Zukunft der Integrations- und Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
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Zukunft der Integrations- und Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3135
21. Wahlperiode 04.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Janina Böttger, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke
Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak,
Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Bodo Ramelow, Zada
Salihović, David Schliesing, Lisa Schubert, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt,
Sascha Wagner, Christin Willnat, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Zukunft der Integrations- und Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge
Der Spracherwerb bildet eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende
Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Die vom Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) gesteuerten Integrations- und Berufssprachkurse (IK
und BSK) sind hierbei zentrale Instrumente, deren erfolgreiche Durchführung
maßgeblich von der Leistungsfähigkeit und Stabilität der zugelassenen
Kursträger abhängt.
Seit Ende des Jahres 2023 häufen sich nach Informationen der Fragestellenden
Hinweise auf gravierende Probleme in der Abwicklung und Finanzierung
dieser Kurse. Nach übereinstimmenden Darstellungen verschiedener
Bildungsträgerverbände und Sprachkursträger ist es wiederholt zu Zahlungsverzögerungen,
einseitigen Eingriffen in Vertragsbedingungen, sehr umfassender Bürokratie
und zusätzlich abgesenkten Vergütungssätzen ab bestimmten
Teilnehmendenzahlen gekommen. Diese Entwicklungen gefährden das erfolgreiche
„Gesamtprogramm Sprache“, schwächen die notwendige Integrationsinfrastruktur und
sind geeignet, die wirtschaftliche Existenz zahlreicher qualitativ hochwertig
arbeitender Träger zu beeinträchtigen.
Die Bundesregierung betont regelmäßig die Bedeutung einer verlässlichen
Integrationspolitik und eines wirksamen Sprachförderangebots. Angesichts der
aktuellen Entwicklungen ist aus Sicht der Fragestellenden jedoch fraglich, ob
das BAMF und die zuständigen Ressorts diesen Anspruch organisatorisch,
finanziell und rechtlich erfüllen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Darstellungen wiederkehrender Verzögerungen bei der
Auszahlung der Vergütungen für Integrations- und Berufssprachkurse, die in
den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils früher im Haushaltsjahr eintraten
(November 2023, Oktober 2024, September 2025)?
2. Wie viele Kursträger waren in diesen Jahren von den in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten verspäteten Zahlungen betroffen, und in
welcher Gesamthöhe bestanden zum Jahresende jeweils offene
Forderungen gegenüber dem BAMF?
3. Welche konkreten organisatorischen oder haushaltstechnischen Ursachen
führten nach Kenntnis der Bundesregierung zu diesen wiederkehrenden
Verzögerungen?
4. Welche Maßnahmen hat das BAMF ergriffen, um die Einhaltung der in
seinen Abrechnungsrichtlinien vorgesehenen 30-Tage-Zahlungsfrist
sicherzustellen?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die an die Fragestellenden
herangetragene Praxis, wonach das BAMF auf Nachfragen von Trägern wegen
ausbleibender Zahlungen erklärt, es gebe „keine gesetzlich vorgegebene
Frist“ zur Begleichung der Rechnungen?
6. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Trägern im Falle
drohender Insolvenz geraten wurde, sich an die Regionalstellen des
BAMF zu wenden, um eventuell eine vorgezogene Abrechnung zu
erreichen, und wenn ja, hält die Bundesregierung diese Praxis für mit den
Pflichten nach § 15a der Insolvenzordnung (InsO) vereinbar?
7. Welche Vorsorgemaßnahmen wurden im Haushaltsentwurf 2026
getroffen, um ggf. eine erneute Mittelknappheit im Bereich der Integrations-
und Berufssprachkurse zu vermeiden?
8. Aus welchen Gründen hat das BAMF mit Trägerrundschreiben IK 02/25
vom 28. Februar 2025 eine maximale Unterrichtsverpflichtung von
29 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche für festangestellte
Lehrkräfte eingeführt?
9. In welcher Weise wurden Kursträger oder deren Verbände in die
Vorbereitung und Entscheidungsfindung eingebunden?
10. Auf welcher fachlichen Grundlage beruht die Annahme, dass eine
Überschreitung von 29 Unterrichtseinheiten die Unterrichtsqualität gefährdet?
11. Welche Informationen hat die Bundesregierung dazu, welche
mutmaßlichen Mehrkosten den Trägern infolge dieser Begrenzung entstehen, und
wie bewertet die Bundesregierung deren Auswirkungen auf die
Wirtschaftlichkeit der Kurse?
12. Ist beabsichtigt, die Kostenerstattungssätze (KES) für die Träger an die
neuen arbeitsorganisatorischen Bedingungen anzupassen, und wenn nein,
warum nicht?
13. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der an die
Fragestellenden herangetragenen Kritik der Bildungsträgerverbände und
Sprachkursträger, das BAMF greife durch diese Maßnahme in die
unternehmerische Gestaltungsfreiheit der Träger ein?
14. Nach welchen Kriterien oder Kalkulationen wurde der seit dem 1. August
2022 unverändert geltende Kostenerstattungssatz i. H. v. 4,58 Euro
ermittelt, und inwiefern bzw. bis wann plant die Bundesregierung ggf., diesen
Satz aufgrund der stetig steigenden Kosten der Sprachkursträger zu
erhöhen?
15. Welche fachliche oder betriebswirtschaftliche Begründung liegt der
Einführung der sogenannten Degression zugrunde, wonach ab dem 17.
Teilnehmenden eines Kursabschnitts der Kostenerstattungssatz von 4,58 Euro
auf 2,40 Euro pro Unterrichtseinheit abgesenkt wird?
16. Wurde diese Maßnahme mit den Trägerverbänden abgestimmt oder
evaluiert, und wenn nein, warum nicht?
17. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der an die
Fragestellenden herangetragenen Einschätzung der Träger, dass diese Regelung
größere Kursgruppen und damit eine effizientere Ressourcennutzung
bestraft?
18. Plant die Bundesregierung, die Degressionsregelung zu überprüfen oder
auszusetzen, um die wirtschaftliche Stabilität der Träger zu sichern, und
wenn nein, warum nicht?
19. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge der
Degressionsregelung und damit verbundener Mindereinnahmen für die Träger auf
das Kursangebot, insbesondere in Regionen mit hohem
Sprachförderbedarf?
20. Aus welchen Gründen wurde im Juni 2025 ein neuer Einstufungstest für
Integrationskurse eingeführt, und welche Verbesserungen sollen damit
erzielt werden?
21. Welche Rückmeldungen liegen dem BAMF oder dem Bundesministerium
des Innern (BMI) zu möglichen administrativen Problemen, zu IT-
Zugängen oder erhöhtem Zeitaufwand infolge entsprechender Probleme
insbesondere seitens der Träger vor?
22. Auf welcher Kalkulationsgrundlage wurde der Vergütungssatz von
45 Euro pro Einstufungstest festgelegt, und berücksichtigt er den
durchschnittlichen Zeitaufwand von über einer Stunde pro Testdurchführung?
23. Wie viele Beschwerden oder Anmerkungen von Trägern bezüglich einer
unzureichenden Vergütung oder eines Mehraufwands haben das BAMF
seit Ende 2023 erreicht (bitte ggf. eine ungefähre Einschätzung geben)?
24. Ist beabsichtigt, die Vergütungssätze für Einstufungstests an die
tatsächlichen Aufwände anzupassen, wenn ja, wann, und wenn nein, warum
nicht?
25. Sind Maßnahmen geplant, um den administrativen Aufwand und die
Bürokratiebelastung der Kursträger künftig zu reduzieren, wenn ja, welche,
und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 18. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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