Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur mit Stellungnahme der Bundesregierung (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 20/11650)
Text
Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur mit Stellungnahme der Bundesregierung (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 20/11650)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4022
21. Wahlperiode 05.02.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
(24. Ausschuss)
zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 20/11650 –
Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur
mit
Stellungnahme der Bundesregierung
A. Problem
Der sechste Bericht zur Lage der Baukultur in Deutschland mit dem Titel
„Infrastrukturen“ nimmt die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in
den Fokus. Er spannt einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über
die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke
bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widmet sich verschiedenen
Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen
Einrichtungen. Dabei beleuchtet er die Wechselwirkung von Infrastruktur und
Baukultur.
Mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD soll die
Bundesregierung aufgefordert werden, eine Reihe von Maßnahmen zur
Förderung der Baukultur in Deutschland umzusetzen.
B. Lösung
Kenntnisnahme der Unterrichtung und Annahme einer Entschließung
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke.
C. Alternativen
Ablehnung der Entschließung.
D. Kosten
Die Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 die folgende
Entschließung anzunehmen:
„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bundesstiftung Baukultur hat ihren sechsten Bericht zur Lage der Baukultur
in Deutschland vorgelegt, der der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag
sowie den Ländern Hinweise für die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen
für das Planen und Bauen geben soll.
Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stellt die
erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus. Er spannt einen
Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen,
sozialen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der
Ausbildung und Praxis und widmet sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem
Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen. Dabei
beleuchtet er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur und beschreibt
in geeigneter Weise Ansatzpunkte für die Transformation des
Infrastrukturbereichs hin zu resilienten, klimagerechten und gut gestalteten Bauwerken und
Räumen.
Der Deutsche Bundestag sieht die Transformation von Infrastrukturen als
dringliche Aufgabe an, um wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und
gesellschaftlichen Wandel zu ermöglichen. In vielen Bereichen besteht ein
erheblicher Investitionsbedarf, der inzwischen auf mehrere Hundert Milliarden Euro
angewachsen ist. Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur,
Digitalisierung und Bildung sind zentral, um Wachstum und Beschäftigung zu sichern,
Standortbedingungen zu verbessern und das Leben der Bürgerinnen und Bürger
und ihren Alltag nachhaltig zu vereinfachen.
Insbesondere mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“
sowie mit den Programmen der Städtebauförderung verfügen Bund, Länder und
Kommunen über geeignete Mittel und erfolgreiche Instrumente, um die
Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts vor Ort zu unterstützen
und die Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Infrastrukturen zu
fördern.
Soziale Infrastrukturen und deren Erhalt insbesondere in strukturschwachen
Regionen weisen eine große Bedeutung auf, vor allem in Hinblick auf
gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land, den gesellschaftlichen Zusammenhalt
und die Stärkung der Demokratie.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass
– mit der Bundesstiftung eine fachkompetente Institution existiert, die für eine
Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für Baukultur ebenso eintritt wie für
die Darstellung des hohen Leistungsniveaus des Bau- und Planungswesens
in Deutschland;
– die Bundesstiftung Baukultur mit dem Baukulturbericht „Infrastrukturen“
ein aktuelles Thema aufgegriffen und damit auch einem Auftrag des
Deutschen Bundestages entsprochen hat;
– die Bundesstiftung Baukultur mit den von ihr gewählten Fokusthemen,
Veranstaltungsformaten und Publikationen zunehmend die allgemeine
Öffentlichkeit erreicht und damit ihrem Auftrag zur baukulturellen Bildung gerecht
wird;
– die Bundesregierung als Vorbild, Förderer und Partner konkrete Impulse für
das weitere Entstehen von Baukultur in Deutschland gibt, eigene
Maßnahmen entwickelt und Akteure zur Förderung von Baukultur auf regionaler und
nationaler Ebene unterstützt;
– die Bundesregierung baukulturelle Leitlinien „Gemeinsam Räume für gutes
Zusammenleben gestalten“ auf der Grundlage der Baukultur-Erklärung von
Davos entwickelt und damit einen Anspruch an ihr eigenes Handeln sowie
eine Empfehlung für Länder und Kommunen sowie private
Baukulturakteure formuliert hat;
– die Bundesregierung mit ihrer Stadtentwicklungspolitik auf Grundlage der
Neuen Leipzig-Charta einen wertvollen Beitrag leistet, um eine nachhaltige
und zukunftsfähige Stadtentwicklung in Deutschland zu befördern;
– Bund und Länder die Städtebauförderung als wichtigen Beitrag zur
Sicherstellung der Baukultur und der Lebensqualität in Städten, Gemeinden und
ländlichen Räumen stärken und der Bund seine Finanzhilfen sukzessive
verdoppelt;
– die Bundesstiftung Baukultur die Bedeutung von sozialen Infrastrukturen als
Basis für gleichwertige, gute Lebensverhältnisse und Grundlage der
Demokratie anerkennt und die Bedeutung von Kirchen als ein Kernelement der
sozialen Infrastruktur und anderen Sakralbauten wie insbesondere
Friedhöfen mit kulturhistorischer Bedeutung für das bauliche Erbe und den sozialen
Zusammenhalt in Kommunen betont.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,
– die Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts 2024/25 bei ihren
Maßnahmen zur Förderung von Baukultur, in ihren Städtebauförderungs- und
Stadtentwicklungsprogrammen zu berücksichtigen;
– darauf hinzuwirken, dass die Bundesstiftung Baukultur zukünftig die
Themen Bau- und Planungsprozesse, Gestaltungsspielräume und Gemeinwohl
aufgreift und Bezug auf die aktuelle Baugesetzgebung nimmt;
– darauf hinzuwirken, dass die Bundesstiftung Baukultur zukünftig
Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie in der „Leistungsphase 0“
(Planungsvorlauf) sowie in der „Leistungsphase 10“ (Betrieb) die Effizienz von Bau- und
Planungsprozessen im Infrastrukturbereich erhöht werden kann;
– dabei zu unterstützen, dass sich die Bundesstiftung Baukultur weiterhin im
internationalen Bereich, wie etwa bei internationalen Architektur- und
Weltausstellungen sowie Fachmessen, für die Vermittlung und
Weiterentwicklung deutscher Bau- und Planungskultur einsetzt und internationale
Kooperationen und Netzwerke voranbringt;
– die öffentliche Aufmerksamkeit für die Chancen einer nachhaltigen und
gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung zu schärfen und hierfür die
Nationale Stadtentwicklungspolitik aktiv zu nutzen;
– bei der Umsetzung der Empfehlungen des Baukulturberichts zugleich
Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
sowie zur Vereinfachung von Regelwerken zu berücksichtigen;
– digitale Instrumente, insbesondere Smart-City-Ansätze, digitale Zwillinge
und Building Information Modelling (BIM), für Planung und Betrieb von
Infrastrukturprojekten zur Anwendung zu bringen;
– die Entwicklung hochwertiger Prototypen für in Serie zu fertigende,
standardisierte Infrastrukturbauten zu beauftragen;
– die Bedeutung der baukulturellen Qualität blau-grüner Infrastruktur zu
profilieren und bei ihren Infrastrukturprojekten zu berücksichtigen;
– Infrastrukturprojekte stärker als Orte baukultureller Qualität und öffentlicher
Wahrnehmung, insbesondere im Hinblick auf Gestaltung, Dauerhaftigkeit
und Einbindung in den öffentlichen Raum, zu planen und zu betreiben;
– gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, im ländlichen Raum und
in strukturschwachen Gebieten gezielt soziale Infrastrukturen zu erhalten
und weiterzuentwickeln. Darunter fallen Kultur- und Bildungsstätten und
Naherholungseinrichtungen wie beispielsweise das Kleingartenwesen;
– sich gemeinsam mit den Ländern für den Erhalt von Kirchen und Friedhöfen
unter Denkmalschutz oder von großem kulturhistorischem Wert einzusetzen
und die diesbezüglichen Entwicklungen zu verfolgen, eng zu begleiten und
beratend zu unterstützen;
– Städte und Gemeinden mit fachlichem Austausch und Wissenstransfer dabei
zu unterstützen, die soziale Wohnraumförderung als Teil einer integrierten
Planung zu begreifen und schnell, kostengünstig und in guter baukultureller
Qualität zu realisieren.“
Berlin, den 28. Januar 2026
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Caren Lay
Vorsitzende
Lars Rohwer
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Lars Rohwer
I. Überweisung
Die Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 wurde in der 50. Sitzung des Deutschen Bundestages am
18. Dezember 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen
und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt, den Ausschuss für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, den Ausschuss für Tourismus und den Ausschuss für Kultur und Medien.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stellt die erforderliche Transformation des
Infrastrukturbereichs in den Fokus. Drei Handlungsempfehlungen werden formuliert:
„1. Infrastrukturen sichern und gemeinwohlorientiert ausbauen!
Leistungsfähige und für alle verfügbare Infrastrukturen sind eine Basis unseres Zusammenlebens. Als öffentliche
Güter müssen sie über ihren Kernzweck hinaus durch neue Angebote Mehrwert für das Gemeinwohl und die
Umwelt schaffen.
2. Bei Infrastrukturen der Mobilität steht der Mensch im Mittelpunkt!
Mobilität ist ein Grundbedürfnis des Menschen und Freizügigkeit ein Grundrecht unserer Gesellschaft.
Verkehrsinfrastrukturen ermöglichen allen, mobil zu bleiben: an Land, zu Wasser und in der Luft. Stadt-, Regional- und
Landschaftsplanung, Verkehrs- und Ingenieurwesen schaffen die Voraussetzungen dafür und gestalten die
Verkehrswege, Stadt- und Landschaftsräume unserer Umwelt. Darin liegt eine hohe Verantwortung.
3. Baukultur zum Leitbild effizienter Prozesse im Planen und Bauen machen!
Baukultur ist auch Prozesskultur. Neben guter Gestaltung sind Kosten- und Termintreue gefragt. Ein strukturierter
Planungsvorlauf, der Erkenntnisse zu allen Parametern liefert, und eine gute Gestaltung des Bauvorhabens können
alle Projektbeteiligten motivieren und dem Projekterfolg näherbringen.“
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat in seiner 16. Sitzung am 28. Januar 2026 die Kenntnisnahme der
Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 empfohlen sowie die Annahme des Entschließungsantrags mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD
und Die Linke.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 15. Sitzung am 28. Januar 2026 die
Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 empfohlen sowie die Annahme des
Entschließungsantrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktionen AfD und Die Linke.
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 17. Sitzung am 28. Januar 2026 die Kenntnisnahme der Unterrichtung
auf Drucksache 20/11650 empfohlen sowie die Annahme des Entschließungsantrags mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die
Linke.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 14. Sitzung am 28. Januar 2026 die Kenntnisnahme der
Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 empfohlen sowie die Annahme des Entschließungsantrags mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD
und Die Linke.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat die Unterrichtung auf Drucksache
20/11650 in seiner 15. Sitzung am 28. Januar 2026 abschließend behandelt. Die Fraktionen der CDU/CSU und
SPD haben dazu einen Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 21(24)83 (neu) eingebracht, dessen Inhalt
in der Beschlussempfehlung wiedergegeben ist. Die Fraktion der AfD hat einen „Schriftlichen Bericht der
Bundesregierung zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts 2024/2025“ beantragt. Er hat
die Ausschussdrucksache 21(24)68 und wurde zusammen mit dem Baukulturbericht auf Drucksache 20/11650
beraten.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen empfahl in seiner 15. Sitzung am
28. Januar 2026 die Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 20/11650 und die Annahme der
Entschließung auf Ausschussdrucksache 21(24)83 (neu) mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke.
Den Bericht der Bundesregierung auf Ausschussdrucksache 21(24)68 hat der Ausschuss zur Kenntnis genommen.
Die Fraktion der CDU/CSU lobte die Kernbotschaften und Handlungsempfehlungen des Berichts. Er unterstütze
die fachpolitische Debatte im Ausschuss. Die Kernbotschaft, dass leistungsfähige Infrastrukturen die Basis für
gleichwertige, gute Lebensverhältnisse und Grundlage unserer Demokratie seien, wurde als zentrale Botschaft
des Berichts hervorgehoben. Der gemeinsam mit der Fraktion der SPD vorgelegte Entschließungsantrag fordere
die Bundesregierung unter anderem auf, sich gemeinsam mit den Ländern für den Erhalt von Kirchen und
Friedhöfen unter Denkmalschutz oder von großem kulturhistorischem Wert einzusetzen und die diesbezüglichen
Entwicklungen zu verfolgen, eng zu begleiten und beratend zu unterstützen. Vor dem Hintergrund der
bevorstehenden Baugesetznovelle werde die Bundesstiftung Baukultur ausdrücklich aufgefordert, zur geplanten
Gesetzgebung Stellung zu beziehen.
Die Fraktion der AfD begrüßte ebenfalls den Baukulturbericht. Zu kritisieren sei jedoch die Umsetzung von
Handlungsempfehlungen. Vielfach würden in Deutschland Probleme debattiert, aber anschließend werde nicht
gehandelt. Beispielsweise sei im letzten Baukulturbericht auf die Problematik mit den Spannbetonbrücken
hingewiesen worden, dennoch sei in Dresden die Carolabrücke eingestürzt. Man habe schon lange gewusst, dass dieser
Brückentyp marode sei und man „Geld in die Hand nehmen müsse“. Deutschland habe einen riesigen
Infrastrukturstau und die Fraktion der AfD wünsche sich ein gezielteres Vorgehen. Infrastruktur sei nicht nur wichtig für
unsere Demokratie, sie sei die Basis für den Wohlstand und das Leben in Deutschland.
Die Fraktion der SPD führte aus, dass der Investitionsstau in Deutschland tatsächlich sehr groß sei. Deswegen
sei es auch richtig, dass das Sondervermögen mit 500 Milliarden Euro aufgelegt worden sei. Der Bericht gehe
inhaltlich deutlich über das Thema „Baukultur“ hinaus. Infrastruktur dürfe kein Luxus sein, sondern etwas, was
die Bundesregierung aktiv fördere und in den nächsten Jahren umsetzen werde. Deswegen sei der
Entschließungsantrag folgerichtig. Eine gute Baukultur sorge für eine Akzeptanz in der Bevölkerung, die auch notwendig sei,
um viele große Infrastrukturmaßnahmen zu realisieren. Der Entschließungsantrag enthalte wichtige Themen, wie
Smart-City-Ansätze, Building Information Modeling und digitaler Zwilling, serielles Bauen und die
Unterstützung der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund.
Die Fraktion Die Linke erläuterte, dass es in Deutschland eine Auseinandersetzung über den Wiederaufbau von
im Zweiten Weltkrieg zerstörten Städten und Gebäuden gebe, beispielsweise über die Garnisonskirche oder das
Berliner Schloss. Da werde sehr unkritisch mit der deutschen Geschichte umgegangen. Deswegen müsse sich ein
Baukulturbericht sehr klar von solchen Debatten abgrenzen. Die Bundesstiftung Baukultur sei in dieser Frage auf
dem richtigen Weg. Positiv könne hervorgehoben werden, dass in dem Bericht auf die soziale Infrastruktur
eingegangen werde und auch auf die Leipzig-Charta. Dennoch könne die Fraktion Die Linke dem
Entschließungsantrag nicht zustimmen, da die Frage der Baukultur immer mehr zum politisch-ideologischen Schlachtfeld von
rechten Eliten werde, was der Antrag als Problem nicht thematisiere.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass der Bericht viele Themen aufgreife, die auch die
Grünen im Ausschuss und in der Öffentlichkeit immer wieder in den Fokus stellen würden. Beispielsweise die
Fokussierung auf den Umbau und die Sanierung von Bestand, vor allen Dingen in Großstädten, um somit schnell
Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Klimagerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit würden ebenfalls im
Entschließungsantrag aufgegriffen, weshalb man diesem auch zustimme. Die Koalition habe in den letzten Monaten den
Fokus auf Eigentumsförderung und auf den Neubau gelegt, nicht auf den Bestand und den Umbau. Man freue
sich, dass die Fachpolitiker hier im Bauausschuss das Thema besser verstanden hätten als die Bundesregierung.
Berlin, den 28. Januar 2026
Lars Rohwer
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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