Schriftliche Frage 172 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Inwiefern wurde bei der Prüfung durch die Deutsche Bahn AG der Variante „blau“ beim geplanten Neu- bzw. Ausbau der Schienenstrecke zwischen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 172 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Inwiefern wurde bei der Prüfung durch die Deutsche Bahn AG der Variante „blau“ beim geplanten Neu- bzw. Ausbau der Schienenstrecke zwischen…
Frage 172 (Jorrit Bosch, Die Linke):
Inwiefern wurde bei der Prüfung durch die Deutsche Bahn AG der Variante „blau“ beim geplanten Neu- bzw. Ausbau der Schienenstrecke zwischen Hamburg und Hannover (vgl. hier: www.ha mburg-bremen-hannover.de/hannover-hambur g.html sowie die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 131 auf Bundestagsdrucksache 21/1627) überprüft, ob und inwieweit neben der bestehenden Trasse überhaupt durchgehend ausreichend Platz für zwei zusätzliche Gleise vorhanden wäre, und auf ggfs. wie vielen Kilometern Streckenlänge ist dies nicht der Fall bzw. wäre es mit (erheblichen) Schwierigkeiten verbunden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 7. Oktober 2025:
Nach Angaben der Vorhabenträgerin DB InfraGO AG zu den Ergebnissen der von ihr durchgeführten Vorplanungen wäre ein viergleisiger Bestandsausbau auf einer Streckenlänge von ca. 38 km der Gesamtstrecke Ashausen–Celle (110 km) mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Dazu gehörten u. a. die Flächeninanspruchnahmen von Wohngebieten (ca. 260.100 m2; doppelt so viel wie bei der geplanten Neubaustrecke) sowie von 109 Gebäudeeinheiten (sechsfach höher als beim Neubau). Auch die Flächeninanspruchnahme von Naturschutzgebieten sei mit ca. 131.500 m2 deutlich höher als bei der Neubaustrecke mit ca. 5.600 m2. Grundsätzlich erfüllt im Ergebnis der von der DB InfraGO AG durchgeführten Planungen ein Bestandsausbau weder die verkehrlichen Ziele noch ist er wirtschaftlich. In der Gesamtbetrachtung gemeinsam mit den vorgenannten Betroffenheiten wurde der Bestandsausbau als nicht vorzugswürdig ausgeschlossen.
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