Behandlungsterminvergabe für gesetzlich Versicherte auf Selbstzahlungsbasis und Hindernisse bei der Terminvergabe auf Online-Portalen
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Behandlungsterminvergabe für gesetzlich Versicherte auf Selbstzahlungsbasis und Hindernisse bei der Terminvergabe auf Online-Portalen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/921
21. Wahlperiode 17.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Armin Grau, Dr. Janosch Dahmen,
Simone Fischer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Behandlungsterminvergabe für gesetzlich Versicherte auf Selbstzahlungsbasis
und Hindernisse bei der Terminvergabe auf Onlineportalen
Presseberichte in unterschiedlichen Medien legen nahe, dass manche
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gesetzlich Versicherten erst dann zügig einen
Arzttermin ermöglichen, wenn diese die Kosten hierfür auf Selbstzahlungsbasis
selbst übernehmen (zum Beispiel: „Früherer Arzttermin gegen Geld“, www.nd
r.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2025/frueherer-arzttermin-gegen-ge
ld,arzttermine-fuer-selbstzahler-100.html und „Selbstzahler vs. Kassenpatient:
Der Kampf um Arzttermine“, www.br.de/nachrichten/bayern/kassenpatient-
vsselbstzahler-der-kampf-um-arzttermine,UVyKFKF). Auch in früheren Jahren
gab es offenbar bereits vergleichbare Fälle, und es muss leider nach Ansicht der
Fragesteller davon ausgegangen werden, dass es sich dabei nicht um wenige
Einzelfälle handelt (vgl. www.deutschlandfunknova.de/beitrag/gesundheit-als-s
elbstzahler-schneller-einen-arzttermin-bekommen).
Dabei gibt es bereits Rechtsprechung, die vergleichbares Verhalten von
Vertragsärztinnen und Vertragsärzten untersagt (z. B. Landgericht Düsseldorf,
26. Juni 2024 Aktenzeichen 34O10722). Solches Verhalten sei dem Urteil nach
ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung. Ärztinnen und Ärzten sei es
nicht gestattet, von Patientinnen oder Patienten Geschenke oder andere Vorteile
für sich zu fordern oder sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn
hierdurch der Eindruck erweckt werde, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen
Entscheidung beeinflusst wird.
Im letzten Jahr hat der Verbraucherzentrale Bundesverband einen
Verbraucheraufruf „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“ gestartet, wo
Verbraucherinnen und Verbraucher meldeten, dass sie sogar für Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung privat zahlen sollten (vgl. www.vzbv.de/pressemitt
eilungen/kassenleistung-als-selbstzahlerleistung-verkauft-das-geschaeft-
mitigel).
Ganz abgesehen von der berufsrechtlichen Frage kann dieses Verhalten nach
Ansicht der Fragesteller auch das Vertrauen in die Handlungs- und
Funktionsfähigkeit staatlicher Daseinsvorsorge und speziell der gesetzlichen
Krankenversicherung und den damit verbundenen Leistungskatalog untergraben – zumal in
einer Zeit stark steigender Beiträge. Lange Wartezeiten für hausärztliche,
fachärztliche und auch psychotherapeutische Termine setzen Menschen mit akutem
Behandlungsbedarf unter Druck. Durch die erlebte Krankheitslast fühlen sich
die Betroffenen unter Zugzwang, Privatzahlungen für einen früheren Termin in
Kauf zu nehmen. Es ist nicht im Sinne gerechter Zugänge zur
Gesundheitsversorgung, wenn Personen, die zu dieser finanziellen Leistung nicht bereit bzw. in
der Lage sind, sich mit verlängerten Wartezeiten abfinden müssen.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Onlineterminbuchung über
Arztportale wie Doctolib oder Jameda zunehmend an Bedeutung gewinnt und in einigen
Praxen bereits die einzige Möglichkeit zur Terminvereinbarung darstellt. Dabei
berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vgl. www.vzbv.de/pressemit
teilungen/doctolib-und-jameda-terminbuchung-mit-hindernissen und www.vzb
v.de/sites/default/files/2025-04/25_04_24_Marktcheck_Arztterminportale.pdf),
dass Patientinnen und Patienten trotz entsprechender Filtereinstellungen
Termine als Privatsprechstunden oder Selbstzahlerleistungen angeboten werden.
Dadurch besteht die Gefahr, dass gesetzlich Versicherte unbeabsichtigt
kostenpflichtige Leistungen buchen und so in eine Selbstzahlerrolle gedrängt werden.
Zuständig für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung sind die
Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und für deren Beaufsichtigung die
Länder. Vor diesem Hintergrund stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit die
KVen ihren Pflichten nachkommen bzw. welche Schritte die Bundesregierung
gegen dieses Verhalten unternehmen will.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann hat die Bundesregierung erstmals von Berichten über die Vergabe
von Behandlungsterminen auf Selbstzahlungsbasis an gesetzlich
Versicherte Kenntnis erhalten und was hat die Bundesregierung zu diesem
Zeitpunkt unternommen, um dieses Verhalten zu unterbinden?
2. Wenn die Bundesregierung bislang nichts unternommen hat, warum hat
sie bislang nichts unternommen, und welche Maßnahmen plant sie für die
Zukunft, um dieses Verhalten durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
zu unterbinden?
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Vergabe von
Behandlungsterminen an gesetzlich Versicherte auf Selbstzahlungsbasis das
Vertrauen in die Handlungs- und Funktionsfähigkeit staatlicher
Daseinsvorsorge und in die gesetzliche Krankenversicherung untergraben kann,
und wenn nein, warum nicht?
4. Haben die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Länder nach Kenntnis
der Bundesregierung in der Vergangenheit Schritte unternommen, um
dieses Verhalten zu unterbinden, und wenn ja, wo (welche KV bzw. welches
Bundesland), wann, und auf welche Weise?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang die
Verbraucherzentralen zu dieser Problematik in den letzten Jahren
Problemanzeigen entgegengenommen und beraten haben und wie sich das
entsprechend entwickelt hat?
6. Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die
Beaufsichtigung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und Verträge durch die
Kassenärztlichen Vereinigungen zu verbessern, und wie bewertet die
Bundesregierung den Vorschlag, die von der gesetzlichen
Krankenversicherung an die Kassenärztlichen Vereinigungen gezahlte Gesamtvergütung
um durch gesetzlich Versicherte für eine schnellere Terminvergabe
getätigte Selbstzahlungen zu kürzen?
7. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung für den Fall, dass die
Kassenärztlichen Vereinigungen ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, den
gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit zu eröffnen, die Umsetzung
des Sicherstellungsauftrags zu prüfen und die Gesamtvergütung im
Nachhinein zu kürzen?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Zulässigkeit der
bevorzugten Vergabe früherer Behandlungstermine an gesetzlich
krankenversicherte Patientinnen und Patienten, wenn diese Termine nur gegen
Selbstzahlung angeboten werden, und unter welchen Voraussetzungen hält die
Bundesregierung eine solche Praxis ggf. sogar für zulässig?
9. Kennt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Praxis von
Arztterminplattformen, auf denen gesetzlich Versicherte zwischen
Terminen als Selbstzahler, Privatpatientin bzw. Privatpatient oder gesetzlich
Versicherte wählen können?
10. Stellt aus Sicht der Bundesregierung die Auswahl eines
Selbstzahlertermins über eine solche Plattform ein ausdrückliches Verlangen im Sinne
des § 18 Absatz 8 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) dar, und
kann diese Auswahl eine schriftliche Bestätigung ersetzen?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten für Patientinnen und
Patienten, sich gegen eine Benachteiligung oder Ungleichbehandlung bei
der Terminvergabe – insbesondere im Zusammenhang mit der
bevorzugten Vergabe früherer Selbstzahlertermine – zur Wehr zu setzen, und
welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Patientinnen und Patienten
hierfür zur Verfügung?
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Individuelle
Gesundheitsleistungen (IGeL) auf Arztterminportalen zur direkten Buchung
angeboten werden, ohne dass eine vorherige ärztliche Aufklärung über
deren Nutzen, Risiken und voraussichtliche Kosten erfolgt, und gedenkt
die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um den Vertrieb von IGeL
ohne vorherige ärztliche Aufklärung, insbesondere auf
Arztterminportalen, zu verhindern, und wenn ja, welche?
13. Wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis davon erlangt, dass bei
der Onlineterminbuchung über Arztterminportale wie Doctolib oder
Jameda gesetzlich Versicherten trotz entsprechender Filtereinstellungen
Termine als Privatsprechstunden oder Selbstzahlerleistungen angeboten werden,
und welche Maßnahmen hat sie daraufhin ergriffen, um dieses Vorgehen
zu unterbinden?
14. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass gesetzlich
Versicherten auf Arztterminportalen mitunter früher liegende Termine
angezeigt werden, die nur als Selbstzahler buchbar sind, und wie bewertet die
Bundesregierung den Umstand, dass nach Erkenntnissen des
Verbraucherzentrale Bundesverbands für gesetzliche Versicherte auf
Arztterminportalen teilweise erst im weiteren Buchungsverlauf ersichtlich wird, dass freie
Termine nur im Rahmen einer Privatsprechstunde oder als
Selbstzahlertermin gebucht werden können und es sich somit um kostenpflichtige
Angebote außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung handelt?
15. Plant die Bundesregierung, Mindeststandards für kommerzielle Arzt- und
Therapieterminportale festzulegen, um zu verhindern, dass Patientinnen
und Patienten trotz entsprechender Filtereinstellungen (die
Privatsprechstunden oder Selbstzahlerleistungen ausschließen sollen) Termine als
Privatsprechstunden oder Selbstzahlerleistungen angeboten werden, und
wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 16. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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