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Schriftliche Frage 70 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob es nach den Verurteilungen von Sprüchen wie „Alles für Deutschland“ eine Auflistung von verbotene…

dip / schriftliche_frage 19.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 70 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob es nach den Verurteilungen von Sprüchen wie „Alles für Deutschland“ eine Auflistung von verbotene… Frage 70 (Bernd Schattner, AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob es nach den Verurteilungen von Sprüchen wie „Alles für Deutschland“ eine Auflistung von verbotenen Parolen und Sprüchen gibt, die in Deutschland verurteilt wurden, wodurch verboten wurde, diese zu sagen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 19. September 2025: Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer Auflistung im Sinne der Fragestellung. § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) stellt es unter anderem unter Strafe, Parolen einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei, einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zu verwenden. Ob die Verwendung einer bestimmten Parole strafbar ist, hängt nicht davon ab, ob es wegen der Verwendung dieser konkreten Parole schon einmal zu einer Verurteilung gekommen ist, sondern davon, ob sie ein Kennzeichen einer entsprechenden Organisation ist.

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