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Schriftliche Frage 93 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anspruchsberechtigte haben bis zur Frist am 31. August 2025 für den Einwegkunststofffonds nach § 15 des Einwegkunststofffondsgeset…

dip / schriftliche_frage 02.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 93 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anspruchsberechtigte haben bis zur Frist am 31. August 2025 für den Einwegkunststofffonds nach § 15 des Einwegkunststofffondsgeset… Frage 93 (Dr. Jan-Niclas Gesenhues, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anspruchsberechtigte haben bis zur Frist am 31. August 2025 für den Einwegkunststofffonds nach § 15 des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) einen Antrag zur Registrierung gestellt, und wie viele potentielle Anspruchsberechtigte erwartet die Bundesregierung insgesamt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 1. Oktober 2025: Bis zum 31. August 2025 gingen beim Umweltbundesamt 2.052 Anträge auf Registrierung ein. Darunter sind auch Anträge sogenannter Masteranspruchsberechtigter, die die Vertretung für weitere Anspruchsberechtigte übernehmen können. Diese Masteranspruchsberechtigten können nach Erhalt ihres Registrierungsbescheides innerhalb von vier Wochen weitere Unteranspruchsberechtigte registrieren. Die Registrierung dieser Unteranspruchsberechtigten läuft zurzeit. Insofern steht die vollständige Anzahl der für dieses Abwicklungsjahr zu berücksichtigenden Anspruchsberechtigten noch nicht endgültig fest. In der Gesetzesbegründung zum Einwegkunststofffondsgesetz wird von bis zu 6.440 Anspruchsberechtigten ausgegangen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5164, S. 48). Diese Anzahl wird im ersten Abwicklungsjahr voraussichtlich nicht erreicht. Die Möglichkeit zur Registrierung für die Anspruchsberechtigten besteht natürlich weiterhin.

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