Schriftliche Frage 10 von Kerstin Przygodda (AfD): Weshalb gab die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Politischen Neutralität staatlich geför…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 10 von Kerstin Przygodda (AfD): Weshalb gab die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Politischen Neutralität staatlich geför…
Frage 10 (Kerstin Przygodda, AfD):
Weshalb gab die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen im März 2025 an, dass ihr keine Kenntnisse darüber vorlägen, ob Campact e. V. explizit für eine Partei geworben habe (vgl. Bundestagsdrucksache 20/15101, S. 9), obwohl ein halbes Jahr zuvor Campact e. V. öffentlich dargelegt hatte, „die Grünen“ (https://blog.ca mpact.de/2024/08/vetomacht-der-afdverhinderncampact-spendet-an-gruene-in-thueringen/) finanziell unterstützt zu haben und der im März 2025 noch im Amt befindliche Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach (SPD) im Bundestagswahlkampf 2021 durch Campact e. V. Wahlkampfhilfe erhalten hatte (https://taz.de/Campact- Engagement-im-Wahlkampf/!5798241/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. September 2025:
In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 70 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15101 wurde ausgeführt, dass der Bundesregierung keine Erkenntnisse vorliegen und im Übrigen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen wird. In der Vorbemerkung der Bundesregierung wurde darauf hingewiesen, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen und dass die aufgeführten Angaben den mit zumutbarem Aufwand im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen kurzen Fristen ermittelbaren Informationen entsprechen sowie kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen und unter Berücksichtigung, dass es sich bei denen von Ihnen genannten Informationen um öffentlich frei zugängliche Informationen handelt, ist die Aufbereitung dieser Informationen durch die Bundesregierung insofern nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages.
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