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USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gGmbH

lobbyregister / register_entry 23.02.2022 · Original ↗

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USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gGmbH Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die USK – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gGmbH ist eine von der Games-Branche getragene, gesetzlich anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle. Sie ist gemeinnützig tätig, da sie ausschließlich und unmittelbar Zwecke der Jugendhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung verfolgt. Dies umfasst insbesondere den präventiven und aktiven Jugendmedienschutz im Bereich der digitalen Spiele, die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Medien sowie die Vermittlung von Medienkompetenz und die Qualifizierung relevanter Fachgruppen. In der praktischen Umsetzung erfüllt die USK diese gemeinnützigen Zwecke durch ihre Tätigkeit als anerkannte Selbstkontrolleinrichtung im Jugendmedienschutz. Sie ist zuständig für die Prüfung und Alterseinstufung digitaler Spiele und Medieninhalte in Deutschland und im Hinblick auf eine altersgerechte Nutzung durch Kinder und Jugendliche. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen und Zusatzhinweise. Darüber hinaus vergibt die USK ihre Alterskennzeichen auch innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps und wirkt im Bereich des Verfahrens- und Qualitätsmanagements zur Vergabe von Alterskennzeichen auf Online-Plattformen mit. Im Rahmen der Tätigkeit einer gesetzlich anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle nach Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist gesetzlich vorgesehen (vgl. § 20 JMStV), dass sich Unternehmen im Rahmen einer Selbstverpflichtung einer solchen Selbstkontrolle anschließen können, um nachhaltig und zugunsten eines hohen Jugendschutzniveaus zu kooperieren. Dies führt zu jugendschutzrechtlichen Verpflichtungen, aber auch zu jugendschutzrechtlichen Privilegierungen solcher Unternehmen. Es handelt sich somit um ein unmittelbar jugendschutzrechtlich-spezifisches Mitgliedschaftsmodell zur Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. In diesem Kontext bringt die USK ihre Expertise in Jugendschutzfragen auch gegenüber politischen Stakeholdern ein, z.B. im Rahmen von Stellungnahmen, Gesprächen oder Veranstaltungen sowie im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Interessenvertretung erfolgt dabei aus der Perspektive einer gesetzlich anerkannten und gemeinnützigen Selbstkontrolleinrichtung mit besonderer jugendschutzrechtlicher Expertise. Im Bereich der Volks- und Berufsbildung engagiert sich die USK insbesondere in der Aufklärung von Eltern, pädagogischen Fachkräften und Multiplikatoren sowie in der Fortbildung von Jugendschutzbeauftragten, pädagogischen Fachkräften, Jugendschutzgutachtern und weiteren betroffenen Berufsgruppen. Hierzu gehören unter anderem Digitale Elternabende, der Elternratgeber Digitale Spiele, Fachinformationen zur Medienkompetenz sowie die Unterstützung von Medienkompetenzprojekten und die Durchführung und Beteiligung an Veranstaltungen. Interessenbereiche: Digitalisierung; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstige Interessenbereiche; Kultur; Internetpolitik Regelungsvorhaben: - Entwurf von Leitlinien zum Schutz Minderjähriger im Internet nach Artikel 28 Digital Services Act (DSA): Gegenstand ist der von der Europäischen Kommission konsultierte Entwurf von Leitlinien nach Art. 28 Abs. 4 DSA zur Konkretisierung der Pflichten von Online-Plattformen aus Art. 28 Abs. 1 DSA zum Schutz Minderjähriger (https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/commission-seeks-feedback-guidelines-protection-minors-online-under-digital-services-act). Bezweckt wurde, bei der Verfassung der Leitlinien fachliche Erfahrungen der USK aus der Alterskennzeichnung digitaler Spiele, der Bewertung von Inhalts- und Nutzungsrisiken sowie aus bestehenden Jugendschutzinstrumenten einzubringen. - EU-Konsultation zum Digital Fairness Act: Berücksichtigung regulierter Selbstregulierung und bestehender Jugendschutzinstrumente: Gegenstand ist die von der Europäischen Kommission am 17. Juli 2025 eröffnete öffentliche Konsultation zum Digital Fairness Act (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14622-Digital-Fairness-Act_en) zur Modernisierung digitaler Verbraucherrechte, insbesondere zu manipulativen Designs, intransparenter Personalisierung und dem Schutz Minderjähriger als Verbraucher. Die Beteiligung dient dazu, Erfahrungen der USK aus dem deutschen Jugendmedienschutz, der regulierten Ko- und Selbstregulierung, der Alterskennzeichnung digitaler Spiele sowie der Bewertung von Inhalts- und Nutzungsrisiken in das Konsultationsverfahren einzubringen. - Evaluation und Weiterentwicklung des Jugendschutzgesetzes (§ 29b JuSchG): Gegenstand ist die Evaluation des Jugendschutzgesetzes, insbesondere mit Blick auf Alterskennzeichnung digitaler Spiele, Nutzungsrisiken, Deskriptoren bzw. Zusatzhinweise sowie die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht nach § 14a JuSchG. Die Tätigkeit bezweckt, praktische Erfahrungen der USK aus der gesetzlichen Alterskennzeichnung und der regulierten Selbstregulierung in die Bewertung und mögliche Weiterentwicklung der Regelungen einzubringen.

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