Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6545)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6545)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6878
21. Wahlperiode 06.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6545 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren
2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten
der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren der
Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/list
e-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die
Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen
gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in
ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse
daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den
messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus
und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland transparent
nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und
Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des
Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder
ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind.
Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen,
Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des
Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu
machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 2. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der
Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma
in Deutschland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur
Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche
Besoldungsbzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen
zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht
den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes
Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber
nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle
dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt
angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu
bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus
(Bundesverfassungsgericht – BVerfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung
ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen
Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen,
kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der
Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78
(122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass
parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle ist, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140).
Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches
Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom parlamentarischen
Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44). Davon ist im
vorliegenden Fall auszugehen. Angaben zu Stellen und Budget des Beauftragten
sind dem jeweils geltenden Bundeshaushaltsplan (hier: Einzelplan 17) als
Anlage zum Haushaltsgesetz zu entnehmen. Weitere Ausführungen zur
personellen Ausstattung und zu laufenden Stellenbesetzungsverfahren übersteigen die
zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen.
2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung gegen
Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland seit
Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und
wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen
für welche Tätigkeiten beauftragt?
Es wurden 9 Dienstleister beauftragt. Die Gesamtkosten betragen
124 099,71 Euro.
3. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und
für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland an Treffen mit
Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit
Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls nach Bundesministerium
aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und
für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland an Treffen mit
Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten),
welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele
wurden dabei verfolgt?
5. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und
für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland an Treffen mit
Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit
Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls einzeln und nach Monaten
auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche
Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und
für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland an Treffen mit
Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen
mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten
auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche
Ziele wurden dabei verfolgt?
Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die zahlreichen öffentlichen Termine sowie Termine mit Social-Media-
Begleitung des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das
Leben der Sinti und Roma in Deutschland können der Öffentlichkeitsarbeit des
Beauftragten und der allgemeinen Presseberichterstattung entnommen werden.
Die weit gefasste Fragestellung zu sämtlichen Veranstaltungen, Treffen und
Terminen mit den in den Fragen 3 bis 6 genannten Zielgruppen begründet im
vorliegenden Fall ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht in
der geforderten Form entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Frage
und dem Fragekontext ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse
auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der
von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht
geleistet werden kann. Zunächst besteht keine Pflicht, diese Angaben zu
dokumentieren und vorzuhalten.
Zudem können die angefragten Informationen nicht durch eine einfache
technische Auswertung in der vom Fragesteller geforderten Detailtiefe und mit
Anspruch auf Vollständigkeit in zumutbarer Weise zusammengestellt werden.
Insbesondere werden Angaben zu einzelnen zielgruppenspezifischen Treffen,
deren Anlass sowie die jeweils verfolgten Ziele abgefragt. Entsprechende
Informationen werden nicht zentral in der abgefragten Form erfasst. Für eine
vollumfängliche Beantwortung wäre vielmehr eine umfangreiche manuelle
Auswertung von Aktenbeständen, Kalendereinträgen und weiteren Unterlagen
erforderlich.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die
Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs und der
Detailtiefe der vorliegenden Fragestellung erreicht.
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung
gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in
Deutschland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
Die erfragten Angaben werden nicht im Sinne der Fragestellung erfasst.
8. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung gegen
Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland Ausgaben für
Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche
Maßnahmen?
Die Höhe der Ausgaben sowie die jeweiligen Maßnahmen ergeben sich aus der
nachfolgenden Tabelle.
Social-Media Leistungen 3 471,23 Euro
Fotografische Leistungen 1 733,40 Euro
Sonstige Leistungen 7 386,33 Euro
9. Nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu
welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen
Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben
der Sinti und Roma in Deutschland nutzt zu Informationszwecken den sozialen
Mediendienst Instagram. Der Auftritt hier und weitere öffentliche
Wortmeldungen dienen der Information über die Tätigkeit des Beauftragten und tragen zur
Sichtbarkeit des Themenfeldes Antiziganismus sowie der in Deutschland
lebenden Sinti und Roma bei (Reichweite: 6.172 Konten).
10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das
Leben der Sinti und Roma in Deutschland angestoßen oder umgesetzt,
hat der Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche
Gesetzesvorhaben handelt es sich?
Die vom Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das
Leben der Sinti und Roma in Deutschland angestoßenen beziehungsweise
umgesetzten Maßnahmen und Projekte sind aus der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Der Beauftragte wirkt im Rahmen seines Mandats an Gesetzesvorhaben mit,
die seine Aufgaben berühren. In der laufenden Legislaturperiode hat er eine
Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes abgegeben. Darüber hinaus bringt der
Beauftragte seine Expertise im Rahmen fachlicher Stellungnahmen sowie im
Austausch in einschlägigen fachpolitischen Gremien in seinem Aufgabenbereich
ein.
Maßnahme/Projekt Jahr
Bundeskongress 2025
Aufbau eines Rechtshilfenetzwerks für Betroffene von
Antiziganismus
2025
Auschwitz-Gedenkfahrt sowie internationale Konferenz 2025
Presse- und Politikmonitoring zu Sinti und Roma 2025
Implementierung einer Romanes-Akademie 2025
Geschäftsstelle der Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti
und Roma begangenen Unrechts nach 1945
2026
Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Forschungsstelle
Antiziganismus zu einem Zentrum Antiziganismusforschung
2026
Aktionswochen gegen Antiziganismus und für das Leben der
Sinti und Roma
2026
Weiterentwicklung der Projektförderung „Rechtshilfenetzwerk
für Betroffene von Antiziganismus“
2026
11. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung gegen
Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland
Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es
sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
Ein Bericht im Sinne der Fragestellungen liegt bislang nicht vor.
Gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2023
(Bundestagsdrucksache 20/9779) berichtet der Beauftragte dem Deutschen
Bundestag einmal pro Legislaturperiode über seine Tätigkeit. Der Bericht wird
als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Darüber hinaus informiert der
Beauftragte die Öffentlichkeit fortlaufend über seine Tätigkeit, insbesondere im
Rahmen von Veranstaltungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie über seine
öffentlich zugänglichen Informationsangebote in den sozialen Medien.
12. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und
für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland Ziele, die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um
welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden,
und wenn nein, warum nicht?
Der Beauftragte begleitet im Rahmen seines Mandats die Umsetzung von
Vorhaben, die an die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode
formulierten Ziele zum Schutz und zur Förderung der in Deutschland anerkannten
nationalen Minderheiten, darunter der deutschen Sinti und Roma, anknüpfen. Hierzu
zählen insbesondere Maßnahmen zur Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe, zur
Sichtbarmachung der Geschichte und Gegenwart der Minderheit sowie zur
Aufarbeitung des Unrechts gegenüber Sinti und Roma nach 1945.
Die Tätigkeit des Beauftragten orientiert sich darüber hinaus maßgeblich an
den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus
(Bundestagsdrucksache 19/30310) 2021 sowie an dem Entschließungsantrag des
Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2023 (Bundestagsdrucksache 20/9779).
Der Beauftragte begleitet, koordiniert und entwickelt Initiativen im Rahmen
seines Mandats zur Umsetzung entsprechender Vorhaben.
13. Hat der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für
das Leben der Sinti und Roma in Deutschland dem Deutschen Bundestag
oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet,
und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?
Der Beauftragte hat dem Bundestagsausschuss für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 zum
Tagesordnungspunkt „Fachgespräch mit dem Antiziganismusbeauftragten der
Bundesregierung Michael Brand“ mündlich Bericht erstattet. Außerdem hat der
Beauftragte einen mündlichen Bericht im Gesprächskreis mit nationalen
Minderheiten und der niederdeutschen Sprechergruppe im Rahmen einer Sitzung des
Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 2025 abgegeben.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung gegen
Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland gegenüber
dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn
ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
15. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus
und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder
sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
Der Beauftragte hat an der internationalen Fachkonferenz „Das Erbe der
überlebenden Roma und Sinti über Generationen hinweg. Anerkennung,
Verantwortung und Herausforderungen 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg“ in Prag
teilgenommen.
16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der
Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und
Roma in Deutschland?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 330 der Großen
Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in
der 20. Wahlperiode“ auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
Die Tätigkeit des Beauftragten orientiert sich an den ihm mit Kabinettbeschluss
übertragenen allgemeinen Aufgaben und gesetzlichen bzw. organisatorischen
Zuständigkeiten. Der Beauftragte hat laut Kabinettbeschluss die Aufgabe,
ressortübergreifend Maßnahmen gegen Antiziganismus zu koordinieren. Unter
anderem durch Stellungnahmen, Berichte, Strategien und durch Antworten auf
parlamentarische Anfragen kann er die Perspektiven von Sinti und Roma in die
Bundespolitik einbringen. Außerdem ist der Beauftragte zentraler
Ansprechpartner der Bundesregierung für die Sinti und Roma in Deutschland, trägt zu
ihrem Schutz bei und unterstützt ihre Belange. Dazu gehört es auch
Ansprechpartner für Wissenschaft, Fachöffentlichkeit, Zivilgesellschaft, Medien, Bund,
Länder und Kommunen in diesem Themenfeld zu sein.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen dem Beauftragten verschiedene
Instrumente und Formate zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere der
Interministerielle Arbeitskreis gegen Antiziganismus sowie die Bund-Länder-
Kommission gegen Antiziganismus die halbjährlich tagen. Darüber hinaus vertritt der
Beauftragte die Bundesregierung bei verschiedenen Gedenkveranstaltungen,
insbesondere anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
sowie dem Europäischen Gedenktag des Völkermordes an Sinti und Roma.
Erfolge ergeben sich daher aus der kontinuierlichen und sachgerechten
Wahrnehmung der Aufgaben, der Unterstützung von Verwaltungsprozessen sowie
der Erfüllung der jeweiligen Beratungs-, Koordinierungs- und
Informationsfunktion. Im Ersten Jahr seiner Tätigkeit hat der Beauftragte einen
Schwerpunkt auf die Errichtung einer Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung
der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts gegen Sinti und
Roma in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nach 1945 gelegt und
zielt damit auf die Erfüllung einer zentralen Forderung der Unabhängigen
Kommission Antiziganismus (Bundestagsdrucksache 19/30310) 2021 sowie
des Entschließungsantrages des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember
2023 auf Bundestagsdrucksache 20/9779. Im Rahmen der
Koordinierungsfunktion tauscht sich der Beauftragte auch mit weiteren thematisch befassten
Beauftragten der Bundesregierung aus – wie dem Beauftragten der Bundesregierung
für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus und
dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage „Fortführung des Amtes des
Antiziganismusbeauftragten – Evaluierung von Notwendigkeit, Wirksamkeit und
Ressourceneinsatz“ auf Bundestagsdrucksache 21/1039 sowie auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 326 der Großen Anfrage „Verdienste der
Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ auf
Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen.
18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in
Deutschland vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 16 verwiesen.
19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti
und Roma in Deutschland?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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