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Schriftliche Frage 231 von Janina Böttger (DIE LINKE): In welchem Umfang wird die Bundesregierung der Empfehlung des Rates der Europäischen Union (13271/25) folgen und EU- Finanzierungsinstrument…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 231 von Janina Böttger (DIE LINKE): In welchem Umfang wird die Bundesregierung der Empfehlung des Rates der Europäischen Union (13271/25) folgen und EU- Finanzierungsinstrument… Frage 231 (Janina Böttger, Die Linke): In welchem Umfang wird die Bundesregierung der Empfehlung des Rates der Europäischen Union (13271/25) folgen und EU- Finanzierungsinstrumente nutzen, um bezahlbaren, zugänglichen, sicheren und nachhaltigen Wohnraum zu fördern und die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit zu unterstützen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 8. Oktober 2025: Bei der in Ihrer Frage genannten Empfehlung des Rates der Europäischen Union (13271/25) handelt es sich um eine Entwurfsfassung der Ratsschlussfolgerungen zum europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum (Draft Council Conclusions on European Future Affordable Housing Plan). Die Abstimmungen dazu im Rat der Europäischen Union – und insoweit auch innerhalb der Bundesregierung – laufen derzeit noch. Bei diesem Prozess unter Vorsitz der dänischen EU-Ratspräsidentschaft bringt sich die Bundesregierung konstruktiv ein. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist für die Bundesregierung ein zentrales Anliegen von gesellschaftlicher Tragweite. Entsprechend setzt sie sich auch auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür ein, die Rahmenbedingungen zu verbessern und die Handlungsspielräume in Deutschland zu stärken. Berlin, den 10. November 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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