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Schriftliche Frage 77 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um das Erstellen bzw. die Verbreitung pornografischer Deepfake-Aufnahmen unter…

dip / schriftliche_frage 02.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 77 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um das Erstellen bzw. die Verbreitung pornografischer Deepfake-Aufnahmen unter… Frage 77 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um das Erstellen bzw. die Verbreitung pornografischer Deepfake-Aufnahmen unter Strafe zu stellen, und wenn ja, in welcher Form, oder erachtet sie die bisherigen Straftatbestände für ausreichend (vgl. www.nzz.ch/internati onal/pornografische-deepfakes-die-deutsche-regie rung-zieht-nach-vorwuerfen-gegen-den-schauspie ler-christian-ulmen-strafverschaerfungen-vor-ld.1 930580, abgerufen am 24. März 2026)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 31. März 2026: Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen und dabei auch Deepfakes und deren Zugänglichmachung gegenüber Dritten zu erfassen (Zeilen 2880 folgende). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird in Kürze den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt vorlegen, welches ein Gesamtkonzept zum Schutz vor digitaler Gewalt enthält und an die gängigen Erscheinungsformen digitaler Gewalt anknüpft, darunter insbesondere auch sexualisierte Deepfakes. Der Entwurf enthält sowohl strafrechtliche Anpassungen zur Umsetzung der oben genannten Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag als auch Maßnahmen, die Betroffene von digitaler Gewalt in die Lage versetzen, auf zivilrechtlichem Wege effektiver gegen Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte vergehen zu können.

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