Forderungen der Initiative HouseEurope für Erhalt, Renovierung und Umbau umsetzen und unnötigen Abriss beenden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4876)
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Forderungen der Initiative HouseEurope für Erhalt, Renovierung und Umbau umsetzen und unnötigen Abriss beenden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4876)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5970
21. Wahlperiode 18.05.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
(24. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Katalin Gennburg, Luigi Pantisano,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4876 –
Forderungen der Initiative HouseEurope für Erhalt, Renovierung und Umbau
umsetzen und unnötigen Abriss beenden
A. Problem
Nach Angaben der Antragsteller ist der Bau- und Gebäudesektor der größte
Verursacher von CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch und Abfall in Deutschland
und in Europa. In Europa werde jede Minute ein funktionstüchtiges Gebäude
abgerissen, um es durch einen Neubau zu ersetzen. Der Abriss bestehender Gebäude
und ihr Ersatz durch Neubauten führten zu einem erheblichen Verlust von
materiellen Ressourcen und Energie. Darüber hinaus trage der Neubau auch zur
Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern bei, da dieser aufgrund gestiegener
Material- und Baukosten heute deutlich teurer sei. Der zunehmende Einsatz
industriell vorgefertigter, häufig im Ausland produzierter Bauteile, führe zu einem
Rückgang handwerklicher und industrieller Tätigkeiten vor Ort und gefährde
insbesondere kleine und mittelständische Betriebe. Vor diesem Hintergrund setzten
sich zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen für den Erhalt und die
Weiterentwicklung des Gebäudebestands ein. Auch die gemeinnützige Organisation
„HouseEurope!“ werbe im Rahmen ihrer europäischen Bürgerinitiative für
Renovierung und Umbau für einen grundlegenden Wertewandel im Bausektor: Weg von
Abriss und Ersatzneubau, hin zu Sanierung, Umbau und Weiterbauen.
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass
der unnötige Abriss von Gebäuden beendet werde. Es müssten vielmehr Erhalt,
Renovierung und der Umbau von Gebäuden im Vordergrund stehen. Gefordert
werden der Einsatz für die Erhaltung, Sanierung und Wiederverwendung von
Gebäuden sowie die Schaffung einer Förderkulisse mit Mietpreis- und
Belegungsbindung für klimagerechte Renovierung, Sanierung und Umbau von Gebäuden
als künftiger Regelfall für den Umgang mit bestehender Bausubstanz. Dabei
sollten Mietsteigerungen und soziale Härten vermieden werden. Durch die
Anpassung bestehender rechtlicher und planerischer Instrumente sollten Sanierung,
Nutzungsänderung und Umbau vereinfacht und Abrisse obsolet gemacht werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Die Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4876 abzulehnen.
Berlin, den 6. Mai 2026
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Caren Lay
Vorsitzende
Katalin Gennburg
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Katalin Gennburg
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/4876 in seiner 71. Sitzung
am 16. April 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss, den
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und den Ausschuss für Tourismus.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, sich die Ziele der Bürgerinitiativen für Umbau und
Renovierung anstelle von Neubau zu eigen zu machen und diese im Rahmen Ihrer Zuständigkeiten aktiv zu unterstützen.
In Europa werde jede Minute ein funktionstüchtiges Gebäude abgerissen, um es durch Neubau zu ersetzen. In
Zeiten einer anhaltenden Wohnungskrise, zunehmender Ressourcenknappheit und sich verschärfender
Klimabedingungen stehe dieses Vorgehen im Widerspruch zu zahlreichen nationalen und europäischen Zielen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 37. Sitzung am 6. Mai 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/4876 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 36. Sitzung am
6. Mai 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4876 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 28. Sitzung am 6. Mai 2026 die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 21/4876 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 23. Sitzung am 6. Mai
2026 den Antrag auf Drucksache 21/4876 abschließend beraten und die Ablehnung des Antrags empfohlen mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke.
Die Fraktion Die Linke erklärte, dass man sich in Zeiten der Klimakrise über die Frage der Transformation des
Gebäudesektors ernsthafte Gedanken machen müsse. Selbst zivilgesellschaftliche Initiativen würden zum
Handeln auffordern. Die europäische Bürgerinitiative „HouseEurope!“ fordere, dass Abriss strengstens reguliert
werde, bis hin zur Untersagung, damit der Gebäudesektor gezwungen sei, vom Bestand her zu denken und dem
Umstand Rechnung zu tragen, dass 40 Prozent der CO2-Emissionen weltweit mutmaßlich aus dem
Gebäudebereich stammten. Gerade in den Großstädten seien Abrisse nicht nur unökologisch, sondern auch massive
Mietentreiber. Deshalb werde die Bundesregierung aufgefordert, umzusteuern und sich für Erhalt, Renovierung und
Umbau einzusetzen und vor allem unnötigen Abriss zu beenden.
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass die Förderung des Erhalts und der Sanierung von Gebäuden in den
neuen Bundesländern nach der deutschen Einheit Teil umfassender Aufbauhilfen gewesen sei. Die historisch
erhaltene Gebäudesubstanz gebe es heute noch. Der richtige Ansatz sei vielmehr „sanieren, wo es sinnvoll ist und
neu planen, wo es besser ist“. Die Bundesregierung arbeite daran, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu
beschleunigen. Der entsprechende Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes sei seit gestern
bekannt.
Die Fraktion der AfD betonte, dass die Entscheidung allein der Eigentümer zu treffen habe, ob ein Gebäude neu
gebaut oder saniert werden solle. Es wurde der Vergleich mit einem alten Auto gezogen. In diesem Falle könne
auch jeder entscheiden, ob er teuer restauriere oder ein neues Auto kaufe. Die Politik dürfe nicht in den Besitzstand
der Menschen eingreifen und nicht vorschreiben, was mit ihrem Eigentum zu tun sei. Der Wohnungsmarkt
unterliege Marktmechanismen. Wenn diese fehlten, könne dies einen Bauzustand herbeiführen, der vergleichbar sei
mit dem der DDR Ende 1989.
Die Fraktion der SPD stimmte zu, dass Bestandssanierung und Umbau in vielen Fällen ökologisch und auch
wohnungspolitisch sinnvoll seien. Dennoch müssten Ersatzneubau und Abriss Teil der Maßnahmen sein. Zentrale
Forderungen des Antrags würden das planungsrechtliche und ordnungspolitische Vertretbare aus Sicht der SPD
übersteigen, insbesondere ein pauschaler Genehmigungsvorbehalt bei Abrissen. Notwendig sei ein ausgewogener
Ansatz, der Bestandserhalt stärke, ohne die kommunale Planungshoheit und die städtebauliche Entwicklung
unverhältnismäßig einzuschränken. Das sei der wichtigste Punkt, der auch in der bevorstehenden Baugesetzbuch-
Novelle umgesetzt werde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass sie bereits im Rahmen der Bau-Turbo-Debatte
erklärt hätten, dass der Fokus auf Neubau das Wohnungsproblem nicht löse und nicht dazu führen werde, die
benötigten Massen an bezahlbarem Wohnraum bereitzustellen. Der Antrag sei sinnvoll, da er an die Klimaneutralität
adressiere und auf zügige Umsetzung ziele und nicht erst Wohnraum in zehn Jahren schaffe. Darüber hinaus
könne Umbau die Lebensqualität steigern, denn Umbauförderung, zum Beispiel für barrierefreien Wohnraum,
biete einen Mehrwert für die Gesellschaft.
Berlin, den 6. Mai 2026
Katalin Gennburg
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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