Schriftliche Frage 144 von Christian Zaum (AfD): Nach welchen konkreten rechtlichen, wissenschaftlichen, ethnologischen oder sonstigen Maßstäben und Kriterien definiert bzw. unterscheidet d…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 144 von Christian Zaum (AfD): Nach welchen konkreten rechtlichen, wissenschaftlichen, ethnologischen oder sonstigen Maßstäben und Kriterien definiert bzw. unterscheidet d…
Frage 144 (Christian Zaum, AfD):
Nach welchen konkreten rechtlichen, wissenschaftlichen, ethnologischen oder sonstigen Maßstäben und Kriterien definiert bzw. unterscheidet die Bundesregierung die Begriffe „Sinti“ und „Roma“ als Zielgruppe der Tätigkeit des „Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland“, und inwiefern stützt sie sich hierbei auf historische, kulturelle, sprachliche, soziologische oder selbstzuschreibende Faktoren, um eine trennscharfe Abgrenzung gegenüber anderen Minderheiten- oder Migrantengruppen sicherzustellen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 6. Oktober 2025:
Die deutschen Sinti und Roma stehen als nationale Minderheit in Deutschland unter dem Schutz des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten. Die Angehörigen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma sind deutsche Staatsangehörige und haben dieselben Rechte und Pflichten wie Angehörige der deutschen Mehrheitsbevölkerung. Zugewanderte Roma haben teils die deutsche Staatsangehörigkeit erworben; für andere mit EU- Staatsangehörigkeit oder mit Drittstaatsangehörigkeit ist in Bezug auf ihre Rechtsstellung der aufenthaltsrechtliche Status maßgeblich. Auf europäischer Ebene wird u. a. durch den Europarat „Roma“ als Überbegriff für Sinti und Roma und ggf. weitere Gruppen verwendet. Es wird verwiesen auf die Nationale Strategie „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!“ zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie 2030 in Deutschland. Weiterhin wird verwiesen auf den Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten.
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