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Jung und rechtsextrem - Zur Zunahme rechtsextremer Einstellungen und Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Antwort zu Drs. 21/1251)

dip / drucksache 06.10.2025 · WP 21 · 21/1990 · Antwort · Original ↗

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Jung und rechtsextrem - Zur Zunahme rechtsextremer Einstellungen und Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Antwort zu Drs. 21/1251) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1990 21. Wahlperiode 06.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlene Schönberger, Schahina Gambir, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1251 – Jung und rechtsextrem – Zur Zunahme rechtsextremer Einstellungen und Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Verfassungsschutzbericht verzeichnet für das Jahr 2024 einen alarmierenden Anstieg des rechtsextremen Personenpotenzials um 23,7 Prozent auf 50 250 sowie der Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund um 47,4 Prozent auf 37 835 innerhalb eines Jahres. Darunter waren 1 281 Gewalttaten, einschließlich sechs versuchter Tötungsdelikte (www.verfassungsschutz.de/Share dDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungss chutzbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 4). Diese Zahlen verdeutlichen die zunehmende Radikalisierung und Gewaltbereitschaft im Bereich des Rechtsextremismus. Rechtsextremismus bleibt damit, auch nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden, die größte Gefahr für unsere Demokratie. Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten gefährden die Sicherheit vieler gesellschaftlicher Gruppen und all diejenigen, die sich für eine offene Gesellschaft einsetzen. Es ist zu beobachten, dass sich insbesondere unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen rechtsextreme Einstellungen verbreiten, sie sich radikalisieren und gewalttätig werden (www.zdfheute.de/panorama/kriminalitaet/rechtsexter me-jugendgruppen-verfassungsschutz-radikalisierung-queerfeindlichkeit-10 0.html). Sogar rechtsterroristische Jugendgruppen mehren sich. Das belegen z. B. die am 21. Mai 2025 stattgefundenen Razzien gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“, die maßgeblich aus Minderjährigen besteht, zwei Anschläge verübt habt und mindestens einen weiteren Anschlag geplant haben soll (www.zdfheute.de/politik/deutschland/l etzte-verteidigungswelle-rechtsextrem-terroristische-vereinigung-minderjaehri ge-100.html). Weitere aktionsorientierte rechtsextreme Gruppen mit vornehmlich jungen Mitgliedern sind u. a. „Jung und Stark“, „Der Störtrupp“, „Elblandrevolte“ und „Deutsche Jugend Voran“. Laut Rechtsextremismusforscher Prof. Dr. Matthias Quent setzen sich in manchen ländlichen Gegenden rechtsextreme Jugendkulturen so stark durch, dass sich nichtrechtsextreme Menschen dort verstecken müssen (www.deutschlandfunk.de/rechtsextremismus-a n-deutschen-schulen-loest-besorgnis-aus-100.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Rechtsextreme Jugendgruppen wie die „Letzte Verteidigungswelle“ nutzen gezielt und erfolgreich digitale Räume wie soziale Medien, Gaming-Plattformen oder Messenger-Dienste, um Kinder und Jugendliche mit niedrigschwelligen Inhalten anzusprechen und schnell und umfassend zu mobilisieren und zu radikalisieren (www.spiegel.de/panorama/justiz/letzte-verteidigungswelle-bunde sanwaltschaft-geht-gegen-rechtsextreme-gruppe-vor-a-b13ad488-477f-4bd1-b d3c-e2a6afe0551e, www.zdfheute.de/politik/deutschland/letzte-verteidigungs welle-rechtsextrem-terroristische-vereinigung-minderjaehrige-100.html). Laut dem Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS) ist Telegram dabei „zur wichtigsten Plattform für Verschwörungsideologien und Rechtsextremismus“ geworden (https://report.cemas.io/telegram/). Auch Europol hat zuletzt in einer Mitteilung am 3. Juni 2025 davor gewarnt, dass rechtsextreme Organisationen Kinder über Internetplattformen radikalisieren. Zu den Manipulationstaktiken gehört der Mitteilung zufolge der Einsatz von KI- generierten (KI = Künstliche Intelligenz) Bildern, Texten und Videos. Neben zielgruppengerecht aufbereiteten visuellen Inhalten werde teils auch terroristisches Material mit Gaming-Elementen verknüpft. Die Europol-Direktorin hält daher eine Zusammenarbeit mit Online-Plattformen und Online-Unternehmen für unerlässlich, um eine Radikalisierung von Minderjährigen zu verhindern (www.europol.europa.eu/media-press/newsroom/news/europol-coordinates-op eration-against-terrorist-content-online-targeting-minors). Der Hass auf queere Menschen ist eine zentrale ideologische Gemeinsamkeit rechtsextremer Jugendgruppen. Die bundesweiten Fallzahlen über Politisch motivierte Kriminalität (PMK) aus dem Jahr 2024 zeigen, dass die Hasskriminalität von rechts sowohl in der Kategorie „Geschlechtsbezogene Diversität“ um über 95 Prozent angestiegen ist als auch in der Kategorie „Sexuelle Orientierung“ insbesondere im Bereich rechtsmotivierter Straftaten, um knapp 60 Prozent (vgl. www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PM KZahlen2024/PMKZahlen2024_node.html). CeMAS dokumentierte zwischen Juni und September 2024 rechtsextreme Mobilisierungen gegen Christopher- Street-Day(CSD)-Demonstrationen in 28 deutschen Städten (https://cemas.io/ blog/rechtsextreme-mobilisierung-gegen-csds-2025/). Auch 2025 kam es zu Mobilisierungen, Drohungen und Angriffen gegen CSD-Demonstrationen durch Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten u. a. in Wernigerode (Sachsen-Anhalt), Emden (Niedersachsen), Soest (Nordrhein-Westfalen), Wetzlar (Hessen), Berlin-Marzahn sowie auf das Vielfaltsfest „Bad Freienwalde ist bunt“ in Brandenburg. Die rechtsextremen Jugendgruppen teilen ebenso Feindbilder von Zugewanderten und insbesondere Geflüchteten. So sollen Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ im Januar 2025 versucht haben, eine Geflüchtetenunterkunft anzuzünden. Dabei hinterließen die Täterinnen und Täter Schriftzüge wie „Deutschland den Deutschen“ und „NS-Gebiet“. Einen weiteren Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft soll die Gruppe geplant haben (www.zdfheute.de/politik/deutschland/letzte-verteidigungsw elle-rechtsextrem-terroristische-vereinigung-minderjaehrige-100.html). Politisch motivierte Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte haben enorm zugenommen. Im Jahr 2024 waren es 255, während es im Vorjahr noch 176 Angriffe waren (www.zdfheute.de/politik/deutschland/fluechtlingsheime-angriff e-anstieg-100.html). Trotz dieser „massiven quantitativen und qualitativen Radikalisierung im rechten Bereich“ (www.deutschlandfunk.de/rechtsextremismus-an-deutschen- schulen-loest-besorgnis-aus-100.html) enthält der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD keine konkreten Maßnahmen oder eine erkennbare, kohärente Strategie zur Bekämpfung des zunehmenden Rechtsextremismus Jugendlicher und junger Erwachsener. Unsere demokratische Gesellschaft muss alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um junge Menschen vor dem Einfluss rechtsextremer Ideologien zu schützen und sie in ihrer demokratischen Entwicklung zu stärken. Auch vor dem Hintergrund sehr ernster Warnungen des Bundeskriminalamts (BKA) stellt sich die Frage, ob der Bundesregierung die Gefahr der rechtsextremen Radikalisierung junger Menschen in ihrem ganzen Ausmaß bewusst ist, welche konkreten Erkenntnisse sie dazu hat und welche Strategien und Maßnahmen sie ergreift, um ihr effektiv entgegenzuwirken.  1. Welche rechtsextremen und rechtsterroristischen Jugendgruppen sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Vereinen, Jugendorganisationen von Parteien, losen Organisationsstrukturen sowie nach Bundesländern und Mitgliederzahlen aufschlüsseln)? Eine Vielzahl von rechtextremistischen Jugendgruppierungen und weiteren Organisationen mit Bezug zu Kindern und Jugendlichen agiert deutschlandweit teils vernetzt, teils losgelöst voneinander. Hierbei ist zwischen Jugendorganisationen zu unterscheiden, die eine klare Altersgrenze aufweisen und Organisationen, die auch, aber nicht ausschließlich Kinder und Jugendliche ansprechen. Explizite rechtsextremistische Jugendgruppierungen waren und sind insbesondere im entsprechenden Parteienspektrum, im völkisch geprägten Rechtsextremismus und im Zusammenhang mit dem Phänomen der neuen gewaltorientierten Jugendgruppierungen zu erkennen. Einige davon weisen überdies einen Bezug zu einer größeren rechtsextremistischen „Dach“-Organisation auf. Im Allgemeinen ist bei diesen Phänomenen jedoch eine höhere Dynamik und Schnelllebigkeit in Bezug auf rechtsextremistische Organisationsstrukturen zu erkennen. Anstelle von etablierten Organisationsformen wie Vereinen und Kameradschaften sind gerade für junge Rechtsextremisten eher wenig gefestigte Gruppierungen und stärker aktions- und veranstaltungsbezogene Formate von hoher Attraktivität. Durch Messengerdienste und soziale Medien sind diese auch ohne starre Formen, Funktionen und Hierarchien in der Lage, kurzfristig hohe Mobilisierungserfolge zu erreichen. Aus dem Parteienspektrum sind hier folgende rechtsextremistische Jugendgruppen und -organisationen bekannt: Bei den „Jungen Nationalisten“ (JN) handelt es sich um die Jugendorganisation der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD). Mit Ausnahme von Berlin sowie des Saarlandes ist die JN in fast allen Ländern aktiv. Schwerpunkte finden sich aktuell in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und dem Freistaat Sachsen. Die „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ) ist die Jugendorganisation der Partei „Der III. Weg“. Die NRJ ist generell in allen Ländern aktiv, in denen auch die Mutterpartei aktiv ist. Schwerpunkte hierbei bilden Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Baden-Württemberg. Die 2013 gegründete „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) war bis zur Auflösung am 31. März 2025 die offizielle Jugendorganisation der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD, Verdachtsfall des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)). Bis zur Auflösung gliederte sich die JA in 16 Landesverbände und hatte insgesamt rund 4 300 Mitglieder. Die Neugründung einer AfD- Jugendorganisation ist für den 29./30. November 2025 in Gießen (Hessen) angekündigt. Außerhalb des Parteienbereichs bezeichnet sich die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) selbst als „patriotische Jugendbewegung“ und ist mit regionalen Untergruppen bundesweit aktiv. Die Selbstkennzeichnung als „Jugendbewegung“ ist aufgrund des Alters und der überwiegenden Zusammensetzung der Gruppierung aus Erwachsenen jedoch nicht zutreffend und dient vielmehr der Positionierung der IBD im neurechten metapolitischen Aktionsfeld. Der Bundesregierung sind eine Vielzahl rechtsextremistischer Personenzusammenschlüsse bekannt, deren Mitglieder im jugendlichen Alter sind. Da keine definitorische Klassifizierung von Jugendgruppen vorliegt bzw. eine solche Klassifizierung nicht eindeutig vorgenommen werden kann, ist eine entsprechende Auflistung nicht möglich. In Bezug auf die gegenwärtig bundesweit aktiven aktionsorientierten Jugendgruppen lässt sich eine herausgehobene Relevanz bei den folgenden Jugendgruppierungen feststellen: • „Jung & Stark“ (JS): überregional aktiv (zwischenzeitlich zumindest virtuell in allen Ländern • „Deutsche Jugend Voran“ (DJV): überregional aktiv (insbesondere in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt) • „Der Störtrupp“ (DST): überregional aktiv (Einteilung in die Regionalbereich Nord, Ost, Süd, West) • „Letzte Verteidigungs Welle“ (LVW): überregional aktiv (insbesondere in den ostdeutschen Ländern) Hinsichtlich der erbetenen Zuordnung zu Ländern ist anzumerken, dass eine rein regionale Verortung solcher Jugendgruppen oft nicht vorgenommen werden kann, da sich die Gruppierungen durch eine hohe Mobilität und Teilnahmen an überregionalem Demonstrationsgeschehen auszeichnen. Es sind allerdings die folgenden bundeslandbezogenen Auskünfte möglich: Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gruppierungen „Nationale Bewegung Pommern“ und „Freie Kameradschaft Wismar“ bekannt geworden, zu deren Mitgliederzahlen allerdings derzeit keine belastbaren Aussagen getroffen werden können. Hessen: In Hessen ist die Jugendgruppe „Deutsche Nationale Jugend (DNJ)“ bekannt, bei welcher es sich um eine lose rechtsextremistische Gruppierung handelt. Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt ist die Jugendgruppe „Deutsche Jugend Zuerst“ (DJZ) bekannt, bei welcher es sich um eine lose Organisationsstruktur handelt, insbesondere aus Halle (Saale). Darüber hinaus ist auch die Jugendgruppe „Harz Verteidigen“ bekannt, bei welcher es sich gemäß eigenen öffentlichen Angaben um eine Arbeitsgruppe der Partei „Die Heimat“ aus Sachsen-Anhalt handelt. Saarland: Im Saarland ist die Gruppierung „Rein Deutsche Jugend (RDJ)“ bekannt. Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg sind die Jugendgruppen „Unitas Germanica“ sowie „Fidelitas Patriae“ bekannt. Bei Letzterer handelt es sich um einen aus der aufgelösten Gruppierung „Jung & Stark Baden-Württemberg“ (JS) herausgebildeten und so neu benannten Personenzusammenschluss. Bayern: In Bayern sind die Jugendgruppen „Strukt/Strukt_ger/Strukt18“ mit Mitgliedern im niedrigen zweistelligen Bereich sowie die „Deutsche Rechte Heimat/ Deutsche Patrioten“ mit Mitgliederzahlen im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich bekannt. Zudem sind organisationsungebundene bundesweite Jugendgruppen im Sinne der Anfrage bekannt, die primär im virtuellen Raum agieren und wechselnde Mitgliederzahlen aufweisen. Aufgrund der hohen Volatilität in Bezug auf Mitglieder und Bezeichnung ist eine näher spezifizierte Nennung nicht möglich.  2. Welche Daten erhebt die Bundesregierung zur Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten und Vorfälle, an denen Jugendliche und junge Erwachsene beteiligt sind, und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Altersgruppen: unter 14 Jahren, 14 bis 17, 18 bis 25 Jahre, Geschlecht und Bundesländern aufschlüsseln)? Eine Aufstellung tatverdächtiger Personen extremistischer Politisch motivierter Kriminalität -rechts- bis 24 Jahre nach Geschlecht und Tatjahren (Stichtag ist der 31. Januar des jeweiligen Folgejahres) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tatjahr bis 13 14 bis 17 18 bis 20 21 bis 24 m w d m w d m w d m w d 2020 54 14 0 1 269 139 0 892 65 0 773 70 0 2021 43 10 0 1 025 132 0 661 80 0 570 56 0 2022 71 21 0 1 231 159 0 662 84 0 616 69 0 2023 100 18 0 1 594 191 0 655 69 0 686 76 0 2024 154 50 0 3 395 457 2 1478 160 2 1 335 143 0 m = männlich, w = weiblich, d = divers  3. Welche empirischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verbreitung und Häufigkeit von rechtsextremen Äußerungen und Handlungen unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schulen, Freizeitaktivitäten und Sportvereinen vor (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Eine tatortbezogene, automatisierte Auswertung der Daten des KPMD-PMK in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA hinsichtlich „Äußerungen und Handlungen“ „in Schulen, Freizeitaktivitäten und Sportvereinen“ ist nicht möglich. Im Rahmen des Bundesprogramms „Gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport“ wurde unter Projektleitung von Prof. Ulrike Burrmann (Humboldt Universität Berlin) eine repräsentative bundesweite Bevölkerungsumfrage zu gesellschaftspolitischen Einstellungen (nicht Handlungen!) durchgeführt. Rechtsextreme und menschenfeindliche Einstellungen sind demnach unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen (im Vergleich zu sozial- integrativen Einstellungen) eher gering ausgeprägt, wenngleich die Antwortmuster heterogen ausfallen. Allerdings sind bei den 16- bis 26-jährigen Sportvereinsmitgliedern die Zustimmungswerte im Vergleich zur gleichaltrigen Gesamtstichprobe (inklusive Mitglieder anderer Vereine und Nicht-Vereinsmitgliedern) in bestimmten Bereichen ähnlich hoch oder sogar höher. So zeigen 24,8 Prozent dieser Sportvereinsmitglieder beim Nationalismus eine hohe Ausprägung, während es in der Gesamtstichprobe 20,7 Prozent sind. In Bezug auf ausländerfeindliche Items geben 13,3 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Sportvereinsmitglieder gegenüber 13,4 Prozent aller Jugendlichen eine hohe Ausprägung an, bezüglich der die Zeit des Nationalsozialismus relativierenden Items sind es bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen Sportvereinsmitgliedern 9,2 Prozent gegenüber 10,3 Prozent der Gesamtstichprobe. Als bedeutsamerer Prädiktor zur Erklärung von Einstellungsunterschieden stellte sich die Schulbildung heraus. Die Verbreitung und Häufigkeit von rechtsextremen Äußerungen und Handlungen unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schulen, Grundschulen bei Freizeitaktivitäten und in Sportvereinen hat in den letzten Jahren bundesweit erheblich zugenommen. Soziale Medien, wie auch Freizeit- und Sportangebote durch rechtsextreme Akteurinnen und Akteure, über die Erlebnisräume geschaffen und Gruppenzugehörigkeiten bestärkt werden, spielen eine wichtige Rolle bei der Ansprache von Kindern und Jugendlichen, auch und gerade in ländlichen Räumen. Derzeit gibt es keine bundesweit vergleichbaren Fallzahlen zu den in der Fragestellung beschriebenen Phänomenen, weswegen eine Aufschlüsselung nicht möglich ist.  4. Wie groß schätzt die Bundesregierung aktuell die Zahl junger gewaltbereiter Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten ein (bitte nach Altersgruppen: unter 14 Jahren, 14 bis 17, 18 bis 25 Jahre, Geschlecht und Bundesländern aufschlüsseln), und wie hat sich diese in seit 2015 entwickelt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. Eine valide Quantifizierung des Personenpotenzials und Differenzierung nach Geschlecht, Alter und Länder ist aufgrund der Volatilität der hier betrachteten aktionsorientierten rechtsextremistischen Jugendgruppen nicht möglich. Bezüglich der Altersstrukturen der unter 1. benannten überregionalen Personenzusammenschlüsse ist anzumerken, dass sowohl JS als auch DJV zu Beginn ihres Wirkens ab Sommer 2024 zunächst eine Altersspanne von 14 bis 25 Jahren mit einem Schwerpunkt auf 17- bis 20-jährige Mitglieder aufwiesen. Dies geht insbesondere auf die anfängliche sehr offene Werbungspraxis zurück, die im weiteren Verlauf zum Teil mehrfach angepasst wurde. So lässt sich beispielsweise für JS feststellen, dass dort seit dem Frühjahr 2025 nur noch volljährige Personen ab 18 Jahren aufgenommen werden. Insgesamt ist eine deutliche Verdichtung der Mitgliederstrukturen auf junge Erwachsene zu beobachten. DST stellt bezüglich der Altersstruktur ein eigenes Phänomen dar. Während in der ebenfalls im Sommer 2024 zu verortenden Anfangsphase ebenfalls Jugendliche und junge Erwachsene das Mitgliederbild dominierten, lassen sich seit mindestens Januar 2025 vermehrt Mitglieder bei Veranstaltungen und in Beiträgen sozialer Medien feststellen, die die Altersgrenze von 25 Jahren überschritten haben. Darüber hinaus treten neben solchen aktionsorientierten und damit realweltlich verankerten rechtsextremistischen Jugendgruppen bereits seit längerer Zeit eher virtuell zu verortende Subkulturen mit jungen, oftmals minderjährigen Mitgliedern auf. Dazu zählen insbesondere die sogenannte „Attentäterfanszene“ oder die SIEGE-Subkultur. Beide weisen eine weite Verbreitung im rechtsextremistischen virtuellen Raum auf und sprechen in hohem Maße Jugendliche und junge Erwachsene an. Eine quantitative Einordnung ist allerdings auch für dieses Personenpotenzial nicht möglich.  5. Wie oft wurden seit 2015 Waffen bei rechtsextremen Jugendlichen und jungen Erwachsen beschlagnahmt (bitte nach Anzahl der Waffen pro Person, Jahr und Altersgruppen: unter 14 Jahren, 14 bis 17, 18 bis 25 Jahre aufschlüsseln), und wie viele davon wurden mit einer Waffenerlaubnis erlangt, und wenn der Waffenbesitz unerlaubt war, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über deren Beschaffung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit liegt bei den Ländern.  6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur mutmaßlichen rechtsterroristischen Jugendgruppe „Letzte Verteidigungswelle“? a) Wie viele Mitglieder hat die Gruppe, und wie stellt sich deren Altersstruktur dar (bitte nach Altersgruppen: unter 14 Jahren, 14 bis 17, 18 bis 25 Jahre, Geschlecht und Bundesländern aufschlüsseln)? b) Was wurde bei den Durchsuchungen am 21. Mai 2025 festgestellt, insbesondere im Hinblick auf beschlagnahmte Waffen, Explosivstoffe und Vermögenswerte (bitte nach Anzahl und Art der Gegenstände aufschlüsseln)? c) Wie viele der sichergestellten Waffen wurden mit einer legalen Waffenerlaubnis besessen, wie viele ohne, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beschaffung illegaler Waffen und Explosivstoffe durch Mitglieder der Gruppe? d) Sind die Beschuldigten schon vorher polizeilich einschlägig in staatsschutzrelevanten Ermittlungen und Sachverhalten festgestellt worden, und wenn ja, in welchen? e) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Radikalisierungsprozess der Mitglieder vor, insbesondere zur Rolle sozialer Medien, Online-Foren oder Messenger-Dienste? f) Wie ist der aktuelle Stand des strafrechtlichen Verfahrens gegen die mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe? g) Befinden sich die Beschuldigten weiterhin in Untersuchungshaft und bzw. oder wurden andere Maßnahmen angeordnet? Die Fragen 6 bis 6g werden gemeinsam beantwortet. Auf die Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 21. und 28. Mai 2025 wird mit der Maßgabe verwiesen, dass der Haftbefehl bezüglich eines Beschuldigten unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Eine darüberhinausgehende Beantwortung der Fragen muss unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem ebenfalls berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen im Sinne der Fragestellungen wäre geeignet, konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt.  7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Entwicklungen und Veränderungen in Bezug auf die rechtsextreme Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und die Heranführung an rechtsextreme Inhalte seit 2015? In Zeiten von multiplen Krisen suchen junge Menschen vermehrt nach Sicherheit und Orientierung. Zudem lässt sich eine zunehmende Rückbesinnung auf „traditionelle“ Werte unter Kindern und Jugendlichen feststellen. Der rechtsextremistischen Szene gelingt es, entsprechend niederschwellige erlebnisorientierte Angebote zu machen und Lücken im jugendkulturellen Nahbereich zu füllen. So lässt sich seit Anfang 2024 vermehrt ein Zulauf von Kindern und jungen Jugendlichen zur rechtsextremistischen Szene feststellen. Aktuelle Schwerpunkte rechtsextremistischer Rekrutierungsstrategien liegen bei der Agitation gegen die „LSBTIQ-Community“, Werbung für traditionelle Geschlechterrollen als Grundlage zur Identitätsausbildung, Bewerbung von Freizeitaktivitäten (im Besonderen Kampfsport) und Professionalisierung digitaler Kommunikationsstrategien rechtsextremistischer Akteure. Die seit Sommer 2024 auftretenden aktionsorientierten rechtsextremistischen Jugendgruppen stellen für viele Jugendliche und junge Erwachsene einen ersten Zugang zur rechtsextremistischen Szene dar. Über die Außendarstellung als „patriotische“ Gemeinschaft mit regelmäßigen gemeinschaftlichen Aktionen (Wandern, Sport, Kampfsport) sprechen sie besonders junge Menschen an. Diese erreichen die Gruppierungen über gängige Plattformen sozialer Medien wie Instagram und TikTok. Dort werden regelmäßig ansprechende Werbevideos, meist von Demonstrationsteilnahmen oder Banner-/Pyroaktionen, verbreitet. Die öffentlich bedienten Agitationsfelder, bestehend aus rechtsextremistischen Ideologiefragmenten („Anti- Antifa“, Anti-LSBTIQ-Community, Anti-Migration), wirken auch auf Personen ohne Szeneanbindung. Über die Mitgliedschaft in den geschlossenen Chatgruppen wie auch durch die Teilnahme an Demonstrationen werden neue Mitglieder letztlich an rechtsextremistisches Gedankengut herangeführt. Dazu zählen gruppeninterne Kommunikation wie auch entstehende Kennverhältnisse zu etablierten rechtsextremistischen Organisationen und Personen.  8. Welchen Einfluss auf das Radikalisierungspotenzial junger Menschen sieht die Bundesregierung in der COVID-19-Pandemie und den daraus folgenden Einschränkungen für Kinder und Jugendliche? Bislang gibt es nur wenig empirisches Wissen zum möglichen, vor allem langfristigen Einfluss der COVID-19-Pandemie auf das Radikalisierungspotenzial junger Menschen. Grundsätzlich wird tiefgreifenden gesellschaftlichen Krisen ein gewisses antidemokratisches Aktivierungspotenzial zugesprochen. Entsprechend wird in der wissenschaftlichen Diskussion die Phase der Pandemie als möglicher Katalysator für Radikalisierung beschrieben, wobei besonders sozial benachteiligte oder psychosozial vorbelastete Jugendliche als anfällig gelten, da sie stärker unter Isolation, fehlender sozialer Einbindung und erhöhtem Internetkonsum litten. Es gibt Studien, die zeigen, dass es keinen einheitlichen Umgang junger Menschen mit der Pandemie und ihren Folgen gab, dass aber bei einem Teil junger Menschen im Zuge dessen politische Aktivierungen erfolgt sind. Dabei ist bislang unklar, wie langfristig solche Aktivierungseffekte sind.  9. Welche spezifischen Förderprogramme unterstützt die Bundesregierung zur Prävention von Rechtsextremismus bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, und wie werden diese auf ihre Reichweite, Wirksamkeit und nachhaltige Wirkung hin evaluiert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus“ Einzel- und Verbundvorhaben an Universitäten und außeruniversitären Einrichtungen in ganz Deutschland. Die Vorhaben forschen unter anderem zu den Themen „Wirkung von Verboten gegen rechtsextreme Vereinigungen“, „rechtsextreme Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft“, zu Verschwörungsideologien und zu regionalen wie lokalen Ausprägungen von Rechtsextremismus Jugendliche und junge Erwachsene sind Untersuchungsgegenstand in unterschiedlichen Detailgraden der untenstehenden Forschungsvorhaben. Ein breiter Forschungszugang ist dem BMFTR wichtig, damit Übergänge in Generationen, räumliche Aspekte und auch digitale Erscheinungsformen berücksichtigt werden können. Daher liefern alle hier genannten Vorhaben Erkenntnisse zur Prävention von Rechtsextremismus. Mit dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (Z:T) fördert die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) seit 2010 Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus. Im Fokus stehen dabei insbesondere Projekte von Vereinen und Verbänden mit eigenen Strukturen/ Untergliederungen in ländlichen und strukturschwachen Regionen, z. B. Wohlfahrtsverbände, Blaulichtorganisationen, Sportvereine oder kirchliche Einrichtungen. Jugendliche und junge Erwachsene, die in den Vereinen und Verbänden tätig sind oder von diesen angesprochen werden, gehören auch zur Zielgruppe des Programms, wenn auch kein Fokus auf dieser Altersgruppe besteht. In der letzten Programmphase (2020 bis 2024) nahmen über 85 000 Menschen an rund 7 000 Bildungsveranstaltungen teil. Fast 4 000 Menschen wurden zu Demokratieberaterinnen und Demokratieberatern ausgebildet. „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wird seit Programmbeginn 2010 wissenschaftlich begleitet und auch in Bezug auf seine Wirksamkeit evaluiert. Als Grundlage für die Wirkungsmessung werden für jeden Förderbereich konkrete Ziele formuliert, zu denen jedes Förderprojekt arbeitet. Das Evaluationsdesign umfasst dabei qualitative und quantitative Methoden. Alle Berichte finden sich auf der Programmwebsite. Da die Projekte in den Vereinsstrukturen angesiedelt sind und alle Maßnahmen auf die Ressourcen und Bedarfe der Vereine abgestimmt werden, bleiben im Sinne der Nachhaltigkeit gewonnene Erkenntnisse, aufgebaute Strukturen und Knowhow über die Projektlaufzeit hinaus in den Strukturen der Träger erhalten. „Zusammenhalt durch Teilhabe“ fördert aktuell Träger in allen Ländern mit Ausnahme von der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg. Geförderte Träger aus Berlin setzen ausschließlich Projekte in anderen Ländern, nicht in Berlin, um. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ als umfassendes Präventionsprogramm sind Kinder und Jugendliche, Bezugspersonen in ihrem sozialen Umfeld, pädagogische Fachkräfte sowie Multiplikatoren in der Kinder- und Jugendhilfe die Hauptzielgruppen. Das Bundesprogramm ist Anfang 2025 in seine dritte Förderperiode gestartet. Rechtsextremismusprävention ist ein wichtiger Bestandteil und wird im Rahmen des Bundesprogramms auf allen Ebenen des Staates und über alle Programmbereiche hinweg gefördert. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird derzeit umfassend evaluiert und insbesondere zur Stärkung digitaler Extremismusprävention angepasst. Seit 2018 wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) das Bundesprogramm Respekt Coaches bundesweit an Schulen ab der Klasse 5 gefördert. Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Programms arbeiten primärpräventiv mit Schülern phänomenübergreifend an unterschiedlichen Themen, um sie in ihrer Resilienz gegen jegliche Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und in ihrem Demokratiebewusstsein zu stärken und sie hierdurch vor Radikalisierung zu schützen. Die Schulungsangebote für die Fachkräfte und die von ihnen durchgeführten Gruppenangebote mit den Schülern beinhalten auch das Thema Rechtsextremismus. Die Fachkräfte arbeiten an der Schnittstelle zwischen Schule, Schulsozialarbeit und außerschulischen Bildungspartnern. Weitere relevante, in diesem Rahmen geförderte Projekte auf Landesebene sind: Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen: Wi-REX: Wissensnetzwerk Rechtsextremismusforschung: Das Wissensnetzwerk Rechtsextremismus (Wi-REX) systematisiert das Wissen über das Phänomen Rechtsextremismus, es bringt die Akteure in Austausch, organisiert den Praxistransfer sowie die Early-Career-Förderung und stärkt somit die Rechtsextremismusforschung insgesamt. Berlin und Nordrhein-Westfalen: VerRexVer: Zur Wirkung von Verboten gegen rechtsextreme Vereinigungen: Das Forschungsprojekt untersucht die Wirkungen von Verboten rechtsextremer Vereinigungen. Drei Zielsetzungen: Rekonstruktion der Abwägungs- und Arbeitsprozesse innerhalb der verbietenden Behörden; Erforschung intendierter und nicht intendierter Wirkungen von Vereinsverboten und Modellbildung unter Berücksichtigung der aus der empirischen Forschung gewonnenen Erkenntnisse. Hamburg: HAMREA. Hamburg rechtsaußen. Rechtsextreme Gewalt- und Aktionsformen in, mit und gegen städtische Gesellschaft 1945 bis Anfang der 2000er-Jahre: Das Vorhaben fragt danach, wie im urbanen Kontext Hamburgs auf Demonstrationen, Anschläge und Morde reagiert wurde. Dies wird anhand des Gewalt- und Aktionshandelns von rechtsextremen Kreisen in Hamburg im Zeitraum von 1945 bis in die 2000er-Jahre untersucht. Dabei richtet das Vorhaben den Blick auf drei politische Kontexte: erstens auf staatliche Organe wie Polizei, Verfassungsschutz und Justiz, zweitens auf zivilgesellschaftliche Akteure wie Gewerkschaften, Betroffenengruppen, Bildungseinrichtungen sowie die Politik im Sinne von Parteien und Parlamenten und drittens auf das rechtsextreme Milieu, vor allem auf deren Publizistik, auf Gruppen und Parteien. Nordrhein-Westfalen: BEWARE: Bedrohte Demokratieprojekte resilient machen – Analyse rechtsextremer Bedrohungen zivilgesellschaftlicher Initiativen und Entwicklung von Handlungsstrategien: Das Vorhaben fokussiert zivilgesellschaftliche Initiativen und ihre Mitarbeiter im Feld der Demokratiearbeit. Ziele sind die systematische Erhebung und Analyse der Bedrohung zivilgesellschaftlicher Demokratieakteure sowie die gemeinsame Entwicklung von Handlungsstrategien. In die Analyse einbezogen werden die individuelle, institutionelle und strukturelle Ebene. Untersucht werden die Art der Bedrohung, der Umgang damit und ihre Folgen, Einschätzungen und Bedarfe, zudem der Einfluss von Arbeits- und Rahmenbedingungen. Hessen und Berlin: OrgZiv: Organisierte Zivilgesellschaft und rechte Interventionen: Entstehungskontexte, Erscheinungsformen und Handlungsperspektiven für gesellschaftliche Resilienz: Gesamtziel des Vorhabens ist es, die Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft gegen rechtsradikale Interventionen zu erhöhen und zu eruieren, welche Unterstützung zivilgesellschaftliche Akteure dabei benötigen. Das Verbundvorhaben fokussiert dabei drei Themenkomplexe. Erstens werden die Entstehungskontexte rechtsradikaler Aktivitäten aufgeschlüsselt und die Entstehungsbedingungen rechter Dynamiken in organisierten zivilgesellschaftlichen Räumen konzeptualisiert. Zweitens werden die bisherigen zivilgesellschaftlichen Reaktionen analysiert, systematisiert und evaluiert. Abschließend werden drittens Handlungsempfehlungen im Sinne einer resilienten Bewältigungsstrategie abgeleitet. Das Verbundvorhaben nutzt ein vergleichendes Mixed-Method-Design (ein historischer Zugang wird kombiniert mit qualitativen Fallstudien und Inhaltsanalysen von Social-Media-Kommunikation) und untersucht acht Organisationsbereiche (Arbeitswelt, Religion, Wohlfahrt, Freiwillige Feuerwehr, Schützenwesen, Naturschutz, Kultur und Sport). Thüringen und Berlin: deras_on: Deradikalisierung Antisemitismus online. Entwicklung einer wissenschaftlich fundierten Online-Ansprache im Bereich Rechtsextremismus/Antisemitismus: Ziel des Projekts „deras_on“ ist die Entwicklung und Erstellung von wissenschaftlich fundierten Online-Angeboten zur Deradikalisierung von Personen, die in Online-Foren antisemitische Codes verwenden. Grundlegend dabei ist ein vertieftes Verständnis einschlägiger Online-Foren, der dort verwendeten Sprachmuster sowie der sozialen Dynamiken der User. Hessen und Berlin: GERDEA: Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen und der zeitgenössischen extremen Rechten. Dynamiken, Effekte, Ambivalenzen: Das Verbundvorhaben verfolgt die übergeordneten Ziele, die Wechselwirkungen zwischen rechtsextremen Akteuren sowie zeitgenössischen gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen zu untersuchen, als auch zu analysieren, wie extrem rechte geschlechtsbezogene Deutungsangebote in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um Geschlechterverhältnisse wirken und wahrgenommen werden. Nordrhein-Westfalen: RaisoN: Radikalisierungsprozesse durch Verschwörungsideologien: Auswirkungen auf den sozialen Nahraum als Herausforderung für die Bildungs- und Beratungsarbeit: Verschwörungsideologien als integraler Bestandteil von völkisch-autoritären Weltbildern und solchen, die daran anschlussfähig sind, tragen zu Radikalisierungsprozessen in wachsenden Teilen der Bevölkerung bei. Dadurch ist der gesellschaftliche Zusammenhalt bis auf die gesellschaftliche Mikroebene des sozialen Nahraums betroffen und gefährdet. Eine systematische Erforschung der konkreten Auswirkungen von Verschwörungsideologien auf zwischenmenschliche Beziehungen im sozialen Nahraum (Familie, Freundeskreis) steht noch aus. Zu den Zielen des Projekts „RaisoN“ gehören die Erforschung der Auswirkungen von völkisch-autoritär orientierten Verschwörungsideologien auf den sozialen Nahraum, die Identifikation von Bildungs- und Beratungsbedarfen und die Entwicklung von Materialien für die Bildungs- und Beratungspraxis. Neben der o. a. Förderrichtlinie fördert das BMFTR ferner zwei Nachwuchsgruppen im Rahmen der Rechtsextremismusforschung an Hochschulen. Ziele dieser Förderrichtlinie sind, die weitere Öffnung der Hochschulen für die Themen des Rechtsextremismus und deren nachhaltige Stärkung an den Hochschulen und an anderen Forschungseinrichtungen. Sachsen: REXKLIMA: Rechtsextremismus vs. Klimaschutz?: Die Nachwuchsgruppe verknüpft die Themen Rechtsextremismus, Rechtspopulismus und Klimapolitik. In Europa mobilisieren rechtsextreme Parteien zunehmend gegen klimapolitische Maßnahmen und leugnen dabei oftmals das transnationale Problem des menschengemachten Klimawandels. Baden-Württemberg: Rekonstruktion rechtsextremer Gewalt in ihrer Einbettung in die rechtsextreme Bewegung: Die Nachwuchsgruppe fragt nach der sozialen Einbettung massiver rechtsextremer Gewalt, d. h. nach deren sozialen Ermöglichungsbedingungen und Entstehungsprozessen einerseits und ihren Rückwirkungen auf die Trägergruppe andererseits. 10. Fördert die Bundesregierung Pilotprojekte zur frühen Erkennung von Radikalisierungstendenzen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen, Jugendzentren oder Sportvereinen, wenn ja, welche (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht? Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden zurzeit im Programmbereich „Innovationsprojekte“ Projekte zivilgesellschaftlicher Organisationen gefördert, die der Entwicklung und Erprobung neuer Arbeitsansätze und neuer Wege der Zielgruppenerreichung dienen. Dies schließt auch Projekte der Extremismusprävention ein. 11. Welche Angebote zur Deradikalisierung und zum Ausstieg aus rechtsextremen Milieus fördert die Bundesregierung speziell für Jugendliche, und wie werden diese evaluiert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die BpB setzt Angebote der politischen Bildung um. Sie bietet daher selbst keine Deradikalisierungs- oder Ausstiegsprogramme an und fördert diese auch nicht. Im „InfoPool Rechtsextremismus“ stellt die BpB einen eigenen Themenschwerpunkt „Ausstieg & Deradikalisierung“ bereit, der aktuelle Forschungsbeiträge, Praxisbeispiele und weiterführende Beratungsangebote bündelt und so Fachkräften, Multiplikatoren sowie Interessierten einen fundierten Überblick über vorhandene Strukturen vermittelt. Die Förderung von zivilgesellschaftlichen Deradikalisierungs- und Ausstiegsangeboten erfolgt im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in unterschiedlichen Programmbereichen. Auf Bundesebene wird zurzeit im Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ der Kooperationsverbund „dist[ex] – Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur für Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit“ gefördert. Im Rahmen des Bundesprogramms wurden darüber hinaus bisher im Programmbereich „Landes-Demokratiezentren“ über die 16 Landes-Demokratiezentren verschiedene zivilgesellschaftliche Beratungsangebote zur Distanzierungs- und Ausstiegsberatung gefördert. Die Angebote der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung stehen auch Angehörigen, z. B. Eltern, offen, die Orientierung und Rat suchen, wenn sie in ihrer Familie oder innerhalb ihres familiären Kontextes mit dem Thema Rechtsextremismus konfrontiert sind. Auch im Programmbereich „Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ des Bundesprogramms werden 15 Projekte (in allen Ländern außer dem Freistaat Bayern) zur Radikalisierungsprävention und Begleitung von Distanzierungsprozessen aus extremistischen Szenen gefördert. Die phänomenübergreifend arbeitenden Projekte richten sich mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen sowohl an radikalisierungsgefährdete als auch an bereits radikalisierte Inhaftierte. Durch Schulungen sollen zudem Bediensteten im Justizvollzug mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Radikalisierungsprozessen erhalten. Hinsichtlich der Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Das Aussteigerprogramm Rechtsextremismus des BfV („WendePUNKT“) stellt ein staatliches Angebot der Tertiärprävention dar, welches auch von Jugendlichen oder gegebenenfalls durch deren Angehörige in Anspruch genommen werden kann und bundesweit aktiv ist. Es erfolgt eine fortlaufende fall- und programmbezogene Evaluation. 12. Welche speziell auf ländliche Gebiete zugeschnittenen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um junge Menschen vor der Gefahr rechtsextremer Radikalisierung zu schützen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 13. Wie unterstützt die Bundesregierung lokale zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich in ländlichen Räumen gegen rechtsextreme Jugendkulturen und Jugendstrukturen engagieren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die BpB setzt mit dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ bereits ein Programm um, welches sich präventiv gegen Extremismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen wendet. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. In der Richtlinienförderung der BpB werden zudem Veranstaltungen anerkannter Bildungsträger finanziell unterstützt. Die Landschaft der anerkannten Bildungsträger verfügt über unterschiedliche thematische Schwerpunktesetzung, adressierte Zielgruppen und regionale Verortungen, beispielsweise auch in ländlichen Räumen. Durch die Anerkennung weiterer Bildungsträger können kontinuierlich neue Sozialräume erschlossen und Bildungsformate bundesweit, auch in ländlichen Räumen, angeboten werden. Die im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ geförderten Träger erhalten neben einer finanziellen Förderung ihrer Projekte eine fachliche Begleitung durch die BpB. Zudem werden die Träger durch Vernetzungs- und Qualifizierungsveranstaltungen bei der Umsetzung der Projekte unterstützt. Der „InfoPool Rechtsextremismus“ der BpB bündelt wissenschaftlich fundierte Informationen, Hintergrundtexte und pädagogische Materialien und Ansätze zur Auseinandersetzung mit rechtsextremen Ideologien, Strukturen und Gewalt. Er richtet sich an Praktiker aus Pädagogik, Verwaltung, Polizei und Sozialarbeit ebenso wie an zivilgesellschaftliche Akteure und Betroffene. Auf diese Weise unterstützt die BpB Multiplikatoren und Initiativen auch im ländlichen Raum, indem sie Grundlagenwissen vermittelt, Handlungsmöglichkeiten aufzeigt und auf vorhandene Unterstützungsangebote verweist. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden aktuell 331 Partnerschaften für Demokratie gefördert. Über die Partnerschaften für Demokratie sollen zivilgesellschaftlich und demokratisch aktive Menschen und Organisationen, die sich in ihrem kommunalen Umfeld für die Demokratie engagieren, gestärkt und vernetzt werden. Hierzu gehören u. a. Projekte gegen Rechtsextremismus, jedoch ist dies nur einer von verschiedenen Phänomenbereichen, zu denen die Partnerschaften je nach Bedarfslage vor Ort arbeiten. 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vernetzung rechtsextremer Jugendlicher und Jugendgruppen mit etablierten rechtsextremen Strukturen wie Parteien und Kameradschaften (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die rechtsextremistische Szene vernetzt sich über die Agitation gegen die „LSBTIQ-Community“ sowie das Praktizieren von Kampfsport und virtuelle Kommunikationswege. Im Rahmen dieser Vernetzung erfolgt auch ein Wissenstransfer in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz gegen Sicherheitsbehörden zwischen unterschiedlichen Generationen an Rechtsextremisten sowie zwischen etablierten und neu entstandenen Gruppierungen. Es bestehen regionale und überregionale Kennverhältnisse der Partei „Die Heimat“ und ihrer Jugendorganisation JN zu anderen parteiungebundenen Jugendgruppierungen. Diese Kennverhältnisse zeigen sich meist in der gemeinsamen Mobilisierung und Teilnahme an Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene, wie etwa den Protestveranstaltungen gegen die Ausrichtung der Feierlichkeiten zum Christoper Street Day (CSD). Bei derartigen Aufzügen läuft die JN bisweilen nach Blöcken getrennt mit Gruppierungen wie „Deutsche Jugend Voran“ oder „Jung & Stark“ mit. Zusätzlich stellen die ungebundenen Jugendgruppen einen naheliegenden Rekrutierungspool für etablierte Organisationen wie „Die Heimat“ und JN dar. Dementsprechend bieten sich Strukturen der „Heimat“ auch als Anlaufstellen für diese Gruppierungen an. So wurde in der Bundeszentrale der Partei in Berlin unter der Leitung eines langjährigen Aktivisten von „Die Heimat“ eine „Rechtsschulung“ für Mitglieder von „Deutsche Jugend Voran“ durchgeführt. Die überregional agierenden, aktionsorientierten, rechtsextremistischen Personenzusammenschlüsse JS, DJV und DST wiesen in ihrer Entstehung keine Anbindung an etablierte rechtsextremistische Parteistrukturen auf. Allerdings erfolgten bereits 2024 mehrere Teilnahmen von Angehörigen dieser Gruppierungen an Demonstrationen, die auch von Mitgliedern der Parteien „Die Heimat“ oder dem „III. Weg“ besucht wurden. Seit Mai 2025 lassen sich außerdem vermehrt Beiträge auf den virtuellen Präsenzen von JS und DJV feststellen, die für eine verstärkte Vernetzung und Kooperation mit „Die Heimat“ und der Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ in den Ländern Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sprechen. Erkenntnisse zu einer strukturellen Anbindung an Parteiorganisationen liegen nicht vor. Zur Vernetzung regionaler Jugendgruppen mit „etablierten rechtsextremistischen Strukturen“ liegen zudem folgende Erkenntnisse vor: Schleswig-Holstein: Grundsätzlich ist eine Vernetzung von Jugendlichen mit in der Szene bereits etablierten Rechtsextremisten aus Schleswig-Holstein erkennbar. Beispielhaft ist hier der „Aryan Circle“ zu nennen. Hierbei handelt es sich um eine Rockerähnliche Gruppierung, welche dem neonazistischen Spektrum zuzuordnen ist und der zum Teil gewaltorientierte Rechtsextremisten angehören. Mecklenburg-Vorpommern: Eine Vernetzung Jugendlicher mit etablierten rechtsextremistischen Strukturen findet in Mecklenburg-Vorpommern fortlaufend statt. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die sogenannte „Erlebniswelt Rechtsextremismus“. Beispielhaft kann hier die jährlich stattfindende Konzert-Veranstaltung in Salchow genannt werden, an der jedes Jahr sowohl lebensältere Rechtsextremisten als auch Jugendliche teilnehmen. Hierüber kommen Jugendliche auch in Kontakt zu Kameradschaftsmitgliedern. Hessen: Die von der „Deutschen Nationalen Jugend (DNJ)“ organisierte Gegenveranstaltung zum CSD in Bensheim (Hessen) am 26. Juli 2025 wurde vom Instagram-Account „heimat.hessen“ beworben, welcher der rechtsextremistischen Partei „Die Heimat“ zugeordnet werden kann. Baden-Württemberg, Bayern: Einzelne Mitglieder der in Frage 1 genannten Jugendgruppen sind auch gleichzeitig aktive Mitglieder bei der JN. In diesem Zusammenhang finden gelegentlich gemeinsame Wanderungen mit der JN sowie gemeinsame Teilnahmen an Demonstrationen statt. 15. Inwiefern beobachtet die Bundesregierung die inhaltliche und bzw. oder organisationale Zusammenarbeit bzw. Überschneidungen rechtsextremer Akteure mit Akteuren anderer Phänomenbereiche (Linksextremismus, religiös begründeter Extremismus, auslandsbezogener Extremismus, sonstiger Extremismus), und welche ideologischen Gemeinsamkeiten (z. B. Antisemitismus) stellt sie dabei fest? Zwischen dem heterogenen Phänomenbereich der Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates und rechtsextremistischen Akteuren ist eine inhaltliche Überschneidung zu beobachten. Ideologische Gemeinsamkeiten beinhalten beispielsweise die Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats oder Verschwörungsnarrative, wie der Glaube an den „Großen Austausch“ der Bevölkerung. Zu einer konkreten länderübergreifenden Zusammenarbeit liegen keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse zu Überschneidungen des Rechtsextremismus mit weiteren Phänomenbereichen vor. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 konnte verstärkt beobachtet werden, wie sich extremistische Bewegungen und Gruppierungen spektrenübergreifend miteinander solidarisierten. Es ist wiederholt festzustellen, dass Antisemitismus ein tragfähiges Brückennarrativ zwischen unterschiedlichen und an sich unvereinbaren extremistischen Einstellungen sein kann. Die Eskalation in Nahost wird von deutschen Rechtsextremisten hauptsächlich für die Propagierung migrationsfeindlicher Positionen genutzt. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass bestimmte Themen phänomenübergreifend positiven Anklang finden und zudem punktuell ideologische und stilistische Elemente aus anderen Phänomenbereichen aufgegriffen werden. Insbesondere in Subkategorien des Rechtsextremismus und Islamismus/Jihadismus ist dies zu beobachten. Hierbei stehen vor allem die ästhetischen Gewaltdarstellungen im Fokus, die teilweise einen sehr ähnlichen Stil aufweisen. Darüber hinaus werden Terroristen von Akteuren beider Phänomenbereiche gemeinsam als „Heilige“ oder „Märtyrer“ verehrt. Zwischen rechtsextremistischen und islamistischen Akteuren finden sich trotz fundamental unterschiedlicher Ideologie zudem zahlreiche geteilte Feindbilder, zum Beispiel die liberale Demokratie, die LGBTIQ-Community und das Judentum beziehungsweise der Staat Israel. Insbesondere der Antisemitismus stellt eine zentrale Überschneidung zwischen beiden Phänomenbereichen dar. In Teilen nähern sich islamistische und rechtsextremistische Szenen auch in ihren Ausdrucksformen einander an – hierbei übernehmen insbesondere akzelerationistische Akteure unter dem Schlagwort „White Jihad“ Symboliken und Gewaltpropaganda des Jihadismus, während jüngere islamistische Nutzer sich zunehmend den memetischen Ausdrucksformen der Alt-Right bedienen. Auch kann beobachtet werden, dass sich Radikalisierungsverläufe, besonders von Jugendlichen, in beiden Phänomenbereichen ähneln und sehr oft weniger das Verständnis für die eigene Ideologie, als die Faszination für Gewalt die Radikalisierung antreibt. Trotz dieser Gemeinsamkeiten ist festzuhalten, dass sich die Anhänger der beiden Ideologien grundsätzlich feindlich gegenüberstehen. Ernsthafte Kooperationen sind hier nicht bekannt und Personen, die zwischen den Phänomenbereichen wechseln, bleiben absolute Ausnahmen. Zudem ist die Bildung realweltlicher extremistisch-aktionsorientierter Jugendgruppen, wie sie im Rechtsextremismus insbesondere in der Anti-LGBTIQ-Mobilisierung stattfindet, im Islamismus nicht festzustellen. Der den beiden Bereichen inhärente Antisemitismus ist wie ausgeführt ein mögliches ideologisches Bindeglied, eine darauf begründete strukturelle Kooperation ist jedoch nicht erkennbar. Zwischen Akteuren aus den Phänomenbereichen Linksextremismus oder Auslandsbezogener Extremismus ist keine inhaltliche oder organisationale Zusammenarbeit bzw. Überschneidung mit rechtsextremistischen Akteuren bekannt. Bezüglich ideologischer Gemeinsamkeiten bzw. einzelner inhaltlicher Überschneidungen ist nicht auszuschließen, dass Akteure aus den genannten Phänomenbereichen in Einzelfällen an den gleichen Demonstrationen oder Veranstaltungen teilnehmen. Hieraus ergibt sich jedoch noch keine konkrete Zusammenarbeit. Im Gegenteil lässt sich feststellen, dass die Akteure aus den Phänomenbereichen Linksextremismus und Auslandsbezogener Extremismus in derartigen Fällen um deutliche Abgrenzung zum Rechtsextremismus bemüht sind. Bezüglich möglicher ideologischer Gemeinsamkeiten wie dem Antisemitismus ist festzuhalten, dass sich dieser je nach Phänomenbereich aus grundverschiedenen politischen Begründungen speist, weshalb es auch hier nicht zu gemeinsamen Aktivitäten kommt. Der Antisemitismus ist kein elementarer Bestandteil linksextremistischer Ideologie. Allerdings lassen sich antisemitische Narrative, häufig verbrämt mit „antiimperialistischen“ und „antizionistischen“ Argumentationsmustern, belegen. Insbesondere wenn in Einzelfällen Narrative des „legitimen Widerstands“ gegen israelische oder jüdische „Unterdrückung“ von israelfeindlichen terroristischen Organisationen übernommen werden, kann dies mitunter als israelbezogener Antisemitismus gewertet werden. Im Auslandsbezogenen Extremismus sind Organisationen zusammengefasst, die ganz unterschiedliche Ideologien und Bestrebungen aufweisen und deren Heimat- und Bezugsländer über die ganze Welt verteilt sind. Entsprechend unterschiedlich ist hier der Antisemitismus ausgeprägt. Wird beispielsweise der Antisemitismus im säkularen propalästinensischen Extremismus offiziell primär mit dem Territorialkonflikt mit Israel begründet, in dessen Zusammenhang das Existenzrecht Israels verneint wird, argumentiert die „Ülkücü“-Ideologie des türkischen Rechtsextremismus explizit mit antisemitischem Rassismus. 16. Welche Standards und Programme zur Fortbildung von Lehrkräften und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern existieren auf Bundesebene, um rechtsextreme Tendenzen bei Schülerinnen und Schülern zu erkennen und effektiv darauf zu reagieren? Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung liegt die Zuständigkeit für die Fortbildung von Lehrkräften bei den Ländern. Die BpB setzt im engeren Sinne keine Programme zur Fortbildung von Lehrkräften und Schulsozialarbeitern auf Bundesebene um. Gleichwohl hat die BpB in Kooperation mit der Robert-Bosch-Stiftung und im Rahmen der bereits abgeschlossenen Modellprojektförderung „Starke Lehrer – Starke Schüler“ Ansätze im Umgang mit antidemokratischen Einstellungen und Verhaltensweisen im schulischen Kontext unterstützt. Zielsetzung war die Förderung pädagogischer Handlungskompetenz von Lehrkräften in der Auseinandersetzung mit rechtsextremen und antidemokratischen Überzeugungen in den schulischen Regelstrukturen sowie die Adaption des in Sachsen durchgeführten Modellprojekts in ausgewählten beruflichen Schulen in Niedersachsen, Brandenburg und Hessen. Hierbei wurde eine enge Anbindung an Landesministerien und eine Projektbegleitung an lokalen Universitäten forciert, sodass der Transfer von einem modellhaften Projekt hin zu einem dauerhaften Angebot in den Ländern sichergestellt wird. 17. Inwieweit evaluiert die Bundesregierung Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen zivilgesellschaftlicher Projekte zur Jugend- Extremismusprävention systematisch, und inwiefern bezieht sie diese Erkenntnisse in die Entwicklung bundespolitischer Strategien ein? Leitziele der BpB sind die Vermittlung von Kenntnissen und Verständnis gesellschaftlicher und politischer Zusammenhänge, die Förderung des demokratischen Bewusstseins in der Bevölkerung sowie der Motivation zur politischen Partizipation. Zur Erreichung dieser Ziele fördert die BpB auch die Arbeit zivilgesellschaftlicher Träger im Feld der politischen Bildung, wozu in Teilen auch Maßnahmen der Extremismusprävention zählen. Beispielhaft veranschaulicht dies die Modellförderausschreibung „Demokratie im Netz“ (Laufzeit erste Förderphase: Januar 2022 bis März 2023, zweite Förderphase: April 2023 bis März 2024), mit der sowohl präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im digitalen Raum als auch Projekte zur digitalen Partizipation gefördert werden. Die wissenschaftliche Evaluation beinhaltete neben der Prozessbegleitung und fachlichen Unterstützung der Förderprojekte auch eine summative Bewertung des Maßnahmenerfolgs. Aus den Evaluationsergebnissen konnten bereits im Übergang von der ersten zur zweiten Förderphase wichtige Ansätze zur formativen Weiterentwicklung der Förderlinie identifiziert werden. Ein weiteres Beispiel ist das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Die Ergebnisse der Programmevaluation werden dabei kontinuierlich in der Steuerung und Weiterentwicklung des Programms berücksichtigt. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 18. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung, die langfristige Finanzierung von zivilgesellschaftlichem Engagement im Bereich der Rechtsextremismusprävention im Jugendbereich über Einzelprojektförderungen hinaus zu sichern? Durch das Instrument der Richtlinienförderung unterstützt die BpB systematisch und kontinuierlich die politische Bildungsarbeit zivilgesellschaftlicher Akteure. Die BpB fördert mit ca. 120 anerkannten Bildungsträgern ein breites, heterogenes Netzwerk an Akteuren, das in seiner Gesamtheit die Pluralität der politischen Bildung widerspiegelt. Maßnahmen zur Extremismusprävention bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden in Veranstaltungen der anerkannten Bildungsträger bearbeitet. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfolgt die Gewährung von Zuwendungen als Einzelprojektförderung. 19. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um der Radikalisierung junger Menschen durch rechtsextreme Inhalte in sozialen Medien (z. B. X, TikTok, Instagram, YouTube), digitalen Plattformen im Gaming- Bereich (z. B. Twitch, Discord) und Messenger-Diensten (z. B. Telegram, WhatsApp) entgegenzuwirken? Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung beobachtet und bewertet das BKA in den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) Inhalte, die im Internet verbreitet werden. Sofern hierbei Straftaten oder Gefährdungssachverhalte erkannt werden, trifft das BKA die notwendigen Maßnahmen. In Bezug auf „Hass und Hetze im Internet“ hat das BKA die Bekämpfungsstrategien und -instrumente im Bereich der PMK -rechts- weiterentwickelt. Zur Optimierung der Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet wurde die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ (ZMI) im BKA eingerichtet. Darüber hinaus wurde die Fachgruppe für „Internet PMK“ eingerichtet. Die Fachgruppe Internet agiert phänomenübergreifend mit dem Ziel, etwaige strafrechtlich relevante Internetinhalte der PMK der Strafverfolgung zuzuführen sowie durch Löschersuchen und Entfernungsanordnungen an die Hostingdiensteanbieter (HDA) aus dem Internet entfernen zu lassen. Hier werden Auswerteprojekte und Ermittlungsverfahren mit Schwerpunkt im digitalen Raum durchgeführt, auch um den Verfolgungsdruck bei Straftaten im Internet zu erhöhen. Das BKA führt im Rahmen der Koordinierten Internetauswertung Rechts (KIA-R)-Kooperation mit dem BfV und dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) ein arbeitstägliches OSINT-Monitoring über bekanntgewordene und als relevant eingeschätzte rechtsextremistische Internetauftritte durch. Zielrichtung ist unter anderem das Erkennen gefährdungsrelevanter und/oder strafrechtlich relevanter Äußerungen, die Identifizierung neuer Trends innerhalb der rechten Szene und das Erhalten eines Lageüberblicks. Werden bei diesem Monitoring gefährdungsrelevante Sachverhalte oder Straftaten bekannt, erfolgt im BKA eine Erstbearbeitung mit dem Ziel der Identifizierung von Störern oder Tatverdächtigen und die Abgabe des Sachverhalts zur weiteren Bearbeitung an die örtlich zuständige Polizeibehörde. Sofern der betreffende Sachverhalt eine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts tangiert, wird dieser entsprechend eingebunden und entscheidet über das weitere Vorgehen. Bei der Feststellung neuer Trends oder modi operandi (wie z. B. das vermehrte Feststellen jugendlicher Tatverdächtiger oder aktionsorientierter Jugendgruppen) werden diese Erkenntnisse aufgegriffen und in eigenen Berichten wie z. B. dem bundesweit gesteuerten KIA-R-Info, an die zuständigen BKA- internen Stellen, an beteiligte Behörden im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) oder an einzelne Länderbehörden kommuniziert. Die Forschungsstelle Terrorismus und Extremismus des BKA beteiligt sich wiederholt an Forschungsprojekten, sowohl als Vollpartner als auch als assoziierter Partner, um wissenschaftlich „am Puls der Zeit“ zu sein. Durch Forschungsprojekte, Teilnahmen an Konferenzen, Veranstaltungen und Seminaren bleibt das BKA in Wissenschaft und Praxis vernetzt. Dadurch bleibt es dem BKA möglich, informiert zu bleiben und neue Themenfelder und Trends zu erschließen. Ebenso sind regelmäßig auch zukünftige assoziierte Partnerschaften geplant, um das Themenfeld Gaming und Radikalisierung weiterhin wissenschaftlich zu begleiten. Im Zuge dieser assoziierten Partnerschaften und Teilnahmen an Netzwerktreffen werden gemeinsam (Forschung, Polizeien, Plattformbetreibende, Justiz) Präventions- und Repressionsmaßnahmen besprochen. Exemplarisch sei hier das Netzwerk CrossPlay angesprochen. Im Netzwerk kommen Experten aus der Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Sicherheitsbehörden und Games- Industrie zusammen, um sich zum Thema Radikalisierung und Hass im Gaming auszutauschen. Das BKA ist außerdem an Bund-Länder-Projektgruppen (BLPG) beteiligt, um aktuelle Fragestellungen im Themenfeld zu bearbeiten, darunter beispielsweise eine BLPG der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) zum Thema „Hasskriminalität/vorurteilsgeleitete Kriminalität“. Es ist eine wesentliche Aufgabe der politischen Bildung und damit auch der BpB, Angebote der politischen Bildung und der politischen Teilhabe auf den genannten Plattformen in einer der jeweiligen Plattform angemessenen Art und Weise bereitzustellen. Politische Bildung kann nur dann ein Baustein wirksamer Radikalisierungsprävention sein, wenn sie ihre Zielgruppen authentisch über Bedeutung und Möglichkeiten von gesellschaftlicher Partizipation innerhalb einer demokratischen Gesellschaft aufklärt und diese Teilhabe und damit Selbstwirksamkeit ermöglicht. Verstärkt widmet sich die BpB daher Bewegtbildformaten (z. B. YouTube, Instagram, TikTok und TV/Streaming) und bietet unterschiedliche Angebote insbesondere für schwer erreichbare Zielgruppen an, um diese mit den Werten der liberalen Demokratie vertraut zu machen und zu ihrer Stärkung beizutragen. So werden unter anderem Wissen und Medienkompetenz zum Thema Rechtsextremismus plattform- und zielgruppenspezifisch vermittelt. Hierdurch soll das Thema Rechtsextremismus und dessen Relevanz als demokratiefeindliche Ideologie näher an die Lebensrealität der jüngeren Zielgruppe in verschiedenen Regionen Deutschlands gebracht werden. Darüber hinaus plant die BpB im Bereich Gaming Maßnahmen der politischen Bildung, die zum Ziel haben, eine vielfältige und tolerante Gaming-Kultur zu stärken und rechtsextremistischer Vereinnahmung von Gaming-Communitys entgegenzuwirken. Eckpfeiler ist die enge Zusammenarbeit mit Game- Entwicklerinnen und -Entwicklern, die als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Gaming-Communitys hineinwirken, beispielsweise im Rahmen des Projekts „Games for Democracy“ auf der Messe „Gamescom“. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht eine Expertenkommission vor, welche eine Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ erarbeiten und die Umsetzung ressort- und ebenenübergreifend begleiten soll. Die Kommission nimmt im Herbst 2025 ihre Arbeit auf und soll bis zum Sommer 2026 eine Strategie für den „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ mit konkreten Handlungsempfehlungen für die zuständigen Akteure wie Bund, Länder und Zivilgesellschaft erarbeiten. Die Kommission wird sich unter anderem mit den notwendigen Voraussetzungen für ein sicheres, digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche und der Stärkung von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften auseinandersetzen. Im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSChG) 2021 wurde die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) geschaffen. Ziel der BzKJ ist es, Kinder und Jugendliche bei der Mediennutzung zu schützen und ihnen eine sichere digitale Teilhabe zu ermöglichen. Dazu gehört gemäß § 10a JuSchG der Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden Medien sowie der Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen bei der Mediennutzung. Die Aufgaben der BzKJ umfassen die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA). Die Fachpublikation „Gefährdungsatlas. Digitales Aufwachsen. Vom Kind aus denken. Zukunftssicher handeln.“ bietet einen wissenschaftlich fundierten Rahmen über die Herausforderungen und potenzielle Gefährdungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung digitaler Medien. Zu den 43 analysierten Medienphänomenen gehört auch der Einfluss extremistischer Inhalte (www.bzkj.de/resource/blob/197826/5e88ec66e545bcb196b7bf81 fc6dd9e3/2-auflage-gefaehrdungsatlas-data.pdf). Im Rahmen der Indizierungsverfahren ist zu beachten, dass Medien nicht ausschließlich aufgrund ihres politischen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts indiziert werden dürfen (§ 18 Absatz 3 Nummer 1 des Jugendschutzgesetzes). Medien, die bei der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien auf Antrag oder Anregung eingereicht werden, können jedoch als jugendgefährdend eingestuft werden, wenn sie beispielsweise zu Rassenhass anstiften oder den Nationalsozialismus verherrlichen. Weitere Informationen zum Indizierungsverfahren gibt es unter: www.bzkj.de/bzkj/indizierung. Die unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) in der BzKJ überprüft Online-Plattformen in Deutschland auf Risiken für Kinder und Jugendliche. Für sehr große Angebote mit mehr als 45 Millionen Nutzenden innerhalb der EU ist die EU-Kommission zuständig. Gesetzliche Grundlage sind der europäische DSA, das nationale Digitale- Dienste-Gesetz (DDG) und das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG). Anbieter digitaler Dienste wie Social-Media-Plattformen sind verpflichtet, besondere Schutzvorkehrungen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer zu treffen. Strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie Elternbegleitungstools, Meldesysteme, altersgerechte Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sichere Voreinstellungen stellen solche Schutzvorkehrungen dar. Film- und Spielplattformen müssen zudem deutlich wahrnehmbare Alterskennzeichen vorhalten, um Kindern und Erziehenden Orientierung zu bieten. Die KidD setzt diese Anforderungen gegenüber den Plattformanbietern durch. Ausführliche Informationen zur Risikobegegnung auf Online-Plattformen gibt es unter: www.kidd.bund.de/. 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Rechtsextreme, die gezielt Kinder und Jugendliche über digitale Kanäle ansprechen, und welche Maßnahmen ergreift sie gegen deren Aktivitäten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über derartige Ansprachen vor. Sofern ein solches Verhalten, verbunden mit dem Verdacht einer Gefährdung oder einer Straftat bekannt wird, erfolgt im Falle der Identifikation des Nutzers eine Abgabe des Sachverhalts zur weiteren Bearbeitung an die örtlich zuständige Polizeibehörde. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass die professionellen Darstellungen einiger Gruppierungen im Netz (Werbungen zu Wanderungen, Videos und Bilder von sportlichen Workouts oder Zusammenkünften, um das Miteinander zu stärken) geeignet sind, um bei Kindern und Jugendlichen zu verfangen. Das Ansprechen von Jugendlichen im Netz durch Rechtsextreme stellt mithin keine Straftat dar, sodass in vielen Fällen, zumindest durch die Polizeibehörden, keine Maßnahmen entfaltet werden können. Extremistische Influencer spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, junge Menschen an extremistische Sichtweisen, Positionen und Ideologien heranzuführen. Zudem spielen auch zunehmend die Gaming-Kultur und Gaming-Plattformen eine wichtige Rolle, um Jugendliche gezielt anzusprechen. Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden Projekte gefördert, die im Rahmen ihrer Arbeit auch über mögliche Gefahren im digitalen Raum aufklären, die Medienkompetenz fördern und für einen resilienten Umgang im digitalen Raum sensibilisieren. Die Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ unterstützt und bündelt die Aktivitäten des BMBFSFJ im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes zur Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Die Initiative ist ein bundesweiter Zusammenschluss verschiedener Akteure und wird durch ein Initiativbüro unterstützt. Die Initiative stellt in verschiedenen Formaten Informationen und Aufklärung über Extremismus, Hass im Netz und den Umgang mit Desinformation zur Verfügung. So haben etwa Online-Konferenzen für Fachkräfte zum Thema Extremismusprävention stattgefunden. Die verschiedenen Projekte innerhalb der Initiative erarbeiten anhand ihrer Expertise eigene Formate und Verbreitungsmöglichkeiten der Informationen. So bspw. veröffentlicht jugendschutz.net zahlreiche Lageberichte und Reports zu Demokratiefeindlichkeit und Extremismus. Kinder und Jugendliche erhalten immer früher Zugang zum Internet und im Speziellen zu sozialen Netzwerken. Gleichzeitig professionalisiert die rechtsextremistische Szene ihre digitale Kommunikation zunehmend, indem sie junge Menschen niederschwellig und an ihrer Lebenswelt orientiert über Plattformen der sozialen Medien anspricht. Dabei verknüpft sie Themen des Lebensstils mit rechtsextremistischer Ideologie, orientiert sich an Strategien des Influencer- Marketings und verschleiert zunächst oft ihre Zugehörigkeit zur rechtsextremistischen Szene, indem sie harmlose und unpolitische Hashtag-Schlagworte verwendet. Des Weiteren wird beispielsweise durch die Nutzung spielerischer Aktionsformen eine Annäherung an unpolitische virtuelle Gruppen ermöglicht. Dabei können gewisse Kampagneneffekte langfristig der positiven Imagebildung, Rekrutierung und Vernetzung dienen. Beispielhaft für dieses Vorgehen war die Reconquista Germanica (RG), die mit ihrer an ein Live-Action- Rollenspiel angelehnten Kampagne im Rahmen der Bundestagswahl 2017 eine gewisse Reichweite und mediale Wirkung generieren konnte. Während Jugendliche und junge Erwachsene schon immer im Fokus von Extremisten standen, vereinfacht der virtuelle Zugang solche Agitationsbemühungen immens. Es ist zudem zu erwarten, dass sich diese Möglichkeiten durch KI-generierte Methoden um ein Vielfaches erhöhen werden. Durch die Sicherheitsbehörden des Bundes werden Maßnahmen unternommen, um den beschriebenen Aktivitäten auf unterschiedlichen Ebenen zu begegnen bzw. andere Behörden hierbei im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu unterstützen, unter anderem 1. frühzeitige Identifikation relevanter Akteure, 2. Sensibilisierung geeigneter Stellen (bspw. Jugendschutzorganisationen), 3. Verhinderung bzw. Unterbindung von Veranstaltungen, 4. enge Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden. 21. Hält die Bundesregierung die bestehenden rechtlichen Regelungen hinsichtlich der Bekämpfung von Rechtsextremismus auf Online- Plattformen und Messenger-Diensten für ausreichend und die zuständigen Aufsichtsbehörden für ausreichend ausgestattet, diese auch tatsächlich um- und gegenüber den Unternehmen durchzusetzen? a) Wie wirkt die Bundesregierung auf Betreiberinnen und Betreiber sozialer Netzwerke (z. B. Meta, Google, ByteDance), digitaler Plattformen im Gaming-Bereich (z. B. Twitch, Discord) und von Messenger- Diensten (z. B. Telegram, WhatsApp) ein, um gezielt die Verbreitung von rechtsextremen Inhalten, die junge Menschen adressieren, zu unterbinden? b) Inwieweit prüft die Bundesregierung Möglichkeiten, rechtsextreme Jugendgruppen und Jugendnetzwerke, auch hinsichtlich ihrer Aktivitäten im digitalen Raum, effektiver zu verbieten? Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet. Die Sicherheitsbehörden des Bundes führen anlass- und themenbezogen einen Austausch mit weiteren relevanten Vertretern aus Sicherheitsbehörden, Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlichen Akteuren durch. Bei strafbaren und gefährdungsrelevanten Beiträgen wird über Bestandsdatenabfragen (BDAen) oder Emergency Disclosure Requests an die Betreiber von sozialen Netzwerken oder sonstigen Plattformen herangetreten. 22. Werden die Kürzungen im geplanten Haushalt 2026 bezüglich der Titel „Untersuchungen und Aufklärung über innenpolitische Grundsatzfragen sowie Förderung innenpolitischer Maßnahmen“ und „Zuschüsse für Investitionen an Öffentliche Einrichtungen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit“ sowie die Kürzung des Etats der Bundeszentrale für politische Bildung anderweitig ausgeglichen, um der Zunahme rechtsextremer Einstellungen entgegenzuwirken, wenn ja, wo, wenn nein, warum nicht, und was plant die Bundesregierung dann, um Rechtsextremismus nachhaltig entgegenzuwirken? Das BMFTR wird seine Förderung im Bereich Extremismus und Radikalisierung allgemein und Rechtsextremismus im Besonderen weiter wie geplant fortsetzen. Für die o. g. Förderrichtlinie im Bereich Rechtsextremismus stehen insgesamt rund 8,2 Mio. Euro von Anfang 2023 bis Ende 2026 zur Verfügung sowie 3,8 Mio. Euro für die beiden o. g. Nachwuchsgruppen. Es obliegt dem Deutschen Bundestag als Gesetzgeber den Bundeshaushalt und damit die Haushaltsansätze in den jeweiligen Bereichen zu beschließen. Ein entsprechender Beschluss zum Haushalt 2026 steht noch aus. 23. Plant die Bundesregierung die Einsetzung einer bzw. eines Beauftragten der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus und für Demokratieförderung, und wenn nein, warum nicht? Das Thema Rechtsextremismus wird von der Bundesregierung auch ohne Beauftragten adressiert. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist festgelegt, dass das Beauftragtenwesen um 50 Prozent reduziert wird. 24. Inwiefern bewertet die neue Bundesregierung die Maßnahmen, die das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Jahr 2022 im Rahmen eines Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und im Februar 2024 mit einem weiteren Maßnahmenpaket zum Schutz gegen Rechtsextremismus vorgestellt hat, insbesondere im Hinblick auf die Radikalisierung junger Menschen, als noch aktuell und ausreichend, und welche konkreten Ergebnisse und Umsetzungen dieser Maßnahmen sind bislang im Bereich der Jugend-Extremismusprävention feststellbar? Die Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans und des Maßnahmenpakets werden fortwährend evaluiert und bei Bedarf fortgeschrieben. Die Maßnahme fünf des Aktionsplans sieht unter anderem vor, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) auf Bundesebene in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Trägern ein zentrales Beratungsangebot für Menschen schafft, die in ihrem persönlichen Umfeld eine Radikalisierung auf Grund eines wachsenden Verschwörungsglaubens beobachten bzw. vermuten. Am 1. März 2024 startete daher das Projekt „Weiterentwicklung der Prävention von sowie Beratung zu Verschwörungsdenken in Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen“, das im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gemeinsam von BMBFSFJ und BMI umgesetzt wird. Mit dem Aufbau einer bundesweit erreichbaren Verweisberatungsstelle wurde ein niedrigschwelliges Präventions- und Beratungsangebot im Themenfeld Verschwörungsdenken geschaffen sowie ein Beitrag zur Vernetzung und zum Austausch der Fachstellen geleistet. Seit dem 27. Februar 2025 steht das Angebot der Verweisberatung online zur Verfügung. Der Ausbau der fachlichen Vernetzung wird vorangetrieben. Im Rahmen des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus hat die BpB in den Jahren 2022 bis 2024 drei Maßnahmen umgesetzt, die im Rahmen von Folgemaßnahmen fortgesetzt und weiterentwickelt werden. So wurde im Rahmen des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus das Förder- und Qualifizierungsprogramm MITEINANDER REDEN weiter ausgebaut. Anfang 2025 wurde MITEINANDER REDEN in das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ integriert und um eine weitere Förderrunde verlängert. MITEINANDER REDEN fördert bundesweit 100 Projekte in ländlichen Räumen, die den wertschätzenden Dialog sowie demokratische Aushandlungsprozesse befördern und Teilhabe vor Ort initiieren. In der Förderlinie „Demokratie im Netz“ wurden drei Ansätze mit Bezug Social-Media-Plattformen und Messenger-Diensten im Rahmen von Modellförderungen gefördert und erprobt. Aus der Evaluation dieser Projekte wurde deutlich, dass eine Maßnahmenfortführung angezeigt ist, da die entwickelten Angebote erst mit einer leichten Verzögerung in den jeweiligen Zielgruppen Sichtbarkeit erlangten und angenommen wurden. Da dieses Kommunikationsumfeld als sehr dynamisch beschrieben werden kann, ist eine wirkungsvolle Intervention nur durch eine längerfristige Arbeit zu erreichen. Die Förderausschreibung „Demokratie im Netz“ wurde 2025 unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse neu aufgelegt, um neue Projekte mit einer zweijährigen Förderung zu unterstützen. In der Förderlinie „Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien. Ausschreibung für anerkannte Träger der politischen Bildung“ wurden im Rahmen des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus zehn Projekte gefördert. Diese haben Formatansätze zur internen Stärkung der Träger im Themenfeld rechtsextreme Verschwörungsideologien entwickelt. Daran anknüpfend wurde eine weitere Förderausschreibung aufgesetzt, die sich explizit an Träger der politischen Bildung in Transformationsregionen oder strukturschwachen Räumen, insbesondere im ostdeutschen Raum, wendete und sechs Projekte verschiedener Träger förderte. Ziele waren einerseits trägerinterne Qualifizierung und Weiterbildung im Bereich rechtsextremer Verschwörungsideologien und andererseits sozialräumliche Ansätze zum Thema. Aktuell werden drei Folgeprojekte gefördert, die auf die Vorläuferprojekte aufbauen und jeweils spezifische Fragestellungen vertiefen. Unter anderem der Aktionsplan aus dem Jahr 2022 war ein Impuls für die Schaffung des „Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport“ im Jahr 2023. Im Projektbereich „Schutz gegen Rechtsextremismus“ wurden entsprechende sportpraktische Maßnahmen sowie wissenschaftliche Forschungsprojekte umgesetzt. Das Bundesprogramm wird auch im Jahr 2025 mit 1 Mio. Euro gefördert, eine weitere Förderung und Verstetigung des Programms ist angestrebt. 25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu rechtsextremen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im öffentlichen Dienst des Bundes tätig sind oder ihre Ausbildung machen (bitte nach Behörde und Anzahl aufschlüsseln)? Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen vorliegen und die im öffentlichen Dienst des Bundes beschäftigt sind, werden im BfV in einer eigenen Organisationseinheit im Rahmen des gesetzlichen Auftrags bearbeitet. Eine statistische Erhebung im Hinblick auf die Merkmale Alter und Ausbildungsart erfolgt dabei nicht. 26. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um bundesweit Teilnehmerinnen und Teilnehmer von queeren Veranstaltungen, insbesondere CSDs, vor rechtsextremen Angriffen und Bedrohungen zu schützen und einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten? a) Inwiefern wird in Zusammenarbeit mit den Ländern an der Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und der Entwicklung von effizienten Schutzkonzepten gearbeitet? b) Inwiefern plant die Bundesregierung, die Empfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenministerkonferenz umzusetzen und eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten einzuführen, um LSBTIQ-feindliche Hasskriminalität besser zu erfassen? Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet. Die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachten die an rechtsextremistischen Störaktionen gegen öffentliche Veranstaltungen zum CSD beteiligten Akteure mit großer Aufmerksamkeit und initiieren Maßnahmen auf Basis ihrer gesetzlichen Befugnisse. Für den Schutz von Veranstaltungen sind primär die betroffenen Bundesländer zuständig. Die Sicherheitsbehörden des Bundes unterstützen im Rahmen ihrer Zentralstellenfunktionen stehen diesbezüglich anlassbezogen mit den Sicherheitsbehörden der Länder in engem Austausch. Die derzeit im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in allen 16 Ländern geförderten Landes-Demokratiezentren wirken auf eine Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und eine stärkere Berücksichtigung der Perspektive von Betroffenen rechtsextremer, rassistischer, antisemitischer und queerfeindlicher Gewalt hin. 27. Wie begründet die Bundesregierung die Zunahme an politisch motivierten Angriffen auf Geflüchtetenunterkünfte, und welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um bundesweit Menschen in Geflüchtetenunterkünften vor rechtsextremen Angriffen und Bedrohungen zu schützen? Das Thema Migration ist seit jeher ein prägendes Element in der rechten Szene, in dessen Kontext immer wieder Straftaten begangen werden. „Klassische“ Feindbilder, wie Personen mit tatsächlichem oder vermeintlichem Migrationshintergrund stehen dabei regelmäßig im Fokus rechtsextremer Akteure. Hinsichtlich des Schutzes von Flüchtlingsunterkünften wird auf die Zuständigkeit der Polizeien der Länder verwiesen. 28. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit der EU (insbesondere Europol) und den EU-Mitgliedstaaten zusammen, um rechtsextreme Radikalisierung und rechtsextremen Terrorismus durch Jugendliche und junge Erwachsene zu bekämpfen? Die Bekämpfung von Rechtextremismus und rechtsextremistischem Terrorismus ist auch auf EU-Ebene ein wichtiges Thema: Im Rahmen des von der EU KOM betriebenen EU Knowledge Hub on Prevention of Radicalisation arbeitet das BMI phänomenübergreifend eng mit Partnern anderer EU-Mitgliedstaaten zusammen, etwa in Form von Erfahrungsaustauschen, gemeinsamen Workshops und Trainings. So beteiligt sich das BMI unter anderem an der Veranstaltungsreihe zum Konnex Extremismusprävention und Sport, in dem die Verbindung der rechtsextremistischen Szene in bspw. die Fußballkultur oder in die Kampfsportszene europaweit beleuchtet wird. In einer weiteren Kooperation wird das Thema die Online-Sphäre beleuchtet, die bei der Radikalisierung junger Menschen eine größer werdende Rolle spielt. Im Rahmen der EU-Zusammenarbeit beteiligt sich die Bundesregierung aktiv in der Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus“. Hier tauschen sich die Mitgliedstaaten gemeinsam mit relevanten EU-Einrichtungen (wie z. B. Europol) zur allgemeinen Agenda des Rates zur Terrorismusbekämpfung aus und entwickeln diese fort. Dazu gehören Themen wie die terroristische Bedrohungslage, aber auch die Verhinderung von Radikalisierung sowie der praktische Austausch zwischen den Mitgliedstaaten, wie man einzelnen Phänomen, wie z. B. auch der Zunahme rechtsextremer Einstellungen und Radikalisierung von Jugendlichen, wirkungsvoll begegnen kann. Die Sicherheitsbehörden des Bundes vernetzen sich mit den EU- Mitgliedstaaten und bringen eigenen Beiträge aus der Wissenschaft ein. So wird im BKA das European Expert Network on Terrorism Issues (EENeT) betrieben. Das EENeT widmet sich der multidisziplinär angelegten Befassung mit Terrorismusfragen im Sinne eines umfassenden Phänomenmonitorings mit besonderem Blick auf die Situation in Europa. Das 2007 gegründete, unabhängige europäische Forum hat zum Ziel, die Vernetzung und den Aufbau tragfähiger internationaler Kooperationen zwischen der Wissenschaft und den relevanten (Strafverfolgungs-)Behörden und Institutionen zu erleichtern. Das EENeT umfasst derzeit mehr als 170 Mitglieder aus über 20 europäischen Ländern sowie mehreren internationalen Organisationen innerhalb Europas. Eine jährlich stattfindende EENeT-Konferenz bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, sich für einen gemeinsamen Informationsaustausch zu treffen. Aufgrund der aktuellen länderübergreifenden besonderen Präsenz des Phänomens liegt der Fokus der Beiträge, Workshops und Konferenzen zumeist auf dem Themenfeld Rechtsextremismus. Zentrale Ergebnisse werden in Form von Publikationen und Konferenzniederschriften etc. festgehalten und auf der Homepage des EENeT (www.european-enet.org) veröffentlicht. Europol unterstützt die Mitgliedsstaaten und damit auch die Bundesregierung in der Bekämpfung rechtsextremer Einstellungen und Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die in der Anfrage dargestellte Lage stellt keine eindimensionale Entwicklung dar, sondern lässt sich mit ähnlichen Mechanismen in mehreren Phänomenbereichen feststellen: Im Bereich Schwere und Organisierte Kriminalität als Violence-as-a-Service, im Bereich Polizeilicher Staatsschutz als Propaganda, welche insbesondere auf die Rekrutierung Jugendlicher abzielt, die Entwicklungen unter dem Sammelbegriff „The Com“ oder akzelerationistischer Nihilismus, welcher auf die psychische bzw. physische Zerstörung insbesondere vulnerabler Jugendlicher und Kinder abzielt und auch die rasante Entwicklung im Bereich Rechtsextremismus von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie alle eint die internetbasierte Verbreitung von Propaganda und Anwerbung potenzieller jugendlicher Täter bzw. Opfer. Telegram stellt dabei einen der wesentlichen Kommunikationskanäle dar. Europol ist in diese Entwicklungen in seiner Zentralstellenfunktion eng eingebunden. Betreffend den Bereich Rechtsextremismus ist das Analyseprojekt DOLPHIN zuständig. Die Unterstützungsleistung besteht im Wesentlichen in der Speicherung, Aufbereitung und Analyse der operativen Daten und Erkenntnisse, welche durch die Mitglieds- und Drittstaaten angeliefert werden. Daraus werden zum einen strategische Berichte erstellt (z. B. TE-SAT), welche die nationalen Beobachtungen um einen internationalen Kontext erweitern. Zum anderen unterstützt Europol unter Ausschöpfung seiner Ressourcen und Tools mit Analyse und Expertise in den konkreten Ermittlungsverfahren, in welchen eine Unterstützung durch den Mitglieds- oder Drittstaat ersucht wurde. Zudem werden auf europäischer Ebene „Referral Action Days“ durchgeführt, die dazu beitragen sollen, die Anzahl extremistischer (und ggf. terroristischer) Online-Inhalte im Rahmen einer konzertierten Aktion mehrerer europäischer Staaten einzudämmen. Dabei wird im Internet gezielt nach strafbaren und/oder extremistischen Inhalten gesucht. Diese werden sodann an Europol zugeliefert und an die jeweiligen Online Service Provider (OSP), unter Verweis auf die eigenen Nutzungsbedingungen, mit der Anregung zur Löschung übermittelt. Eine Verpflichtung zur Löschung seitens der OSP besteht bei extremistischen Inhalten jedoch nicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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