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Schriftliche Frage 121 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis vom „European Affordable Housing Plan“ vom 16. Dezember 2025, und welche Schlussfolgerung zieht sie insbeso…

dip / schriftliche_frage 02.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 121 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis vom „European Affordable Housing Plan“ vom 16. Dezember 2025, und welche Schlussfolgerung zieht sie insbeso… Frage 121 (Katalin Gennburg, Die Linke): Hat die Bundesregierung Kenntnis vom „European Affordable Housing Plan“ vom 16. Dezember 2025, und welche Schlussfolgerung zieht sie insbesondere in Hinblick auf den in Säule 1 dargelegten Neubau von Gebäuden und die Unterstützung der Bauindustrie, die im Widerspruch mit der fachlichen Einschätzung der Initiative „House Europe“ steht, dass Europa zu Ende gebaut ist, jede Minute ein Gebäude abgerissen wird und stattdessen renoviert und umgenutzt werden müsste? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 29. Dezember 2025: Der am 16. Dezember 2025 veröffentlichte European Affordable Housing Plan (Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum) stellt die Dachstrategie der EU-Kommission im Bereich EU-Wohnungspolitik dar. Der Plan stellt eine Reihe von (künftigen) Maßnahmen der EU- Kommission vor, die strukturelle Ursachen der Wohnraumkrise adressieren und beheben sollen. Säule 1 des Plans („Boosting Supply“) widmet sich der erforderlichen Ausweitung der Verfügbarkeit von sozialem und bezahlbarem Wohnraum, welche unter anderem durch hohe Bau- und Renovierungskosten sowie komplexe, langwierige Regelungen und Verfahren gebremst werde. Als Zielsetzung wird eine Transformation des Wohnungswesens ausgerufen, die Erschwinglichkeit mit Nachhaltigkeit und Qualität verbinden soll, um inklusive, zukunftssichere Lebensräume zu schaffen. Eine vorrangige Aufgabe (neben dem Neubau) soll dabei gerade sein, den bestehenden Gebäudebestand – unter Vermeidung unnötiger Abrisse und Abfälle – möglichst effektiv zu nutzen. Dazu gehöre unter anderem die Renovierung und Umnutzung ineffizienter Gebäude und die Wiederinbetriebnahme leerstehender Immobilien. Die Mitgliedstaaten werden seitens der EU-Kommission insoweit aufgefordert, die Renovierung und Umnutzung des Gebäudebestandes zu priorisieren und unnötige Abrisse zu vermeiden. Gleichzeitig möchte die EU-Kommission Innovationen bei Bau- und Renovierungsmaterialien sowie Renovierungsmethoden fördern und den Übergang zu einem regenerativeren und kreislauforientierteren System der Materialnutzung unterstützen. Renovierung und Umnutzung sind wichtige Faktoren im Hinblick auf die Transformation des Gebäudebestandes und die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor. Die Umnutzung bestehender Gebäude kann dabei eine klimafreundliche Methode für die Schaffung neuen Wohnraums sein. Die Materialen und die in bestehender Bausubstanz gebundene Energie können durch den Umbau effektiv weitergenutzt und dadurch CO2-Emissionen im Lebenszyklus des Gebäudes (im Vergleich zu Abriss und Neubau) reduziert werden. Allerdings ist die Umnutzung häufig komplex und hängt insbesondere von der individuellen Beschaffenheit der Bestandsgebäude ab. Es besteht, im Vergleich zum Neubau, deutlich weniger Freiheit in der Gebäudekonzeption; Kosten sind weniger vorhersehbar. Die Umbauplanung erfordert in der Regel zudem einen erheblichen zeitlichen Vorlauf. Die Kosten für die Umnutzung sind dementsprechend oft ebenso hoch oder sogar höher als diejenigen für den Neubau. Angesichts des Ausmaßes des Wohnungsbedarfs insbesondere in den Ballungsräumen und des dringenden Handlungsbedarfs kann aus Sicht der Bundesregierung daher – selbst mit staatlicher Förderung von Planungs-, Umbau- und Renovierungskosten – allein durch Umbau dem massiven Mangel an bezahlbarem Wohnraum nicht schnell und nicht hinreichend genug begegnet werden. Eingebettet in einen Gesamtkanon an Maßnahmen zur Transformation des Gebäudebestandes und zur Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum ist eine Priorisierung der Bestandsnutzung dort, wo dies möglich und zielführend ist, eine durchaus begrüßenswerte Initiative seitens der EU-Kommission.

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