Finanzierung von Integrationskursen (Antwort zu Drs. 21/152)
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Finanzierung von Integrationskursen (Antwort zu Drs. 21/152)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/456
21. Wahlperiode 10.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Ferat Koçak, Jan
Köstering, Tamara Mazzi und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/152 –
Finanzierung von Integrationskursen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Integrationskurse umfassen 500 Unterrichtseinheiten Deutschunterricht und
100 Einheiten „Orientierungskurs“. Sie dauern in der Regel neun Monate.
2023 begannen 360 000 Personen einen Integrationskurs. Zahlen für 2024
liegen noch nicht vor, es wird aber mit einer ähnlich hohen Zahl gerechnet. Für
2025 rechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit etwa
326 000 Teilnehmenden. Verschiedene Studien zeigen, dass Integrationskurse
Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten dabei unterstützen, Deutsch zu
lernen und sich in Deutschland zurechtzufinden. Ferner verbessern sie die
Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weshalb sie vielen als Erfolgsgeschichte
gelten (https://mediendienst-integration.de/artikel/wie-geht-es-mit-den-integratio
nskursen-weiter.html).
Dennoch muss um die Finanzierung der Integrationskurse immer wieder
gerungen werden. In früheren Jahren wurden die Mittel häufig im
Haushaltsentwurf zunächst niedrig angesetzt, in der Bereinigungssitzung im
Haushaltsausschuss aber noch aufgestockt. Für das Jahr 2025 existiert wegen des Bruchs
der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP und der vorgezogenen Neuwahl noch kein finaler Haushalt. Aktuell
stehen im Haushalt für das laufende Jahr für die Integrationskurse 763 Mio.
Euro zur Verfügung. Im Jahr 2024 wurden für die Kurse noch rund 1,2 Mrd.
Euro ausgegeben, bei einer ähnlichen Teilnehmendenzahl. Die Kürzungen
wirken sich bereits praktisch aus: Am 7. Dezember 2024 ist die fünfte
Änderung der Integrationskursverordnung in Kraft getreten. Seitdem ist die
Möglichkeit, Unterrichtseinheiten zu wiederholen, nur noch für Teilnehmende in
Alphabetisierungskursen und Kursen mit „besonderem sprachpädagogischen
Förderbedarf“ vorgesehen. Zudem wurden spezielle Kurse für Jugendliche,
Eltern und Frauen gestrichen. Auch bei den Berufssprachkursen, die über das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert werden, wird gekürzt
(ebd.).
Das hat nicht nur negative Folgen für Kursteilnehmende, sondern auch für die
Träger der Kurse, die im Fall von Kürzungen von Insolvenzen bedroht sind
sowie die Lehrkräfte, die überwiegend in prekärer Solo-Selbstständigkeit tätig
sind und nun um ihre Aufträge fürchten (www.fr.de/politik/bundesregierung-i
ntegrationskurse-vor-dem-aus-lindner-kuerzungen-migration-asyl-ampel-9336
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 10. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
7768.html). Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert,
dass auch unabhängig von den aktuellen Kürzungen die Mittel für die
Integrationskurse nicht für eine angemessene Bezahlung der Lehrkräfte ausreichten.
Diese würden meist weniger als 2 000 Euro netto monatlich verdienen. Die
GEW fordert, dass die Lehrkräfte fest angestellt und tariflich bezahlt werden
müssen. In einem gemeinsamen Papier mit Trägern und Verbänden warnt die
GEW ferner davor, die bestehenden Strukturen abzubauen. Sei das System
einmal „heruntergefahren“, ließen sich die Strukturen nicht ohne Weiteres
reaktivieren (www.gew.de/aktuelles/detailseite/kuerzungen-mit-folgen).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ein allgemeiner Integrationskurs umfasst 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs
und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Spezielle Integrationskurse
umfassen 900 Unterrichtseinheiten Sprachkurs und 100 Unterrichtseinheiten
Orientierungskurs. Zudem gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen auch die
Möglichkeit zur Teilnahme an Intensivkursen im Umfang von 400 Stunden
Sprachkurs und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs.
1. Wie viele Personen haben 2024 und im bisherigen Jahr 2025 einen
Integrationskurs begonnen (bitte nach Jahren und auch nach Trägern
aufschlüsseln)?
Im Gesamtjahr 2024 haben insgesamt 363 466 Personen mit einem
Integrationskurs begonnen. Im laufenden Jahr 2025 haben bis zum 30. April 2025
122 800 Personen einen Integrationskurs begonnen. Eine Aufschlüsselung der
Kurseintritte auf die rund 1 600 Integrationskursträger erfolgt aus folgenden
Gründen nicht: Bei kleineren Trägern oder speziellen Kursarten könnten
Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sein. Die konkrete Zahl der
Kursteilnehmenden je Träger kann zudem Rückschlüsse auf Marktanteile,
Auftragsvolumen und wirtschaftliche Kennzahlen ermöglichen und wird auch zur
Wahrung der Geschäftsgeheimnisse nicht veröffentlicht. In den regelmäßig
veröffentlichten Integrationskursgeschäftsstatistiken wird eine Aufschlüsselung
zusammengefasst nach Trägergruppen vorgenommen. Die Statistik für das
Gesamtjahr 2024 wird gerade erstellt und in Kürze auf der Homepage des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht. Die Statistiken der
vergangenen Zeiträume sind hier verfügbar: www.bamf.de/DE/Themen/Statisti
k/Integrationskurszahlen/integrationskurs zahlen-node.html.
Eine Auflistung der aktuell zugelassenen Integrationskursträger kann unter
folgendem Link eingesehen werden: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Inte
gration/Integrationskurse/Kurstraeger/ListeKurstraeger/liste-der-zugelassenen-
kurstraeger-xlsx.html.
2. Welche waren die 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Personen,
die 2024 und im bisherigen Jahr 2025 einen Integrationskurs begonnen
haben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten der neuen Kursteilnehmenden in den
Jahren 2024 und 2025 (bis 30. April 2025) können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden (Reihenfolge absteigend nach Zahl der
Kursteilnehmenden).
2024 bis 30.04.2025
Ukraine Ukraine
Syrien Syrien
2024 bis 30.04.2025
Afghanistan Afghanistan
Türkei Türkei
Irak Rumänien
Iran Irak
Rumänien Iran
Russische Föderation Indien
Indien Kosovo
Bulgarien Bulgarien
Kosovo Russische Föderation
Polen Polen
Somalia Albanien
Albanien Somalia
Pakistan Pakistan
3. Wie viele Eintritte in Berufssprachkurse gab es 2024 und im bisherigen
Jahr 2025 (bitte nach Jahren und auch nach Trägern aufschlüsseln)?
Im Jahr 2024 wurden 190 547 Kurseintritte verzeichnet (konsolidierte
Jahresstatistik (Stand: 21. März 2025)). Im Jahr 2025 wurden bis zum 30. April 2025
34 270 Kurseintritte verzeichnet (Datenstand: 9. Mai 2025). Eine
Aufschlüsselung der Kurseintritte auf die rund 1 200 Berufssprachkursträger erfolgt aus
folgenden Gründen nicht: Bei kleineren Trägern oder speziellen Kursarten
könnten Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sein. Die konkrete Zahl der
Kursteilnehmenden je Träger kann zudem Rückschlüsse auf Marktanteile,
Auftragsvolumen und wirtschaftliche Kennzahlen ermöglichen und wird auch zur
Wahrung der Geschäftsgeheimnisse nicht veröffentlicht. Eine Auflistung der
aktuell zugelassenen Träger findet sich unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlag
en/DE/Integration/Berufsbezsprachf-ESF-BAMF/BSK-Rechtsgrundlagen/liste-
berechtigte-traeger.html.
Im Bereich Berufssprachkurse wird keine Auswertung nach Trägerarten
vorgenommen.
4. Welche waren die 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Personen,
die 2024 und im bisherigen Jahr 2025 Berufssprachkurse begonnen
haben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten der neuen Kursteilnehmenden in
Berufssprachkursen in den Jahren 2024 und 2025 (bis 30. April 2025) können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Reihenfolge absteigend nach Zahl
der Kursteilnehmenden).
2024 2025
Ukraine Ukraine
Syrien Syrien
Afghanistan Afghanistan
Deutschland Deutschland
Türkei Türkei
Iran Iran
Irak Indien
Russische Föderation Vietnam
Indien Russische Föderation
Rumänien Rumänien
2024 2025
Vietnam Irak
Polen Marokko
Marokko Polen
Bulgarien Kamerun
China Bulgarien
5. Wie viele Teilnehmende, die im Deutsch-Test für Zuwanderer nicht das
Sprachniveau B1 erreicht haben, wurden 2023, 2024 und im bisherigen
Jahr 2025 zur einmaligen Wiederholung von 300 Unterrichtseinheiten
des Sprachkurses zugelassen (bitte nach Jahren differenzieren)?
Soweit im Rahmen der ersten Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer das
Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nicht
erreicht wurde, konnten Teilnehmende aller Kursarten in den Jahren 2023 und
2024 auf Antrag zu einer Kurswiederholung im Umfang von maximal 300
Unterrichtseinheiten zugelassen werden. Mit Inkrafttreten der fünften Verordnung
zur Änderung der Integrationskursverordnung vom 7. Dezember 2024 ist eine
Wiederholung von maximal 300 Unterrichtseinheiten nur noch für
Teilnehmende an einem Alphabetisierungskurs oder an einem Kurs mit besonderem
sprachpädagogischen Förderbedarf möglich.
Im Rahmen der Alphabetisierungskurse sieht zudem die curriculare Zielsetzung
das Sprachniveau A2 als realistisch zu erreichendes Ziel nach 1 200
Unterrichtseinheiten vor. Die 300 Unterrichtseinheiten, die Teilnehmende als
„Kurswiederholer“ in Anspruch nehmen können, werden hierbei bereits
eingeschlossen und stellen inhaltlich keine Wiederholung dar. Zwar ist in der
verfahrenstechnischen Umsetzung eine „Wiederholerzulassung“ vom BAMF zu erteilen,
allerdings ist bei Alphabetisierungskursteilnehmenden zuvor keine erfolglose
Teilnahme am Deutschtest für Zuwanderer erforderlich (§ 5 Absatz 5 Satz 3 der
Integrationskursverordnung a. F. bzw. § 13 Absatz 1 Satz 5 der
Integrationskursverordnung).
Die Anzahl der Teilnehmenden, die in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (Stand:
30. April 2025) für die Wiederholung von maximal 300 Unterrichtseinheiten
berechtigt wurden, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Anzahl der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen
nur Wiederholerzulassungen
in den Jahren 2023 und 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April
2025
2023 und 2024: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2025
1. Januar bis 30. April 2025: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten
Geschäftsstatistik vergleichbar, Abfragestand: 18. Mai 2025
Jahr Anzahl der Personen mit Wiederholerzulassung
2023 103 890
2024 114 334
01.01.2025 bis 30.04.2025 9 038
a) Wie viele von ihnen haben in den genannten Zeiträumen (bitte nach
Jahren differenzieren) an einem Wiederholungskurs teilgenommen?
Wird das zusätzliche Stundenkontingent gewährt, so kann dies beliebig
eingesetzt werden. Dies muss nicht zwingend in einem Kurs speziell für
Wiederholende geschehen. Es ist auch eine Um- oder Rückstufung in ein passendes
Modul eines anderen laufenden Kurses möglich. Die folgenden Zahlen beziehen
sich auf beide Varianten.
Die Anzahl der neuen Kursteilnehmenden, die in den Jahren 2023, 2024 und
2025 (Stand: 30. April 2025) im Rahmen eines Wiederholungsverfahrens an
einem Integrationskurs(abschnitt) teilnehmen oder teilgenommen haben, kann
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Abgestellt wird hierbei auf das
Jahr des Kurs(modul)eintritts, nicht das Jahr der Erteilung der
Wiederholerzulassung.
Anzahl der neuen Kurswiederholenden
in den Jahren 2023 und 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April
2025
2023 und 2024: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2025
1. Januar 2025 bis 30. April 2025: vorläufige Statistik, nicht mit der
konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar, Abfragestand: 18. Mai 2025
Jahr Anzahl der Kurswiederholenden
2023 65 894
2024 103 715
01.01.2025 bis 30.04.2025 21 473
b) Kann die Bundesregierung quantitativ angeben, welchen Anteil
Wiederholungskursteilnehmende an allen Teilnehmenden von
Integrationskursen ausmachen, und wenn ja, wie lautet diese Zahl für die Jahre
2023, 2024 und das bisherige Jahr 2025?
Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Darstellung des Anteils nicht möglich ist,
da Kursteilnehmende im selben Jahr sowohl im Erst- als auch im
Wiederholungsverfahren am Integrationskurs teilgenommen haben können.
6. Wie viele Berechtigungen bzw. Verpflichtungen zur
Integrationskursteilnahme wurden 2023, 2024 bzw. im bisherigen Jahr 2025 ausgesprochen
(bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Anzahl der Teilnahmeberechtigungen der 15 häufigsten
Staatsangehörigkeiten der Jahre 2023, 2024 und 2025 (Stand: 30. April 2025) kann den
Tabellen in der Anlage 1 entnommen werden.* Maßgebend sind die 15 häufigsten
Staatsangehörigkeiten der neuen Teilnahmeberechtigungen und
Teilnahmeverpflichtungen im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2025.
7. Wie viele Personen warten aktuell auf einen Platz in einem
Integrationskurs?
Die Frage, wie viele Personen „aktuell warten“ lässt sich aufgrund des
dynamischen Geschehens – jeden Tag melden sich tausende Teilnehmende neu an,
während wiederum andere mit einem Kurs beginnen – nicht präzise
beantworten. Für eine Annäherung kann in Form einer „Momentaufnahme“ dargestellt
werden, wie viele Personen zu einem Stichtag zu einem Integrationskurs
angemeldet waren, der noch nicht begonnen hatte (berücksichtigt werden Personen
mit einer Teilnahmeberechtigung bis max. ein Jahr vor dem Stichtag). Dies
waren am 18. Mai 2025 85 979 Personen. Da es sich um einen Annäherungswert
handelt, warten nicht alle diese Personen im wörtlichen Sinne auf einen Kurs-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/456 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
beginn. Darin enthalten sind auch Personen, die sich am Stichtag selbst
angemeldet haben. Zudem könnten Personen aus unterschiedlichen individuellen
Gründen einen Kurs nicht antreten, obwohl ein Kursangebot gegeben wäre.
8. Wie viele Plätze in Integrationskursen melden die Träger aktuell für die
nächsten zwölf Wochen, und wie viele davon sind bereits gebucht?
Mit Stand zum 18. Mai 2025 meldeten die Kursträger ein Kursangebot von
73 262 Kursplätzen, davon 20 542 gebuchte Kursplätze.
9. Wie lauteten die Zahlen zu den Fragen 6 und 7 jeweils zu den Stichtagen
31. Dezember 2024, 30. Juni 2024, 31. Dezember 2023 und 30. Juni
2023?
Die Anzahl der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen
der 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten zu den Stichtagen 31. Dezember 2024,
30. Juni 2024, 31. Dezember 2023 und 30. Juni 2023 kann den Tabellen in der
Anlage 1 entnommen werden (entsprechend Frage 6).*
Die Anzahl der Personen, die zu den Stichtagen 31. Dezember 2024, 30. Juni
2024, 31. Dezember 2023 und 30. Juni 2023 zu einem Integrationskurs
angemeldet waren, der noch nicht begonnen hatte, kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden (entsprechend Frage 7).
Anzahl der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen
mit Anmeldung bei einem Kursträger im Zeitraum von einem bzw. zwei
Jahr(en) vor dem jeweiligen Stichtag und ohne Kursbeginn zum jeweiligen
Stichtag
31. Dezember 2024, 30. Juni 2024, 31. Dezember 2023 und 30. Juni 2023:
konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2025
18. Mai 2025: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten
Geschäftsstatistik vergleichbar, Abfragestand: 18. Mai 2025
Ohne Kurswiederholende
Stichtag Anzahl der Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen
30.06.2023 156 105
31.12.2023 143 150
30.06.2024 132 885
31.12.2024 115 837
18.05.2025 85 979
10. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass – abhängig davon, welche
Beschlüsse zum Haushalt 2025 im Deutschen Bundestag noch getroffen
werden – im Laufe des Jahres 2025 keine neuen Integrationskurse mehr
beginnen können, wenn die bisher zur Verfügung gestellten Mittel in
Höhe von 763 Mio. Euro nicht aufgestockt werden und in der Folge ab
einem bestimmten Zeitpunkt keine Mittel mehr für neue Kurse zur
Verfügung stehen (mediendienst-integration.de/artikel/wie-geht-es-mit-den-i
ntegrationskursen-weiter.html)?
a) Wenn nein, wieso nicht?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/456 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
b) Wenn ja, wie soll damit umgegangen werden, insbesondere mit Blick
auf Personen, die einen rechtlichen Anspruch auf Teilnahme an
einem Integrationskurs haben?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht keine entsprechende Gefahr. Die bisher zur
Verfügung gestellten Mittel in Höhe von rund 763 Mio. Euro wurden aufgestockt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat nach Artikel 112 des Grundgesetzes
(GG) die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe auf Antrag des
Bundesministeriums des Innern in Höhe von bis zu rund 302,8 Mio. Euro erteilt,
um die weitere Finanzierung sicherzustellen. Für die Integrationskurse stehen
nach aktuellem Stand rund 1,066 Mrd. Euro zur Verfügung.
11. Wie viele Lehrkräfte unterrichten nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit bundesweit in Integrationskursen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln), und wie viele Lehrkräfte wurden 2024 bzw. 2025 neu
zugelassen?
Die Anzahl und Verteilung der aktiven Lehrkräfte in Integrationskursen nach
Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand:
30. April 2025). Lehrkräfte können in mehreren Kursen unterrichten.
Anzahl der aktiven Lehrkräfte
zum Stichtag 30. April 2025
nach Wohnort Bundesland
vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar,
Abfragestand: 18. Mai 2025
Wohnort Anzahl aktiver Lehrkräfte
Baden-Württemberg 2 754
Bayern 2 833
Berlin 1 369
Brandenburg 321
Bremen 267
Hamburg 632
Hessen 1 708
Mecklenburg-Vorpommern 252
Niedersachsen 1 743
Nordrhein-Westfalen 4 704
Rheinland-Pfalz 941
Saarland 270
Sachsen 898
Sachsen-Anhalt 374
Schleswig-Holstein 615
Thüringen 432
Unbekannt 221
Insgesamt 20 334
Die Anzahl der neuzugelassenen Lehrkräfte in Integrationskursen der Jahre
2024 und 2025 (Stand: 30. April 2025) kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden. Die Zulassung der Lehrkräfte erfolgte nach § 15 der
Integrationskursverordnung.
Anzahl der neu zugelassenen Lehrkräfte
im Jahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2025
2024: konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 1. April 2025
1. Januar bis 30. April 2025: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten
Geschäftsstatistik vergleichbar; Abfragestand: 18. Mai 2025
Neu zugelassene Lehrkräfte
2024 4 478
01.01.2025 bis 30.04.2025 1 291
12. Wie viele Organisationen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit bundesweit Integrationskurse an (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln), und wie viele Organisationen kamen 2024 bzw. 2025 neu
dazu?
Die Anzahl und Verteilung der aktuell zugelassenen Kursträger nach
Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Zugelassene Integrationskursträger
zum jeweiligen Stichtag
nach Bundesländern
31. Dezember 2024: konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 1. April
2025
30. April 2025: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten
Geschäftsstatistik vergleichbar; Abfragestand: 18. Mai 2025
Stichtag 31.12.2024 Stichtag 30.04.2025
Baden-Württemberg 212 211
Bayern 239 240
Berlin 76 77
Brandenburg 38 37
Bremen 17 17
Hamburg 35 36
Hessen 135 133
Mecklenburg-Vorpommern 38 38
Niedersachsen 136 136
Nordrhein-Westfalen 361 363
Rheinland-Pfalz 79 80
Saarland 30 30
Sachsen 75 74
Sachsen-Anhalt 37 37
Schleswig-Holstein 53 53
Thüringen 54 52
Insgesamt 1 615 1 614
Die Anzahl und Verteilung der erstmaligen Trägerzulassungen der Jahre 2024
und 2025 (Stand: 30. April 2025) nach Bundesländern kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden. Kursträger werden dabei nur zum Beginndatum
des Zulassungszeitraums der erstmaligen Grundzulassung als neu zugelassen
gezählt.
Neu zugelassene Integrationskursträger
im Jahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2025
nach Bundesländern
2024: konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 1. April 2025
1. Januar bis 30. April 2025: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten
Geschäftsstatistik vergleichbar; Abfragestand: 18. Mai 2025
2024 01.01. bis 30.04.2025
Baden-Württemberg 5 0
Bayern 10 1
Bremen 1 0
Hamburg 0 1
Hessen 4 0
Mecklenburg-Vorpommern 1 0
Niedersachsen 9 0
Nordrhein-Westfalen 6 4
Rheinland-Pfalz 3 2
Saarland 1 0
Sachsen 3 0
Sachsen-Anhalt 1 0
Schleswig-Holstein 1 1
Thüringen 2 0
Insgesamt 47 9
13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kürzungen für
das Jahr 2025 bislang auf die Trägerlandschaft ausgewirkt, was ist ihr
über Insolvenzen von Trägern und Arbeitslosigkeit von Lehrkräften
bekannt, und mit welchen diesbezüglichen Entwicklungen ist nach ihrer
Kenntnis in den nächsten Monaten zu rechnen (www.fr.de/politik/bundes
regierung-integrationskurse-vor-dem-aus-lindner-kuerzungen-migration-
asyl-ampel-93367768.html)?
Eine Kürzung im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor. Die Finanzierung der
Integrationskurse ist auch während der vorläufigen Haushaltsführung 2025
sichergestellt. Für die Integrationskurse stehen Mittel i. H. v. rund 1,066 Mrd.
Euro zur Verfügung. Die zur Verfügung stehenden Mittel haben in etwa das
Niveau wie im Haushaltsjahr 2024. Hierzu wird ergänzend auf die Antwort zu
Frage 10 verwiesen. Insofern liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
14. Wie haben sich die Vorgaben zu Mindestvergütungssätzen für
Honorarlehrkräfte für Integrationskurse und die Kostenerstattungssätze für die
Kursträger seit 2008 entwickelt (bitte alle Anpassungen mit Datum und
jeweiliger Höhe auflisten), und wie haben sich entsprechend die real
ausgezahlten Vergütungssätze für Honorarlehrkräfte durchschnittlich
entwickelt?
Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Vergütungsuntergrenze für
Honorarlehrkräfte im Integrationskurs.
Zeitraum Vergütungsuntergrenze für Honorarlehrkräfte gemäß
§ 20 Absatz 2 Satz 4 der Integrationskursverordnung
Erhöhung
in Prozent
01.01.2008 bis 30.11.2011 15,00 Euro
01.12.2011 bis 31.12.2012 18,00 Euro 20,0 %
01.01.2013 bis 31.12.2015 20,00 Euro 11,1 %
01.01.2016 bis 30.06.2016 23,00 Euro 15,0 %
01.07.2016 bis 31.12.2020 35,00 Euro 52,2 %
01.01.2021 bis 31.07.2022 41,00 Euro 17,1 %
seit 01.08.2022 bis heute 42,23 Euro 3,0 %
Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Kostenerstattungssatzes im
Integrationskurs.
Zeitraum Kostenerstattungssatz Prozentuale Erhöhung
01.01.2008 bis 30.11.2011 2,35 Euro 14,6 %
01.12.2011 bis 31.12.2012 2,54 Euro* 8,1 %
01.01.2013 bis 31.12.2015 2,94 Euro 15,7 %
01.01.2016 bis 30.06.2016 3,10 Euro 5,4 %
01.07.2016 bis 31.12.2020 3,90 Euro** 25,8 %
01.01.2021 bis 31.07.2022 4,40 Euro*** 12,8 %
seit 01.08.2022 bis heute 4,58 Euro**** 4,1 %
* für Alphabetisierungs- und Jugendkurse und Kurse für Menschen mit Behinderung 2,60 Euro
** Degression ab dem 21. Teilnehmenden 2,00 Euro pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit
*** Degression ab dem 21. Teilnehmenden 2,30 Euro pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit
**** Degression ab dem 21. Teilnehmenden 2,40 Euro pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit
Zur Frage nach den „real ausgezahlten Vergütungssätzen für
Honorarlehrkräfte“ ist auf Folgendes hinzuweisen:
Zwischen den Lehrkräften und dem BAMF besteht keine Vertragsbeziehung.
Die Kursträger entscheiden eigenverantwortlich, ob sie für die
Kursdurchführung (zugelassene) Honorarlehrkräfte einsetzen oder ein abhängiges
Beschäftigungsverhältnis mit (zugelassenen) Lehrkräften eingehen. Insofern hat das
BAMF keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Vergütung der
Lehrkräfte. Im Rahmen der Kursträgerzulassung macht das BAMF allerdings
Vorgaben zur Honoraruntergrenze für freiberuflich eingesetzte Lehrkräfte. Dabei
müssen die Integrationskursträger im Rahmen des Zulassungsverfahrens
angeben, wie sie ihre Honorarlehrkräfte vergüten.
Zum aktuellen Stand (16. Mai 2025) haben 99,6 Prozent der
Integrationskursträger angegeben, die Vergütungsuntergrenze einzuhalten.
Die Rückmeldung der Kursträger, die Vergütungsuntergrenze einzuhalten, liegt
stetig nahe 100 Prozent. Es ist somit davon auszugehen, dass flächendeckend
Honorare in Höhe der oder über der jeweils gültigen Honoraruntergrenze
ausgezahlt werden. Ob und inwieweit die vom Träger im Zulassungsverfahren
angegebenen Beträge real an Lehrkräfte bezahlt werden, wird stichprobenartig
durch regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen bei Trägern durch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des BAMF überprüft.
In der Anlage 2 werden die zur Beantwortung der Frage vorliegenden
Informationen dargestellt.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/456 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage 1 (Antwort zu Frage 6 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, BT-Drucksache 21/152)
Seite 1 von 6
Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen
in den Jahren 2023 und 2024 sowie im Zeitraum vom 01.01. bis 30.04.2025
nach Top 15 Staatsangehörigkeiten und Statuskategorie (berechtigt/verpflichtet) , Ohne Kurswiederholende
2023 und 2024: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 01.04.2025
01.01. bis 30.04.2025: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar, Abfragestand:18.05.2025
Tabelle 1: Darstellung für das Jahr 2023
1. Halbjahr
2023
Berechtigt
1. Halbjahr
2023
Verpflichtet
1. Halbjahr
2023
Summe
2. Halbjahr
2023
Berechtigt
2. Halbjahr
2023
Verpflichtet
2. Halbjahr
2023
Summe
2023
Summe
1 Ukraine 19.528 80.501 100.029 14.566 63.079 77.645 177.674
2 Syrien 9.964 29.920 39.884 12.442 30.293 42.735 82.619
3 Afghanistan 12.204 13.191 25.395 13.610 11.816 25.426 50.821
4 Türkei 7.606 7.854 15.460 11.021 8.279 19.300 34.760
5 Rumänien 6.328 13 6.341 5.607 34 5.641 11.982
6 Kosovo 905 4.420 5.325 901 4.417 5.318 10.643
7 Indien 1.717 2.280 3.997 1.946 2.437 4.383 8.380
8 Irak 4.746 3.497 8.243 3.628 3.458 7.086 15.329
9 Bulgarien 4.655 17 4.672 4.154 43 4.197 8.869
10 Iran 4.107 2.777 6.884 3.731 2.550 6.281 13.165
11 Albanien 976 2.569 3.545 942 2.459 3.401 6.946
Anlage 1 (Antwort zu Frage 6 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, BT-Drucksache 21/152)
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12 Russische Föderation 1.927 2.889 4.816 1.887 2.765 4.652 9.468
13 Polen 2.992 13 3.005 2.779 11 2.790 5.795
14 Pakistan 1.072 1.706 2.778 1.193 1.569 2.762 5.540
15 Serbien 670 2.728 3.398 664 2.635 3.299 6.697
Summe Top 15 79.397 154.375 233.772 79.071 135.845 214.916 448.688
Sonstige
Staatsangehörigkeiten
32.347 28.308 60.655 34.422 27.227 61.649 122.304
zzgl. Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedler3)
2.400 0 2.400 1.646 0 1.646 4.046
Insgesamt 114.144 182.683 296.827 115.139 163.072 278.211 575.038
Anlage 1 (Antwort zu Frage 6 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, BT-Drucksache 21/152)
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Tabelle 2: Darstellung für das Jahr 2024
1. Halbjahr
2024
Berechtigt
1. Halbjahr
2024
Verpflichtet
1. Halbjahr
2024
Summe
2. Halbjahr
2024
Berechtigt
2. Halbjahr
2024
Verpflichtet
2. Halbjahr
2024
Summe
2024 Summe
1 Ukraine 14.345 59.382 73.727 12.093 55.985 68.078 141.805
2 Syrien 13.929 35.756 49.685 13.999 29.457 43.456 93.141
3 Afghanistan 10.939 10.884 21.823 8.981 9.422 18.403 40.226
4 Türkei 13.860 7.915 21.775 8.853 6.634 15.487 37.262
5 Rumänien 6.463 44 6.507 5.373 48 5.421 11.928
6 Kosovo 1.029 3.835 4.864 938 3.952 4.890 9.754
7 Indien 2.208 2.137 4.345 2.267 2.115 4.382 8.727
8 Irak 3.162 3.038 6.200 2.726 2.408 5.134 11.334
9 Bulgarien 4.637 47 4.684 3.722 34 3.756 8.440
10 Iran 2.935 2.248 5.183 2.277 1.906 4.183 9.366
11 Albanien 1.001 2.184 3.185 1.000 2.161 3.161 6.346
12 Russische Föderation 1.820 2.104 3.924 1.439 1.991 3.430 7.354
13 Polen 3.193 25 3.218 2.636 23 2.659 5.877
14 Pakistan 1.296 1.568 2.864 1.338 1.588 2.926 5.790
15 Serbien 667 2.012 2.679 587 1.836 2.423 5.102
Summe Top 15 81.484 133.179 214.663 68.229 119.560 187.789 402.452
Anlage 1 (Antwort zu Frage 6 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, BT-Drucksache 21/152)
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Sonstige
Staatsangehörigkeiten
36.384 24.099 60.483 31.750 23.240 54.990 115.473
zzgl.
Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedler3)
1.029 0 1.029 1.628 0 1.628 2.657
Insgesamt 118.897 157.278 276.175 101.607 142.800 244.407 520.582
Anlage 1 (Antwort zu Frage 6 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, BT-Drucksache 21/152)
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Tabelle 3: Darstellung für das Jahr 2025 Zeitraum 01.01.-30.04.2025
01.01.-
30.04.2025
Berechtigt
01.01.-
30.04.2025
Verpflichtet
Summe
01.01.-30.04.2025
1 Ukraine 24.834 16.978 41.812
2 Syrien 15.236 10.768 26.004
3 Afghanistan 7.454 4.245 11.699
4 Türkei 6.141 4.180 10.321
5 Rumänien 4.289 12 4.301
6 Kosovo 885 2.731 3.616
7 Indien 1.990 1.244 3.234
8 Irak 2.135 1.045 3.180
9 Bulgarien 2.988 17 3.005
10 Iran 1.685 977 2.662
11 Albanien 870 1.446 2.316
12 Russische
Föderation
1.406 876 2.282
13 Polen 2.154 11 2.165
14 Pakistan 1.075 892 1.967
15 Serbien 552 1.404 1.956
Summe Top 15 73.694 46.826 120.520
Anlage 1 (Antwort zu Frage 6 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, BT-Drucksache 21/152)
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Sonstige
Staatsangehörigkeiten
26.173 14.197 40.370
zzgl.
Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedler3)
760 0 760
Insgesamt 100.627 61.023 161.650
1) Maßgebend sind die 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten der neuen Teilnahmeberechtigungen/-verpflichtungen im Zeitraum vom 01.01. bis 30.04.2025
2) Seit dem 01.07.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach §5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit
Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr
2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
3) Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedlern in Deutschland
eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG.
Anlage 2 (Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, BT-Drucksache 21/152)
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Datenstand Jeweils aktuelle
Vergütungsuntergrenze
für Honorarlehrkräfte
Anzahl zugelassene
Kursträger
mit Rückmeldung
zur Einhaltung der
Vergütungsuntergrenze
Anzahl zugelassene
Kursträger mit
Einhaltung der
Vergütungsuntergrenze
Prozentualer
Anteil der
Rückmeldungen,
welche die Einhaltung
der
Vergütungsuntergrenze
bestätigen
Anzahl der
Kursträger
ohne
Rückmeldung
zum
Zeitpunkt der
Abfrage
15.11.2016 35,00 Euro 1.721 1.622 94,2 % 0
27.10.2017 35,00 Euro 1.739 1.678 96,5 % 0
10.02.2021 41,00 Euro 1.404 1.379 98,2 % 125
05.01.2023 42,23 Euro 1.536 1.497 97,5 % 5
01.02.2025 42,23 Euro 1.614 1.608 99,6 % 0
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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