Schriftliche Frage 63 von Rüdiger Lucassen (AfD): Dürfen nach Auffassung der Bundesregierung Wehrpflichtige ohne ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu Verwendungen im Ausland oder au…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) der stichprobenartigen Prüfung durch die jeweiligen fachaufsichtsführenden Stellen. Folgende Maßnahmen im Sinne der Fragestellung existieren bereits im GB BMVg: • Angehörige und Dienststellen des GB BMVg dürfen Zuwendungen nur sehr restriktiv in eng begrenzten Ausnahmefällen annehmen. Es bestehen umfangreiche Anzeige- und Genehmigungspflichten. Es finden regelmäßige Sensibilisierungen statt. • Für den Bereich des Sponsorings wird insbesondere auf den öffentlich zugänglichen jährlichen Bericht des Bundesministeriums des Innern zur Integrität in der Bundesverwaltung verwiesen. • Im Hinblick auf die Vornahme einer Interessenvertretung i. S. des Lobbyregistergesetzes (LobbyRG) erfolgt eine fortlaufende Sensibilisierung aller Angehörigen des BMVg. Hierzu werden den Angehörigen des BMVg eine Handreichung sowie ein umfangreicher Schulungsbereich zum LobbyRG bereitgestellt. Darüber hinaus ist das zuständige Compliance-Referat im BMVg ansprechbar. • Anzeige- und genehmigungspflichtige Beschäftigungen ehemaliger Angehöriger des GB BMVg werden auf Grundlage der Regelungen des § 20a des Soldatengesetzes sowie des § 105 des Bundesbeamtengesetzes auf das Vorliegen einer Interessenkollision geprüft und bei Vorliegen derselben beschränkt oder untersagt..
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