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Schriftliche Frage 122 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen und die digitale Zivilgesellschaft über die Verbändebeteiligung hinaus in di…

dip / schriftliche_frage 12.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 122 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen und die digitale Zivilgesellschaft über die Verbändebeteiligung hinaus in di… Frage 122 (Rebecca Lenhard, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen und die digitale Zivilgesellschaft über die Verbändebeteiligung hinaus in die Ausgestaltung des Durchführungsgesetzes zur Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung) einzubeziehen, und wenn ja, bis wann und mit welchen Formaten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 8. September 2025: In der Bundesregierung ist die federführende Zuständigkeit für das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung infolge des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) übergegangen. Das BMDS hat am 22. August 2025 die Ressortabstimmung zum (überarbeiteten) Referentenentwurf des Durchführungsgesetzes eingeleitet. Zeitnah soll auch die Länder- und Verbändeanhörung starten, die auch zivilgesellschaftliche Organisationen mit adressieren wird. Mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und der digitalen Zivilgesellschaft steht die Bundesregierung seit Beginn der Gesetzgebungsarbeiten in engem Austausch. Dies wird BMDS auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren fortsetzen.

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