polradar

Schriftliche Frage 72 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Warum wurde aus dem Titel 1703/684 04 „Umsetzung der EU-Roma-Strategie, Nationale Roma- Kontaktstelle“ im Einzelplan 17 nach Auskunft der Bu…

dip / schriftliche_frage 26.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 72 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Warum wurde aus dem Titel 1703/684 04 „Umsetzung der EU-Roma-Strategie, Nationale Roma- Kontaktstelle“ im Einzelplan 17 nach Auskunft der Bu… Frage 72 (Mandy Eißing, Die Linke): Warum wurde aus dem Titel 1703/684 04 „Umsetzung der EU-Roma-Strategie, Nationale Roma- Kontaktstelle“ im Einzelplan 17 nach Auskunft der Bundesregierung bislang ausschließlich die Monitoring- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) finanziert (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 105 auf Bundestagsdrucksache 21/1482), und aus welchen Haushaltstiteln werden und wurden welche weiteren zur EU-Roma-Strategie gehörenden Maßnahmen – wie unter anderem die Finanzierung der Roma Kontaktstelle, Bildungsprogramme, Forschungsprojekte, Programme zur Arbeitsmarktintegration, zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung oder zum Abbau von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt – umgesetzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 22. September 2025: Die Umsetzung der EU-Roma-Strategie auf nationaler Ebene (Nationale Strategie „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!“ zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie 2030 in Deutschland) erfolgt im Wege einer Kombination aus integrierten und zielgruppenspezifischen Maßnahmen. Die zugrunde gelegte politische Strategie integrierter Maßnahmenpakete, die allen Zugewanderten offenstehen, erfolgt in den vier sektoralen Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnen. Spezifische Maßnahmen und Programme zur Teilhabe von Sinti und Roma und gegen Antiziganismus werden auf Ebene des Bundes, der Länder und der kommunalen Ebene in eigener Zuständigkeit ergänzt. Eine dieser Maßnahmen ist die Einrichtung der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus. Diese erfolgte als Maßnahme bislang aus dem Titel 1703/684 04 und soll planmäßig – unter Beachtung der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers – im Titel 1702/684 04 (Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie) in gleicher Höhe fortgesetzt werden. Weitere Maßnahmen werden in der Zuständigkeit des jeweiligen Ressorts, der Länder und Kommunen finanziert. Die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle Sinti und Roma (National Roma Contact Point) werden im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wahrgenommen. Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland unterstützt diesen Prozess in seiner koordinierenden und beratenden Funktion und wird sich gemeinsam mit den zuständigen Ressorts und gesellschaftlichen Partnern für die bestmögliche Umsetzung und Weiterentwicklung der nationalen Strategie sowie der EU-Roma-Strategie einsetzen.

Relationen