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Schriftliche Frage 80 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Ist die Bundesregierung der Meinung, dass durch die Mittelkürzung im Gesamtprogramm Sprache weiterhin und dauerhaft eine adäquate Sprachförd…

dip / schriftliche_frage 19.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 80 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Ist die Bundesregierung der Meinung, dass durch die Mittelkürzung im Gesamtprogramm Sprache weiterhin und dauerhaft eine adäquate Sprachförd… Frage 80 (Nicole Gohlke, Die Linke): Ist die Bundesregierung der Meinung, dass durch die Mittelkürzung im Gesamtprogramm Sprache weiterhin und dauerhaft eine adäquate Sprachförderung für Zugewanderte gewährleistet werden kann, und gibt es Planungen der Bundesregierung, finanzielle Ressourcen für Berufssprachkurse außerhalb des Gesamtprogramms Sprache zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 19. September 2025: Die Integrations- und Berufssprachkurse sind gesetzliche Instrumente nach den §§ 43 bis 45a des Aufenthaltsgesetzes mit jeweils eigenem Ansatz im Haushaltsplan. Die Finanzierung ist unabhängig von der Zuordnung zum Gesamtprogramm Sprache, für das kein eigenes Budget vorgesehen ist. Für die Berufssprachkurse lag der Haushaltsansatz in den Jahren 2023 und 2024 bei jeweils 310 Mio. Euro, zusätzlich wurden die Ansätze aus Ausgaberesten vorheriger Jahre verstärkt. In der ersten Jahreshälfte 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen nach Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zwei überplanmäßige Ausgaben von insgesamt 133 Mio. Euro bewilligt. Aufgrund der hohen Teilnehmendenzahlen in den Berufssprachkursen insbesondere im zweiten Halbjahr 2024 waren die verfügbaren Mittel für 2025 bereits weit überwiegend gebunden. Mit den überplanmäßigen Ausgaben konnten alle 2024 begonnenen Berufssprachkurse zu Ende geführt werden. Zudem konnte ein priorisiertes Angebot an Berufssprachkursen beginnen. Mit dem Inkrafttreten des Haushalts 2025 wird der Ansatz für die Berufssprachkurse nunmehr auf 450 Mio. Euro angehoben werden. Dieser Ansatz soll für das Jahr 2026 verstetigt und auch für die Folgejahre eine Verbesserung der Mittelausstattung gegenüber den Jahren 2023 und 2024 erreicht werden. Der Bedarf und die Kosten für Berufssprachkurse sind stark abhängig vom Zuwanderungsgeschehen. Die Bundesregierung kann zurzeit nicht sicher vorhersehen, wie hoch der Bedarf zukünftig sein wird. Die Nachfrage nach Kursen und die Mittelabflüsse werden genau beobachtet. Im Bereich der Integrationskurse erscheint für das Jahr 2025 eine auskömmliche Finanzierung anhand des Mittelansatzes von ca. 1,066 Mrd. Euro gewährleistet, obgleich eine Steuerung des Mittelabflusses notwendig wird. Während der vorläufigen Haushaltsführung wurde auch hier durch überplanmäßige Ausgaben das Kursangebot aufrechterhalten. Für 2026 sieht der Mittelansatz rund 954 Mio. Euro vor, wodurch der Basisbetrieb der Integrationskurse gesichert wird.

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