Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Jahr 2026 (Antwort zu Drs. 21/5589)
Text
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Jahr 2026 (Antwort zu Drs. 21/5589)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5896
21. Wahlperiode 11.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5589 –
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend für das Jahr 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 28. Januar 2026 stellte die Bundesministerin für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, im Ausschuss für Bildung, Familie,
Frauen, Senioren und Jugend des Deutschen Bundestages die
Vorhabenplanung ihres Hauses für das Jahr 2026 vor. Dabei kündigte sie unter anderem
Reformen beim Elterngeld, die Digitalisierung von Familienleistungen,
Regelungen zum Mutterschutz für Selbstständige, Maßnahmen im Bereich der
Freiwilligendienste einschließlich eines möglichen
„Bundesgesellschaftsdienstegesetzes“, Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, die
„Weiterentwicklung“ des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, Maßnahmen zur digitalen
Teilhabe älterer Menschen sowie Vorhaben zur Einsamkeitsstrategie und zur
Unterstützung pflegender Angehöriger an.
Mehrere dieser Vorhaben sind im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD angekündigt, liegen jedoch nach Kenntnis der Fragestellenden bislang
nicht in konkretisierter Form vor. Daher ergeben sich Fragen zur inhaltlichen
Ausgestaltung, zum Zeitplan, zur sozialen Treffsicherheit, zu den finanziellen
Auswirkungen sowie zu den Folgen für bestehende Programme und
Strukturen.
1. Welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung im Rahmen
der angekündigten Weiterentwicklung des Elterngeldes, und welche
Zeitplanung verfolgt sie hierbei?
2. Welche konkreten Vereinfachungen sind mit der Ankündigung gemeint,
das Elterngeld solle „einfacher“ werden?
3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
partnerschaftliche Aufteilung von Elterngeldmonaten zu stärken, und ist eine Erhöhung
der Partnermonate vorgesehen?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 8. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Wird im Rahmen der angekündigten Reform des Elterngeldes auch die
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte
spürbare Anhebung des Mindest- und Höchstbetrags berücksichtigt, und
wenn ja, in welcher Form (wenn nein, bitte begründen)?
5. Wie soll die angekündigte stärkere Berücksichtigung der Belange von
Selbstständigen im Elterngeld und im Mutterschutz konkret ausgestaltet
werden, und werden damit Verbesserungen für alle Selbstständigen oder
nur für bestimmte Einkommensgruppen verbunden sein?
6. Wie soll die angekündigte Förderung der beruflichen Teilhabe von
Müttern durch Anpassungen im Mutterschutzgesetz konkret aussehen?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Mutterschutz für
Spitzensportlerinnen?
Die Fragen 1 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Elterngeld und den Mutterschutz bezüglich
unterschiedlicher Aspekte in den Blick zu nehmen. Das Elterngeld soll
insbesondere einfacher und digitaler werden: Damit entlastet die Bundesregierung
sowohl die Eltern als auch die Verwaltung vor Ort und die Bundesländer.
Darüber hinaus soll mehr Partnerschaftlichkeit ermöglicht werden, denn eine
partnerschaftliche Aufgabenverteilung ist das, was sich die meisten Eltern
wünschen. Die Überlegungen zur konkreten Umsetzung des Vorhabens, welches
auch die Einbeziehung von selbstständig Erwerbstätigen erfassen soll, zu denen
auch Spitzensportlerinnen und Spitzensportler gehören könnten, sowie im
Mutterschutz die Förderung der beruflichen Teilhabe von Müttern, sind noch nicht
abgeschlossen.
Darüber hinaus steht das Bundeskanzleramt in Kontakt mit der Stiftung
Deutsche Sporthilfe, um zu prüfen, ob eventuell Erweiterungen zum Mutterschutz in
den Förderkonzepten denkbar und geeignet wären. Die Stiftung unterstützt
hierbei auch schon jetzt mit speziellen Stipendienprogrammen, die explizit den
Wiedereinstieg nach der Geburt finanzieren (z. B. mit dem „comeback-
stronger-Programm“). Für die zweite Jahreshälfte 2026 ist zudem ein Austausch auf
Expertenebene zu diesem Themenkomplex geplant.
8. Welcher Zeitplan ist für die vollständige Ende-zu-Ende-Digitalisierung
von Elterngeld, Kinderzuschlag und Kindergeld vorgesehen?
Gemäß § 6 Absatz 1 des E-Government-Gesetzes (EGovG) hat der Bund seine
wesentlichen Verwaltungsleistungen, zu denen auch das Kindergeld und der
Kinderzuschlag zählen, bis spätestens Ende 2029 Ende-zu-Ende zu
digitalisieren. Die weiteren Schritte beim Kinderzuschlag sind maßgeblich davon
abhängig, wie die Empfehlungen der Kommission zur Reform des Sozialstaats
betreffend einer neuen einheitlichen Sozialleistung, in der der Kinderzuschlag
aufgehen soll, umgesetzt werden.
Das Elterngeld ist als Leistung im Vollzug der Länder nicht von den
Regelungen des § 6 Absatz 1 EGovG erfasst. Eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung des
Elterngeldes liegt in der Verantwortung der Länder. Gleichwohl prüft die
Bundesregierung, wie die Länder bei der weiteren Digitalisierung des Elterngeldes,
insbesondere bei der Modernisierung der Register, unterstützt werden können.
9. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern?
Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kindertagesbetreuung hat eine zentrale Bedeutung.
Die Bundesregierung stellt den Ländern insgesamt 4 Mrd. Euro für die Jahre
2026 bis 2029 für Investitionen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie
der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur zur Verfügung. Die Länder
entscheiden entsprechend ihrer Bedarfe, in welchen Bereich sie diese Mittel
einsetzen werden. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung wird als Finanzhilfe auf
Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung umgesetzt, die zwischen Bund und
Ländern ausgehandelt worden ist. Die Verwaltungsvereinbarung liegt den
Ländern zur Unterzeichnung vor.
Ab 1. August 2026 tritt zudem der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für
Kinder stufenweise in Kraft. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen
beim Ausbau von Ganztagsplätzen mit Finanzhilfen für Investitionen in die
kommunale Bildungsinfrastruktur in Höhe von 3,5 Mrd. Euro und durch
zugunsten der Länder geänderte Umsatzsteueranteile aufsteigend ab 2026 auf
1,3 Mrd. Euro jährlich ab 2030.
Auch Arbeitgeber tragen eine Mitverantwortung für eine gelingende
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor
Familie“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Unternehmen bei der Umsetzung einer
familienfreundlichen Arbeitsorganisation.
10. Welche konkreten Empfehlungen der Kommission zur
Sozialstaatsreform bezüglich des Unterhaltsvorschusses beabsichtigt die
Bundesregierung umzusetzen, und teilt sie die Einschätzung der Arbeiterwohlfahrt
(AWO), dass ein Wegfall des Parallelbezugs von Unterhaltsvorschuss
und existenzsichernden Leistungen zulasten betroffener
Alleinerziehender gehen würde?
12. Ist geplant, den Leistungsumfang oder die Anspruchsdauer beim
Unterhaltsvorschuss im Rahmen der Sozialstaatsreform zu verändern, und
wenn ja, in welche Richtung?
14. Welche konkreten Inhalte soll die Integration des Kinderzuschlags in ein
einheitliches Sozialleistungssystem haben, und kann die
Bundesregierung ausschließen, dass Familien, die bisher Kinderzuschlag bezogen
haben, durch das neue System schlechtere Leistungen erhalten?
15. Wie soll im neuen Sozialleistungssystem sichergestellt werden, dass der
Kinderzuschlag weiterhin einkommensarme Familien oberhalb der
Grundsicherungsschwelle hält?
Die Fragen 10, 12, 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die Empfehlungen der Kommission zur
Sozialstaatsreform (KSR) und prüft aktuell deren Umsetzung. Maßgabe ist dabei,
dass strukturelle Verschlechterungen vermieden werden. Änderungen des
Umfangs oder der Dauer von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
(UVG) sind nicht Gegenstand der Empfehlungen der KSR.
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um den
Unterhaltsrückgriff gegenüber unterhaltspflichtigen Elternteilen zu verbessern,
und welche Erfolgsquoten erzielt der bisherige
Unterhaltsrückgriffsvollzug in den Ländern?
Der Vollzug des UVG und damit auch der Unterhaltsrückgriff nach dem UVG
sind Aufgaben der Länder. Der Bund unterstützt die Länder bei dieser Aufgabe.
Eine Möglichkeit, den Unterhaltsrückgriff effektiver zu machen, sieht die
Bundesregierung in der Umsetzung der Empfehlung der KSR zur Bündelung des
Unterhaltsrückgriffs für alle Sozialleistungen. Die Daten zur Entwicklung der
UVG-Rückgriffseinnahmen in den Ländern sind öffentlich zugänglich (vgl.
https://daten.bmbfsfj.bund.de/daten/daten/unterhaltsvorschussgesetz-uvg-einna
hmen-ausgaben-und-rueckgriffsquoten--134716).
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Alleinerziehende
und deren Kinder in Zukunft besser zu unterstützen?
Im Koalitionsvertrag sind verschiedene Maßnahmen zur Entlastung
Alleinerziehender benannt. Auch die KSR schlägt strukturelle Vereinfachungen für
Alleinerziehende vor. Die Umsetzung dieser Vorhaben wird derzeit innerhalb der
Bundesregierung beraten, zu Einzelheiten sind noch keine Aussagen möglich.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von Alleinerziehenden“ auf
Bundestagsdrucksache 21/4111 verwiesen.
16. Welche konkreten Änderungen beim Anspruchsberechtigtenkreis und bei
den Freistellungsmöglichkeiten sind im geplanten Gesetz zur Stärkung
der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vorgesehen, und profitieren
davon auch geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige?
17. Warum ist das parlamentarische Verfahren erst für das Frühjahr 2027
geplant, obwohl die Belastung pflegender Angehöriger bereits jetzt als
dringend gilt, und welche Übergangsmaßnahmen sind vorgesehen?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Rechtsnovellierung ist Gegenstand interner Abstimmungen. Sie soll die
Ausweitung der Freistellungen über den Kreis der Angehörigen hinaus
ermöglichen, so dass die Pflege auf mehrere Schultern besser verteilt werden kann.
Geplant ist, den Referentenentwurf zur Rechtsnovellierung in diesem Jahr
vorzulegen und dann in die Abstimmung zu bringen.
18. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem angekündigten
„Bundesgesellschaftsdienstegesetz“, und welche Zeitplanung verfolgt sie
hierbei?
19. Ist der geplante Bundesgesellschaftsdienst als freiwilliges oder als
verpflichtendes Modell vorgesehen, und wie stellt die Bundesregierung
sicher, dass eine etwaige Verpflichtung nicht sozial selektiv wirkt, also
Menschen aus einkommensschwachen Verhältnissen stärker trifft?
20. Welche Leistungen – einschließlich Vergütung, sozialer Absicherung und
Anerkennung – sollen Teilnehmende des neuen
Bundesgesellschaftsdienstes erhalten, und wie verhalten sich diese Leistungen zu denen im
bestehenden Bundesfreiwilligendienst?
21. Wie viele Dienststellen sollen im neuen Bundesgesellschaftsdienst
entstehen, und welche Haushaltsmittel sind für Aufbau und Betrieb
vorgesehen?
22. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf
bestehende Freiwilligendienste?
23. Mit welchen zusätzlichen Kosten für Bund (vor allem im Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BafzA)) und Träger rechnet
die Bundesregierung für Aufbau, Verwaltung und Umsetzung eines
„Bundesgesellschaftsdienstegesetzes“?
24. In welchem Umfang bereitet die Bundesregierung Strukturen für einen
möglichen Ersatz- oder Pflichtdienst vor?
Die Fragen 18 bis 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMBFSFJ arbeitet an einem Gesamtkonzept, das einen gegebenenfalls
erforderlich werdenden Zivildienst modernisiert und optimal vorbereitet und die
positiven Effekte der Freiwilligendienste auf die Resilienz der Gesellschaft
ausdrücklich betont. Ein Referentenentwurf soll im Sommer 2026 vorgelegt
werden.
25. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das
Ehrenamt besser zu unterstützen?
Die Umsetzung des Zukunftspakts ist ein für den Bereich Ehrenamt und
Engagement zentrales Vorhaben, auf das sich die Koalitionsparteien verständigt
haben. Er knüpft an die Engagementstrategie aus dem Jahr 2024 an und führt
diese fort. Mit zahlreichen Maßnahmen wollen wir Bürokratie abbauen,
finanzielle Verbesserungen schaffen und freiwilliges Engagement attraktiver
machen.
26. Welche konkreten Maßnahmen und welche Haushaltsmittel sind in der
Vorhabenplanung 2026 für die Stärkung der Arbeit gegen
Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma vorgesehen?
Der Titel des Beauftragten gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti
und Roma in Deutschland weist für das Haushaltsjahr 2026 einen Ansatz in
Höhe von 1.700.000 Euro auf.
Aus dem Titel werden derzeit folgende Maßnahmen gefördert:
Rechtshilfenetzwerk für Betroffene von Antiziganismus (MIA e. V.),
Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Forschungsstelle Antiziganismus zu einem
interdisziplinären „Zentrum Antiziganismusforschung“ (Universität Heidelberg),
Aktionswochen gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma
(Amaro Drom e. V.). Es ist darüber hinaus die Einsetzung einer unabhängigen
Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an Sinti und Roma in der
Bundesrepublik Deutschland und in der DDR nach 1945 vorgesehen. Der Aufbau einer
Geschäftsstelle, angesiedelt bei der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und
Zukunft, die die Arbeit der Kommission unterstützen wird, befindet sich derzeit
in der Umsetzung.
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Stärkung, Vernetzung und Dialog
des Beauftragten mit den Selbstorganisationen (u. a. jährliches Forum Sinti und
Roma), den fachlich betroffenen Ressorts und den Ländern (z. B. Bund-Länder-
Kommission gegen Antiziganismus), Teilnahme an Gedenkveranstaltungen und
Öffentlichkeitsarbeit des Beauftragten zur Sichtbarmachung von Sinti und
Roma und ihrer positiven Beiträge für die Gesellschaft, Stärkung einer offenen
und partizipativen Erinnerungskultur und Sensibilisierung im Umgang mit
transgenerationeller Traumatisierung vorgesehen.
27. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Weiterentwicklung
der nationalen Strategie gegen Antiziganismus im Jahr 2026?
Die Umsetzung der EU-Roma Strategie auf nationaler Ebene (Nationale
Strategie „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!“ zur Umsetzung der EU-
Roma-Strategie 2030 in Deutschland) stellt einen übergeordneten
Orientierungsrahmen dar. Sie beschreibt Handlungsfelder, die an die EU-Roma
Strategie angelehnt sind. Die Umsetzung der Strategie erfolgt daher nicht isoliert,
sondern in Form einer Kombination aus integrierten und zielgerichteten
Maßnahmen, deren Grundlagen nicht ausschließlich auf die Nationale Strategie
zurückzuführen sind. Spezifische Maßnahmen und Programme zur Teilhabe von
Sinti und Roma und gegen Antiziganismus werden auf Ebene des Bundes, der
Länder und der kommunalen Ebene in eigener Zuständigkeit ergänzt. Die
Aufgaben der nationalen Kontaktstelle Sinti und Roma (National Roma Contact
Point) werden im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend wahrgenommen. Der Beauftragte der Bundesregierung gegen
Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland unterstützt
diesen Prozess in seiner koordinierenden und beratenden Funktion. Es wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 72 der
Abgeordneten Mandy Eißing auf Bundestagsdrucksache 21/1831 verwiesen.
28. Soll die Arbeit gegen Antiziganismus als eigenständiger Förderbereich
im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder in einem anderen
Programm verankert werden, und welche zivilgesellschaftlichen Akteure
werden in die Gestaltung einbezogen?
Aktuell wird die Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
zur Weiterentwicklung des Programms ab 2027 überarbeitet. Auch ab 2027
wird das Thema Antiziganismusprävention und die Stärkung von Sinti und
Roma in Deutschland als thematischer Schwerpunkt im Bundesprogramm
verankert bleiben. Die konkrete Programmstruktur ab 2027 wird auf Grundlage der
überarbeiteten Förderrichtlinie ausgestaltet.
29. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Weiterentwicklung
der Einsamkeitsstrategie im Jahr 2026?
Mit der neuen Allianz gegen Einsamkeit, die eine Initiative des BMBFSFJ ist,
setzt die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag verankert, die Strategie
gegen Einsamkeit fort und unterstützt bestehende Netzwerke. Zum Auftakt der
diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit startet am 22. Juni 2026 die
Allianz. Sie ist ein breites Bündnis aus Gesellschaft und Politik, das sich zum Ziel
gesetzt hat, von Einsamkeit betroffene Menschen ganz konkret zu unterstützen.
Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS), an dem das
Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) angesiedelt ist, unterstützt das BMBFSFJ bei der
Umsetzung der Allianz gegen Einsamkeit. Im Jahr 2026 starten der erste
Deutsche Gemeinsamkeitspreis sowie eine Fachgruppe zum Thema Einsamkeit bei
Kindern und Jugendlichen. Ein Fokus wird auch auf Kommunen gelegt,
weshalb am 23. Juni 2026 die erste bundesweite Kommunen-Konferenz gegen
Einsamkeit stattfindet, zu dem das KNE mit dem BMBFSFJ in Berlin einlädt.
Darüber hinaus wird mit konkreten Maßnahmen der Bereich Einsamkeit bei
Kindern und Jugendlichen fokussiert. Dazu führt z. B. der Malteser Hilfsdienst
e. V. im Jahr 2026 das Modellprojekt „Mitmachen verbindet“ an 18 bis 20
bundesweiten Standorten mit bedarfsgerechten Angeboten durch, um Einsamkeit
bei Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren zu lindern beziehungsweise
präventiv vorzubeugen. Weitere neue Maßnahmen in 2026: Jugendeinsamkeit
erforschen (Träger: ISS) und zu Einsamkeit bei Kindern und Jugendlichen
sensibilisieren (Träger: Deutsches Kinderhilfswerk).
Das bereichsübergreifende Arbeiten ist weiterhin zentral, weshalb die Formate
der Interministeriellen Arbeitsgruppe und des Bund-Länder-Austauschs zu
Einsamkeit fortgeführt werden.
30. Mit welcher Begründung führt die Bundesregierung keine Maßnahmen
zur Verbesserung der Lebenssituation von älteren Menschen in ihrer
Vorhabenplanung an, obwohl die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD
sich im Koalitionsvertrag die Stärkung der Teilhabe von älteren
Menschen sowie unter anderem die Schaffung neuer Regelungen gegen
Altersdiskriminierung bei Digitalisierung und am Arbeitsplatz vornahmen
(vgl. Ziffer 3280 des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD)?
Im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des
Deutschen Bundestages wurden die Schwerpunktvorhaben 2026 des BMBFSFJ
vorgestellt.
Diese sind ein Ausschnitt aus der Vielzahl an geplanten und laufenden
Projekten und Maßnahmen.
Unabhängig von den im Ausschuss vorgestellten Schwerpunktvorhaben steht
das BMBFSFJ für eine Seniorenpolitik, die es älteren Menschen ermöglichen
will, ihre Potenziale, Bedürfnisse und Ideen zu verwirklichen und dabei ihr
Leben so lange wie möglich aktiv und selbstbestimmt zu führen. Daher wird mit
einer Vielzahl an Maßnahmen die Teilhabe älterer Menschen gesichert und
Altersdiskriminierung entgegengetreten. Dazu gehören unter anderem die
Förderung vielfältiger Altersbilder mit dem Programm „Altersbilder“, die Förderung
der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen und weitere
Förderungen von Organisationen, die in der Breite auch Angebote für ältere
Menschen bereithalten, wie beispielsweise die Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtspflege, das erste bundesweite Förderprogramm für lebensbegleitendes
Lernen für Menschen über 60 Jahren „BELL – Bildung und Engagement ein
Leben lang“, das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander –
Füreinander“ und das Modellprogramm „AGIL – Altersgerecht,
gemeinschaftlich und inklusiv leben“, die aktive und konstruktive Beteiligung an den
Verhandlungen in der intergouvernementalen Arbeitsgruppe des
Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zur Aushandlung eines Entwurfes für ein
völkerrechtlich bindendes Instrument zur Stärkung der Rechte Älterer sowie die
Förderung eines Projektes zum nationalen Begleitdialog beim Deutschen Institut
für Menschenrechte oder die Umsetzung und Weiterentwicklung der
Nationalen Demenzstrategie zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Demenz.
Im Jahr 2027 jährt sich die Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplans zum
25. Mal. Dessen Implementierung wird durch die Regionalkommissionen der
Vereinten Nationen überwacht. Für Deutschland ist dies die
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) mit 54 Mitgliedstaaten.
Die Ministerkonferenz zum Jubiläum und zur Verabschiedung einer neuen
Regionalen Implementierungsstrategie für die UNECE-Region findet auf
Einladung von der Bundesministerin Karin Prien Ende September 2027 in Leipzig
statt und wird die Weichen für eine Politik zur Umsetzung der Ziele und des
Leitmotivs – eine Gesellschaft für alle Lebensalter – des Zweiten
Weltaltenplans stellen.
Auch das vom BMBFSFJ geförderte Netzwerk für Kommunen „Zukunftsraum
Demografie“ beschäftigt sich mit der Frage von lebenswerten Kommunen für
alle Lebensalter, besonders auch im Hinblick auf ein gutes Altwerden vor Ort.
In diesem Zusammenhang wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage zur Digitalisierung und Teilhabe älterer Menschen in
Deutschland auf Bundestagsdrucksache 21/4453 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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