Einfluss und Finanzierung von Denkfabriken bei der G7 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2327) (Antwort zu Drs. 21/3391)
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Einfluss und Finanzierung von Denkfabriken bei der G7 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2327) (Antwort zu Drs. 21/3391)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3666
21. Wahlperiode 12.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Jan Wenzel Schmidt,
Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3391 –
Einfluss und Finanzierung von Denkfabriken bei der G7
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2327)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2327 stellen sich den Fragestellern mehrere Nachfragen.
1. Warum antwortet die Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2327, dass keine Vertreter der Bundesregierung
am Global Solutions Forum teilgenommen haben, obwohl ausweislich
offener Quellen z. B. A. D., Leiterin der Abteilung „Denkfabrik Digitale
Arbeitsgesellschaft“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie
N. M. vom Auswärtigen Amt teilnahmen (vgl. https://global-solutions-su
mmit.org/public/events/fb1a1fa895/speakers)?
Die Bundesregierung beantwortet in Kleinen Anfragen eine personenbezogene
Teilnahme der Bundesregierung an Veranstaltungen regelmäßig ab der Ebene
von (Parlamentarischen) Staatssekretärinnen und Staatssekretären,
Staatsministerinnen und Staatsministern.
Das parlamentarische Fragerecht dient der politischen Kontrolle der Arbeit der
Bundesregierung, in der die politisch relevanten Entscheidungen durch die
Amtsträger der Hausleitungsebenen getroffen werden. Eine pauschale
Einbeziehung der gesamten Arbeitsebene der Bundesministerien überschreitet in der
Regel die Grenzen des parlamentarischen Kontrollrechts. Jenseits von
konkreten Einzelfällen ist eine pauschale und lückenlose Abfrage der Beteiligung bis
auf Arbeitsebene für die Zwecke der parlamentarischen Kontrolle grundsätzlich
weder notwendig noch zielführend.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Sieht die Bundesregierung es kritisch, wenn Dr. Christian Kastrop, von
Mai 2020 bis Dezember 2021 Staatssekretär für Verbraucherpolitik und
Digitale Gesellschaft im damaligen Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz, seit September 2023 geschäftsführender Gesellschafter
der Global Solutions Initiative Foundation gGmbH Berlin, vom Amt des
Staatssekretärs zu einer Nichtregierungsorganisation (NGO) wechselt,
welche die Bundesregierung berät und von ihr finanziert wird (vgl.
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 7 auf
Bundestagsdrucksache 21/2327; vgl. www.fifo-koeln.org/de/institut/fifo-policy-fellows/pro
f-dr-christian-kastrop; bitte begründen), wenn ja, warum, und wenn nein,
warum nicht?
Die Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes ist
nach Beendigung des Beamtenverhältnisses grundsätzlich möglich und wird
von der Bundesregierung nicht bewertet. Allgemein begrüßt es die
Bundesregierung, wenn sich Beamtinnen und Beamte bzw. Tarifbeschäftigte nach
ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst für gemeinnützige Belange
engagieren.
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ISSN 0722-8333]
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