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Schriftliche Frage 31 von Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie definiert die Bundesregierung de facto und de jure Annexion in Bezug auf die Westbank?

dip / schriftliche_frage 02.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 31 von Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie definiert die Bundesregierung de facto und de jure Annexion in Bezug auf die Westbank? Frage 31 (Dr. Franziska Brantner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie definiert die Bundesregierung de facto und de jure Annexion in Bezug auf die Westbank? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. Oktober 2025: Mit Annexion wird die gewaltsame Einverleibung fremden Territoriums bezeichnet. Annexionen sind völkerrechtlich verboten. Die Bundesregierung betrachtet völkerrechtswidrige Siedlungen im Westjordanland, die die Grundlagen einer Zwei-Staaten-Lösung unterminieren, als schwerwiegendes Hindernis für den Frieden.

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