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Schriftliche Frage 127 von Stephan Brandner (AfD): Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund dafür, dass ausweislich der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage d…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 127 von Stephan Brandner (AfD): Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund dafür, dass ausweislich der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage d… Frage 127 (Stephan Brandner, AfD): Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund dafür, dass ausweislich der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1443 in den Jahren 2020 bis 2025 durchgängig von den niederländischen Behörden im Vergleich zu den übrigen Staaten überdurchschnittlich viele Ersuchen um Vollstreckungshilfe gemäß dem Rahmenbeschluss Geldsanktionen beim Bundesamt für Justiz gestellt wurden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 6. Oktober 2025: Es steht im Ermessen eines jeden Mitgliedstaates, vom Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (Amtsblatt L 76 vom 22. März 2005, S. 16) Gebrauch zu machen. Im Vergleich zu vielen anderen Mitgliedstaaten nutzen die Niederlande dieses Vollstreckungshilfeinstrument systematisch. So wird sowohl das nationale Erkenntnis- und das Vollstreckungsverfahren bei Straßenverkehrsübertretungen von der niederländischen Zentralbehörde „Centraal Justitieel Incassobureau“ geführt als auch das grenzüberschreitende Vollstreckungshilfeverfahren.

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