Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen
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Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1255
21. Wahlperiode 18.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Sascha Lensing, Knuth Meyer-Soltau,
Dr. Christoph Birghan, Stefan Möller, Thomas Fetsch, Peter Bohnhof, Ulrich von
Zons, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen
Am 28. Oktober 2010 ist das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses
2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des
Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
(sogenannter Rahmenbeschluss Geldsanktionen) in Kraft getreten (www.bundesjusti
zamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/GeldbussenGeldstrafenEU/G
eldbussenGeldstrafenEU_node.html). Mit diesem Gesetz hat der deutsche
Gesetzgeber seine Verpflichtung zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses in
nationales Recht erfüllt. Ziel des Rahmenbeschlusses ist es, die
grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen innerhalb der EU-
Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Dies betrifft sowohl in Deutschland verhängte
Sanktionen als auch solche anderer Mitgliedstaaten. Damit sind
Entscheidungen anderer EU-Staaten, mit denen einer in Deutschland ansässigen oder
vermögensbetroffenen Person eine Geldbuße oder Geldstrafe auferlegt wurde –
einschließlich Verfahrenskosten, Entschädigungen für Opfer und Auflagen
zugunsten von Opferschutzorganisationen – grundsätzlich anzuerkennen und zu
vollstrecken. Die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung finden sich im
Wesentlichen in den §§ 86 ff. des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe
in Strafsachen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die zentrale deutsche
Bewilligungsbehörde für eingehende und ausgehende Ersuchen. Bei eingehenden
Ersuchen wird das BfJ von einem EU-Mitgliedstaat um Vollstreckungshilfe
gebeten, bei ausgehenden Ersuchen leitet das BfJ auf Antrag einer deutschen
Behörde die Unterlagen an das zuständige Organ eines anderen EU-Staates weiter.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ersuchen ausländischer Behörden um Vollstreckungshilfe
gemäß dem Rahmenbeschluss Geldsanktionen sind beim BfJ seit dem Jahr
2020 jährlich eingegangen (bitte nach EU-Mitgliedstaaten und
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Wie hoch waren die Gesamtkosten, die aufgrund der Bearbeitung der in
Frage 1 erfragten Ersuchen jährlich entstanden sind, und wer hatte diese
zu tragen (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?
3. Wie viele der in Frage 1 erfragten Ersuchen wurden vom BfJ jeweils
bewilligt, abgelehnt oder befinden sich noch in Bearbeitung (bitte
entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?
4. Bei wie vielen der in Frage 3 erfragten bewilligten Ersuchen wurde
anschließend die Vollstreckung in Deutschland erfolgreich durchgeführt
(bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?
5. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus den in Frage 4 erfragten
Vollstreckungen und wem kamen diese Einnahmen zugute (bitte
entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?
6. Wie viele Ersuchen um Vollstreckungshilfe gemäß dem Rahmenbeschluss
Geldsanktionen hat das BfJ seit dem Jahr 2020 jährlich an die in einem
anderen EU-Mitgliedstaat zuständige Stelle übersandt (bitte nach
Zielstaaten und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
7. Wie hoch waren die Gesamtkosten, die aufgrund der Bearbeitung der in
Frage 6 erfragten Ersuchen jährlich entstanden sind, und wer hatte diese
zu tragen (bitte entsprechend Frage 6 aufschlüsseln)?
8. Wie viele von den in Frage 6 erfragten Ersuchen wurden von der in einem
anderen Mitgliedstaat zuständigen Stelle bewilligt, abgelehnt oder
befinden sich noch in der Bearbeitung (bitte entsprechend Frage 6
aufschlüsseln).
9. Bei wie vielen von den in Frage 8 erfragten bewilligten Ersuchen konnte
anschließend eine erfolgreiche Vollstreckung durchgeführt werden (bitte
entsprechend Frage 6 aufschlüsseln)?
10. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus den in Frage 9 erfragten
erfolgreichen Vollstreckungen, und wem kamen diese Einnahmen zugute
(bitte entsprechend Frage 6 aufschlüsseln)?
Berlin, den 14. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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