Zeitnahe Arzttermine für alle ermöglichen - Gute ambulante Versorgung flächendeckend gewährleisten
Text
Zeitnahe Arzttermine für alle ermöglichen - Gute ambulante Versorgung flächendeckend gewährleisten
Antrag
der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt,
Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin
Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski,
Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören
Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz,
Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Zeitnahe Arzttermine für alle ermöglichen – Gute ambulante Versorgung
flächendeckend gewährleisten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das 2019 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossene
Terminservice- und Versorgungsverbesserungsgesetz (TSVG) sollte gesetzlich
Versicherten schneller zu Arztterminen verhelfen; sie sollten „genauso schnell Arzttermine
bekommen wie Privatversicherte“ (www.bundesgesundheitsministerium.de/terminser-
vice-und-versorgungsgesetz.html).
Dafür wurden unter anderem die Mindestsprechstundenzeiten für Kassenärzt*innen
von 20 auf 25 Stunden pro Woche heraufgesetzt, die Vergütungen erhöht und neue
Vergütungen eingeführt sowie die Rufnummer 116117 zu einer rund um die Uhr
erreichbaren Terminservicestelle umgebaut. Nichtsdestotrotz wurde das Ziel schnellerer
Termine nicht erreicht und Privatversicherte werden bei der Terminvergabe weiterhin
bevorzugt.
Statt der mit dem TSVG erhofften kürzeren Wartezeiten hat sich für gesetzlich
Versicherte die durchschnittliche Wartezeit auf Facharzttermine sogar verlängert: Lag sie
2019 noch bei durchschnittlich 33 Tagen, stieg sie im Jahr 2024 auf 42 Tage (www.ta-
gesschau.de/inland/gesundheit-termine-facharzt-wartezeit-100.html). Gleichzeitig
sind die jährlichen GKV-Mehrausgaben für extrabudgetär vergütete Leistungen, die
mit dem TSVG eingeführt wurden, rasant gestiegen (www.zdfheute.de/
politik/deutschland/facharzt-wartezeit-gesetzliche-krankenversicherung-100.html). So
sind laut Bundesrechnungshof (BRH) bis Mitte 2024 2,9 Milliarden Euro
verschwendet worden. Denn die zusätzlich verausgabten Honorare hatten keinen positiven Effekt
auf die Versorgungsqualität.
Der BRH empfiehlt in seinem aktuellen Bericht zu diesem Thema deshalb
„nachdrücklich, die bislang noch geltenden TSVG-Vergütungsregelungen ersatzlos zu streichen“
und damit nicht – wie es die Bundesregierung plant – bis zur Umsetzung des
Primärarztsystems zu warten (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/
Kurzmeldungen/DE/2026/tsvg.html). Denn erstens steht den Ausgaben nachweislich keine
Leistungsverbesserung gegenüber und zweitens sollte – auch in Anbetracht der angespann-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4835
21. Wahlperiode 19.03.2026
ten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – vermieden werden,
dass die Krankenkassen für dieselbe Leistung zweimal zahlen (www.bundesrech-
nungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/extrabudgetaere-verguetung-
volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Das Urteil des BRH fällt deutlich aus:
„Der Bundesrechnungshof hat keine belastbaren Belege dafür gefunden, dass die
extrabudgetäre Vergütung durch das TSVG ihr Ziel erreicht und die Versorgung durch
kürzere Wartezeiten auf Termine verbessert“ (s. oben).
Nicht nur für Patient*innen und Beitragszahlende ist diese Entwicklung fatal. Auch
angesichts des gesellschaftlichen Rechtsrucks ist es hochproblematisch, dass das
Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem und die Gestaltungkraft der Politik,
für eine gute Gesundheitsversorgung zu sorgen, massiv abgesunken ist (www.bosch-
stiftung.de/de/storys/bevoelkerung-verliert-vertrauen-die-gesundheitspolitik,
www.tk.de/presse/themen/gesundheitssystem/gesundheitspolitik/unzufriedenheit-
sofortprogramm-2201328?tkcm=ab).
Wer privat versichert ist oder wer als GKV-Versicherter dazu bereit und in der Lage
ist, in die eigene Tasche zu greifen, kann sich – unabhängig von der medizinischen
Notwendigkeit – gewissermaßen „vordrängeln“ und einen schnellen Arzttermin
kaufen. Das Prinzip lautet offenbar: „Um früher dranzukommen, sollen Kassenpatienten
eine Kassenleistung komplett selbst bezahlen – und das zum höheren Tarif für
Privatpatienten.“ (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2025/frueherer-
arzttermin-gegen-geld,arzttermine-fuer-selbstzahler-100.html).
Laut einer Umfrage des AOK-Bundesverbandes haben „17 Prozent der GKV-
Versicherten nur bei zusätzlicher oder alternativer Buchung einer IGeL-Leistung einen
Termin bekommen“. Mehr als jede/jeder zweite Befragte fühlt sich bei der Terminvergabe
gegenüber Privatpatienten benachteiligt (www.aok.de/pp/gg/update/umfrage-
primaerversorgung/).
Aus Patientenperspektive ist dieser Zustand katastrophal und medizinisch unhaltbar,
denn gerade im ambulanten Bereich sind Patient*innen auf sich allein gestellt und
müssen sich selbst darum kümmern, dass sie notwendige Leistungen auch erhalten. Es
gibt keine Behandlungspfade, keine Koordinierung und demnach keine
Gewährleistung, dass Patient*innen benötigte ärztliche Verordnungen auch wirklich in Anspruch
nehmen können. Die Wartezeit entscheidet damit erheblich mit darüber, ob
Behandlungen stattfinden oder nicht. Laut einer Umfrage von YouGov verzichtete ein Drittel
der Befragten im Jahr 2024 mindestens einmal auf einen Arztbesuch, weil kein Termin
frei war (www.spiegel.de/wirtschaft/service/patienten-in-ostdeutschland-warten-
laenger-auf-arzttermine-a-6acea1e4-056c-4bc4-a2b2-7c217798f243). Neben
gesundheitlichen Komplikationen entstehen so auch vermeidbare Mehrkosten aufgrund von
verschleppten Erkrankungen.
Es braucht endlich wirksame Maßnahmen, um diesen problematischen Zustand der
Terminvermittlung sowie die Bevorzugung von Privatpatient*innen und
Selbstzahler*innen einzudämmen. Patient*innen benötigen eine gute medizinische Versorgung,
unabhängig von Versichertenstatus und Geldbeutel. Nur so lässt sich das verlorene
Vertrauen in die Funktionalität und Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung
wiederherstellen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, in dem die folgenden Punkte geregelt werden:
1. Bei der Terminvergabe darf der Versicherungsstatus (gesetzlich oder privat
versichert) grundsätzlich nicht mehr abgefragt werden. Verstöße müssen konsequent
sanktioniert werden.
2. Für die Behandlung von privat und gesetzlich Versicherten wird, sobald es geht,
eine einheitliche Gebührenordnung eingeführt, sodass Anreize für die bevorzugte
Terminvergabe an Privatversicherte und die unterschiedliche
Versorgungsqualität minimiert werden. Die Angleichung wird einnahmeneutral für die
Ärzt*innenschaft gestaltet. Um Versorgungslücken zu bekämpfen, können Ärzt*innen in
unterversorgten Regionen eine höhere Vergütung erhalten.
3. Kassenärzt*innen sollen bei einer Überweisung zur fachärztlichen
Weiterbehandlung eine Terminvergabe innerhalb von vier Wochen oder kürzer bei
medizinischer Notwendigkeit durch die Kassenärztliche Vereinigung initiieren. Dabei
werden, soweit möglich, die Wünsche der Versicherten berücksichtigt. Die
Versicherten können auf eigenen Wunsch zur Sicherung der freien Ärzt*innenwahl
von diesem Verfahren ausgenommen werden.
4. Kassenärzt*innen werden gesetzlich verpflichtet, ihre freien GKV-Termine
tagesaktuell auf einer nichtkommerziellen, z. B. vom Bundesministerium für
Gesundheit einzurichtenden Plattform für die Patient*innen einzustellen. Diese
Regelung ist engmaschig zu überprüfen.
5. Die Zulassungsverordnung für Ärzte (§ 19 Ärzte-ZV) wird präzisiert, um
klarzustellen, dass die Mindestsprechstundenzahl von 25 Stunden/Woche bei einem
vollen Kassensitz reine GKV-Behandlungszeit ist und in dieser Zeit weder
Privatpatient*innen oder Selbstzahler*innen behandelt noch Individuelle
Gesundheitsleistungen (IGeL) verkauft werden dürfen.
6. Es ist eine jährliche, unabhängige Evaluation über die Umsetzung aller
gesetzlichen Aufträge an die Kassenärztlichen Vereinigungen unter Berücksichtigung
der realen Versorgungssituation wie Wartezeiten, GKV-Praxisöffnungszeiten,
etc. durchzuführen.
7. Alle extrabudgetären Vergütungsleistungen des TSVG sind auf ihren Nutzen
sowie ihre Qualität für die ärztliche Versorgung der gesetzlich versicherten
Patient*innen zu überprüfen und gegebenenfalls zu budgetieren.
Berlin, den 17. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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