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Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur mit Stellungnahme der Bundesregierung (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 20/11650)

dip / drucksache 05.02.2026 · WP 21 · 21/4022 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur mit Stellungnahme der Bundesregierung (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 20/11650) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/4022 21. Wahlperiode 05.02.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (24. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung – Drucksache 20/11650 – Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur mit Stellungnahme der Bundesregierung A. Problem Der sechste Bericht zur Lage der Baukultur in Deutschland mit dem Titel „Infrastrukturen“ nimmt die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus. Er spannt einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widmet sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen. Dabei beleuchtet er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur. Mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD soll die Bundesregierung aufgefordert werden, eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Baukultur in Deutschland umzusetzen. B. Lösung Kenntnisnahme der Unterrichtung und Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke. C. Alternativen Ablehnung der Entschließung. D. Kosten Die Kosten wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 die folgende Entschließung anzunehmen: „I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bundesstiftung Baukultur hat ihren sechsten Bericht zur Lage der Baukultur in Deutschland vorgelegt, der der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag sowie den Ländern Hinweise für die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für das Planen und Bauen geben soll. Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stellt die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus. Er spannt einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen, sozialen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widmet sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen. Dabei beleuchtet er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur und beschreibt in geeigneter Weise Ansatzpunkte für die Transformation des Infrastrukturbereichs hin zu resilienten, klimagerechten und gut gestalteten Bauwerken und Räumen. Der Deutsche Bundestag sieht die Transformation von Infrastrukturen als dringliche Aufgabe an, um wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und gesellschaftlichen Wandel zu ermöglichen. In vielen Bereichen besteht ein erheblicher Investitionsbedarf, der inzwischen auf mehrere Hundert Milliarden Euro angewachsen ist. Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur, Digitalisierung und Bildung sind zentral, um Wachstum und Beschäftigung zu sichern, Standortbedingungen zu verbessern und das Leben der Bürgerinnen und Bürger und ihren Alltag nachhaltig zu vereinfachen. Insbesondere mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sowie mit den Programmen der Städtebauförderung verfügen Bund, Länder und Kommunen über geeignete Mittel und erfolgreiche Instrumente, um die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts vor Ort zu unterstützen und die Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Infrastrukturen zu fördern. Soziale Infrastrukturen und deren Erhalt insbesondere in strukturschwachen Regionen weisen eine große Bedeutung auf, vor allem in Hinblick auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Stärkung der Demokratie. II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass – mit der Bundesstiftung eine fachkompetente Institution existiert, die für eine Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für Baukultur ebenso eintritt wie für die Darstellung des hohen Leistungsniveaus des Bau- und Planungswesens in Deutschland; – die Bundesstiftung Baukultur mit dem Baukulturbericht „Infrastrukturen“ ein aktuelles Thema aufgegriffen und damit auch einem Auftrag des Deutschen Bundestages entsprochen hat; – die Bundesstiftung Baukultur mit den von ihr gewählten Fokusthemen, Veranstaltungsformaten und Publikationen zunehmend die allgemeine Öffentlichkeit erreicht und damit ihrem Auftrag zur baukulturellen Bildung gerecht wird; – die Bundesregierung als Vorbild, Förderer und Partner konkrete Impulse für das weitere Entstehen von Baukultur in Deutschland gibt, eigene Maßnahmen entwickelt und Akteure zur Förderung von Baukultur auf regionaler und nationaler Ebene unterstützt; – die Bundesregierung baukulturelle Leitlinien „Gemeinsam Räume für gutes Zusammenleben gestalten“ auf der Grundlage der Baukultur-Erklärung von Davos entwickelt und damit einen Anspruch an ihr eigenes Handeln sowie eine Empfehlung für Länder und Kommunen sowie private Baukulturakteure formuliert hat; – die Bundesregierung mit ihrer Stadtentwicklungspolitik auf Grundlage der Neuen Leipzig-Charta einen wertvollen Beitrag leistet, um eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung in Deutschland zu befördern; – Bund und Länder die Städtebauförderung als wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Baukultur und der Lebensqualität in Städten, Gemeinden und ländlichen Räumen stärken und der Bund seine Finanzhilfen sukzessive verdoppelt; – die Bundesstiftung Baukultur die Bedeutung von sozialen Infrastrukturen als Basis für gleichwertige, gute Lebensverhältnisse und Grundlage der Demokratie anerkennt und die Bedeutung von Kirchen als ein Kernelement der sozialen Infrastruktur und anderen Sakralbauten wie insbesondere Friedhöfen mit kulturhistorischer Bedeutung für das bauliche Erbe und den sozialen Zusammenhalt in Kommunen betont. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, – die Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts 2024/25 bei ihren Maßnahmen zur Förderung von Baukultur, in ihren Städtebauförderungs- und Stadtentwicklungsprogrammen zu berücksichtigen; – darauf hinzuwirken, dass die Bundesstiftung Baukultur zukünftig die Themen Bau- und Planungsprozesse, Gestaltungsspielräume und Gemeinwohl aufgreift und Bezug auf die aktuelle Baugesetzgebung nimmt; – darauf hinzuwirken, dass die Bundesstiftung Baukultur zukünftig Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie in der „Leistungsphase 0“ (Planungsvorlauf) sowie in der „Leistungsphase 10“ (Betrieb) die Effizienz von Bau- und Planungsprozessen im Infrastrukturbereich erhöht werden kann; – dabei zu unterstützen, dass sich die Bundesstiftung Baukultur weiterhin im internationalen Bereich, wie etwa bei internationalen Architektur- und Weltausstellungen sowie Fachmessen, für die Vermittlung und Weiterentwicklung deutscher Bau- und Planungskultur einsetzt und internationale Kooperationen und Netzwerke voranbringt; – die öffentliche Aufmerksamkeit für die Chancen einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung zu schärfen und hierfür die Nationale Stadtentwicklungspolitik aktiv zu nutzen; – bei der Umsetzung der Empfehlungen des Baukulturberichts zugleich Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Vereinfachung von Regelwerken zu berücksichtigen; – digitale Instrumente, insbesondere Smart-City-Ansätze, digitale Zwillinge und Building Information Modelling (BIM), für Planung und Betrieb von Infrastrukturprojekten zur Anwendung zu bringen; – die Entwicklung hochwertiger Prototypen für in Serie zu fertigende, standardisierte Infrastrukturbauten zu beauftragen; – die Bedeutung der baukulturellen Qualität blau-grüner Infrastruktur zu profilieren und bei ihren Infrastrukturprojekten zu berücksichtigen; – Infrastrukturprojekte stärker als Orte baukultureller Qualität und öffentlicher Wahrnehmung, insbesondere im Hinblick auf Gestaltung, Dauerhaftigkeit und Einbindung in den öffentlichen Raum, zu planen und zu betreiben; – gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, im ländlichen Raum und in strukturschwachen Gebieten gezielt soziale Infrastrukturen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Darunter fallen Kultur- und Bildungsstätten und Naherholungseinrichtungen wie beispielsweise das Kleingartenwesen; – sich gemeinsam mit den Ländern für den Erhalt von Kirchen und Friedhöfen unter Denkmalschutz oder von großem kulturhistorischem Wert einzusetzen und die diesbezüglichen Entwicklungen zu verfolgen, eng zu begleiten und beratend zu unterstützen; – Städte und Gemeinden mit fachlichem Austausch und Wissenstransfer dabei zu unterstützen, die soziale Wohnraumförderung als Teil einer integrierten Planung zu begreifen und schnell, kostengünstig und in guter baukultureller Qualität zu realisieren.“ Berlin, den 28. Januar 2026 Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Caren Lay Vorsitzende Lars Rohwer Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Lars Rohwer I. Überweisung Die Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 wurde in der 50. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Dezember 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, den Ausschuss für Tourismus und den Ausschuss für Kultur und Medien. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stellt die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus. Drei Handlungsempfehlungen werden formuliert: „1. Infrastrukturen sichern und gemeinwohlorientiert ausbauen! Leistungsfähige und für alle verfügbare Infrastrukturen sind eine Basis unseres Zusammenlebens. Als öffentliche Güter müssen sie über ihren Kernzweck hinaus durch neue Angebote Mehrwert für das Gemeinwohl und die Umwelt schaffen. 2. Bei Infrastrukturen der Mobilität steht der Mensch im Mittelpunkt! Mobilität ist ein Grundbedürfnis des Menschen und Freizügigkeit ein Grundrecht unserer Gesellschaft. Verkehrsinfrastrukturen ermöglichen allen, mobil zu bleiben: an Land, zu Wasser und in der Luft. Stadt-, Regional- und Landschaftsplanung, Verkehrs- und Ingenieurwesen schaffen die Voraussetzungen dafür und gestalten die Verkehrswege, Stadt- und Landschaftsräume unserer Umwelt. Darin liegt eine hohe Verantwortung. 3. Baukultur zum Leitbild effizienter Prozesse im Planen und Bauen machen! Baukultur ist auch Prozesskultur. Neben guter Gestaltung sind Kosten- und Termintreue gefragt. Ein strukturierter Planungsvorlauf, der Erkenntnisse zu allen Parametern liefert, und eine gute Gestaltung des Bauvorhabens können alle Projektbeteiligten motivieren und dem Projekterfolg näherbringen.“ III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat in seiner 16. Sitzung am 28. Januar 2026 die Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 empfohlen sowie die Annahme des Entschließungsantrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 15. Sitzung am 28. Januar 2026 die Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 empfohlen sowie die Annahme des Entschließungsantrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke. Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 17. Sitzung am 28. Januar 2026 die Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 empfohlen sowie die Annahme des Entschließungsantrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 14. Sitzung am 28. Januar 2026 die Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 empfohlen sowie die Annahme des Entschließungsantrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat die Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 in seiner 15. Sitzung am 28. Januar 2026 abschließend behandelt. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben dazu einen Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 21(24)83 (neu) eingebracht, dessen Inhalt in der Beschlussempfehlung wiedergegeben ist. Die Fraktion der AfD hat einen „Schriftlichen Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts 2024/2025“ beantragt. Er hat die Ausschussdrucksache 21(24)68 und wurde zusammen mit dem Baukulturbericht auf Drucksache 20/11650 beraten. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen empfahl in seiner 15. Sitzung am 28. Januar 2026 die Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 und die Annahme der Entschließung auf Ausschussdrucksache 21(24)83 (neu) mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke. Den Bericht der Bundesregierung auf Ausschussdrucksache 21(24)68 hat der Ausschuss zur Kenntnis genommen. Die Fraktion der CDU/CSU lobte die Kernbotschaften und Handlungsempfehlungen des Berichts. Er unterstütze die fachpolitische Debatte im Ausschuss. Die Kernbotschaft, dass leistungsfähige Infrastrukturen die Basis für gleichwertige, gute Lebensverhältnisse und Grundlage unserer Demokratie seien, wurde als zentrale Botschaft des Berichts hervorgehoben. Der gemeinsam mit der Fraktion der SPD vorgelegte Entschließungsantrag fordere die Bundesregierung unter anderem auf, sich gemeinsam mit den Ländern für den Erhalt von Kirchen und Friedhöfen unter Denkmalschutz oder von großem kulturhistorischem Wert einzusetzen und die diesbezüglichen Entwicklungen zu verfolgen, eng zu begleiten und beratend zu unterstützen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Baugesetznovelle werde die Bundesstiftung Baukultur ausdrücklich aufgefordert, zur geplanten Gesetzgebung Stellung zu beziehen. Die Fraktion der AfD begrüßte ebenfalls den Baukulturbericht. Zu kritisieren sei jedoch die Umsetzung von Handlungsempfehlungen. Vielfach würden in Deutschland Probleme debattiert, aber anschließend werde nicht gehandelt. Beispielsweise sei im letzten Baukulturbericht auf die Problematik mit den Spannbetonbrücken hingewiesen worden, dennoch sei in Dresden die Carolabrücke eingestürzt. Man habe schon lange gewusst, dass dieser Brückentyp marode sei und man „Geld in die Hand nehmen müsse“. Deutschland habe einen riesigen Infrastrukturstau und die Fraktion der AfD wünsche sich ein gezielteres Vorgehen. Infrastruktur sei nicht nur wichtig für unsere Demokratie, sie sei die Basis für den Wohlstand und das Leben in Deutschland. Die Fraktion der SPD führte aus, dass der Investitionsstau in Deutschland tatsächlich sehr groß sei. Deswegen sei es auch richtig, dass das Sondervermögen mit 500 Milliarden Euro aufgelegt worden sei. Der Bericht gehe inhaltlich deutlich über das Thema „Baukultur“ hinaus. Infrastruktur dürfe kein Luxus sein, sondern etwas, was die Bundesregierung aktiv fördere und in den nächsten Jahren umsetzen werde. Deswegen sei der Entschließungsantrag folgerichtig. Eine gute Baukultur sorge für eine Akzeptanz in der Bevölkerung, die auch notwendig sei, um viele große Infrastrukturmaßnahmen zu realisieren. Der Entschließungsantrag enthalte wichtige Themen, wie Smart-City-Ansätze, Building Information Modeling und digitaler Zwilling, serielles Bauen und die Unterstützung der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund. Die Fraktion Die Linke erläuterte, dass es in Deutschland eine Auseinandersetzung über den Wiederaufbau von im Zweiten Weltkrieg zerstörten Städten und Gebäuden gebe, beispielsweise über die Garnisonskirche oder das Berliner Schloss. Da werde sehr unkritisch mit der deutschen Geschichte umgegangen. Deswegen müsse sich ein Baukulturbericht sehr klar von solchen Debatten abgrenzen. Die Bundesstiftung Baukultur sei in dieser Frage auf dem richtigen Weg. Positiv könne hervorgehoben werden, dass in dem Bericht auf die soziale Infrastruktur eingegangen werde und auch auf die Leipzig-Charta. Dennoch könne die Fraktion Die Linke dem Entschließungsantrag nicht zustimmen, da die Frage der Baukultur immer mehr zum politisch-ideologischen Schlachtfeld von rechten Eliten werde, was der Antrag als Problem nicht thematisiere. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass der Bericht viele Themen aufgreife, die auch die Grünen im Ausschuss und in der Öffentlichkeit immer wieder in den Fokus stellen würden. Beispielsweise die Fokussierung auf den Umbau und die Sanierung von Bestand, vor allen Dingen in Großstädten, um somit schnell Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Klimagerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit würden ebenfalls im Entschließungsantrag aufgegriffen, weshalb man diesem auch zustimme. Die Koalition habe in den letzten Monaten den Fokus auf Eigentumsförderung und auf den Neubau gelegt, nicht auf den Bestand und den Umbau. Man freue sich, dass die Fachpolitiker hier im Bauausschuss das Thema besser verstanden hätten als die Bundesregierung. Berlin, den 28. Januar 2026 Lars Rohwer Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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