Schriftliche Frage 31 von Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie definiert die Bundesregierung de facto und de jure Annexion in Bezug auf die Westbank?
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 31 von Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie definiert die Bundesregierung de facto und de jure Annexion in Bezug auf die Westbank?
Frage 31 (Dr. Franziska Brantner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie definiert die Bundesregierung de facto und de jure Annexion in Bezug auf die Westbank?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. Oktober 2025:
Mit Annexion wird die gewaltsame Einverleibung fremden Territoriums bezeichnet. Annexionen sind völkerrechtlich verboten. Die Bundesregierung betrachtet völkerrechtswidrige Siedlungen im Westjordanland, die die Grundlagen einer Zwei-Staaten-Lösung unterminieren, als schwerwiegendes Hindernis für den Frieden.
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