Rolle von Erbschaften beim Aufbau großer Vermögen und Erbschaftsteuer
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Rolle von Erbschaften beim Aufbau großer Vermögen und Erbschaftsteuer
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3978
21. Wahlperiode 03.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch,
Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis,
Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa
Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner,
Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Rolle von Erbschaften beim Aufbau großer Vermögen und Erbschaftsteuer
Laut der Schweizer Bank UBS ist Deutschland eines der Länder in der Welt mit
dem höchsten Anteil an Milliardären, die ihr Vermögen ererbt haben (71,8
Prozent; www.ubs.com/global/en/wealthmanagement/family-office-uhnw/reports/b
illionaire-ambitions-report.html, S. 50). Laut einer Studie waren 2010 ungefähr
die Hälfte der Vermögen in Deutschland durch Erbschaften zustande
gekommen, während es um 1970 noch nur 22 Prozent waren (siehe http://piketty.pse.e
ns.fr/files/AlvaredoGarbintiPiketty2017.pdf, S. 254).
Nach der letzten großen Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer 2016
wurde auch das neue Recht vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt, zum
einen mit einer Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 804/22), zum anderen mit
einer verfassungsrechtlichen Überprüfung (Az. 1 BvF 1/23). In beiden Fällen
dürfte 2026 das Urteil fallen und damit wird voraussichtlich eine neue Reform
nötig sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Länder in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) weisen nach Kenntnis der Bundesregierung
eine höhere Ungleichheit bei den Vermögen auf als Deutschland?
2. Hält es die Bundesregierung für gerecht, wenn große Vermögen
maßgeblich durch Erbschaften anstatt durch Einkommen entstehen (bitte
begründen)?
3. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der
Schweizer Bank UBS, demzufolge in Deutschland nur 28,2 Prozent der
Milliardäre „selfmade“ sind, während 71,2 Prozent durch Erbschaft ihr
Vermögen erworben haben (www.ubs.com/global/en/wealthmanagement/f
amily-office-uhnw/reports/billionaire-ambitions-report.html, S. 50), zumal
damit Deutschland das Land mit der zweithöchsten Erbenrate unter
Milliardären (nach Dänemark) in diesem Bericht ist?
4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass
besonders große Vermögen zunehmend durch Erbschaften bzw.
Schenkungen entstehen anstatt durch Einkommen (wenn nein, bitte mit Zahlen bzw.
Studien begründen)?
5. Hält die Bundesregierung die Studie für belastbar, der zufolge 2010
ungefähr die Hälfte der Vermögen in Deutschland durch Erbschaften zustande
gekommen sind, während es um 1970 noch nur 22 Prozent waren (siehe
http://piketty.pse.ens.fr/files/AlvaredoGarbintiPiketty2017.pdf, S. 254;
wenn nein, bitte begründen und ggf. Studien mit anderen Erkenntnissen
auflisten)?
6. Hält es die Bundesregierung für problematisch, wenn sich in den letzten
Jahrzehnten der Anteil der Vermögen, die aus Erbschaften entstanden
sind, signifikant erhöht hat (siehe Frage 5)?
7. Bei wie vielen Erbschaften bzw. Schenkungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Inkrafttreten der letzten großen Reform des
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG)
Familienstiftungen beteiligt, in wie vielen Fällen davon wurde für diese eine
Verschonungsbedarfsprüfung vorgenommen, und was war in diesen Fällen
insgesamt
a) der Gesamtwert der Erwerbe vor Verschonung,
b) die festgesetzte Steuer und
c) die erlassene Steuer
(bitte für alle verfügbaren Jahre einzeln auflisten und jeweils
Gesamtsummen bilden, außerdem nach Erbschaften und Schenkungen
differenzieren)?
8. Bei wie vielen Erbschaften bzw. Schenkungen, bei denen seit Inkrafttreten
der letzten großen Reform des Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuergesetzes eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG stattfand,
waren nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder bis zum vollendeten
13. Lebensjahr bzw. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr beteiligt, und was
waren in diesen Fällen jeweils
a) der Gesamtwert der Erwerbe vor Verschonung,
b) die festgesetzte Steuer und
c) die erlassene Steuer
(bitte für alle verfügbaren Jahre einzeln auflisten und jeweils
Gesamtsummen bilden, außerdem nach Erbschaften und Schenkungen
differenzieren)?
9. Wie viele Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in Westdeutschland
(„alte“ Bundesländer) und wie viele in Ostdeutschland („neue“
Bundesländer) gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in
Westdeutschland und Ostdeutschland positiv beschieden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
10. Hält die Bundesregierung es mit den Grundsätzen und Anforderungen
einer aussagekräftigen und korrekten öffentlichen Statistik für vereinbar,
dass aktuell die Erbschaftsteuerzahlungen ohne Berücksichtigung von
Steuererlassen nach § 28a ErbStG veröffentlicht werden, weil durch diese
die realen Steuerzahlungen inzwischen stark von den festgesetzten
Steuern abweichen (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/P
D25_320_736.html)?
11. Warum können nach Kenntnis der Bundesregierung
Erbschaftsteuererlasse nach § 28a ErbStG in der Statistik des Statistischen Bundesamts nicht
dem Jahr der zugrunde liegenden Erbschaft zugeordnet werden (siehe
www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Weitere-Steuern/Tabellen/erb
schaftsteuer-steuererlasse-verschonungsbedarfspruefung.html, Fußnote 2),
und wäre es ggf. technisch möglich, diesen Bezug durch eine Änderung
der Meldungen an das Statistische Bundesamt herzustellen?
12. Welche Daten zur Erbschaftsteuer werden nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell von den Finanzämtern der Länder an das Statistische
Bundesamt gemeldet (bitte vollständig einzeln auflisten und
Rechtsgrundlage nennen)?
13. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahrzehnt
rechtliche Konstruktionen im Bereich der Erbschaft- und
Schenkungsteuer, die nach der allgemeinen Missbrauchsregel des § 42 der
Abgabenordnung (AO) von Gerichten oder Landes- bzw. Bundesministerien oder
Landes- bzw. Bundesbehörden für widerrechtlich erklärt wurden, und
wenn ja, bitte mit Jahr und genauem Gerichtsurteil bzw. Rundschreiben
des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auflisten?
14. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Familienstiftungen
mit geringem Kapital errichtet werden, um diese für Erbfälle mit
Unternehmensvermögen bei der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a
ErbStG zu nutzen (siehe https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/21937.pdf,
Nummer 3c, S. 5), und wie bewertet die Bundesregierung ggf. dieses
Vorgehen?
15. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, ob es im Sinne
des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ist, wenn die
Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG auf eine Stiftung angewandt wird und
nicht auf natürliche Personen?
16. Wie bewertet die Bundesregierung es, wenn über die Gründung von
„Family Offices“ Erbschaft- oder Schenkungsteuer vermieden wird (siehe
z. B. www.allensbach-hochschule.de/vermoegensnachfolge-steueroptimie
rung-durch-das-family-office-management), und erwägt die
Bundesregierung, bei einer Reform der Erbschaftsteuer diese Art von Gestaltung zu
unterbinden (ggf. wie)?
17. Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass
nach der Adoption eines Erwachsenen dieser sowohl von seinen
Adoptiveltern als auch ggf. von leiblichen Eltern unter Nutzung der Freibeträge
erben kann, weshalb solche Adoptionen auch aus
erbschaftsteuerrechtlichen Motiven geschehen (siehe www.rosepartner.de/adoption-erwachsene
r-volljaehrig.html)?
18. Welche wissenschaftlichen Studien sind der Bundesregierung bekannt, die
eine Wirkung der Besteuerung von geerbten Firmenanteilen auf die
wirtschaftliche Situation des Unternehmens belegen, und welche davon
belegen eine positive, neutrale oder negative Wirkung?
19. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung dazu, wie sich die
Erbschaftsteuerzahlung der Erben des verstorbenen Milliardärs H. T. in Höhe von
laut Presseberichten schätzungsweise rund 3,5 Mrd. Euro auf
Unternehmen ausgewirkt haben, deren Anteile vererbt wurden, und wie sieht diese
ggf. aus?
20. Arbeitet die Bundesregierung bereits an konkreten Reformvorschlägen
für die Erbschaftsteuer, vor allem mit Hinblick auf das erwartete
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde
(Az. 1 BvR 804/22)?
21. Welche Kontakte mit Dritten (Verbände, Organisationen, Unternehmen,
Einzelpersonen oder andere) hatte die Bundesregierung seit Amtsantritt
zum Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer (bitte jeweils mit Datum,
Teilnehmenden auf beiden Seiten, Art des Kontakts, Angabe zur Initiative
für den Kontakt und Thema, unter dem Dokumente zu dem Kontakt
veraktet wurden, auflisten)?
22. Sieht die Bundesregierung rechtliche oder praktische Probleme bei der
Einführung eines Lebensfreibetrags für Erbschaften und Schenkungen,
wie er von Wissenschaft (www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_
01.c.985597.de/diwkompakt_2025-208.pdf) und Politik (www.spd.de/fair
erben) diskutiert bzw. vorgeschlagen wurde (ggf. bitte genauer ausführen,
welche)?
23. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor,
welcher Höchststeuersatz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
maximal verfassungsrechtlich zulässig ist (z. B. vor dem Hintergrund der
geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts)?
Berlin, den 22. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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