Zugangsbeschränkungen zu Integrationskursen
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Zugangsbeschränkungen zu Integrationskursen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4222
21. Wahlperiode 23.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Maren Kaminski, Zada Salihović, Doris
Achelwilm, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad,
Desiree Becker, Mirze Edis, Mandy Eißing, Katrin Fey, Nicole Gohlke, Christian
Görke, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Cem Ince, Ferat Koçak, Cansin
Köktürk, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David
Schliesing, Julia-Christina Stange, Evelyn Schötz, Aaron Valent, Isabelle Vandre,
Donata Vogtschmidt, Christin Willnat, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke
Zugangsbeschränkungen zu Integrationskursen
Mit einem sogenannten Trägerrundschreiben vom 9. Februar 2026 teilte das
Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) den Trägern von
Integrationskursen mit, „dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei
Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt werden können. Das bedeutet, dass
insbesondere Asylbewerber, Geduldete (§ 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG),
Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer
Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden“. Zur
Begründung wurde ausgeführt, dass „die Möglichkeiten des Zugangs in die
Integrationskurse künftig stärker an den hierfür verfügbaren Mitteln im
Bundeshaushalt auszurichten“ seien. Die Maßnahme trage „langfristig zur Sicherung
des Integrationskurssystems bei“.
Kritik an dieser Maßnahme gab es unter anderem von der
Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Natalie Pawlik: „Das ist falsch und hemmt
wichtige und notwendige Integrationsbemühungen“, damit werde „konterkariert, was
sich in Deutschland seit über 20 Jahren bewährt hat“; „bei einem
Zulassungsstopp für Menschen, die aus eigenem Antrieb Deutsch lernen wollen, kann es
nicht bleiben“ (www.migazin.de/2026/02/10/bamf-bestaetigt-zulassung-zu-inte
grationskursen-wird-stark-eingeschraenkt/). Auch der Arbeitsmarktforscher
Herbert Brücker warnte, dass die Beschränkung fiskalpolitisch „zu kurz
gedacht“ sei. Den kurzfristigen Kosteneinsparungen stünden steigende Kosten für
Transferleistungen und geringere Einnahmen durch Steuern und Abgaben
aufgrund der sinkenden Beschäftigungsquoten und geringeren Verdienste
gegenüber. „Per saldo dürfte die Nettobelastung für den Staat steigen“, erklärte
Brücker (ebd.).
Die Fragestellenden sehen in der beschlossenen Beschränkung des
Kurszugangs eine integrationspolitische Fehlentscheidung ersten Ranges. Der schnelle
Spracherwerb ist eine zentrale Voraussetzung für ein gelingendes Ankommen,
für die Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit und für eine
gleichberechtigte Teilhabe. Hier zu sparen, wird zu negativen Folgekosten in der
Zukunft führen.
Zudem gefährdet die drastische Reduzierung der Zahl der Teilnehmenden nach
Auffassung der Fragestellenden die langjährig gewachsene Trägerlandschaft
und viele Sprachkursanbietende in ihrer Existenz. Der Deutsche
Volkshochschulverband sprach angesichts seit Ende November 2025 ausbleibenden
Zulassungen durch das BAMF von einer dramatischen Situation, zwei Drittel der
Kurse könnten wegen zu geringer Teilnehmendenzahlen nicht stattfinden
(www.hessenschau.de/gesellschaft/was-bedeutet-der-zulassungsstopp-fuer-inte
grationskurse-fuer-menschen-in-hessen-v2,integrationskurse-108.html). In
einer gemeinsamen Stellungnahme zugelassener Kursträger vom 6. Februar
2026 wiesen diese auf mehrere strukturelle Probleme hin, die „die
Funktionsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Integrationskurssystems ernsthaft
gefährden“ (https://bvib.de/wp-content/uploads/2026/02/20260206_Schreiben_BAM
F_BS.pdf). Verzögerte Zahlungen durch das BAMF haben im Jahr 2025 nach
den Angaben eines weiteren offenen Briefs bereits zu Insolvenzen von
Sprachkursträgern geführt (https://traegernetzwerk.org/wp-content/uploads/sites/4/202
6/01/Offener-Brief-IK-Berechtigungsstopp.pdf),
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wer genau hat entschieden und dies politisch zu verantworten, bis auf
Weiteres keine Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach
§ 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) mehr zu erteilen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), hat insbesondere der Bundesminister des
Innern hierfür sein Einverständnis erteilt, und wenn ja, wann, und
aufgrund welcher Überlegungen?
2. Welche Stellen innerhalb oder auch außerhalb der Bundesregierung
wurden im Vorfeld dieser Entscheidung mit der Thematik befasst, gab es
innerhalb der Bundesregierung einen Abstimmungsprozess
unterschiedlicher Stellen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, traten dabei
gegebenenfalls unterschiedliche Auffassungen zu dieser Frage zutage, und wenn
ja, welche (bitte ausführen)?
3. Wurde insbesondere die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung im
Vorfeld der genannten Entscheidung mit den Plänen, keine Zulassungen
für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
mehr zu erteilen, befasst, wenn ja, welche Position hat sie hierzu
eingenommen, und inwiefern und aus welchen Gründen wurde diese bei der
Entscheidung gegebenenfalls beachtet oder nicht beachtet (bitte
ausführen), und wenn nein, warum nicht, fallen Integrationskurse nach
Auffassung der Fragestellenden doch offenkundig in ihren fachlichen
Zuständigkeitsbereich (bitte ausführen)?
4. Welche Briefe, Beschwerden, Forderungen usw. in Bezug auf die seit
Ende November 2025 ausbleibende Erteilung von Zulassungen nach § 44
Absatz 4 AufenthG erreichten das Bundesministerium des Innern (BMI)
bzw. das BAMF im Vorfeld der Entscheidung zur Einschränkung des
Integrationskurszugangs seitens der Kursträger, von Verbänden bzw.
Vereinen, Betroffenenorganisationen usw., welche Reaktionen aus diesem Kreis
gab es infolge der Entscheidung (bitte jeweils mit Datum und Kerninhalt
auflisten), und wie hat das BMI bzw. das BAMF hierauf gegebenenfalls
reagiert?
5. Welche Überlegungen, Folgeabschätzungen oder Ähnliches wurden im
Vorfeld der genannten Entscheidung innerhalb der Bundesregierung
gegebenenfalls vorgenommen zu der Frage, welche mittel- und langfristigen
(negativen) Auswirkungen diese Maßnahme haben könnte, in Bezug auf
a) eine verlangsamte bzw. behinderte Integration infolge des fehlenden
bzw. verspäteten Zugangs zu Integrationskursen und den damit
verbundenen verzögerten Spracherwerb bei Personen, die länger oder
dauerhaft in Deutschland bleiben (etwa: Unionsangehörige, Ukraine-
Geflüchtete, anerkannt Schutzberechtigte, Geduldete, die nicht
abgeschoben werden können),
b) eine infolge des verzögerten bzw. erschwerten Spracherwerbs
gegebenenfalls erschwerte Vermittlung in den Arbeitsmarkt und insbesondere
in qualifizierte Tätigkeiten, die oftmals gute Deutschkenntnisse
voraussetzen, und damit verbundene Mehrkosten für den Staat (siehe die
diesbezügliche Einschätzung von Herbert Brücker in der
Vorbemerkung der Fragesteller),
c) mögliche negative Auswirkungen eines verhinderten oder verzögerten
Integrationskurszugangs bei den Betroffenen, die sich ausgegrenzt,
nicht gewollt und in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt
fühlen könnten,
d) den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland, weil durch die
Maßnahme nach Auffassung der Fragestellenden die Botschaft
vermittelt werden könnte, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, dass
Gelder, die für die Integration wichtig sind, eingespart werden
könnten,
e) Sprachkursträger und Lehrkräfte, weil die Beschränkung des
Integrationskurszugangs nach Auffassung der Fragestellenden zu
Einnahmeausfällen, verzögerten oder ausgefallenen Sprachkursen (dies ist laut
Volkshochschulverband bereits der Fall, siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und womöglich auch zu damit verbundenen Insolvenzen und
Einschränkungen des Sprachkursangebots führen könnte,
f) und wenn es keine solchen Überlegungen, Folgeabschätzungen usw.
gegeben haben sollte, warum nicht
(bitte zu allen Unterpunkten getrennt und begründet antworten)?
6. Welchen Anteil an allen neu eingewanderten Menschen machten
Unionsangehörige, Ukraine-Geflüchtete und Asylsuchende in den Jahren 2025,
2024 und 2023 jeweils aus (bitte differenziert und in absoluten und
relativen Zahlen angeben)?
7. Mit welchen durchschnittlichen Kosten pro Teilnehmenden rechnet die
Bundesregierung bei Integrationskursen, und wie haben sich diese Kosten
seit 2015 entwickelt (bitte, soweit möglich, auch nach Sprachkursen,
Orientierungskursen, Sonderkursen, Wiederholungskursen, Prüfungskosten
usw. differenzieren)?
8. Wie viele Personen haben in den Jahren 2023, 2024 und 2025 und wie
viele seit Dezember 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung einen
Integrationskurs als Selbstzahlende begonnen bzw. abgeschlossen (bitte
differenzieren und jeweils auch die zehn wichtigsten Herkunftsstaaten und,
soweit möglich, Aufenthaltsstatus nennen), und in welcher
durchschnittlichen Höhe lagen dabei die von ihnen insgesamt zu tragenden Kosten
(bitte ausführen)?
9. Wie viele neue Teilnahmezulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
wurden im Jahr 2024 bzw. im Jahr 2025 bzw. im laufenden Jahr 2026
bundesweit erteilt (bitte jeweils zudem nach Quartalen und Personengruppen –
insbesondere: Unionsangehörige, Ukraine-Geflüchtete, Asylsuchende und
Geduldete – aufschlüsseln)?
10. Wie viele Zulassungen nach § 44 Absatz 4 des eAufenthaltsgesetzs
wurden im Jahr 2024 bzw. im Jahr 2025 bzw. im laufenden Jahr 2026
beantragt, wie viele wurden abgelehnt, wie viele nicht bearbeitet (bitte jeweils
auch nach Quartalen und Personengruppen aufschlüsseln)?
11. Wie setzte sich der Kreis der neuen Integrationskursteilnehmenden in den
Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils zusammen, differenziert nach den
Personengruppen bzw. der genauen Rechtsgrundlage der zugelassenen
bzw. durch welche Behörde verpflichteten Personen (bitte auch nach den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
12. Wie viele Integrationskursplätze standen bundesweit in den Jahren 2023,
2024, 2025 und voraussichtlich für das Jahr 2026 zur Verfügung, und wie
hoch war jeweils die ungefähre durchschnittliche Auslastung in Prozent
(bitte, soweit möglich, auch nach Bundesländern auflisten)?
13. Wie viele Integrationskurse mussten seit Dezember 2025 nach Kenntnis
der Bundesregierung mangels Teilnehmenden abgesagt oder vorzeitig
beendet werden (bitte differenzieren und, soweit möglich, auch nach
Bundesländern auflisten)?
14. Wie viele Kursträger der insgesamt zugelassenen Kursträger haben in den
Jahren 2023, 2024, 2025 bzw. im laufenden Jahr 2026 ihre Zulassung
ganz oder teilweise zurückgegeben oder Insolvenz angemeldet, und
welche Gründe waren nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür
maßgeblich (bitte ausführen und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
15. Welche Bundesmittel standen für Integrationskurse in den
Haushaltsjahren 2023, 2024, 2025 und 2026 jeweils zur Verfügung (bitte nach
Regierungsvorlagen und Bundestagsbeschlüssen differenzieren), und in welcher
Höhe kam es jeweils zu überplanmäßigen Ausgaben und Mittelüberträgen
in Folgejahren?
16. Wie viele Abrechnungen von Integrations- und Berufssprachkursen
wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils nicht fristgerecht
beglichen, was waren die Gründe hierfür, und wie hoch war jeweils die
durchschnittliche Verzögerung (in Tagen)?
17. Von welchen Auswirkungen der beschlossenen Einschränkung des
Integrationszugangs für das Jahr 2026 geht die Bundesregierung aus, wie viele
Personen aus welchen Personengruppen werden hiervon voraussichtlich
betroffen sein (bitte differenziert darlegen), wie viele noch nicht
bearbeitete Anträge auf Zulassung werden nun abgelehnt, welche finanziellen
Auswirkungen für den Haushalt, aber auch für die Träger von
Sprachkursen wird die Beschränkung voraussichtlich haben (bitte ausführen), und
welche Annahmen, Berechnungen oder Einschätzungen gibt es hierzu
innerhalb des BMI bzw. des BAMF (bitte so genau und differenziert wie
möglich ausführen)?
18. Inwiefern reagiert die Bundesregierung auf die Kritik ihrer
Integrationsbeauftragten zu der Beschränkung des Integrationskurszugangs, wonach
diese „falsch“ sei und es dabei nicht bleiben könne (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller, bitte ausführen)?
19. Was entgegnet die Bundesregierung der Kritik, dass die Beschränkung
fiskalpolitisch zu kurz gedacht sei und den kurzfristigen Kosteneinsparungen
steigende Kosten für Transferleistungen und geringere Einnahmen durch
Steuern und Abgaben aufgrund der sinkenden Beschäftigungsquoten und
geringeren Verdienste gegenüberstünden (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller, bitte ausführen)?
20. Unter welchen Bedingungen ist die Bundesregierung gegebenenfalls
bereit, den Zulassungsstopp im laufenden Haushaltsjahr 2026 gänzlich oder
teilweise wieder zurückzunehmen (bitte ausführen)?
21. Wie sind die Ausführungen eines Sprechers des BAMF (vgl. epd vom
11. Februar 2026), das BMI führe die Kurse „wieder auf ihren
eigentlichen Auftrag zurück“ und gefördert würden vor allem Menschen, „die
bleiben werden“, damit zu vereinbaren, dass nach Auffassung der
Fragestellenden bei den betroffenen Personengruppen überwiegend davon
ausgegangen werden kann, dass sie – jedenfalls auf zunächst unabsehbare
Zeit – „bleiben werden“ und darauf auch ein Anrecht haben, etwa
a) Unionsangehörige (selbstbestimmt im Rahmen des
Freizügigkeitsrechts),
b) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (mindestens für die Dauer des
Krieges bzw. ihrer Schutzbedürftigkeit, bei Erwerbstätigkeit in vielen
Fällen vermutlich darüber hinaus),
c) Asylsuchende (soweit sie als schutzbedürftig anerkannt werden,
gegebenenfalls aber auch nach einer Ablehnung, soweit Abschiebungen
nicht möglich sind),
d) Geduldete (soweit Abschiebungen nicht möglich oder nicht
beabsichtigt sind) (bitte nach den Unterpunkten getrennt und begründet
antworten)?
22. Welche Hinweise oder Erkenntnisse hat die Bundesregierung
gegebenenfalls dazu, wie viele der nach Deutschland einreisenden und hier lebenden
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht in Deutschland bleiben
werden (bitte ausführen)?
23. Welche Hinweise oder Erkenntnisse hat die Bundesregierung
gegebenenfalls dazu, dass der Krieg in der Ukraine in Kürze beendet sein wird,
sodass nicht davon ausgegangen werden kann, dass ukrainische Geflüchtete
in Deutschland bleiben werden (bitte ausführen)?
24. Inwiefern hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt,
dass auch unter Asylsuchenden viele sind, die letztlich dauerhaft in
Deutschland bleiben werden, sodass es aus Sicht der Fragestellenden
sinnvoll ist, dass sie so früh wie möglich die deutsche Sprache erlernen
können und dabei durch staatliche Kursangebote unterstützt werden (bitte
ausführen)?
25. Inwiefern hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt,
dass auch unter den Geduldeten viele sind, die letztlich dauerhaft in
Deutschland bleiben werden, sodass es aus Sicht der Fragestellenden
sinnvoll ist, sie beim Erwerb der deutsche Sprache durch staatliche
Kursangebote zu unterstützen, zumal auch nach geltender Rechtslage nur bestimmte
Geduldete einen Zugang zu Integrationskursen erhalten (bitte ausführen)?
26. Hält die Bundesregierung den Erwerb der deutschen Sprache und
entsprechende staatliche Unterstützungsmaßnahmen für unwichtig oder nicht so
wichtig bei Personen, die voraussichtlich nur für einen begrenzten
Zeitraum in Deutschland leben, und wie kann eine solche Prognose nach ihrer
Auffassung im jeweiligen Einzelfall erstellt werden (bitte ausführen und
dabei auf die unterschiedlichen Gruppen: Unionsangehörige, Ukraine-
Geflüchtete, Asylsuchende, Geduldete, eingehen)?
27. Wie ist die Einschränkung des Integrationskurszugangs damit zu
vereinbaren, dass im geltenden Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbart wurde: „Wir wollen mehr in Integration investieren,
Integrationskurse fortsetzen (…). Damit sorgen wir für eine Integration von
Anfang an“ (koav_2025.pdf; Zeilen 3059 ff.; bitte begründen)?
28. Wie ist die pauschale Verweigerung von Zulassungen nach § 44 Absatz 4
AufenthG damit vereinbar, dass § 44 Absatz 4 AufenthG eine
Ermessensnorm darstellt, die nach Auffassung der Fragestellenden nicht pauschal
negativ ausgelegt werden darf, zumal die Gesetzesbegründung zu
beachten ist, wonach grundsätzlich alle Asylsuchende einen Zugang zu
Integrations- und Berufssprachkursen haben sollen, um ihnen einen
frühzeitigen Spracherwerb und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und
die Aufnahme einer Beschäftigung zu erleichtern (allgemeine Begründung
auf Bundestagsdrucksache 20/3717, S. 18; bitte begründen)?
29. Wie ist die Verweigerung von Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
für ukrainische Geflüchtete damit vereinbar, dass es in der
Gesetzesbegründung zu § 44 Absatz 4 AufenthG heißt, dass bei Aufenthaltstiteln
nach § 24 AufenthG „ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu
erwarten ist“ und diesbezüglich ein Bedarf bestehe, „mit einem frühzeitigen
Spracherwerb ihre Integrationschancen zu erhöhen“
(Bundestagsdrucksache 20/3717, S. 41; bitte begründen)?
30. Ist die Verweigerung von Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG bei
neu eingereisten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nach Auffassung
der Bundesregierung mit dem Diskriminierungsverbot nach Artikel 18 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem
Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 24 Absatz 1 der Unionsbürger-
Richtlinie (RL 2004/38/EG) vereinbar, wonach Unionsangehörige
genauso behandelt werden müssen wie die eigenen Staatsangehörigen, vor dem
Hintergrund, dass neu einreisende deutsche Staatsangehörige als
Spätaussiedelnde einen Anspruch auf kostenlose Integrationskursteilnahme haben
(§ 9 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes; bitte begründen)?
31. Wie wird die Bundesregierung ab Inkrafttreten der GEAS (Gemeinsames
Europäisches Asylsystem)-Reform im Juni 2026 Artikel 18 der dann
geltenden EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2024/1346) umsetzen, wonach die
Mitgliedstaaten bei allen Asylsuchenden dafür sorgen, dass sie
(erleichterten) Zugang zu geeigneten Sprach- und Staatsbürgerkursen erhalten, um
ihre Fähigkeiten zu selbständigem Handeln, zur Interaktion mit den
zuständigen Behörden oder zum Finden eines Arbeitsplatzes zu stärken,
wenn Asylsuchende grundsätzlich nicht zu Integrationskursen zugelassen
werden (bitte ausführen und begründen)?
32. Teilt die Bundesregierung das in Artikel 18 der EU-Aufnahmerichtlinie
(RL 2024/1346) zum Ausdruck kommende Ziel, Asylsuchende durch
einen (erleichterten) Zugang zu geeigneten Sprach- und
Staatsbürgerkursen in ihren Fähigkeiten zu selbständigem Handeln, zur Interaktion mit
den zuständigen Behörden oder zum Finden eines Arbeitsplatzes zu
stärken, wenn ja, wie ist hiermit vereinbar, Asylsuchende nicht im Rahmen
von § 44 Absatz 4 AufenthG zu Integrationskursen zuzulassen (bitte
begründen), und wenn nein, wie begründet sie dies, und wie wäre dies mit
der ab Mitte 2026 geltenden GEAS-Reform und EU-Rechtslage vereinbar
(bitte ausführen)?
Berlin, den 16. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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