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Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen

dip / drucksache 18.08.2025 · WP 21 · 21/1255 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1255 21. Wahlperiode 18.08.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Sascha Lensing, Knuth Meyer-Soltau, Dr. Christoph Birghan, Stefan Möller, Thomas Fetsch, Peter Bohnhof, Ulrich von Zons, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen Am 28. Oktober 2010 ist das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (sogenannter Rahmenbeschluss Geldsanktionen) in Kraft getreten (www.bundesjusti zamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/GeldbussenGeldstrafenEU/G eldbussenGeldstrafenEU_node.html). Mit diesem Gesetz hat der deutsche Gesetzgeber seine Verpflichtung zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Recht erfüllt. Ziel des Rahmenbeschlusses ist es, die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen innerhalb der EU- Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Dies betrifft sowohl in Deutschland verhängte Sanktionen als auch solche anderer Mitgliedstaaten. Damit sind Entscheidungen anderer EU-Staaten, mit denen einer in Deutschland ansässigen oder vermögensbetroffenen Person eine Geldbuße oder Geldstrafe auferlegt wurde – einschließlich Verfahrenskosten, Entschädigungen für Opfer und Auflagen zugunsten von Opferschutzorganisationen – grundsätzlich anzuerkennen und zu vollstrecken. Die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung finden sich im Wesentlichen in den §§ 86 ff. des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die zentrale deutsche Bewilligungsbehörde für eingehende und ausgehende Ersuchen. Bei eingehenden Ersuchen wird das BfJ von einem EU-Mitgliedstaat um Vollstreckungshilfe gebeten, bei ausgehenden Ersuchen leitet das BfJ auf Antrag einer deutschen Behörde die Unterlagen an das zuständige Organ eines anderen EU-Staates weiter. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Ersuchen ausländischer Behörden um Vollstreckungshilfe gemäß dem Rahmenbeschluss Geldsanktionen sind beim BfJ seit dem Jahr 2020 jährlich eingegangen (bitte nach EU-Mitgliedstaaten und Jahresscheiben aufschlüsseln)?  2. Wie hoch waren die Gesamtkosten, die aufgrund der Bearbeitung der in Frage 1 erfragten Ersuchen jährlich entstanden sind, und wer hatte diese zu tragen (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?  3. Wie viele der in Frage 1 erfragten Ersuchen wurden vom BfJ jeweils bewilligt, abgelehnt oder befinden sich noch in Bearbeitung (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?  4. Bei wie vielen der in Frage 3 erfragten bewilligten Ersuchen wurde anschließend die Vollstreckung in Deutschland erfolgreich durchgeführt (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?  5. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus den in Frage 4 erfragten Vollstreckungen und wem kamen diese Einnahmen zugute (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?  6. Wie viele Ersuchen um Vollstreckungshilfe gemäß dem Rahmenbeschluss Geldsanktionen hat das BfJ seit dem Jahr 2020 jährlich an die in einem anderen EU-Mitgliedstaat zuständige Stelle übersandt (bitte nach Zielstaaten und Jahresscheiben aufschlüsseln)?  7. Wie hoch waren die Gesamtkosten, die aufgrund der Bearbeitung der in Frage 6 erfragten Ersuchen jährlich entstanden sind, und wer hatte diese zu tragen (bitte entsprechend Frage 6 aufschlüsseln)?  8. Wie viele von den in Frage 6 erfragten Ersuchen wurden von der in einem anderen Mitgliedstaat zuständigen Stelle bewilligt, abgelehnt oder befinden sich noch in der Bearbeitung (bitte entsprechend Frage 6 aufschlüsseln).  9. Bei wie vielen von den in Frage 8 erfragten bewilligten Ersuchen konnte anschließend eine erfolgreiche Vollstreckung durchgeführt werden (bitte entsprechend Frage 6 aufschlüsseln)? 10. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus den in Frage 9 erfragten erfolgreichen Vollstreckungen, und wem kamen diese Einnahmen zugute (bitte entsprechend Frage 6 aufschlüsseln)? Berlin, den 14. August 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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