozialen Netzwerken. Gleichzeitig professionalisiert die
rechtsextremistische Szene ihre digitale Kommunikation zunehmend, indem sie junge
Menschen niederschwellig und an ihrer Lebenswelt orientiert über Plattformen
der sozialen Medien anspricht. Dabei verknüpft sie Themen des Lebensstils mit
rechtsextremistischer Ideologie, orientiert sich an Strategien des Influencer-
Marketings und verschleiert zunächst oft ihre Zugehörigkeit zur
rechtsextremistischen Szene, indem sie harmlose und unpolitische Hashtag-Schlagworte
verwendet. Des Weiteren wird beispielsweise durch die Nutzung spielerischer
Aktionsformen eine Annäherung an unpolitische virtuelle Gruppen ermöglicht.
Dabei können gewisse Kampagneneffekte langfristig der positiven
Imagebildung, Rekrutierung und Vernetzung dienen. Beispielhaft für dieses Vorgehen
war die Reconquista Germanica (RG), die mit ihrer an ein Live-Action-
Rollenspiel angelehnten Kampagne im Rahmen der Bundestagswahl 2017 eine
gewisse Reichweite und mediale Wirkung generieren konnte. Während Jugendliche
und junge Erwachsene schon immer im Fokus von Extremisten standen,
vereinfacht der virtuelle Zugang solche Agitationsbemühungen immens. Es ist zudem
zu erwarten, dass sich diese Möglichkeiten durch KI-generierte Methoden um
ein Vielfaches erhöhen werden.
Durch die Sicherheitsbehörden des Bundes werden Maßnahmen unternommen,
um den beschriebenen Aktivitäten auf unterschiedlichen Ebenen zu begegnen
bzw. andere Behörden hierbei im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu
unterstützen, unter anderem
1. frühzeitige Identifikation relevanter Akteure,
2. Sensibilisierung geeigneter Stellen (bspw. Jugendschutzorganisationen),
3. Verhinderung bzw. Unterbindung von Veranstaltungen,
4. enge Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden.
21. Hält die Bundesregierung die bestehenden rechtlichen Regelungen
hinsichtlich der Bekämpfung von Rechtsextremismus auf Online-
Plattformen und Messenger-Diensten für ausreichend und die zuständigen
Aufsichtsbehörden für ausreichend ausgestattet, diese auch tatsächlich um-
und gegenüber den Unternehmen durchzusetzen?
a) Wie wirkt die Bundesregierung auf Betreiberinnen und Betreiber
sozialer Netzwerke (z. B. Meta, Google, ByteDance), digitaler
Plattformen im Gaming-Bereich (z. B. Twitch, Discord) und von Messenger-
Diensten (z. B. Telegram, WhatsApp) ein, um gezielt die Verbreitung
von rechtsextremen Inhalten, die junge Menschen adressieren, zu
unterbinden?
b) Inwieweit prüft die Bundesregierung Möglichkeiten, rechtsextreme
Jugendgruppen und Jugendnetzwerke, auch hinsichtlich ihrer
Aktivitäten im digitalen Raum, effektiver zu verbieten?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes führen anlass- und themenbezogen einen
Austausch mit weiteren relevanten Vertretern aus Sicherheitsbehörden,
Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlichen Akteuren durch.
Bei strafbaren und gefährdungsrelevanten Beiträgen wird über
Bestandsdatenabfragen (BDAen) oder Emergency Disclosure Requests an die Betreiber von
sozialen Netzwerken oder sonstigen Plattformen herangetreten.
22. Werden die Kürzungen im geplanten Haushalt 2026 bezüglich der Titel
„Untersuchungen und Aufklärung über innenpolitische Grundsatzfragen
sowie Förderung innenpolitischer Maßnahmen“ und „Zuschüsse für
Investitionen an Öffentliche Einrichtungen zur gesellschaftspolitischen
und demokratischen Bildungsarbeit“ sowie die Kürzung des Etats der
Bundeszentrale für politische Bildung anderweitig ausgeglichen, um der
Zunahme rechtsextremer Einstellungen entgegenzuwirken, wenn ja, wo,
wenn nein, warum nicht, und was plant die Bundesregierung dann, um
Rechtsextremismus nachhaltig entgegenzuwirken?
Das BMFTR wird seine Förderung im Bereich Extremismus und
Radikalisierung allgemein und Rechtsextremismus im Besonderen weiter wie geplant
fortsetzen. Für die o. g. Förderrichtlinie im Bereich Rechtsextremismus stehen
insgesamt rund 8,2 Mio. Euro von Anfang 2023 bis Ende 2026 zur Verfügung
sowie 3,8 Mio. Euro für die beiden o. g. Nachwuchsgruppen.
Es obliegt dem Deutschen Bundestag als Gesetzgeber den Bundeshaushalt und
damit die Haushaltsansätze in den jeweiligen Bereichen zu beschließen. Ein
entsprechender Beschluss zum Haushalt 2026 steht noch aus.
23. Plant die Bundesregierung die Einsetzung einer bzw. eines Beauftragten
der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus und für
Demokratieförderung, und wenn nein, warum nicht?
Das Thema Rechtsextremismus wird von der Bundesregierung auch ohne
Beauftragten adressiert. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist festgelegt,
dass das Beauftragtenwesen um 50 Prozent reduziert wird.
24. Inwiefern bewertet die neue Bundesregierung die Maßnahmen, die das
Bundesministerium des Innern und für Heimat im Jahr 2022 im Rahmen
eines Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und im Februar 2024 mit
einem weiteren Maßnahmenpaket zum Schutz gegen Rechtsextremismus
vorgestellt hat, insbesondere im Hinblick auf die Radikalisierung junger
Menschen, als noch aktuell und ausreichend, und welche konkreten
Ergebnisse und Umsetzungen dieser Maßnahmen sind bislang im Bereich
der Jugend-Extremismusprävention feststellbar?
Die Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans und des Maßnahmenpakets
werden fortwährend evaluiert und bei Bedarf fortgeschrieben. Die Maßnahme fünf
des Aktionsplans sieht unter anderem vor, dass das Bundesministerium des
Innern (BMI) auf Bundesebene in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen
Trägern ein zentrales Beratungsangebot für Menschen schafft, die in ihrem
persönlichen Umfeld eine Radikalisierung auf Grund eines wachsenden
Verschwörungsglaubens beobachten bzw. vermuten. Am 1. März 2024 startete daher das
Projekt „Weiterentwicklung der Prävention von sowie Beratung zu
Verschwörungsdenken in Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen“, das im
Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gemeinsam von
BMBFSFJ und BMI umgesetzt wird. Mit dem Aufbau einer bundesweit
erreichbaren Verweisberatungsstelle wurde ein niedrigschwelliges Präventions-
und Beratungsangebot im Themenfeld Verschwörungsdenken geschaffen sowie
ein Beitrag zur Vernetzung und zum Austausch der Fachstellen geleistet. Seit
dem 27. Februar 2025 steht das Angebot der Verweisberatung online zur
Verfügung. Der Ausbau der fachlichen Vernetzung wird vorangetrieben.
Im Rahmen des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus hat die BpB in den
Jahren 2022 bis 2024 drei Maßnahmen umgesetzt, die im Rahmen von
Folgemaßnahmen fortgesetzt und weiterentwickelt werden.
So wurde im Rahmen des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus das Förder-
und Qualifizierungsprogramm MITEINANDER REDEN weiter ausgebaut.
Anfang 2025 wurde MITEINANDER REDEN in das Bundesprogramm
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ integriert und um eine weitere Förderrunde verlängert.
MITEINANDER REDEN fördert bundesweit 100 Projekte in ländlichen
Räumen, die den wertschätzenden Dialog sowie demokratische
Aushandlungsprozesse befördern und Teilhabe vor Ort initiieren.
In der Förderlinie „Demokratie im Netz“ wurden drei Ansätze mit Bezug
Social-Media-Plattformen und Messenger-Diensten im Rahmen von
Modellförderungen gefördert und erprobt. Aus der Evaluation dieser Projekte wurde
deutlich, dass eine Maßnahmenfortführung angezeigt ist, da die entwickelten
Angebote erst mit einer leichten Verzögerung in den jeweiligen Zielgruppen
Sichtbarkeit erlangten und angenommen wurden. Da dieses Kommunikationsumfeld
als sehr dynamisch beschrieben werden kann, ist eine wirkungsvolle
Intervention nur durch eine längerfristige Arbeit zu erreichen. Die Förderausschreibung
„Demokratie im Netz“ wurde 2025 unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse
neu aufgelegt, um neue Projekte mit einer zweijährigen Förderung zu
unterstützen.
In der Förderlinie „Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit
Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien. Ausschreibung für
anerkannte Träger der politischen Bildung“ wurden im Rahmen des Aktionsplans
gegen Rechtsextremismus zehn Projekte gefördert. Diese haben Formatansätze
zur internen Stärkung der Träger im Themenfeld rechtsextreme
Verschwörungsideologien entwickelt. Daran anknüpfend wurde eine weitere
Förderausschreibung aufgesetzt, die sich explizit an Träger der politischen Bildung in
Transformationsregionen oder strukturschwachen Räumen, insbesondere im
ostdeutschen Raum, wendete und sechs Projekte verschiedener Träger förderte.
Ziele waren einerseits trägerinterne Qualifizierung und Weiterbildung im
Bereich rechtsextremer Verschwörungsideologien und andererseits
sozialräumliche Ansätze zum Thema. Aktuell werden drei Folgeprojekte gefördert, die auf
die Vorläuferprojekte aufbauen und jeweils spezifische Fragestellungen
vertiefen.
Unter anderem der Aktionsplan aus dem Jahr 2022 war ein Impuls für die
Schaffung des „Bundesprogramm gegen Extremismus und
Menschenfeindlichkeit im Sport“ im Jahr 2023. Im Projektbereich „Schutz gegen
Rechtsextremismus“ wurden entsprechende sportpraktische Maßnahmen sowie
wissenschaftliche Forschungsprojekte umgesetzt. Das Bundesprogramm wird auch im Jahr
2025 mit 1 Mio. Euro gefördert, eine weitere Förderung und Verstetigung des
Programms ist angestrebt.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu rechtsextremen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im öffentlichen Dienst des Bundes
tätig sind oder ihre Ausbildung machen (bitte nach Behörde und Anzahl
aufschlüsseln)?
Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische
Bestrebungen vorliegen und die im öffentlichen Dienst des Bundes beschäftigt
sind, werden im BfV in einer eigenen Organisationseinheit im Rahmen des
gesetzlichen Auftrags bearbeitet. Eine statistische Erhebung im Hinblick auf die
Merkmale Alter und Ausbildungsart erfolgt dabei nicht.
26. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um bundesweit
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von queeren Veranstaltungen, insbesondere
CSDs, vor rechtsextremen Angriffen und Bedrohungen zu schützen und
einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten?
a) Inwiefern wird in Zusammenarbeit mit den Ländern an der
Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und der Entwicklung von
effizienten Schutzkonzepten gearbeitet?
b) Inwiefern plant die Bundesregierung, die Empfehlungen des
Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im
Auftrag der Innenministerkonferenz umzusetzen und eine
bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten einzuführen, um
LSBTIQ-feindliche Hasskriminalität besser zu erfassen?
Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachten die an rechtsextremistischen
Störaktionen gegen öffentliche Veranstaltungen zum CSD beteiligten Akteure
mit großer Aufmerksamkeit und initiieren Maßnahmen auf Basis ihrer
gesetzlichen Befugnisse. Für den Schutz von Veranstaltungen sind primär die
betroffenen Bundesländer zuständig. Die Sicherheitsbehörden des Bundes unterstützen
im Rahmen ihrer Zentralstellenfunktionen stehen diesbezüglich anlassbezogen
mit den Sicherheitsbehörden der Länder in engem Austausch.
Die derzeit im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in allen
16 Ländern geförderten Landes-Demokratiezentren wirken auf eine
Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und eine stärkere Berücksichtigung der
Perspektive von Betroffenen rechtsextremer, rassistischer, antisemitischer und
queerfeindlicher Gewalt hin.
27. Wie begründet die Bundesregierung die Zunahme an politisch
motivierten Angriffen auf Geflüchtetenunterkünfte, und welche Strategie verfolgt
die Bundesregierung, um bundesweit Menschen in
Geflüchtetenunterkünften vor rechtsextremen Angriffen und Bedrohungen zu schützen?
Das Thema Migration ist seit jeher ein prägendes Element in der rechten Szene,
in dessen Kontext immer wieder Straftaten begangen werden. „Klassische“
Feindbilder, wie Personen mit tatsächlichem oder vermeintlichem
Migrationshintergrund stehen dabei regelmäßig im Fokus rechtsextremer Akteure.
Hinsichtlich des Schutzes von Flüchtlingsunterkünften wird auf die
Zuständigkeit der Polizeien der Länder verwiesen.
28. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit der EU (insbesondere
Europol) und den EU-Mitgliedstaaten zusammen, um rechtsextreme
Radikalisierung und rechtsextremen Terrorismus durch Jugendliche und junge
Erwachsene zu bekämpfen?
Die Bekämpfung von Rechtextremismus und rechtsextremistischem
Terrorismus ist auch auf EU-Ebene ein wichtiges Thema: Im Rahmen des von der EU
KOM betriebenen EU Knowledge Hub on Prevention of Radicalisation arbeitet
das BMI phänomenübergreifend eng mit Partnern anderer EU-Mitgliedstaaten
zusammen, etwa in Form von Erfahrungsaustauschen, gemeinsamen
Workshops und Trainings. So beteiligt sich das BMI unter anderem an der
Veranstaltungsreihe zum Konnex Extremismusprävention und Sport, in dem die
Verbindung der rechtsextremistischen Szene in bspw. die Fußballkultur oder in die
Kampfsportszene europaweit beleuchtet wird. In einer weiteren Kooperation
wird das Thema die Online-Sphäre beleuchtet, die bei der Radikalisierung
junger Menschen eine größer werdende Rolle spielt.
Im Rahmen der EU-Zusammenarbeit beteiligt sich die Bundesregierung aktiv
in der Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus“. Hier tauschen sich die Mitgliedstaaten
gemeinsam mit relevanten EU-Einrichtungen (wie z. B. Europol) zur
allgemeinen Agenda des Rates zur Terrorismusbekämpfung aus und entwickeln diese
fort. Dazu gehören Themen wie die terroristische Bedrohungslage, aber auch
die Verhinderung von Radikalisierung sowie der praktische Austausch
zwischen den Mitgliedstaaten, wie man einzelnen Phänomen, wie z. B. auch der
Zunahme rechtsextremer Einstellungen und Radikalisierung von Jugendlichen,
wirkungsvoll begegnen kann.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes vernetzen sich mit den EU-
Mitgliedstaaten und bringen eigenen Beiträge aus der Wissenschaft ein. So wird im BKA
das European Expert Network on Terrorism Issues (EENeT) betrieben. Das
EENeT widmet sich der multidisziplinär angelegten Befassung mit
Terrorismusfragen im Sinne eines umfassenden Phänomenmonitorings mit besonderem
Blick auf die Situation in Europa. Das 2007 gegründete, unabhängige
europäische Forum hat zum Ziel, die Vernetzung und den Aufbau tragfähiger
internationaler Kooperationen zwischen der Wissenschaft und den relevanten
(Strafverfolgungs-)Behörden und Institutionen zu erleichtern. Das EENeT umfasst
derzeit mehr als 170 Mitglieder aus über 20 europäischen Ländern sowie
mehreren internationalen Organisationen innerhalb Europas. Eine jährlich
stattfindende EENeT-Konferenz bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, sich für einen
gemeinsamen Informationsaustausch zu treffen. Aufgrund der aktuellen
länderübergreifenden besonderen Präsenz des Phänomens liegt der Fokus der
Beiträge, Workshops und Konferenzen zumeist auf dem Themenfeld
Rechtsextremismus. Zentrale Ergebnisse werden in Form von Publikationen und
Konferenzniederschriften etc. festgehalten und auf der Homepage des EENeT
(www.european-enet.org) veröffentlicht.
Europol unterstützt die Mitgliedsstaaten und damit auch die Bundesregierung
in der Bekämpfung rechtsextremer Einstellungen und Gewaltbereitschaft unter
Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die in der Anfrage dargestellte Lage
stellt keine eindimensionale Entwicklung dar, sondern lässt sich mit ähnlichen
Mechanismen in mehreren Phänomenbereichen feststellen:
Im Bereich Schwere und Organisierte Kriminalität als Violence-as-a-Service,
im Bereich Polizeilicher Staatsschutz als Propaganda, welche insbesondere auf
die Rekrutierung Jugendlicher abzielt, die Entwicklungen unter dem
Sammelbegriff „The Com“ oder akzelerationistischer Nihilismus, welcher auf die
psychische bzw. physische Zerstörung insbesondere vulnerabler Jugendlicher und
Kinder abzielt und auch die rasante Entwicklung im Bereich
Rechtsextremismus von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Sie alle eint die internetbasierte Verbreitung von Propaganda und Anwerbung
potenzieller jugendlicher Täter bzw. Opfer. Telegram stellt dabei einen der
wesentlichen Kommunikationskanäle dar. Europol ist in diese Entwicklungen
in seiner Zentralstellenfunktion eng eingebunden. Betreffend den Bereich
Rechtsextremismus ist das Analyseprojekt DOLPHIN zuständig.
Die Unterstützungsleistung besteht im Wesentlichen in der Speicherung,
Aufbereitung und Analyse der operativen Daten und Erkenntnisse, welche durch
die Mitglieds- und Drittstaaten angeliefert werden. Daraus werden zum einen
strategische Berichte erstellt (z. B. TE-SAT), welche die nationalen
Beobachtungen um einen internationalen Kontext erweitern. Zum anderen unterstützt
Europol unter Ausschöpfung seiner Ressourcen und Tools mit Analyse und
Expertise in den konkreten Ermittlungsverfahren, in welchen eine Unterstützung
durch den Mitglieds- oder Drittstaat ersucht wurde.
Zudem werden auf europäischer Ebene „Referral Action Days“ durchgeführt,
die dazu beitragen sollen, die Anzahl extremistischer (und ggf. terroristischer)
Online-Inhalte im Rahmen einer konzertierten Aktion mehrerer europäischer
Staaten einzudämmen. Dabei wird im Internet gezielt nach strafbaren und/oder
extremistischen Inhalten gesucht. Diese werden sodann an Europol zugeliefert
und an die jeweiligen Online Service Provider (OSP), unter Verweis auf die
eigenen Nutzungsbedingungen, mit der Anregung zur Löschung übermittelt.
Eine Verpflichtung zur Löschung seitens der OSP besteht bei extremistischen
Inhalten jedoch nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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