Schriftliche Frage 50 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Grund hat das Bundesministerium der Verteidigung den jüngsten Millionenauftrag an die Firma CompuGroup Medical Deutschland AG ni…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 50 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Grund hat das Bundesministerium der Verteidigung den jüngsten Millionenauftrag an die Firma CompuGroup Medical Deutschland AG ni…
Frage 50 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Aus welchem Grund hat das Bundesministerium der Verteidigung den jüngsten Millionenauftrag an die Firma CompuGroup Medical Deutschland AG nicht auf den üblichen Transparenzplattformen (z. B. Vergabeplattform des Bundes) bekannt gemacht, und welche Vorkehrungen wurden getroffen, um mögliche Interessenkonflikte im Hinblick auf die bekannten Verbindungen des Firmengründers Frank Gotthardt zur CDU und dessen Finanzierung der wegen rechtspopulistischer Inhalte in Kritik stehenden Online-Plattform „NI- US“ – der auch Angebote wie „Exxpress“ angehören, die in der Vergangenheit wiederholt russische Propaganda im deutschsprachigen Raum verbreitet haben – auszuschließen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. September 2025:
Die Vergabe des Auftrags für die Bereitstellung und den Betrieb eines Patientenverwaltungssystems für die truppenärztliche Versorgung erfolgte durch die BWI GmbH als öffentlicher Auftraggeber in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags erfolgte entsprechend der Vorgaben der VSVgV fristgerecht am 15. Juli 2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (https://ted.europa.eu/en/notic e/-/detail/461669-2025). Die Prüfung der Eignung der Bieter erfolgte nach den bekanntgemachten Eignungskriterien. Ein Ausschluss von Unternehmen in Vergabeverfahren ist grundsätzlich nur in den rechtlich vorgegebenen Fallkonstellationen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere der §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vergaberechtlich zulässig. Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe in § 123 GWB sowie der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist dabei abschließend. Erkenntnisse, die einen Ausschluss der CompuGroup Medical Deutschland AG mangels Eignung, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB hätten rechtfertigen können, lagen nicht vor.
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