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Schriftliche Frage 45 von Desiree Becker (DIE LINKE): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ermittlungen gegen das mutmaßlich rechtsextreme Netzwerk „Nordbund“ und seine Mitglieder oder…

dip / schriftliche_frage 26.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 45 von Desiree Becker (DIE LINKE): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ermittlungen gegen das mutmaßlich rechtsextreme Netzwerk „Nordbund“ und seine Mitglieder oder… Frage 45 (Desiree Becker, Die Linke): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ermittlungen gegen das mutmaßlich rechtsextreme Netzwerk „Nordbund“ und seine Mitglieder oder Sympathisanten (https://taz.de/Razzia-be i-Neonazis/!6114033/) aktive oder ehemalige Angehörige der Bundeswehr oder des Reservistenverbandes betroffen, und wenn ja, wie viele (bitte [aufschlüsseln] nach Anzahl der Beschuldigten und Zeugen sowie jeweils der Dauer der Bundeswehrzugehörigkeit […])? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 24. September 2025: Von den Durchsuchungsmaßnahmen bei der mutmaßlichen rechtsextremistischen Gruppe „Nordbund“ waren nach Kenntnis der Bundesregierung zwei aktive Bundeswehrsoldaten sowie drei Personen, die ehemals bei der Bundeswehr gedient haben, betroffen. Eine Zugehörigkeit zum Reservistenverband ist nicht bekannt. Im Übrigen handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Celle, zu der sich die Bundesregierung bereits aufgrund der Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes nicht äußert. Eine weitergehende Beantwortung Ihrer Frage zu Einzelpersonalien kann zudem nicht erfolgen, da dem parlamentarischen Auskunftsrecht der Schutz der Grundrechte Dritter gegenübersteht. Eine entsprechende Auskunft wäre mit einer Offenbarung von Informationen verbunden, die einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht natürlicher Personen auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Der Beantwortung Ihrer Frage steht daher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) entgegen, das im Ergebnis einer sorgfältigen Güterabwägung dem parlamentarischen Informationsanspruch vorgehen muss. Nach Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die Personen kommt auch eine eingestufte Beantwortung nicht in Betracht.

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