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Schriftliche Frage 71 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wurden im Jahr 2024 im Rahmen von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen Mittel an Bundeswehrangehörige gezahlt, die aufgrund rec…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung liegt bei mehr als 15.000 Einstellungen im gesamten militärischen Bereich. In diesem Jahr ist damit ein deutlich gesteigertes Interesse bei den Freiwillig Wehrdienstleistenden genauso wie bei den Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zu verzeichnen. Die Freiwillig Wehrdienstleistenden sollen im Rahmen des Gesetzes über einen Neuen Wehrdienst in den Status von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit überführt werden. Die im folgenden angegebene Anzahl von Dienstantritten von ausschließlich Freiwillig Wehrdienstleistenden muss für eine Gesamtübersicht um das Bestandspersonal ergänzt werden, also jene Freiwillig Wehrdienstleistenden, die bereits im Vorjahr ihren Dienst begonnen haben und in diesem Status weiterhin Teil der Bundeswehr sind. So ergibt sich derzeit ein durchschnittlicher Gesamtpersonalbestand von mehr als.

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Schriftliche Frage 71 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wurden im Jahr 2024 im Rahmen von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen Mittel an Bundeswehrangehörige gezahlt, die aufgrund rec… Frage 71 (Zada Salihović, Die Linke): Wurden im Jahr 2024 im Rahmen von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen Mittel an Bundeswehrangehörige gezahlt, die aufgrund rechtsextremistischer Vorfälle aus der Bundeswehr entlassen wurden, und wenn ja, in welcher Höhe? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 4. September 2025: Bei den gezahlten Mitteln handelte es sich nicht um Abfindungen, sondern lediglich um Gehaltsfortzahlungen, die – nach einem entsprechenden gerichtlichen Hinweis – zur Beilegung der jeweiligen Rechtsstreite erfolgt sind und damit zu einer Beendigung der Angehörigkeit zum Geschäftsbereich geführt haben. Dabei wurden im Jahr 2024 im Rahmen gerichtlicher Vergleiche im Sinne der Fragestellung insgesamt knapp 130.000 Euro gezahlt. Zahlungen im Rahmen außergerichtlicher Vergleiche sind im Jahr 2024 nicht erfolgt.

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