Umsetzung der Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und die Arbeit des Patientenservice 116117
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Umsetzung der Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und die Arbeit des Patientenservice 116117
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3432
21. Wahlperiode 23.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin
Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski,
Cansın Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann,
Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Umsetzung der Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und die
Arbeit des Patientenservice 116117
Mit dem im Jahr 2019 in Kraft getretenen „Gesetz für schnellere Termine und
bessere Versorgung“ verband die damalige Bundesregierung aus SPD und
CDU/CSU deutliche Zielvorstellungen, nämlich „schnellere Termine, mehr
Sprechstunden und bessere Angebote für gesetzlich Versicherte“ (www.bundes
gesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html). Neben
einer Erhöhung der Mindestsprechstundenzeiten für Kassenärzte auf 25
Stunden pro Woche sollten auch Patienten schneller Termine erhalten und die
Terminservicestellen zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle
weiterentwickelt werden. Mit dem Ausbau der Rufnummer 116117 zu einer
rund um die Uhr erreichbaren Patientenservice- und Terminservicestelle setzten
die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bzw. die Kassenärztlichen
Vereinigungen im Jahr 2020 diesen Auftrag aus dem Gesetz um.
Noch immer sind Arzttermine für gesetzlich Versicherte aber nur schwer zu
erhalten, und die Beschwerden häufen sich. Eine Recherche aus Rheinland-Pfalz
des „SWR“ legte erst kürzlich offen, dass sich trotz gesetzlicher Verpflichtung
offenbar nur wenige Praxen an den Terminservicestellen beteiligen (www.sw
r.de/swraktuell/rheinland-pfalz/arzttermine-ueber-116117-kleines-angebot-gros
se-distanzen-fuer-patienten-100.html). Demgegenüber gewinnen private
Onlineplattformen wie Jameda und Doctolib erheblich an Bedeutung. Diese
Plattformen wiederum standen in der Kritik, gesetzlich Versicherten lediglich freie
Termine als Privatsprechstunden oder als Selbstzahlerleistungen angeboten zu
haben (www.vzbv.de/pressemitteilungen/doctolib-und-jameda-
terminbuchungmit-hindernissen).
Die Unabhängige Patientenberatung moniert darüber hinaus, dass Patienten mit
einem Vermittlungscode bevorzugt gegenüber Patienten mit normalen
Überweisungen behandelt würden, und vermutet Abrechnungsbetrug, weil für
Behandlungen mit Code höhere Pauschalen abgerechnet werden könnten (www.rn
d.de/gesundheit/das-bringt-der-dringlichkeitscode-den-versicherten-deutscher-p
atientenverband-spricht-von-betrug-ZS6H5BELIRCW3NIZJWAV7CKNC
U.html). Der Sozialverband VdK verweist zudem darauf hin, dass
Facharztpraxen im Schnitt lediglich 18,75 Stunden für gesetzlich Versicherte zur
Verfügung stellen und damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung, 25 Stunden
Sprechstunde wöchentlich für gesetzlich Versicherte anzubieten, nicht nachkommen
(www.vdk.de/presse/pressemitteilung/vdk-praesidentin-bevorzugung-von-priva
tversicherten-ist-realitaet/).
Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellerinnen und Fragesteller ein
Bild davon machen, ob die Gesetzesziele des Terminservice- und
Versorgungsgesetzes (TSVG), nämlich nichts weniger als „Wir machen Versorgung
gerechter“ und „GKV-Patienten sollen genauso schnell Arzt-Termine bekommen wie
Privatpatienten“, erreicht wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Patientinnen und Patienten haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2019 mit dem Anliegen der Terminvermittlung an den
Patientenservice gewandt (bitte nach 116117-Terminservice, die 116117-
App und den Telefonservice differenzieren und Jahreswerte ausweisen)?
2. Wie hat sich die Meldung freier Termine durch Ärztinnen und Ärzte und
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an die Kassenärztlichen
Vereinigungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 jährlich
entwickelt (bitte Jahreswerte angeben und zusätzlich für die Bundesländer
bzw. KV (Kassenärztliche Vereinigung)-Bezirke einzeln ausweisen)?
3. Wie wird überprüft, ob die Praxen tatsächlich ihre freien Termine an die
Terminservicestellen (TSS) übermitteln, und welche Sanktionen sind bei
Verstößen vorgesehen?
a) Sieht die Bundesregierung hier Vollzugsdefizite, und wenn ja, was
gedenkt sie, dagegen zu unternehmen?
b) Welche aufsichtsrechtlichen Schritte von Landesbehörden sind der
Bundesregierung dazu bekannt, und steht die Bundesregierung mit den
Landesbehörden zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben im
Austausch?
c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Abgleich zwischen
der Meldung an TSS und entsprechenden Angeboten auf
Privatanbietern wie Doctolib?
4. Wie viele Termine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019
insgesamt jährlich über die Terminservicestellen vermittelt, sowie jeweils
differenzieren nach
a) Termin spätestens am Folgetag (Akutfall),
b) Termin spätestens am 4. Tag,
c) Termin spätestens am 14. Tag,
d) Termin spätestens am 35. Tag,
und wie viele dieser vermittelten Termine waren insgesamt sowie jeweils
differenziert nach a) bis d) Termine für Videosprechstunden (bitte
Jahreswerte angeben, nach Facharztrichtung differenzieren und zusätzlich für
die Bundesländer bzw. KV-Bezirke einzeln ausweisen)?
5. Wie viele der in Frage 2 genannten Termine wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung auf Grundlage eines Dringlichkeitscodes vermittelt (bitte
Jahreswerte angeben, nach Facharztrichtung differenzieren und zusätzlich
für die Bundesländer bzw. KV-Bezirke einzeln ausweisen)?
6. Wie hoch ist das jährliche Ausgabenvolumen aufgrund der
extrabudgetären Sondervergütung für die Behandlung von durch die TSS
vermittelten Patientinnen und Patienten?
7. Wie viele Facharzttermine wurden seit 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich durch Hausärztinnen und Hausärzte vermittelt (bitte
Jahreswerte angeben, nach Facharztrichtung differenzieren und zusätzlich
für die Bundesländer bzw. KV-Bezirke einzeln ausweisen), und wie haben
sich diese Zahlen im Vergleich zu Zeit vor der Geltung des TSVG
entwickelt?
8. Wie wird überprüft, dass die Hausarztpraxen die Termine auch tatsächlich
vermitteln und das nicht weiterhin den Patientinnen und Patienten
auferlegt wird?
9. Wie hat sich die Zahl der Behandlungsfälle sowie die Zahl der
Bestandsals auch der Neupatientinnen und Neupatienten nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 entwickelt (bitte Jahreswerte angeben, nach
Facharztrichtung differenzieren und zusätzlich für die Bundesländer bzw. KV-
Bezirke einzeln ausweisen)?
a) Welche Mehrausgabenvolumen sind jährlich durch die Extravergütung
der Behandlung von Neupatientinnen und Neupatienten im TSVG
entstanden?
c) Welche Wirksamkeit hat die Neuregelung nach Einschätzung der
Bundesregierung entfaltet, und sieht die Bundesregierung
Nachsteuerungsbedarf?
d) Welche unerwünschten Wirkungen hat die Neuregelung nach
Einschätzung der Bundesregierung entfaltet, und welche Rückschlüsse
zieht die Bundesregierung daraus?
10. Wie lang warten Patientinnen und Patienten, die sich an die
Terminservicestellen wenden, nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel auf freie
Arzttermine (bitte nach Facharztrichtung differenzieren und zusätzlich für
die Bundesländer bzw. KV-Bezirke einzeln ausweisen)?
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die räumliche
Entfernung der angebotenen Praxen oder medizinischen Versorgungszentren
(MVZ) und den Anfahrtsweg bzw. Erreichbarkeit für zum Beispiel
mobilitätseingeschränkte Patientinnen und Patienten?
12. Wie hoch sind seit der Geltung des TSVG jährlich die Ausgaben für die
Sondervergütung der offenen Sprechstunden?
a) Wie viele Neupatientinnen und Neupatienten haben nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund der Regelung eine Behandlung erhalten,
und für wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mitnahmeeffekte
ein?
b) Hat die Regelung nach Einschätzung der Bundesregierung die erhoffte
Wirksamkeit entfaltet, und sieht die Bundesregierung
Nachsteuerungsbedarf?
13. Wie viele „offene Sprechstunden“ bieten Fachärztinnen Fachärzte nach
Kenntnis der Bundesregierung im Mittel an, und wie viele Patientinnen
und Patienten werden in diesem Rahmen im Mittel behandelt?
14. Wie prüft die Bundesregierung, ob (Fach-)Ärztinnen (Fach-)Ärzte ihrem
gesetzlichen Auftrag nachkommen, und plant die Bundesregierung, selbst
zu evaluieren, ob die Gesetzesziele erreicht wurden, und wenn nein,
warum nicht?
15. Wer ist dafür zuständig, die Einhaltung der 25 Stunden pro Woche
Mindestpraxisöffnungszeiten zu überwachen, und wie genau erfolgt die
Prüfung?
16. Dürfen in dieser Mindestsprechstundenzeit nach Ansicht der
Bundesregierung trotzdem Selbstzahlerleistungen (IgEL) erbracht, Privatpatientinnen
und Privatpatienten oder z. B. Pharmareferentinnen und Pharmareferenten
empfangen werden?
17. Sind der Bundesregierung bei der Gewährleistung und Kontrolle der
gesetzlichen Mindestsprechstundenzeiten Vollzugsdefizite bekannt, und
wenn ja, welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
18. Welcher Anteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung wurde für die
Strukturfonds zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung (§ 105
Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)) ausgegeben
(bitte den Bundesdurchschnitt und für jede Kassenärztliche Vereinigung
einzeln ausweisen)?
19. Wie haben sich seit Inkrafttreten des TSVG die Wartezeiten auf
Facharzttermine nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?
20. Hat das TSVG in Bezug auf schnellere und einfachere Facharzttermine für
GKV (gesetzliche Krankenversicherung)-Patientinnen und GKV-Patienten
die Erwartungen der Bundesregierung erfüllt, wenn ja, bitte mit konkreten
Zahlen begründen, und wenn nein, welche Schritte plant die
Bundesregierung zu unternehmen, um für GKV-Patienten eine bessere Versorgung mit
Facharztterminen zu gewährleisten?
Berlin, den 18. Dezember 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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