Schriftliche Frage 9 von Nicole Höchst (AfD): Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Haushaltsaufstellung sicher, dass die Haushaltsmittel des Ressorts rechtssicher zugew…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Text
Schriftliche Frage 9 von Nicole Höchst (AfD): Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Haushaltsaufstellung sicher, dass die Haushaltsmittel des Ressorts rechtssicher zugew…
Frage 9 (Nicole Höchst, AfD):
Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Haushaltsaufstellung sicher, dass die Haushaltsmittel des Ressorts rechtssicher zugewiesen und verausgabt werden können, wenn nach derzeitiger Lage – insbesondere angesichts der parallelen Beratungen von zwei Haushaltsjahren – keine klar niedergelegten Verwaltungsvorschriften bzw. Ressortzuschnitte vorliegen, die eine eindeutige Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Bundesministerien gewährleisten (z. B. Ressortzuständigkeiten zwischen dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und dem Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 30. September 2025:
Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass die zeitweise Überlappung von Haushaltsaufstellungsverfahren nichts Außergewöhnliches darstellt. Im Gegenteil: In einem sog. Nachwahljahr stellt dies – zumindest auf Seiten der Exekutive – den Regelfall dar. Dabei ist es auch in der Vergangenheit regelmäßig zu Ressortumbildungen gekommen. Mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 im Bundesgesetzblatt tritt dieses und der zugehörige Bundeshaushaltsplan 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der Haushaltsplan bildet dabei in seiner Struktur und in den jeweiligen Mittelzuweisungen an die einzelnen Bundesressorts und obersten Bundesbehörden im Regelfall die zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beschlussfassung über den Haushalt bereits vereinbarten und sowohl strukturell als auch rechnerisch bereits abbildbaren Zuständigkeiten ab. In diesem Rahmen können die jeweils zuständigen Beauftragten für den Haushalt im Sinne des § 9 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) als für den Haushaltsvollzug Zuständige und unter Beachtung etwaiger im Haushalt oder gesetzlich geregelter Beschränkungen über die zugewiesenen Mittel für die im Haushaltsplan vorgesehenen Zwecke verfügen. Soweit zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch keine finale Grundlage geschaffen werden konnte bzw. es im Rahmen des Haushaltsvollzuges zu Veränderungen der Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Ressorts kommt, besteht nach § 50 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) die rechtliche Möglichkeit, dass die Bundesregierung Mittel und Planstellen umsetzen kann, wenn Aufgaben von einer Verwaltung auf eine andere Verwaltung übergehen. Entscheidend für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel ist dabei die vom Haushaltsgesetzgeber vorgegebene sog. Zweckbestimmung des Titels (vgl. § 17 Absatz 1 BHO), die bei einer Mittelumsetzung nicht verändert werden kann. In solchen Fällen der Haushaltsmittelumsetzung bedarf es keines besonderen Beschlusses der Bundesregierung, wenn die beteiligten Bundesministerien und das Bundesministerium der Finanzen über die Umsetzung einig sind. Auf diese Weise unterjährig erfolgte Veränderungen werden im Haushaltsplan des nächsten oder – soweit wegen der parlamentarischen Abläufe zeitlich nicht mehr möglich – spätestens des übernächsten Haushaltsjahres entsprechend berücksichtigt. In Abschnitt XVIII seines Organisationserlasses vom 6. Mai 2025 hat der Bundeskanzler u. a. angeordnet, dass die über die im Organisationserlass bereits geregelten Sachverhalte hinausgehenden Einzelheiten des Übergangs (von Aufgaben, Planstellen und Stellen sowie Personal- und Sachmitteln) zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt werden und sodann dem Chef des Bundeskanzleramtes mitzuteilen sind.
Relationen
- asked ← Nicole Höchst (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung