Schriftliche Frage 37 von Kay Gottschalk (AfD): Wer besaß im Rahmen des sogenannten Aufnahmeprogramms die Berechtigung, einklagbare Aufnahmezusagen für afghanische Staatsbürger zu erteilen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 37 von Kay Gottschalk (AfD): Wer besaß im Rahmen des sogenannten Aufnahmeprogramms die Berechtigung, einklagbare Aufnahmezusagen für afghanische Staatsbürger zu erteilen…
Frage 37 (Kay Gottschalk, AfD):
Wer besaß im Rahmen des sogenannten Aufnahmeprogramms die Berechtigung, einklagbare Aufnahmezusagen für afghanische Staatsbürger zu erteilen, und in welcher Form wurden diese Zusagen erteilt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. Oktober 2025:
Gemäß Aufnahmeanordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Absatz 2, Absatz 3 i. V. m. § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zur Aufnahme von besonders gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus Afghanistan vom 19. Dezember 2022 konnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für besonders gefährdete Personen aus Afghanistan Aufnahmezusagen erteilen. Bei der Aufnahmezusage nach § 23 Absatz 2 AufenthG handelt es sich um einen Verwaltungsakt.
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