polradar

Rolle von Erbschaften beim Aufbau großer Vermögen und Erbschaftsteuer

dip / drucksache 03.02.2026 · WP 21 · 21/3978 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Rolle von Erbschaften beim Aufbau großer Vermögen und Erbschaftsteuer [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3978 21. Wahlperiode 03.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Rolle von Erbschaften beim Aufbau großer Vermögen und Erbschaftsteuer Laut der Schweizer Bank UBS ist Deutschland eines der Länder in der Welt mit dem höchsten Anteil an Milliardären, die ihr Vermögen ererbt haben (71,8 Prozent; www.ubs.com/global/en/wealthmanagement/family-office-uhnw/reports/b illionaire-ambitions-report.html, S. 50). Laut einer Studie waren 2010 ungefähr die Hälfte der Vermögen in Deutschland durch Erbschaften zustande gekommen, während es um 1970 noch nur 22 Prozent waren (siehe http://piketty.pse.e ns.fr/files/AlvaredoGarbintiPiketty2017.pdf, S. 254). Nach der letzten großen Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer 2016 wurde auch das neue Recht vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt, zum einen mit einer Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 804/22), zum anderen mit einer verfassungsrechtlichen Überprüfung (Az. 1 BvF 1/23). In beiden Fällen dürfte 2026 das Urteil fallen und damit wird voraussichtlich eine neue Reform nötig sein. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Länder in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weisen nach Kenntnis der Bundesregierung eine höhere Ungleichheit bei den Vermögen auf als Deutschland?  2. Hält es die Bundesregierung für gerecht, wenn große Vermögen maßgeblich durch Erbschaften anstatt durch Einkommen entstehen (bitte begründen)?  3. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der Schweizer Bank UBS, demzufolge in Deutschland nur 28,2 Prozent der Milliardäre „selfmade“ sind, während 71,2 Prozent durch Erbschaft ihr Vermögen erworben haben (www.ubs.com/global/en/wealthmanagement/f amily-office-uhnw/reports/billionaire-ambitions-report.html, S. 50), zumal damit Deutschland das Land mit der zweithöchsten Erbenrate unter Milliardären (nach Dänemark) in diesem Bericht ist?  4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass besonders große Vermögen zunehmend durch Erbschaften bzw. Schenkungen entstehen anstatt durch Einkommen (wenn nein, bitte mit Zahlen bzw. Studien begründen)?  5. Hält die Bundesregierung die Studie für belastbar, der zufolge 2010 ungefähr die Hälfte der Vermögen in Deutschland durch Erbschaften zustande gekommen sind, während es um 1970 noch nur 22 Prozent waren (siehe http://piketty.pse.ens.fr/files/AlvaredoGarbintiPiketty2017.pdf, S. 254; wenn nein, bitte begründen und ggf. Studien mit anderen Erkenntnissen auflisten)?  6. Hält es die Bundesregierung für problematisch, wenn sich in den letzten Jahrzehnten der Anteil der Vermögen, die aus Erbschaften entstanden sind, signifikant erhöht hat (siehe Frage 5)?  7. Bei wie vielen Erbschaften bzw. Schenkungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der letzten großen Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) Familienstiftungen beteiligt, in wie vielen Fällen davon wurde für diese eine Verschonungsbedarfsprüfung vorgenommen, und was war in diesen Fällen insgesamt a) der Gesamtwert der Erwerbe vor Verschonung, b) die festgesetzte Steuer und c) die erlassene Steuer (bitte für alle verfügbaren Jahre einzeln auflisten und jeweils Gesamtsummen bilden, außerdem nach Erbschaften und Schenkungen differenzieren)?  8. Bei wie vielen Erbschaften bzw. Schenkungen, bei denen seit Inkrafttreten der letzten großen Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG stattfand, waren nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr bzw. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr beteiligt, und was waren in diesen Fällen jeweils a) der Gesamtwert der Erwerbe vor Verschonung, b) die festgesetzte Steuer und c) die erlassene Steuer (bitte für alle verfügbaren Jahre einzeln auflisten und jeweils Gesamtsummen bilden, außerdem nach Erbschaften und Schenkungen differenzieren)?  9. Wie viele Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in Westdeutschland („alte“ Bundesländer) und wie viele in Ostdeutschland („neue“ Bundesländer) gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in Westdeutschland und Ostdeutschland positiv beschieden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 10. Hält die Bundesregierung es mit den Grundsätzen und Anforderungen einer aussagekräftigen und korrekten öffentlichen Statistik für vereinbar, dass aktuell die Erbschaftsteuerzahlungen ohne Berücksichtigung von Steuererlassen nach § 28a ErbStG veröffentlicht werden, weil durch diese die realen Steuerzahlungen inzwischen stark von den festgesetzten Steuern abweichen (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/P D25_320_736.html)? 11. Warum können nach Kenntnis der Bundesregierung Erbschaftsteuererlasse nach § 28a ErbStG in der Statistik des Statistischen Bundesamts nicht dem Jahr der zugrunde liegenden Erbschaft zugeordnet werden (siehe www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Weitere-Steuern/Tabellen/erb schaftsteuer-steuererlasse-verschonungsbedarfspruefung.html, Fußnote 2), und wäre es ggf. technisch möglich, diesen Bezug durch eine Änderung der Meldungen an das Statistische Bundesamt herzustellen? 12. Welche Daten zur Erbschaftsteuer werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell von den Finanzämtern der Länder an das Statistische Bundesamt gemeldet (bitte vollständig einzeln auflisten und Rechtsgrundlage nennen)? 13. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahrzehnt rechtliche Konstruktionen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die nach der allgemeinen Missbrauchsregel des § 42 der Abgabenordnung (AO) von Gerichten oder Landes- bzw. Bundesministerien oder Landes- bzw. Bundesbehörden für widerrechtlich erklärt wurden, und wenn ja, bitte mit Jahr und genauem Gerichtsurteil bzw. Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auflisten? 14. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Familienstiftungen mit geringem Kapital errichtet werden, um diese für Erbfälle mit Unternehmensvermögen bei der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG zu nutzen (siehe https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/21937.pdf, Nummer 3c, S. 5), und wie bewertet die Bundesregierung ggf. dieses Vorgehen? 15. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, ob es im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ist, wenn die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG auf eine Stiftung angewandt wird und nicht auf natürliche Personen? 16. Wie bewertet die Bundesregierung es, wenn über die Gründung von „Family Offices“ Erbschaft- oder Schenkungsteuer vermieden wird (siehe z. B. www.allensbach-hochschule.de/vermoegensnachfolge-steueroptimie rung-durch-das-family-office-management), und erwägt die Bundesregierung, bei einer Reform der Erbschaftsteuer diese Art von Gestaltung zu unterbinden (ggf. wie)? 17. Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass nach der Adoption eines Erwachsenen dieser sowohl von seinen Adoptiveltern als auch ggf. von leiblichen Eltern unter Nutzung der Freibeträge erben kann, weshalb solche Adoptionen auch aus erbschaftsteuerrechtlichen Motiven geschehen (siehe www.rosepartner.de/adoption-erwachsene r-volljaehrig.html)? 18. Welche wissenschaftlichen Studien sind der Bundesregierung bekannt, die eine Wirkung der Besteuerung von geerbten Firmenanteilen auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens belegen, und welche davon belegen eine positive, neutrale oder negative Wirkung? 19. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung dazu, wie sich die Erbschaftsteuerzahlung der Erben des verstorbenen Milliardärs H. T. in Höhe von laut Presseberichten schätzungsweise rund 3,5 Mrd. Euro auf Unternehmen ausgewirkt haben, deren Anteile vererbt wurden, und wie sieht diese ggf. aus? 20. Arbeitet die Bundesregierung bereits an konkreten Reformvorschlägen für die Erbschaftsteuer, vor allem mit Hinblick auf das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 804/22)? 21. Welche Kontakte mit Dritten (Verbände, Organisationen, Unternehmen, Einzelpersonen oder andere) hatte die Bundesregierung seit Amtsantritt zum Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer (bitte jeweils mit Datum, Teilnehmenden auf beiden Seiten, Art des Kontakts, Angabe zur Initiative für den Kontakt und Thema, unter dem Dokumente zu dem Kontakt veraktet wurden, auflisten)? 22. Sieht die Bundesregierung rechtliche oder praktische Probleme bei der Einführung eines Lebensfreibetrags für Erbschaften und Schenkungen, wie er von Wissenschaft (www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_ 01.c.985597.de/diwkompakt_2025-208.pdf) und Politik (www.spd.de/fair erben) diskutiert bzw. vorgeschlagen wurde (ggf. bitte genauer ausführen, welche)? 23. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welcher Höchststeuersatz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maximal verfassungsrechtlich zulässig ist (z. B. vor dem Hintergrund der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts)? Berlin, den 22. Januar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen