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Schriftliche Frage 36 von Kay Gottschalk (AfD): Woraus ergibt sich die angebliche „rechtliche Verpflichtung“ der Bundesregierung zur Aufnahme „Schutzbedürftiger“ aus der „Zivilgesellschaft…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 36 von Kay Gottschalk (AfD): Woraus ergibt sich die angebliche „rechtliche Verpflichtung“ der Bundesregierung zur Aufnahme „Schutzbedürftiger“ aus der „Zivilgesellschaft… Frage 36 (Kay Gottschalk, AfD): Woraus ergibt sich die angebliche „rechtliche Verpflichtung“ der Bundesregierung zur Aufnahme „Schutzbedürftiger“ aus der „Zivilgesellschaft“ über den Rahmen der Ortskräfte hinaus, und wer hat den Rahmen auf diesen Personenkreis ausgeweitet (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/ha nnover_weser-leinegebiet/47-schutzbeduerftige-a us-afghanistan-in-hannover-gelandet,bundesaufna hmeprogramm-102.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. Oktober 2025: Die rechtliche Grundlage richtet sich im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Der Personenkreis kann der Ziffer 1 der Aufnahmeanordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Absatz 2, Absatz 3 i. V. m. § 24 AufenthG zur Aufnahme von besonders gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus Afghanistan vom 19. Dezember 2022 entnommen werden.

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