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Einfluss und Finanzierung von Denkfabriken bei der G7 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2327) (Antwort zu Drs. 21/3391)

dip / drucksache 12.01.2026 · WP 21 · 21/3666 · Antwort · Original ↗

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Einfluss und Finanzierung von Denkfabriken bei der G7 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2327) (Antwort zu Drs. 21/3391) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3666 21. Wahlperiode 12.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3391 – Einfluss und Finanzierung von Denkfabriken bei der G7 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2327) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2327 stellen sich den Fragestellern mehrere Nachfragen. 1. Warum antwortet die Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2327, dass keine Vertreter der Bundesregierung am Global Solutions Forum teilgenommen haben, obwohl ausweislich offener Quellen z. B. A. D., Leiterin der Abteilung „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie N. M. vom Auswärtigen Amt teilnahmen (vgl. https://global-solutions-su mmit.org/public/events/fb1a1fa895/speakers)? Die Bundesregierung beantwortet in Kleinen Anfragen eine personenbezogene Teilnahme der Bundesregierung an Veranstaltungen regelmäßig ab der Ebene von (Parlamentarischen) Staatssekretärinnen und Staatssekretären, Staatsministerinnen und Staatsministern. Das parlamentarische Fragerecht dient der politischen Kontrolle der Arbeit der Bundesregierung, in der die politisch relevanten Entscheidungen durch die Amtsträger der Hausleitungsebenen getroffen werden. Eine pauschale Einbeziehung der gesamten Arbeitsebene der Bundesministerien überschreitet in der Regel die Grenzen des parlamentarischen Kontrollrechts. Jenseits von konkreten Einzelfällen ist eine pauschale und lückenlose Abfrage der Beteiligung bis auf Arbeitsebene für die Zwecke der parlamentarischen Kontrolle grundsätzlich weder notwendig noch zielführend. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Sieht die Bundesregierung es kritisch, wenn Dr. Christian Kastrop, von Mai 2020 bis Dezember 2021 Staatssekretär für Verbraucherpolitik und Digitale Gesellschaft im damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, seit September 2023 geschäftsführender Gesellschafter der Global Solutions Initiative Foundation gGmbH Berlin, vom Amt des Staatssekretärs zu einer Nichtregierungsorganisation (NGO) wechselt, welche die Bundesregierung berät und von ihr finanziert wird (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 7 auf Bundestagsdrucksache 21/2327; vgl. www.fifo-koeln.org/de/institut/fifo-policy-fellows/pro f-dr-christian-kastrop; bitte begründen), wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Die Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes ist nach Beendigung des Beamtenverhältnisses grundsätzlich möglich und wird von der Bundesregierung nicht bewertet. Allgemein begrüßt es die Bundesregierung, wenn sich Beamtinnen und Beamte bzw. Tarifbeschäftigte nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst für gemeinnützige Belange engagieren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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